Beschaffung einer digitalen Einsatzdokumentation medizinischer Daten für die Rettungsdienstbereiche der Landkreise Leipzig und Nordsachsen
Landkreis Nordsachsen · Torgau, Sachsen
Aktenzeichen 2025_BRK_002veröffentlicht 29.09.2025erstmals 29.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 3
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Nordsachsen.
- Los 020 Gebäudeleittechnik - GLT, Neubau Sporthalle Artur-Becker-OberschuleGroße Kreisstadt Delitzsch, SG 65 · DelitzschFrist 17.11.2026
- ERP-System ImplementierungCTC gGmbH, Richard-Wagner-Straße 7A, 04509 Delitzsch, Germany · DelitzschFrist 13.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Torgau04860, Landkreis Nordsachsen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (104 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 13 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 13 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 12 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 12 Monatendigital / elektronisch (ausschließlich)
- Bindefrist endetvor 7 Monaten5 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Vergabeverfahren zur gemeinsamen Beschaffung einer digitalen Einsatzdokumentation medizinischer Daten für die Rettungsdienstbereiche des Landkreises Leipzig und des Landkreises Nordsachsen
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Kommunaler Eigenbetrieb Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig Beschaffung einer Software zur digitalen Einsatzdokumentation medizinischer Daten des Rettungsdienstpersonals des Rettungsdienstbereiches des Landkreises Leipzig | 60 Monate | – |
| 2 | Landkreis Nordsachsen Beschaffung einer Software zur digitalen Einsatzdokumentation medizinischer Daten des Rettungsdienstpersonals des Rettungsdienstbereiches des Landkreises Nordsachsen | 60 Monate | – |
| 3 | Tablets inkl. Zubehör Lieferung von Tablets inkl. Zubehör zur Einsatzberichtserfassung des Rettungsdienstpersonals des Rettungsdienstbereiches des Landkreises Nordsachsen | 6 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 5 Monate
- Angebotsöffnung
- 18.11.2025, 09:00 Uhr. digital / elektronisch (ausschließlich). Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber verge … ganz lesenkürzer
Leistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen der Lose 1 und 2 nur in einem "Gesamtpaket" an einen Bieter. In Bezugnahme auf Zuschlagskriterien führen die Auftraggeber eine vergleichende Bewertung durch, um festzustellen, ob die Angebote eines bestimmten Bieters für die Kombination der Lose 1 und 2 die Zuschlagskriterien in Bezug auf diese Lose als Ganzes besser erfüllen als die Angebote für die betreffenden einzelnen Lose für sich genommen. Eine Loslimitierung gibt es nicht, die Abgabe eines Gesamtangebots auf die Lose 1 und 2 ist zulässig und erforderlich.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Vergabenachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Zurückweisung der erforderlichen Rüge des geltend gemachten Rechtsverstoßes durch den Landkreis bei der Nachprüfungsbehörde anhängig zu machen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Jed … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen der Lose 1 und 2 nur in einem "Gesamtpaket" an einen Bieter. In Bezugnahme auf Zuschlagskriterien führen die Auftraggeber eine vergleichende Bewertung durch, um festzustellen, ob die Angebote eines bestimmten Bieters für die Kombination der Lose 1 und 2 die Zuschlagskriterien in Bezug auf diese Lose als Ganzes besser erfüllen als die Angebote für die betreffenden einzelnen Lose für sich genommen. Eine Loslimitierung gibt es nicht, die Abgabe eines Gesamtangebots auf die Lose 1 und 2 ist zulässig und erforderlich.- Hinweis
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Fri … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietenden Unternehmen zu den Ausschreibungsunterlagen erbeten werden, haben die bietenden Unternehmen bis spätestens 14 Arbeitstage vor der Frist zur Einreichung von Angeboten (Angebotsfrist) über das Bietercockpit einzureichen. Anfragen, welche nach der oben benannten Frist eingehen, können unter Umständen unbeantwortet bleiben. Insbesondere kann von einer Beantwortung derlei Anfragen nicht ausgegangen werden, wenn diese - nach Auffassung der Auftraggeber - nicht zwingend eine Änderung der Vergabeunterlagen zur Folge hat. Gleichzeitig führt das Erbitten von Auskünften nach Ablauf der oben benannten Frist nicht automatisch zur Verlängerung der Angebotsfrist. Die Frist, zur Einreichung von Auskünften über die Vergabeunterlagen hat zum Ziel, dass allen bietenden Unternehmen eine fristgerechte Angebotserstellung auf einheitlicher Informationsbasis ermöglicht wird und damit ein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens gewährleistet werden kann.
