Berufsbegleitendes Kooperationsstudium Bachelor of Arts (B.A.) in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein oder Hamburg ab Wintersemester 2026
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 19989veröffentlicht 12.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hagen.
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im EN-Kreis (+Stadt Hagen)Landesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen · HagenFrist 19.11.2026
- Rahmenvertrag zur Ölspurbeseitigung im MK-KreisLandesbetrieb Straßenbau NRW - RNL Südwestfalen - Außenstelle Hagen · HagenFrist 19.11.2026
- Ordnungsbehördliche Bestattungen 01.02.2027-31.01.2028 + jährl. Verlängerung max. bis 31.01.2031Stadt Hagen - FB für Informationstechnologie und Zentrale Dienste · HagenFrist 01.12.2026
- Vertrag zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V zur Behandlung von Patienten mittels intravitrealer Medikamenteneingabe von VEGF-Hemmern (IVI) in Schleswig-Holstein und HamburgAOK NordWest · HagenFrist 31.10.2029
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 16 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- 5050 %
- 5050 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die AOK NordWest bildet zurzeit jährlich rund 110 Auszubildende für den Beruf der/des "So-zialversicherungsfachangestellten" aus. Zur beruflichen Fortbildung bietet die AOK NordWest seit vielen Jahren u. a. einen internen Studiengang "AOK-Betriebswirt/-in" an. Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studiengang ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildungsprüfung zur/zum "Sozialversicherungsfachangestellten" sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren (Assessment Center).
Dieser interne Studiengang soll durch einen Kooperationsstudiengang ergänzt werden, um einen staatlich anerkannten Bachelor-Abschluss zu erreichen. Im Rahmen dieses Kooperationsstudiums sollen jährlich ca. 15 Studierende zum B.A. "Business Administration" oder B.A. "Betriebswirtschaftslehre" qualifiziert werden.
Die Qualifikation dient der Befähigung zur Übernahme erster Führungsaufgaben, aber auch herausgehobener Beratungs- und Fachaufgaben.
Ziel des berufsbegleitenden Studiums:
Die AOK NordWest agiert als modernes Dienstleistungsunternehmen am Markt. Mit dem berufsbegleitenden Kooperationsstudium soll insbesondere die Rolle der AOK NordWest als moderne Arbeitgeberin mit sehr guten Aufstiegsmöglichkeiten unterstrichen werden. Ferner soll das berufsbegleitende Kooperationsstudium dazu beitragen, im Unternehmen akademisches Know-how und akademische Kompetenzen weiterzuentwickeln und auszubauen.
Die AOK NordWest legt besonderen Wert darauf, dass die Teilnehmenden auch die Möglichkeit des Austausches mit Studierenden mit anderen Berufsqualifikationen erhalten. Deshalb wird ein hoher Anteil (mind. 60 % - max. 80 %) an Präsenzveranstaltungen im Regelbetrieb des Kooperationspartners beabsichtigt (keine AOK-Kohorte).
Beschreibung des Loses
Die Rahmenvereinbarung soll beginnend mit Zuschlagserteilung am 01.04.2026 für zwei Jahre geschlossen werden, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung bis längstens zum 31.03.2030. Bestehende Einzelverträge (jeweilige Studienverträge) bleiben von der Beendigung der Rahmenvereinbarung unberührt und gelten bis zu ihrem in den Einzelverträgen jeweils vereinbarten Ende fort. Je Studienjahrgang sind ca. 15 Studierende zu qualifizieren. Die Auftragsvergabe ist für den Auftragnehmer mit folgenden Leistungsanforderungen verbunden: - Entwicklung eines Konzepts für den Bachelor-Studiengang "Business Administration (B.A.)" oder "Betriebswirtschaftslehre (B.A.)" als Teil eines berufsbegleitenden Kooperationsstudiums. - Vermittlung der Studieninhalte im Rahmen einer Kombination aus Präsenzveranstaltungen im Regelbetrieb (mind. 60 % - max. 80 %) an den Studienstandorten des Auftragnehmers) und digitalen Angeboten (mind. 20 % - max. 40 %) der Vorlesungszeiten, mit verschiedenen digitalen Instrumenten [Methodenmix]). - Anrechnung von Lerninhalten des AOK-internen Studiengangs "AOK-Betriebswirt/-in" in Credit Points (CP) als Ersatz für Studieninhalte. - Anrechnung von Lerninhalten der Ausbildung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellten oder einer Ausbildung von Personen, die eine mit der Abschlussprüfung nach § 34 BBiG für den Beruf des/der Sozialversicherungsfachangestellten vergleichbare Prüfung mit Erfolg abgelegt haben, in Credit Points (CP) als Ersatz für Studieninhalte. - Bereitstellung des Lehrpersonals bzw. der digitalen Angebote.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 50Gewichtung (Punkte, genau) 50- Kosten Konzepterstellung - Kosten Studiengang - Prüfungsgebühren
- Qualität
- 50Gewichtung (Punkte, genau) 50Mit Angebotsabgabe war ein Konzept einzureichen, welches mit 50 Prozentpunkten in die Gesamtwertung einfloss.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird für zwei Jahre geschlossen. Die Laufzeit kann zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn keiner der Vertragsparteien fristgerecht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Bestehen … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung wird für zwei Jahre geschlossen. Die Laufzeit kann zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn keiner der Vertragsparteien fristgerecht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Bestehende Einzelverträge (jeweilige Studienverträge) bleiben von der Verlängerung bzw. Beendigung der Rahmenvereinbarung unberührt und gelten bis zu ihrem in den Einzelverträgen jeweils vereinbarten Ende fort.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesenkürzer
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Höchstmenge wird auf insgesamt 80 Studierende in 4 Studienjahrgängen festgelegt.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTQWDL03N# (I) Die Höchstmenge wird auf insgesamt 80 Studierende in vier Studienjahrgängen festgelegt. (II) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vert … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTQWDL03N# (I) Die Höchstmenge wird auf insgesamt 80 Studierende in vier Studienjahrgängen festgelegt. (II) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (III) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (IV) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| FOM Hochschule, Dortmund | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 58079, 58079 Hagen
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nw.aok.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- RSL Berufsbildung GmbH11 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH6 Zuschläge
- HAZ Arbeit + Zukunft e.V.6 Zuschläge
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- TÜV Rheinland Akademie GmbH5 Zuschläge
- bfw - Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB (bfw5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- ZAW - Fachinformatiker/in FR Systemintegration - UlmBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 16.12.2026
- ZAW - Kraftfahrzeugmechatroniker/-in - SengwardenBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 09.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b806bf9-ca1e-48e2-a200-b63389987799.