Beschaffung Abfallsammelfahrzeuge
Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen
Aktenzeichen 64_2024veröffentlicht 17.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 750 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Monate
- 01.09.2024 – 31.12.2024
- Lose
- 3
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Göttingen.
- Lieferung von Schulterklappen und -schlaufen NVLogistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb · Hann. MündenFrist 17.11.2026
- Lieferung von LaufsockeLogistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb · Hann. MündenFrist 17.12.2026
- Lieferung von Ökostrom für die Abfallzweckverband Südniedersachsen in 2028 und 2029Abfallzweckverband Südniedersachsen , vertreten durch VEA Beratungs-GmbH · FriedlandFrist 23.11.2026
- Kommunalschlepper mit Frontausleger u. MähkopfOsterode am HarzFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 750 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Monate01.09.2024 – 31.12.2024
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Göttingen37083, Landkreis Göttingen, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.
- Angebotspreis netto55 %
- Motorleistung10 %
- Hubraum5 %
- Wendekreisdurchmesser10 %
- Dauer Vollgarantie10 %
- Lieferzeit10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5 Punkte |
| 25 % teurer | −11 Punkte |
| 50 % teurer | −18,3 Punkte |
| 100 % teurer | −27,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 28 Monatenan Stadt Göttingen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 27 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 27 MonatenStadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.12.2024
- Bindefrist endetvor 25 Monaten63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen als Hecklader und Automatikschüttungen nach DIN EN 1501. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen. Los 1 - Fahrgestelle, Los 2 - Aufbau Abfallsammelbehälter, Los 3 - Automatikschüttungen. Lieferung von drei Abfallsammelfahrzeugen für die Erfassung von Restmüll, Biomüll, Papier und Wertstoffe/Leichtverpackungen. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs beträgt 26 to und das Volumen des Abfallsammelbehälters beträgt ca. 23 m³. Das Fahrgestell ist als Low-Entry-Variante auszuführen. Für den Antrieb des Fahrzeugs ist ein Dieselmotor vorgesehen Die Fahrzeuge müssen den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen. Alle Ausführungen sind gem. DIN EN 1501 in aktueller Fassung vorzunehmen. Aufprallprüfung nach ECE R29. Die Schnittstellen der drei Lose sind durch den beauftragten / durch die beauftragten Bieter dahingehend abzugleichen, dass die bestimmungsgemäße Funktion der Lose gewährleistet ist. - Ausführungsfristen: - Los 1 Fahrgestelle: 09/2024 - 12/2024; - Los 2 Aufbau-Sammelbehälter: 12/2024 - 04/2025, - Los 3 Automatikschüttungen (Lifter): 12/2024 - 04/2025. Baubesprechung nach Auftragsvergabe mit jeweils einem Vertreter des Auftragnehmers der Fahrgestelle (Los 1), des Auftragnehmers der Aufbauten (Los 2) und des Auftragnehmers der Lifter (Los 3) bei den GEB in Göttingen. Für die durchzuführende Baubesprechung sind Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegung etc.) vom jeweiligen Losanbieter selbst zu tragen.