Los 2
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 5 Monate
- Angebotsöffnung
- 18.11.2025, 09:00 Uhr. digital / elektronisch (ausschließlich). Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber verge … ganz lesenkürzer
Leistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen der Lose 1 und 2 nur in einem "Gesamtpaket" an einen Bieter. In Bezugnahme auf Zuschlagskriterien führen die Auftraggeber eine vergleichende Bewertung durch, um festzustellen, ob die Angebote eines bestimmten Bieters für die Kombination der Lose 1 und 2 die Zuschlagskriterien in Bezug auf diese Lose als Ganzes besser erfüllen als die Angebote für die betreffenden einzelnen Lose für sich genommen. Eine Loslimitierung gibt es nicht, die Abgabe eines Gesamtangebots auf die Lose 1 und 2 ist zulässig und erforderlich.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Vergabenachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Zurückweisung der erforderlichen Rüge des geltend gemachten Rechtsverstoßes durch den Landkreis bei der Nachprüfungsbehörde anhängig zu machen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Fri … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietenden Unternehmen zu den Ausschreibungsunterlagen erbeten werden, haben die bietenden Unternehmen bis spätestens 14 Arbeitstage vor der Frist zur Einreichung von Angeboten (Angebotsfrist) über das Bietercockpit einzureichen. Anfragen, welche nach der oben benannten Frist eingehen, können unter Umständen unbeantwortet bleiben. Insbesondere kann von einer Beantwortung derlei Anfragen nicht ausgegangen werden, wenn diese - nach Auffassung der Auftraggeber - nicht zwingend eine Änderung der Vergabeunterlagen zur Folge hat. Gleichzeitig führt das Erbitten von Auskünften nach Ablauf der oben benannten Frist nicht automatisch zur Verlängerung der Angebotsfrist. Die Frist, zur Einreichung von Auskünften über die Vergabeunterlagen hat zum Ziel, dass allen bietenden Unternehmen eine fristgerechte Angebotserstellung auf einheitlicher Informationsbasis ermöglicht wird und damit ein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens gewährleistet werden kann.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Brutto-Gesamtangebotspreis
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 6 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Dem Landkreis Nordsachsen steht die Option zu, bis zu 20 % seiner ursprünglichen Bedarfssumme (Pos. 1 bis 7) zusätzlich abzurufen. Diese Option ist binnen 6 Monaten nach Erstabruf der jeweiligen Hauptlieferung von Seiten des Landkreises auszuüben. Eine Verpflichtung des Landkreises zum Abruf der opt … ganz lesenkürzer
Dem Landkreis Nordsachsen steht die Option zu, bis zu 20 % seiner ursprünglichen Bedarfssumme (Pos. 1 bis 7) zusätzlich abzurufen. Diese Option ist binnen 6 Monaten nach Erstabruf der jeweiligen Hauptlieferung von Seiten des Landkreises auszuüben. Eine Verpflichtung des Landkreises zum Abruf der optionalen Menge besteht nicht. Die "Bis-zu-20%-zusätzlich-Abruf-Option" ist anzubieten und im Leistungsverzeichnis zu bepreisen. Die Inanspruchnahme der "Bis-zu-20%-zusätzlich-Abruf-Option" erfolgt seitens jedes Landkreises Nordsachsen lediglich bei dem Vorhandensein ausreichend finanzieller Mittel.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 5 Monate
- Angebotsöffnung
- 18.11.2025, 09:00 Uhr. digital / elektronisch (ausschließlich). Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber verge … ganz lesenkürzer
