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Bes. Vers. nach § 140a SGB V zur bildgest. Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich (OH-02/VE/2025)

IKK classic · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen OH-02/VE/2025veröffentlicht 07.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 19 Monaten

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01099, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (955 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 16 Monaten
  3. Heute
  4. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    in 19 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    in 19 Monaten
  6. Bindefrist endet
    31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 20 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine bundesweite besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V über die Durchführung von bildgesteuerter Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.07.2025 bis 30.06.2029.

Beschreibung des Loses

Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open House-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens ein besonderer Versorgungsvertrag zur bildgesteuerten Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich abgeschlossen. Die Anzahl der zu behandelnden Versicherten ist bei Abschluss des Vertrages unbekannt und insbesondere von der Anzahl der zu behandelnden Patienten, der Größe und Qualität der Leistungserbringernetzwerke sowie der Wirkung von Vertragsregelungen auf kooperierende Leistungserbringer abhängig. Eine Mindestanzahl zu behandelnder Versicherter wird demnach nicht garantiert.

Voraussetzung für den Abschluss eines besonderen Versorgungsvertrages nach § 140a SGB V zur bildgesteuerten Schmerztherapie ist, dass das interessierte Unternehmen die Teilnahmebedingungen erfüllt und den zugehörigen Vertrag unterschrieben einreicht. Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 30.05.2025 eingereicht werden. In diesem Fall beginnt der Vertrag frühestens zum 01.07.2025. Spätere Beitritte zu diesem Vertrag sind während der Laufzeit zu jedem 1. eines übernächsten Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise folgt, möglich. Alle im Rahmen dieses Open House-Verfahrens geschlossenen Verträge enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens am 30.06.2029.

Die vollständigen Teilnahmeunterlagen sind schriftlich per Post an die IKK classic, FB Selektivverträge, Frau Czech, Postfach 10 02 03 in 01072 Dresden sowie vorab elektronisch (als Scan / digital via Dateiimport) über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bei der Auftraggeberin als Scan / digital via Dateiimport über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ausreichend; die schriftlichen Original-Verträge sind unverzüglich nachzureichen (in zweifacher Ausfertigung). Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 1. des übernächsten Monats berücksichtigt. Die letzte Einreichung der Teilnahmeunterlagen ist bis zum 31.05.2028 möglich. Bei Unklarheiten oder Fragen zum besonderen Versorgungsvertrag wenden Sie sich bitte an open-house.VM@ikk-classic.de oder nutzen Sie die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform. Die IKK classic behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung7 von 7 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1. Managementgesellschaft nach § 140a Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V 2. Vorhaltung eines Netzwerkes mit Vertragsärzten, die zur Leistungserbringung der bildgesteuerten Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich befähigt sind. Dabei handelt es sich im Speziellen um Fachärzte für Orthopädie, Neurochirurgie, … ganz lesen1. Managementgesellschaft nach § 140a Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V 2. Vorhaltung eines Netzwerkes mit Vertragsärzten, die zur Leistungserbringung der bildgesteuerten Schmerztherapie im Wirbelsäulenbereich befähigt sind. Dabei handelt es sich im Speziellen um Fachärzte für Orthopädie, Neurochirurgie, Radiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder um Ärzte mit der Zusatz-Weiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ gemäß Weiterbildungsverordnung. Die Vertragsärzte müssen darüber hinaus nachweisen, in den letzten 12 Monaten vor Vertragsteilnahme mindestens 100 CT-, Bildwandler-, MRT-, Röntgen- oder Ultraschallgestützte Eingriffe durchgeführt zu haben. Für die Geräte, welche der jeweilige Vertragsarzt für die Leistungsdurchführung nutzt, liegen Zulassungen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung vor. 3. Umsetzung des DTA-Verfahrens nach § 295 Abs. 1b SGB V
Eintragung in das Handelsregister
Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister des Anbieters (bei Versendung nicht älter als drei Monate) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis des Unternehmens über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden 2 Mio. Euro, Vermögensschäden 1 Mio. Euro, Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. Euro. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss spätesten … ganz lesenNachweis des Unternehmens über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und Sachschäden 2 Mio. Euro, Vermögensschäden 1 Mio. Euro, Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen 1 Mio. Euro. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in Kraft treten. Es ist eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis einzureichen. Beinhaltet der Vertrag eine Befristung bzw. eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde bzw. eine Anschlussversicherung gewährleistet ist.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von mindestens zwei Referenzaufträgen , die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind. Die Referenzaufträge müssen für den Fachbereich Orthopädie, für mindestens 12 Monate und deren Abrechnung mittels des DTA-Verfahrens gemäß § 295 Abs. 1b SGB V ausgeführt worden sein.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Allgemein zu allen Teilnahmebedingungen: Aus technischen Gründen können hier nicht alle Teilnahmebedingungen abschließend genannt werden. Aus diesem Grund finden Sie in der Handlungsanleitung eine Zusammenfassung aller Teilnahmebedingungen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
01.06.2028, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vertragspartner kann nur eine Managementgesellschaft nach § 140a Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V sein
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. "Zuschlagskrit … ganz lesenEs handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben ("Pflichtfelder"), wie bspw. "Zuschlagskriterien" und "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben zum Rechtsbehelfsverfahren erfolgen daher ebenfalls nur hilfsweise. Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Nach Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung, welche - neben der Handlungsanleitung - als separates Dokument über die Plattform der Deutschen eVergabe abrufbar ist, werden die Unterlagen durch die IKK classic ebenfalls über die Plattform der Deutschen eVergabe (Nachrichtenfunktion des Bietercockpits) bereitgestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dad9875f-2fa0-4b5a-bf42-209014618371.