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrgestell Lieferung von 3 Dreiachs-LKW- Fahrgestellen (zulässiges Gesamtgewicht 26 000 kg) in Niedrigbauweise (Low-Entry) mit lenkbarer Nachlaufachse und einem Radstand von 3.400-3.600 mm mm. Das Fahrzeugchassis in Niederflurbauweise muss die Montage von handelsüblichen Pressmüllaufbauten (Hecklader) und Automatikausschüttungen durch geeignete Vorbereitungen und Ausrüstungen ermöglichen. Der vordere Überhang darf maximal 2.050 mm betragen, die maximale Breite des Fahrzeugs (Breite über alles): 2.550 mm. Die Fahrgestellhöhe muss zu dem in Los 2 beschriebenen Aufbau passen und darf die maximale Fahrzeughöhe von 3.550 mm nicht überschreiten. Es sollen möglichst Aufbauten mit einem Fassungsvolumen von ca. 23 m3 aufgebaut werden können. Die Auftragnehmer von Los 1 und Los 2 haben sich nach Auftragserteilung über nicht genannte bzw. nicht zugewiesenen Punkte und Schnittstellen der Lose abzustimmen und den Auftraggeber dabei mit einzubeziehen. - Nachträgliche Rahmenkürzungen und Nacharbeiten bei dem Auftragnehmer von Los 2 sind zu vermeiden. Anfallende Kosten trägt Auftragnehmer Los 2. Absprache mit Auftragnehmer von Los 2 ist erforderlich. - Seitlicher Anfahrschutz, heckseitiger Unterfahrschutz und Kotflügel gehören zum Leistungsumfang des Aufbaulieferanten (Los 2) und sind in diesem Los (Los 1) nicht anzubieten. - Kosten für notwendige Neuparametrierungen der Fahrgestelle bei unzureichender Abstimmung der Auftragnehmer von Los 1 und Los 2 gehen zulasten des Auftragnehmers von Los 1. - Die Abgasemissionen müssen mindestens der EU-Abgasnorm-Schadstoffklasse EURO6 genügen oder besser sein (zwingende Einhaltung der gemäß zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen gesetzlichen Vorschriften oder besser). - EMV-Kennzeichnung sämtlicher elektrischer Komponenten gemäß Richtlinie 95/54/EG mit ECE- oder EG-Prüfzeichen. - Lärmarm gemäß § 49 Anl. XXI StVZO mind. jedoch EG Richtlinie 2000/14. - Der Auftragnehmer schult den Auftraggeber theoretisch und praktisch im Umgang mit der von ihm erbrachten Leistung (Fahrgestelle). Es werden ca. 10 Personen des Auftraggebers geschult. Zur Anlieferung der Fahrgestelle zum Auftragnehmer von Los 2 sind folgende Unterlagen und Dokumente mitzuliefern: • Zulassungsbescheinigung Teil 2, • COC-Dokument, Datenblatt bzw. eine vergleichbare Auflistung der Daten, die bei der Zulassung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen werden. • Sämtliche zum Betrieb und Zulassung benötigten Gutachten bzw. Zusatzgutachten gemäß StVZO, • Angaben der Wartungsfristen und Prüfintervalle (Serviceheft), • Schmierplan mit Auflistung aller zugelassenen Schmierstoffe, • Vollständige deutschsprachige Bedienungsanleitung. Alternativ kann im Schnittstellengespräch mit dem Auftraggeber, den Auftragnehmern von Los 1 und Los 2 vereinbart werden, wer welche Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat. - Nach Auftragsvergabe ist beim Auftraggeber in Göttingen eine Baubesprechung vorgesehen. Die Terminvergabe wird vom Auftraggeber koordiniert und erfolgt nach Rücksprache mit den Auftragnehmern von Los 1 und Los 2. Für die durchzuführende Baubesprechung sind Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegung etc.) vom jeweiligen Losanbieter selbst zu tragen. Ausführungsfrist für Los 1 Fahrgestell: 09/2024 - 12/2024 | 4 Monate | – |
