Beschaffung Abrollbehälter Hygiene für die Feuerwehr Euskirchen
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und Ordnung, Feuerwehr · Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 04-3001-24veröffentlicht 18.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Euskirchen53879, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrvor 28 MonatenStadt Euskirchen Zentrale Vergabestelle (ZVS) Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen
- Heute
Beschreibung
Die Feuerwehr Euskirchen beabsichtigt die Beschaffung eines Abrollbehälters Hygiene. Dieser soll der Feuerwehr zum Wechsel von verschmutzter gegen saubere Einsatzkleidung, sowie der Tausch von C- / B-Schlauchmaterial und Atemschutzgeräte direkt an der Einsatzstelle dienen. Ergänzend hierzu werden zwei mobile Toilettenkabinen mitgeführt. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Los 1: Abrollbehälter / Trägerrahmen Los 2: Beladung
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Abrollbehälter/Trägerrahmen Der Abrollbehälter muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen - DIN EN 14502-2 und 3 - DIN EN 14505 - DIN EN 10 025 - Unlegierte Baustähle - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD - Vorschriften über elektrische Anlagen VDE- / DIN-Normen - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr) - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge) - Alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Der Abrollbehälter darf eine max. Außenlänge von 6.900 mm und darf ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 12.000 kg haben. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | – |
| 3 | Beladung Der Abrollbehälter muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846 in allen Teilen - DIN EN 14502-2 und 3 - DIN EN 14505 - DIN EN 10 025 - Unlegierte Baustähle - Aktuelle EMV Richtlinien, ansonsten EMVG in aktueller Fassung - Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO BRD - Vorschriften über elektrische Anlagen VDE- / DIN-Normen - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr) - Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 71 (Fahrzeuge) - Alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Der Abrollbehälter darf eine max. Außenlänge von 6.900 mm und darf ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 12.000 kg haben. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. die erfolgreiche Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (s. Formular 521 EU in den Vergabeunterlagen) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (s. Formular 523 EU in den Vergabeunterlagen)
- Kriterium
- Für den angebotenen Abrollbehälter hat der Bieter mindestens zwei aussagefähige Bau- und Lieferreferenzen aus den letzten vier Geschäftsjahren nachzuweisen. Die Referenzen müssen hinsichtlich Komplexität und Aufbaukonzept dem angebotenen Abrollbehälter entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen vor Ort zu überprüfen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 WEEKS
- Angebotsöffnung
- 22.07.2024, 09:01 Uhr. Stadt Euskirchen Zentrale Vergabestelle (ZVS) Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen. Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU) - das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Formular 521 EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Eigenerklärung zu … ganz lesenkürzer
Leistung: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU) - das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Formular 521 EU) - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Eigenerklärung zum Bieter (csx 59) - sofern erforderlich Erklärung über Bietergemeinschaft (Formular 531 EU) - sofern erforderlich Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 532 EU) - sofern erforderlich Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU) - geforderte Referenzen Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportal eingereicht werden, zugelassen. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 20, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen … ganz lesenkürzer
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLY8B3 Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zusä … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLY8B3 Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform "Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg" zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die genannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Die Beantwortung später eingegangener Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Weststraße 27, 53879 Euskirchen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c302e5b3-b60e-4bcc-a7cd-4f9e1ef310fb.