Beschaffung einer Arzneimittelanalytik-Datenbank
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern
Aktenzeichen 25-128veröffentlicht 22.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2031
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- 3rd party PCIe IP - PR1300395-2440-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 04.12.2026
- Wartung und Miete von Lizenzen des Herstellers Trend MicroBayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 03.12.2026
- IBM Lizenzen für EntireX und webMethodsFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 12.11.2026
- Matrix42 LizenzenIT des Bezirks Oberbayern GmbH · HaarFrist 03.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.01.2026 – 31.12.2031
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Leistungserbringungskonzept60 %
- Angebotspreis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Monatenan AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 11 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2031
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Arzneimittelanalytik-Datenbank als Software-as-a-Service-Lösung (kurz: SaaS-Lösung), die es ermöglicht, den deutschen und weltweiten Arzneimittel-markt im Hinblick auf bestimmte Kennzahlen und Entwicklungen (z. B. Absatzentwicklungen, Patente, Neuzulassungen, Zulassungserweiterungen, Markteintritte etc.). zu analysieren. Neben der Analyse von Trends und Entwicklungen des Arzneimittelmarktes sollen die Daten der SaaS-Lösung auch verwendet werden, um eine valide Haushaltsplanung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Ferner sollen die Analysedaten zur Identifikation auffälliger Wirkstoffe genutzt werden. Zusätzlich werden sie verwendet, um Einblicke in die Entwicklungen verschiedener Krankheits- und Therapiefelder zu bekommen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungserbringungskonzeptGewichtung (dezimal, genau) 0,6Zur Qualitätsbewertung haben die Bieter mit Ihrem Angebot ein Leistungserbringungskonzept (= Präsentation der angebotenen SaaS-Lösung) einzureichen, welches möglichst überzeugend aufzeigen soll, ob und wie die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionalitäten und Anforderungen um-gesetzt werden. Das Leistungserbringungskonzept wird Teil des Vertrags und konkretisiert die Leistungsbeschreibung, darf dieser aber in Bezug auf die genannten Ausschlusskriterien (A-Kriterien) nicht widersprechen. Weitere Einzelheiten zur Bewertung der Leistungserbringungskonzepte ergeben sich aus der Bewertungsmatrix.
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (dezimal, genau) 0,4Zur Preisbewertung haben die Bieter die Angebotspreise wie gefordert in das Preisblatt (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) einzutragen. Für die Wertung maßgeblich ist der im Preisblatt ausgewiesene Gesamtpreis (brutto).
Eignung7 von 7 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bieter gelten als geeignet i. S. des § 122 GWB, sofern sie mittels der Anlage 6 der Vergabeunterlagen erklären, dass sie über eine Haftpflichtversicherung im Sinne der Ziffer 8.6 des EVB-IT Cloudvertrags verfügen und diese (oder eine gleichwertige) im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamte … ganz lesenkürzer
Bieter gelten als geeignet i. S. des § 122 GWB, sofern sie mittels der Anlage 6 der Vergabeunterlagen erklären, dass sie über eine Haftpflichtversicherung im Sinne der Ziffer 8.6 des EVB-IT Cloudvertrags verfügen und diese (oder eine gleichwertige) im Falle der Zuschlagserteilung während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten werden oder sich alternativ verpflichten im Falle der Zuschlagserteilung eine Haftpflichtversicherung im Sinne der Ziffer 8.6 des EVB-IT Cloudvertrags abzuschließen und diese (oder eine gleichwertige) während des gesamten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechtzuerhalten. In Ziffer 8.6 des EVB-IT Cloudvertrags ist zur Haftpflichtversicherung u. a. Folgendes geregelt: Die Haftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens einmal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen: - Vermögensschäden 500.000 Euro - Sachschäden 1.000.000 Euro - Personenschäden 2.000.000 Euro Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängel- und Haftungsansprüche aufrechterhalten.- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Bieter gelten als geeignet i. S. des § 122 GWB, sofern sie über ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO 27001 (o. glw.) verfügen. Ein entsprechendes gültiges Zertifikat ist mit dem An-gebot digital vorzulegen. Die Vorlage des Originals bleibt vorbehalten.
- Eintragung in das Handelsregister
- Ein aktueller (nicht älter als 6 Monate) Handelsregisterauszug ist auf gesondertes Verlangen einzureichen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) einzureichen.
- Eintragung in das Handelsregister
Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwelle … ganz lesenkürzer
Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland i. S. der genannten EU-Verordnung aufweisen. Unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten EU-Verordnung aufweist.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der AN muss zum Vertragsbeginn drei Nutzerlizenzen bereits stellen. Der Auftragnehmer MUSS AUF ANFORDERUNG bis zu zwei weitere Nutzungslizenzen für named user bereitstellen stellen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- Zur Angebotsöffnung sind Vertreter der Bieter nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y524V# Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y524V# Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Drittunternehmerverzeichnis" mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum versehenen Verpflichtungserklärung dieser Drittunternehmen vorlegt. Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 13.10.2025. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Carl-Wery-Str. 28, 81739 München
- Kontakt
- vergabestelle1@
by.aok.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- PTV Transport Consult GmbH3 Zuschläge
- Kantar GmbH2 Zuschläge
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- econex verkehrsconsult GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5dd8472d-d008-4223-8702-52cdfe95914c.