| 2 | Abfallsammelaufbau Lieferung und Einbau von 3 Pressmüllaufbauten zum Aufbau von 3 Abfallsammelfahrzeugen. Es sind Heckladeraufbauten gemäß DIN EN 1501 anzubieten, welche kompatibel mit einem sogenannten DIN-Lifter und dem unter Los 1 beschriebenen Trägerfahrzeug sind. Das Gesamtfahrzeug soll im zukünftigen Betrieb mit einem Identsystem zur Tonnenerkennung ausgerüstet werden. Hierzu müssen alle erforderlichen Schnittstellen und Anforderungen vorgerüstet sein. Das Behältervolumen sollte 23 m³ betragen. Die maximale Gesamthöhe inklusive des Fahrgestells darf 3.550 mm nicht überschreiten. Die maximale Breite des Fahrzeugs (Breite über alles) darf 2.550 mm nicht überschreiten. Im Heckteil ist eine hydraulische Förder- und Verdichtungseinrichtung als geschlossenes System gemäß DIN EN 1501-1:2021 vorzusehen. Die Auftragnehmer von Los 1 und Los 2 haben sich nach Auftragserteilung über nicht genannte bzw. nicht zugewiesenen Punkte und Schnittstellen der Lose abzustimmen und den Auftraggeber dabei mit einzubeziehen. Die Kosten für eventuell notwendige Rahmenkürzungen trägt der Auftragnehmer von Los 2. Nachträgliche Rahmenkürzungen und Nacharbeiten bei dem Auftragnehmer von Los 2 sollten vermieden werden. Rohbauabnahme des teilmontierten Gesamtfahrzeugs beim Auftragnehmer von Los 2. Das Fahrzeug wird vom Auftragnehmer von Los 2 gereinigt übergeben. Das Fahrzeug wird im voll funktionsfähigen Zustand übergeben. Die vollständige Dokumentation ist bei der Übergabe vorhanden. Die gesamten Unterlagen sowie Dokumentation sind bei der Übergabe vom Aufbauhersteller vorzulegen. Nach mangelfreier Abnahme erfolgt die Terminabstimmung für die Schulung. Die Schulung erfolgt auf dem Betriebsstandort der Göttinger Entsorgungsbetriebe in der Rudolf-Wissell-Straße 5, 37079 Göttingen für Fahrer und Lader. (mind. 3h und inkl. Dokumentation als Mitarbeiterunterweisung.) Der Schulungsnachweis enthält die unterwiesenen Themen und die Namen sowie die Unterschriften aller unterwiesenen Teilnehmer. Dieses Dokument wird den Göttinger Entsorgungsbetrieben übergeben. Werden die Fahrzeuge bei dem Auftragnehmer (AN) des Los 2 betriebsbereit gefertigt und von dem Auftraggeber (AG) LV-konform abgenommen, sind die Fahrzeuge anschließend zum Betriebshof der Göttinger Entsorgungsbetriebe in 37079 Göttingen anzuliefern. Die Kosten dafür trägt der AN des Los 2. Das gilt auch, wenn der AN des Los 3 sein Produkt bei dem AN des Los 2 montiert. - Die Auftragnehmer (AN) des Los 3 und des Los 2 müssen sich über Schnittstellen bezüglich der Zentalschmieranlage abstimmen. Baubesprechung nach Auftragsvergabe mit jeweils einem Vertreter des Auftragnehmers der Fahrgestelle (Los 1) des Auftragnehmers der Aufbauten (Los 2) bei den GEB in Göttingen.. Für die durchzuführende Baubesprechung sind Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegung etc.) vom jeweiligen Losanbieter selbst zu tragen. Ausführungsfrist Los 2 Aufbau: 12/2024 - 04/2025 | 5 Monate | – |
| 3 | Automatikschüttung Lieferung und Einbau von 3 Automatikschüttungen zum Aufbau von 3 Abfallsammelfahrzeugen. Die Automatikschüttung (Lifter) gemäß dieser Leistungsbeschreibung muss geeignet sein, Abfallbehälter in den Größen 80L, 120L, 240L, 770L – 1.100L sicher anzuheben und im Abfallsammelaufbau eines Heckladers zu entleeren. Die Hub- und Kippkraft je Gelenkarm Tonnenaufnahme des Lifters soll bei Behältergröße ≤ 240 L mindestens betragen: 1.500 N (= ca. 150 Kg). Die Hub- und Kippkraft des Lifters soll bei Behältergröße größer 240 L mindestens betragen: 7.000 N (= ca. 7.000 Kg). Grundsätzlich wird eine hohe Hub- und Kippkraft bevorzugt. Der Lifter muss zur sicheren, schonenden Aufnahme und Entleerung folgender Abfallbehälter geeignet sein: Abfallbehälter nach:-DIN EN 840 – 1, 80 L, 120 L und 240 L; -770 L Flachdeckel-Abfallbehälter nach DIN EN 840-2 und 1.100 L Runddeckelbehälter mit Deckel-Im-Deckel-System nach DIN EN 840 - 3; -Aufnahme der Abfallbehälter erfolgt über einen geteilten Kamm entsprechend DIN EN 1501-5:2012-02 mit jeweils einem Hubwagen, manuell und vollautomatisch; -Klapparme zur Aufnahme von 4 Radbehältern