Leistung: Zu den Losen 1 und 2: Jeder Interessent kann für jedes Los (Los 1 und 2) ein Angebot abgeben. Bei den Losen 1 und 2 handelt es sich um Lose, die zwingend in Kombination zu sehen sind. Jeder Interessent hat somit ein Angebot für das Los 1 sowie das Los 2 einzureichen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen der Lose 1 und 2 nur in einem "Gesamtpaket" an einen Bieter. In Bezugnahme auf Zuschlagskriterien führen die Auftraggeber eine vergleichende Bewertung durch, um festzustellen, ob die Angebote eines bestimmten Bieters für die Kombination der Lose 1 und 2 die Zuschlagskriterien in Bezug auf diese Lose als Ganzes besser erfüllen als die Angebote für die betreffenden einzelnen Lose für sich genommen. Eine Loslimitierung gibt es nicht, die Abgabe eines Gesamtangebots auf die Lose 1 und 2 ist zulässig und erforderlich.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Vergabenachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Zurückweisung der erforderlichen Rüge des geltend gemachten Rechtsverstoßes durch den Landkreis bei der Nachprüfungsbehörde anhängig zu machen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Landkreis Nordsachsen wird den Zuschlag für dieses Los auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 Abs. 1 GWB, § 58 VgV erteilen. Bewertet wird der vom Bieter angebotene Brutto-Gesamtangebotspreis (100 %). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietend … ganz lesenkürzer
Der Landkreis Nordsachsen wird den Zuschlag für dieses Los auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 127 Abs. 1 GWB, § 58 VgV erteilen. Bewertet wird der vom Bieter angebotene Brutto-Gesamtangebotspreis (100 %). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietenden Unternehmen zu den Ausschreibungsunterlagen erbeten werden, haben die bietenden Unternehmen bis spätestens 14 Arbeitstage vor der Frist zur Einreichung von Angeboten (Angebotsfrist) über das Bietercockpit einzureichen. Anfragen, welche nach der oben benannten Frist eingehen, können unter Umständen unbeantwortet bleiben. Insbesondere kann von einer Beantwortung derlei Anfragen nicht ausgegangen werden, wenn diese - nach Auffassung der Auftraggeber - nicht zwingend eine Änderung der Vergabeunterlagen zur Folge hat. Gleichzeitig führt das Erbitten von Auskünften nach Ablauf der oben benannten Frist nicht automatisch zur Verlängerung der Angebotsfrist. Die Frist, zur Einreichung von Auskünften über die Vergabeunterlagen hat zum Ziel, dass allen bietenden Unternehmen eine fristgerechte Angebotserstellung auf einheitlicher Informationsbasis ermöglicht wird und damit ein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens gewährleistet werden kann.- Hinweis
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Fri … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeber Kommunaler Eigenbetrieb "Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig" und Landkreis Nordsachsen werden den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB). Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: Auskünfte, welche von den bietenden Unternehmen zu den Ausschreibungsunterlagen erbeten werden, haben die bietenden Unternehmen bis spätestens 14 Arbeitstage vor der Frist zur Einreichung von Angeboten (Angebotsfrist) über das Bietercockpit einzureichen. Anfragen, welche nach der oben benannten Frist eingehen, können unter Umständen unbeantwortet bleiben. Insbesondere kann von einer Beantwortung derlei Anfragen nicht ausgegangen werden, wenn diese - nach Auffassung der Auftraggeber - nicht zwingend eine Änderung der Vergabeunterlagen zur Folge hat. Gleichzeitig führt das Erbitten von Auskünften nach Ablauf der oben benannten Frist nicht automatisch zur Verlängerung der Angebotsfrist. Die Frist, zur Einreichung von Auskünften über die Vergabeunterlagen hat zum Ziel, dass allen bietenden Unternehmen eine fristgerechte Angebotserstellung auf einheitlicher Informationsbasis ermöglicht wird und damit ein rechtzeitiger Abschluss des Vergabeverfahrens gewährleistet werden kann.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßstraße 27, 04860 Torgau
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
lra-nordsachsen.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- Bechtle GmbH3 Zuschläge
- Datec IT Solutions GmbH3 Zuschläge
- Fsas Technologies GmbH3 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- think about IT GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 12.11.2025 auf 18.11.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 12.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dfa6621b-fc90-4827-a76c-e6d1b12cc605.