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Beschaffung einer digitalen Einsatzdokumentation medizinischer Daten für die Rettungsdienstbereiche der Landkreise Leipzig und Nordsachsen

Landkreis Nordsachsen · Torgau, Sachsen

Aktenzeichen 2025_BRK_002veröffentlicht 29.09.2025erstmals 29.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 354 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Nordsachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Torgau04860, Landkreis Nordsachsen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (104 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 12 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    digital / elektronisch (ausschließlich)
    vor 12 Monaten
  5. Bindefrist endet
    5 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Vergabeverfahren zur gemeinsamen Beschaffung einer digitalen Einsatzdokumentation medizinischer Daten für die Rettungsdienstbereiche des Landkreises Leipzig und des Landkreises Nordsachsen

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Kommunaler Eigenbetrieb Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig

Beschaffung einer Software zur digitalen Einsatzdokumentation medizinischer Daten des Rettungsdienstpersonals des Rettungsdienstbereiches des Landkreises Leipzig

60 Monate–
2
Landkreis Nordsachsen

Beschaffung einer Software zur digitalen Einsatzdokumentation medizinischer Daten des Rettungsdienstpersonals des Rettungsdienstbereiches des Landkreises Nordsachsen

60 Monate–
3
Tablets inkl. Zubehör

Lieferung von Tablets inkl. Zubehör zur Einsatzberichtserfassung des Rettungsdienstpersonals des Rettungsdienstbereiches des Landkreises Nordsachsen

6 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
18.11.2025, 09:00 Uhr. digital / elektronisch (ausschließlich). Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber verge … ganz lesenLeistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen der Lose 1 und 2 nur in einem "Gesamtpaket" an einen Bieter. In Bezugnahme auf Zuschlagskriterien führen die Auftraggeber eine vergleichende Bewertung durch, um festzustellen, ob die Angebote eines bestimmten Bieters für die Kombination der Lose 1 und 2 die Zuschlagskriterien in Bezug auf diese Lose als Ganzes besser erfüllen als die Angebote für die betreffenden einzelnen Lose für sich genommen. Eine Loslimitierung gibt es nicht, die Abgabe eines Gesamtangebots auf die Lose 1 und 2 ist zulässig und erforderlich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Zurückweisung der erforderlichen Rüge des geltend gemachten Rechtsverstoßes durch den Landkreis bei der Nachprüfungsbehörde anhängig zu machen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Jed … ganz lesenDie Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen der Lose 1 und 2 nur in einem "Gesamtpaket" an einen Bieter. In Bezugnahme auf Zuschlagskriterien führen die Auftraggeber eine vergleichende Bewertung durch, um festzustellen, ob die Angebote eines bestimmten Bieters für die Kombination der Lose 1 und 2 die Zuschlagskriterien in Bezug auf diese Lose als Ganzes besser erfüllen als die Angebote für die betreffenden einzelnen Lose für sich genommen. Eine Loslimitierung gibt es nicht, die Abgabe eines Gesamtangebots auf die Lose 1 und 2 ist zulässig und erforderlich.
Hinweis
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Fri … ganz lesenDie Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietenden Unternehmen zu den Ausschreibungsunterlagen erbeten werden, haben die bietenden Unternehmen bis spätestens 14 Arbeitstage vor der Frist zur Einreichung von Angeboten (Angebotsfrist) über das Bietercockpit einzureichen. Anfragen, welche nach der oben benannten Frist eingehen, können unter Umständen unbeantwortet bleiben. Insbesondere kann von einer Beantwortung derlei Anfragen nicht ausgegangen werden, wenn diese - nach Auffassung der Auftraggeber - nicht zwingend eine Änderung der Vergabeunterlagen zur Folge hat. Gleichzeitig führt das Erbitten von Auskünften nach Ablauf der oben benannten Frist nicht automatisch zur Verlängerung der Angebotsfrist. Die Frist, zur Einreichung von Auskünften über die Vergabeunterlagen hat zum Ziel, dass allen bietenden Unternehmen eine fristgerechte Angebotserstellung auf einheitlicher Informationsbasis ermöglicht wird und damit ein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens gewährleistet werden kann.

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
18.11.2025, 09:00 Uhr. digital / elektronisch (ausschließlich). Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber verge … ganz lesenLeistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen der Lose 1 und 2 nur in einem "Gesamtpaket" an einen Bieter. In Bezugnahme auf Zuschlagskriterien führen die Auftraggeber eine vergleichende Bewertung durch, um festzustellen, ob die Angebote eines bestimmten Bieters für die Kombination der Lose 1 und 2 die Zuschlagskriterien in Bezug auf diese Lose als Ganzes besser erfüllen als die Angebote für die betreffenden einzelnen Lose für sich genommen. Eine Loslimitierung gibt es nicht, die Abgabe eines Gesamtangebots auf die Lose 1 und 2 ist zulässig und erforderlich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Zurückweisung der erforderlichen Rüge des geltend gemachten Rechtsverstoßes durch den Landkreis bei der Nachprüfungsbehörde anhängig zu machen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Fri … ganz lesenDie Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietenden Unternehmen zu den Ausschreibungsunterlagen erbeten werden, haben die bietenden Unternehmen bis spätestens 14 Arbeitstage vor der Frist zur Einreichung von Angeboten (Angebotsfrist) über das Bietercockpit einzureichen. Anfragen, welche nach der oben benannten Frist eingehen, können unter Umständen unbeantwortet bleiben. Insbesondere kann von einer Beantwortung derlei Anfragen nicht ausgegangen werden, wenn diese - nach Auffassung der Auftraggeber - nicht zwingend eine Änderung der Vergabeunterlagen zur Folge hat. Gleichzeitig führt das Erbitten von Auskünften nach Ablauf der oben benannten Frist nicht automatisch zur Verlängerung der Angebotsfrist. Die Frist, zur Einreichung von Auskünften über die Vergabeunterlagen hat zum Ziel, dass allen bietenden Unternehmen eine fristgerechte Angebotserstellung auf einheitlicher Informationsbasis ermöglicht wird und damit ein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens gewährleistet werden kann.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Brutto-Gesamtangebotspreis