über seitliche Aufnahmezapfen (DIN EN 840-2 und DIN EN 840 – 3). Der Lifterüberhang sollte möglichst kurz sein. Das Gesamtfahrzeug soll im zukünftigen Betrieb mit einem Ident-System zur Tonnenerkennung ausgerüstet werden. Hierzu müssen alle erforderlichen Schnittstellen und Anforderungen vorgerüstet sein, sodass dieses System zum aktuellen Stand der Technik, einfach in das Gesamtfahrzeug zu implementieren ist. Betrieb mit biologisch abbaubaren Hydraulikmedien Wassergefährdungsklasse 1 bzw. „nicht wassergefährdend“ in Absprache mit dem Lieferanten des Abfallsammelaufbaues (Los 2) ausgelegt. Schmierstellen des Lifters sind an eine aufbauseitig bereits vorhandene Fett- Zentschmieranlage (Schmierfett nach DIN 51818-2, NLGI-Klasse 2) anzuschließen. Die Auftragnehmer (AN) des Los 3 und des Los 2 müssen sich über Schnittstellen bezüglich der Zentalschmieranlage abstimmen. Notwendige Anforderungen und Anschlussmaße sowie das zu verwendende Hydraulikmedium sind mit dem Pressmüllaufbau-Hersteller abzustimmen. Der Lifter ist in Zusammenarbeit mit dem Aufbauhersteller komplett betriebsbereit zu montieren, die Kosten für die Montage gehen zu Lasten des Lieferanten des Los 3. Folgende Unterlagen sind in deutscher Sprache für das Los 3 und alle verbauten und mitgelieferten Geräte zur Verfügung zu stellen: • Angabe der Wartungsfristen und Prüfintervalle (Service- bzw. Prüfbuch), • Schmier- und Ölplan, inkl. Auflistung aller zugelassenen Schmierstoffe, • Elektro-, Pneumatik- und Hydraulikschaltpläne, • Parameter-Datenkarte mit Auflistung der im Bordrechner programmierten, Einstellungen • Bedienungs- und Wartungsanleitung für den Lifter und alle verbauten Komponenten, • ein Prüfbuch je Lifter in deutscher Sprache. Nach Absprache können auch vergleichbare Unterlagen bzw. Medien bereitgestellt werden. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Vollständige deutschsprachige Bedienungs- und Wartungsanleitung in Papier- und digitaler Form. Die gesamten Unterlagen sowie Dokumentation sind bei der Übergabe vom Aufbauhersteller vorzulegen. Nach mangelfreier Abnahme erfolgt die Terminabstimmung für die Schulung. Die Schulung erfolgt auf dem Betriebsstandort der Göttinger Entsorgungsbetriebe in der Rudolf-Wissell-Straße 5, 37079 Göttingen für Fahrer und Lader. (mind. 3h inkl. Dokumentation als Mitarbeiterunterweisung.). Der Schulungsnachweis enthält die unterwiesenen Themen und die Namen sowie die Unterschriften aller unterwiesenen Teilnehmer. Dieses Dokument wird den Göttinger Entsorgungsbetriebe übergeben. Ist der AN des Los 3 nicht der AN des Los 2 oder sieht der Auftragnehmer des Los 3 eine andere Fertigungsstätte für den Anbau des Los 3 vor, als die des Los 2, muss sich der AN des Los 3 auch um die Verbringung der Fahrzeuge vom Standort der Fertigung des Los 2 zur Fertigungsstätte des Los 3 und späterer Anlieferung zum Betriebshof der Göttinger Entsorgungsbetriebe kümmern. Die Kosten in dem Fall trägt der AN des Los 3. Baubesprechung nach Auftragsvergabe mit jeweils einem Vertreter des Auftragnehmers der Fahrgestelle (Los 1) des Auftragnehmers der Aufbauten (Los 2) und des Auftragnehmers der Lifter (Los 3) bei den GEB in Göttingen. Für die durchzuführende Baubesprechung sind Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegung etc.) vom jeweiligen Losanbieter selbst zu tragen. Ausführungsfrist Los 3 Automatikschüttung: 12/2024 - 04/2025 | 5 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Preis
- Angebotspreis nettoGewichtung (Punkte, genau) 55Das preisgünstigste Angebot erhält 100% (= 55 BP) der Bewertungspunkte (BP = Basispunkte). Ein Angebot, das 50% oder höher über dem günstigsten liegt, erhält 0 BP. Dazwischen werden die Bewertungspunkte auf volle Punkte interpoliert.
