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Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) und von Rollwägen zum Transport der Atemschutzausrüstung (Los 5) für ein Mehrzweckfahrzeug 3 (MZF 3) für den Brand- und Katastrophenschutz.

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm · Bitburg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 25-05-VgV-07veröffentlicht 21.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 582 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Rheinland-Pfalz (19 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 4. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vorbemerkung: Insgesamt werden für den Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Verbandsgemeinden Bitburger-Land und Speicher 4 Mehrzweckfahrzeuge 3 (MZF-3) beschafft. 2 der Fahrzeuge sind für den Eifelkreis Bitburg-Prüm vorgesehen, jeweils 1 der Fahrzeuge für die Verbandsgemeinden Bitburger-Land und Speicher. Siehe hierzu die Ausschreibung unter der ELIVS-Nummer: E28962462, Vergabe-Nummer 25-04-VgV-25 mit den Losen 1 bis 3 (Fahrgestell (Los 1), Aufbau (Los 2) und allgemeine Beladung (Los 3)).

Für eins der vom Eifelkreis Bitburg-Prüm beschafften MZF-3 werden mit dieser Ausschreibung die Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie die Rollwägen zum Transport der Atemschutzausrüstung (Los 5) beschafft.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
4
Beschaffung und Lieferung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) für ein MZF-3

Beschaffung und Lieferung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz entsprechend der Leistungsbeschreibung.

––
5
Beschaffung und Lieferung von Rollwägen zum Transport von Atemschutzausrüstung (Los 5)

Für die Ausstattung eines Mehrzweckfahrzeuges 3 (MZF-3) werden für den Transport von Atemschutzgeräten/Atemschutzausrüstung (siehe Los 4) entsprechende Rollwägen beschafft. Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gewichtung 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Mainz - Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenEntsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Ver … ganz lesenIm vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Verfahren ist in Lose aufgeteilt.----- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart.----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung.----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Hinweis
Im vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Ver … ganz lesenIm vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Verfahren ist in Lose aufgeteilt.----- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart.----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung.----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.----- Die bei den einzelnen Losen angegebenen Auftragswerte entsprechen nicht den tatsächlichen Auftragswerten. Diese werden gemäß § 39 Abs. 6 VgV aus Gründen der Vertraulichkeit nicht angegeben.

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gewichtung 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Mainz - Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenEntsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
siehe Los 4
Hinweis
Im vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Ver … ganz lesenIm vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Verfahren ist in Lose aufgeteilt.----- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart.----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung.----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.----- Die bei den einzelnen Losen angegebenen Auftragswerte entsprechen nicht den tatsächlichen Auftragswerten. Diese werden gemäß § 39 Abs. 6 VgV aus Gründen der Vertraulichkeit nicht angegeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
4W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Neuwied–
5W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Neuwied–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

20vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (32 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bb80ac7-0bf6-4718-9872-ab624cfa1975.