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Dem Landkreis Nordsachsen steht die Option zu, bis zu 20 % seiner ursprünglichen Bedarfssumme (Pos. 1 bis 7) zusätzlich abzurufen. Diese Option ist binnen 6 Monaten nach Erstabruf der jeweiligen Hauptlieferung von Seiten des Landkreises auszuüben. Eine Verpflichtung des Landkreises zum Abruf der opt … ganz lesenDem Landkreis Nordsachsen steht die Option zu, bis zu 20 % seiner ursprünglichen Bedarfssumme (Pos. 1 bis 7) zusätzlich abzurufen. Diese Option ist binnen 6 Monaten nach Erstabruf der jeweiligen Hauptlieferung von Seiten des Landkreises auszuüben. Eine Verpflichtung des Landkreises zum Abruf der optionalen Menge besteht nicht. Die "Bis-zu-20%-zusätzlich-Abruf-Option" ist anzubieten und im Leistungsverzeichnis zu bepreisen. Die Inanspruchnahme der "Bis-zu-20%-zusätzlich-Abruf-Option" erfolgt seitens jedes Landkreises Nordsachsen lediglich bei dem Vorhandensein ausreichend finanzieller Mittel.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
18.11.2025, 09:00 Uhr. digital / elektronisch (ausschließlich). Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber verge … ganz lesenLeistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen der Lose 1 und 2 nur in einem "Gesamtpaket" an einen Bieter. In Bezugnahme auf Zuschlagskriterien führen die Auftraggeber eine vergleichende Bewertung durch, um festzustellen, ob die Angebote eines bestimmten Bieters für die Kombination der Lose 1 und 2 die Zuschlagskriterien in Bezug auf diese Lose als Ganzes besser erfüllen als die Angebote für die betreffenden einzelnen Lose für sich genommen. Eine Loslimitierung gibt es nicht, die Abgabe eines Gesamtangebots auf die Lose 1 und 2 ist zulässig und erforderlich.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Zurückweisung der erforderlichen Rüge des geltend gemachten Rechtsverstoßes durch den Landkreis bei der Nachprüfungsbehörde anhängig zu machen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Landkreis Nordsachsen wird den Zuschlag für dieses Los auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 Abs. 1 GWB, § 58 VgV erteilen. Bewertet wird der vom Bieter angebotene Brutto-Gesamtangebotspreis (100 %). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietend … ganz lesenDer Landkreis Nordsachsen wird den Zuschlag für dieses Los auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 Abs. 1 GWB, § 58 VgV erteilen. Bewertet wird der vom Bieter angebotene Brutto-Gesamtangebotspreis (100 %). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietenden Unternehmen zu den Ausschreibungsunterlagen erbeten werden, haben die bietenden Unternehmen bis spätestens 14 Arbeitstage vor der Frist zur Einreichung von Angeboten (Angebotsfrist) über das Bietercockpit einzureichen. Anfragen, welche nach der oben benannten Frist eingehen, können unter Umständen unbeantwortet bleiben. Insbesondere kann von einer Beantwortung derlei Anfragen nicht ausgegangen werden, wenn diese - nach Auffassung der Auftraggeber - nicht zwingend eine Änderung der Vergabeunterlagen zur Folge hat. Gleichzeitig führt das Erbitten von Auskünften nach Ablauf der oben benannten Frist nicht automatisch zur Verlängerung der Angebotsfrist. Die Frist, zur Einreichung von Auskünften über die Vergabeunterlagen hat zum Ziel, dass allen bietenden Unternehmen eine fristgerechte Angebotserstellung auf einheitlicher Informationsbasis ermöglicht wird und damit ein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens gewährleistet werden kann.
Hinweis
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Fri … ganz lesenDie Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietenden Unternehmen zu den Ausschreibungsunterlagen erbeten werden, haben die bietenden Unternehmen bis spätestens 14 Arbeitstage vor der Frist zur Einreichung von Angeboten (Angebotsfrist) über das Bietercockpit einzureichen. Anfragen, welche nach der oben benannten Frist eingehen, können unter Umständen unbeantwortet bleiben. Insbesondere kann von einer Beantwortung derlei Anfragen nicht ausgegangen werden, wenn diese - nach Auffassung der Auftraggeber - nicht zwingend eine Änderung der Vergabeunterlagen zur Folge hat. Gleichzeitig führt das Erbitten von Auskünften nach Ablauf der oben benannten Frist nicht automatisch zur Verlängerung der Angebotsfrist. Die Frist, zur Einreichung von Auskünften über die Vergabeunterlagen hat zum Ziel, dass allen bietenden Unternehmen eine fristgerechte Angebotserstellung auf einheitlicher Informationsbasis ermöglicht wird und damit ein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens gewährleistet werden kann.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
457.231 €Zuschlagswert im Median
294.676 € – 991.308 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 12.11.2025 auf 18.11.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 12.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dfa6621b-fc90-4827-a76c-e6d1b12cc605.