- Qualität
- MotorleistungGewichtung (Punkte, genau) 10Motorleistung in KW, maximal erreichbar: 10 BP (BP = Basispunkte) größer 260 KW = 10 BP; 240 - 260 KW = 8 BP; 220 - 240 KW = 6 BP; 200 - 220 KW = 4 BP; 180 - 200 KW = 2 BP; kleiner 180 KW = 0 BP
- Qualität
- HubraumGewichtung (Punkte, genau) 5Hubraum in cm³: maximal erreichbar: 5 BP ≥ 9.000 cm³ = 5 BP; 8.000 - 8.999 cm³ = 3 BP; 7.000 - 7.999 cm³ = 1 BP; kleiner 7.000 cm³ = 0 BP.
- Qualität
- WendekreisdurchmesserGewichtung (Punkte, genau) 10Wendekreisdurchmesser in mm: maximal erreichbar: 10 BP kleiner 15.000 - 15.999 mm = 10 BP; 16.000 - 16.999 mm = 5 BP; 17.000 - 17.999 mm = 3 BP; größer 18.000 mm = 0 BP;
- Qualität
- Dauer VollgarantieGewichtung (Punkte, genau) 10Dauer Vollgarantie in Monaten: maximal erreichbar: 10 BP ≥ 48 Monate = 10 BP; 36 - 47 Monate = 6 BP; 24 - 35 Monate = 3 BP; kleiner 24 Monate = Ausschluss.
- Qualität
- LieferzeitGewichtung (Punkte, genau) 10Lieferzeit in Wochen: maximal erreichbar: 10 BP Die kürzeste Lieferzeit erhält 10 BP. Je 3 volle Wochen längere Lieferzeit erhält der Bieter 1 BP weniger.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbrin … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.- Kriterium
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leist … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2024
- Vertragsende
- 31.12.2024
- Verlängerung
- Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 63 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.07.2024, 10:00 Uhr. Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen. Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auft … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der V … ganz lesenkürzer
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html. Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign, den Sie im Downloadbereich von iTWO Tender ( https://www.meinauftrag.rib.de ) laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html . 1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 16.07.2024, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 5) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff.5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteil …
Los 2
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Angebotspreis nettoGewichtung (Punkte, genau) 50Preis (netto) in Euro: maximal erreichbar: 50 BP (BP = Basispunkte) Das preisgünstigste Angebot erhält 100% (= 50 BP ) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, das 50% oder höher über dem günstigsten liegt, erhält 0 BP. Dazwischen liegende Werte werden auf volle Punkte interpoliert.
- Qualität
- BehältervolumenGewichtung (Punkte, genau) 15Behältervolumen in m³: maximal erreichbar: 15 BP ≥ 23 m³ = 15 BP; 22 - 22,99 m³ = 13 BP; 21 - 21,99 m³ = 11 BP; 20 - 20,99 m³ = 9 BP; 19 - 19,99 m³ = 7 BP; kleiner 19 m³ = Ausschluss
- Qualität
- Leergewicht incl. aller BetriebsstoffeGewichtung (Punkte, genau) 15Leergewicht incl. aller Betriebsstoffe in kg: maximal erreichbar: 15 BP ≤ 6.000 Kg = 15 BP; ≥ 7.000 Kg = 0 BP. Dazwischen liegende Werte werden auf volle Punkte interpoliert.
