Tanklöschfahrzeug mit Staffelkabine (TLF 3000), Feuerwehr Euskirchen (LG Kirchheim)
Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und Ordnung, Feuerwehr · Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 04-3006-25veröffentlicht 13.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 11 Monate
- 01.01.2027 – 30.11.2027
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 11 Monate01.01.2027 – 30.11.2027
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Euskirchen53879, Kreis Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 146 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 30.11.2027
Beschreibung
Die Feuerwehr Euskirchen möchte ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die Löschgruppe Kirchheim, als Ersatzbeschaffung für ein älteres Fahrzeug beschaffen. Diese soll in Verbindung mit den in der Feuerwehr vorhandenen Fahrzeugen die Eigenschaften so kombinieren bzw. ergänzen, dass neue aktuelle einsatztaktische und technische Anforderungen in der Brandbekämpfung und in den sonstigen technischen Anforderungen berücksichtigt werden.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrgestell Der Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 11 Monate | – |
| 2 | Aufbau Der Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 11 Monate | – |
| 3 | Beladung Der Gerätewagen Gefahrgut muss dem neuesten Stand der Technik und den nachfolgenden Regeln, Vorschriften und Normen entsprechen, bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache mit dem Auftraggeber davon abgewichen werden: - DIN EN 1846: Feuerwehrfahrzeuge (Teile 1-3) - DIN 14035: 2015-12 - Dachkennzeichen für Feuerwehrfahrzeuge - E DIN 14502-2: Feuerwehrfahrzeuge - Zusätzliche Festlegungen - DIN 14502-3: Feuerwehrfahrzeuge - Farbgebung und besondere Kennzeichnungen - DIN 14530-22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 - DIN 14610: Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620: Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14630: Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegenutzer - DIN 14687: Feuerwehrwesen - Fest eingebauter Stromerzeuger (Generatorsatz) <12 kVA für den Einsatz in Feuerwehrfahrzeugen (Teil 1 und 2) - DIN 14880: Kästen für Feuerwehrgeräte- Kästen aus Holz, Leichtmetall und Leichtmetall / Holz - evtl. spezifische Beladungsnormen Es sind zusätzlich folgende Regeln und Vorschriften zu beachten: - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-/DIN-Normen) - Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) - ECE-Regelungen - Anerkannte Regeln der Technik - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 55 - Unfallverhütungsvorschrift Winden, Hub- und Zuggeräte - DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge Es gilt der aktuelle Stand der Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Verfahrens jeweils gültig sind. Nähere Informationen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. | 11 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Preis
- Los 1 a und Los 1 b 50 % max 1000 Punkte Los 1c 100 %
- Qualität
- KundendienstLos 1 a 7,5 % max. 150 Punkte Los 1 b 10 % max. 150 Punkte
- Qualität
- ErsatzzeilversorgungLos 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
- Qualität
- GarantiezeitLos 1 a und Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
- Qualität
- Erfüllungsgrad tech. LeistungsbeschreibungLos 1 a 10 % max. 200 Punkte Los 1 b 2,5 % max. 50 Punkte
- Qualität
- LieferzeitLos 1 a und Los 1 b 5 % max. 100 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 30.11.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 20, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen … ganz lesenkürzer
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYW8H# Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zu … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYW8H# Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform "Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg" zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die genannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Die Beantwortung später eingegangener Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Josef Lentner GmbH, Hohenlinden | 1 |
| 2 | Josef Lentner GmbH, Hohenlinden | 1 |
| 3 | Carl Henkel GmbH & Co. KG, Bielelfeld | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Weststraße 27, 53879 Euskirchen
- Website
- euskirchen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 340 (Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DH Mobility Deutschland GmbH6 Zuschläge
- RKF-BLESES GmbH5 Zuschläge
- Akkodis Germany Concept GmbH4 Zuschläge
- Frissen GmbH4 Zuschläge
- IVECO Magirus AG3 Zuschläge
- AGRAVIS Technik Lenne-Lippe2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 29.04.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d5e45fba-4a89-4abc-a024-4068ab38d8a4.