Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) und von Rollwägen zum Transport der Atemschutzausrüstung (Los 5) für ein Mehrzweckfahrzeug 3 (MZF 3) für den Brand- und Katastrophenschutz.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm · Bitburg, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 25-05-VgV-07veröffentlicht 21.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
- CPV 35000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bitburg54634, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 4. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vorbemerkung: Insgesamt werden für den Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Verbandsgemeinden Bitburger-Land und Speicher 4 Mehrzweckfahrzeuge 3 (MZF-3) beschafft. 2 der Fahrzeuge sind für den Eifelkreis Bitburg-Prüm vorgesehen, jeweils 1 der Fahrzeuge für die Verbandsgemeinden Bitburger-Land und Speicher. Siehe hierzu die Ausschreibung unter der ELIVS-Nummer: E28962462, Vergabe-Nummer 25-04-VgV-25 mit den Losen 1 bis 3 (Fahrgestell (Los 1), Aufbau (Los 2) und allgemeine Beladung (Los 3)).
Für eins der vom Eifelkreis Bitburg-Prüm beschafften MZF-3 werden mit dieser Ausschreibung die Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie die Rollwägen zum Transport der Atemschutzausrüstung (Los 5) beschafft.
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 4 | Beschaffung und Lieferung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) für ein MZF-3 Beschaffung und Lieferung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz entsprechend der Leistungsbeschreibung. | – | – |
| 5 | Beschaffung und Lieferung von Rollwägen zum Transport von Atemschutzausrüstung (Los 5) Für die Ausstattung eines Mehrzweckfahrzeuges 3 (MZF-3) werden für den Transport von Atemschutzgeräten/Atemschutzausrüstung (siehe Los 4) entsprechende Rollwägen beschafft. Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung 100%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Mainz - Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Im vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Ver … ganz lesenkürzer
Im vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Verfahren ist in Lose aufgeteilt.----- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart.----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung.----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.- Hinweis
Im vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Ver … ganz lesenkürzer
Im vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Verfahren ist in Lose aufgeteilt.----- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart.----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung.----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.----- Die bei den einzelnen Losen angegebenen Auftragswerte entsprechen nicht den tatsächlichen Auftragswerten. Diese werden gemäß § 39 Abs. 6 VgV aus Gründen der Vertraulichkeit nicht angegeben.
Los 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung 100%
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Mainz - Vergabekammer-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber de … ganz lesenkürzer
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- siehe Los 4
- Hinweis
Im vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Ver … ganz lesenkürzer
Im vorliegenden Fall wurde ein offenes Verfahren durchgeführt, da die Beschaffung der Beladung Gerätewagen-Atemschutz (Los 4) sowie der für den Transport der Atemschutzausrüstung benötigten Rollwägen (Los 5) im Zusammenhang mit der Beschaffung von 4 Mehrzweckfahrzeugen 3 (MZF-3) steht. ----- Das Verfahren ist in Lose aufgeteilt.----- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart.----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung.----- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.----- Die bei den einzelnen Losen angegebenen Auftragswerte entsprechen nicht den tatsächlichen Auftragswerten. Diese werden gemäß § 39 Abs. 6 VgV aus Gründen der Vertraulichkeit nicht angegeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 4 | W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Neuwied | – |
| 5 | W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik, Neuwied | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Trierer Str. 1, 54634 Bitburg
- Website
- bitburg-pruem.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bitburg-pruem.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Rheinland-Pfalz (19 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bluecher GmbH2 Zuschläge
- Dräger Safety AG & Co. KGaA2 Zuschläge
- Quambusch Protect GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bb80ac7-0bf6-4718-9872-ab624cfa1975.