- Qualität
- LieferzeitGewichtung (Punkte, genau) 10Lieferzeit in Wochen: maximal erreichbar: 10 BP Die kürzeste Lieferzeit erhält 10 BP. Je 3 volle Wochen längere Lieferzeit erhält der Bieter 1 BP weniger.
- Qualität
- Dauer VollgarantieGewichtung (Punkte, genau) 10Dauer Vollgarantie in Monaten: maximal erreichbar: 10 BP ≥ 48 Monate = 10 BP; 36 - 47 Monate = 6 BP; 24 - 35 Monate = 3 BP; kleiner 24 Monate = Ausschluss.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbrin … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.- Kriterium
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leist … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- 30.04.2025
- Verlängerung
- Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 63 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.07.2024, 10:00 Uhr. Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen. Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auft … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der V … ganz lesenkürzer
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html. Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign, den Sie im Downloadbereich von iTWO Tender ( https://www.meinauftrag.rib.de ) laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html . 1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 16.07.2024, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 5) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff.5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteil …
Los 3
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 50Preis (netto) in Euro: maximal erreichbar: 50 BP (BP 0 Basispunkte) Das preisgünstigste Angebot erhält 100% (= 50 BP) der Bewertungspunkte. Ein Angebot, das 50% oder höher über dem günstigsten liegt, erhält 0 BP. Dazwischen liegende Werte werden auf volle Punkte interpoliert
- Qualität
- LifterüberhangGewichtung (Punkte, genau) 15Lifterüberhang in mm: maximal erreichbar: 15 BP Das Angebot mit dem kürzesten Lifterüberhang erhält 100% (= 15 BP). Ein Angebot, dessen Wert 50% oder mehr über dem Angebot mit dem kürzesten Lifterüberhang liegt, erhält 0 BP. Dazwischen liegende Werte werden auf volle Punkte interpoliert.
- Qualität
- Hub- und KippkraftGewichtung (Punkte, genau) 15Hub- und Kippkraft von Behältern größer 240L-Behältern in N: maximal erreichbar: 15 BP Das Angebot mit der höchsten Hub- und Kippkraft erhält 100% (= 15 BP). Ein Angebot, dessen Wert 25% oder weniger unter dem Angebot mit der höchsten Hub- und Kippkraft liegt, erhält 0 BP.
- Qualität
- LieferzeitGewichtung (Punkte, genau) 10Lieferzeit in Wochen: maximal erreichbar: 10 BP Das Angebot mit der kürzesten Lieferzeit erhält 100% (= 10 BP). Je 3 volle Wochen längere Lieferzeit erhält der Bieter 1 BP weniger.
- Qualität
- Dauer VollgarantieGewichtung (Punkte, genau) 10Dauer Vollgarantie in Monaten: maximal erreichbar: 10 BP ≥ 48 Monate = 10 BP; 36 - 47 Monate = 6 BP; 24 - 35 Monate = 3 BP; kleiner 24 Monate = Ausschluss.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbrin … ganz lesenkürzer
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes; mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.4.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher) Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 ArbeitnehmerEntsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für das Unternehmen, welches den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.- Kriterium
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leist … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- 30.04.2025
- Verlängerung
- Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 63 Tage
- Angebotsöffnung
- 23.07.2024, 10:00 Uhr. Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen. Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auft … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der V … ganz lesenkürzer
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html. Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign, den Sie im Downloadbereich von iTWO Tender ( https://www.meinauftrag.rib.de ) laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/mit_avasign.html . 1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 3) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 16.07.2024, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 5) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff.5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteil …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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- Anschrift
- Rudolf-Wissell-Str., 37079 Göttingen
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goettingen.de - Auskünfte
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b1cf2ec8-0b62-49f7-8c43-d58b24617fc2.