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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Bereitstellung von Carsharing-Dienstleistungen für die betreibliche Mobilität der Stadtverwaltung Karlsuhe

Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen TSK25007veröffentlicht 17.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 547 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
675 Tsd. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 720 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (47 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Carsharing-Dienstleistungen für die betriebliche Mobilität der Stadtverwaltung Karlsruhe Der Auftragnehmer (im Folgenden mit AN bezeichnet) hält ein verlässliches, leistungsfähiges System vor, welches mindestens aus eigenen Fahrzeugen, eigene bzw. angemieteten Stellplätzen, eine Buchungssoftware bzw. Zugangstechnologie und Support durch die Mitarbeitenden des AN besteht.

Beschreibung des Loses

Leistungsumfang (Auszüge aus der Leistungsbeschreibung): Der AN gewährleistet, dass montags bis freitags in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr, im Innenstadtbereich, im Umkreis von 4 km um das Rathaus am Marktplatz, ausreichend Fahrzeuge für mindestens 30 Buchungen pro Arbeitstag zur Abdeckung der Dienstfahrten der Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Der AN bietet ein standortbasiertes Carsharing-System an, bei welchem es festgelegte Standorte gibt, an denen die Fahrzeuge abgeholt und abgestellt werden können (siehe auch Punkt 4.6. Standorte). Ein ergänzendes „Free-Floating“-System ist darüber hinaus zusätzlich mit mindestens 50 Fahrzeugen bereitzustellen. Der AN stellt während der Vertragslaufzeit im Stadtgebiet Karlsruhe dauerhaft eine Verfügbarkeit von mindestens 250 Fahrzeugen sicher. Auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen der Nutzer muss der AN verschiedene Fahrzeug-Arten von Kleinwagen bis obere Mittelklasse und Transporter/Van bereithalten. Der AN bietet sowohl Fahrzeuge mit Schalt-, als auch mit automatisierten Getrieben an. Es müssen jedoch mindestens 5% der Fahrzeuge aus dem Fuhrpark des AN im Stadtgebiet Karlsruhe ein automatisiertes Getriebe besitzen. Im Fuhrpark des AN steht ein Mix aller derzeit üblichen Antriebsarten zur Verfügung. Da die Stadt Karlsruhe bestrebt ist, Emissionen zu reduzieren, müssen jedoch mindestens 5 % des Fuhrparks aus batterieelektrischen Fahrzeugen (E-Fahrzeuge) oder Plug-In-Hybriden bestehen (näheres siehe auch Wertungskriterien in Teil-B der Vergabeunterlagen) Die Stadt Karlsruhe hat als öffentlicher Auftraggeber eine Vorbildfunktion hinsichtlich umweltbewusster Mobilität. Daher müssen alle durch den AN bereitgestellten Fahrzeuge mindestens die Schadstoffklasse EURO 6 einhalten. Das Rathaus der Stadt Karlsruhe, auch mit Sitz des Oberbürgermeisters, befindet sich am Marktplatz in der Innenstadt (76133). In dessen Nähe befinden sich weitere wichtige Dienststellen. Daher muss der AN in einem 4 km-Radius um das Rathaus am Marktplatz mindestens 60 Standorte anbieten bzw. zusichern.

Von diesen weiteren Standorten müssen jedoch zwingend mindestens fünf in der Nähe folgender Adressen sein:

• Zähringerstraße 76, 76133 Karlsruhe – Station im Umkreis von 100 m • Friedrichsplatz, 76133 Karlsruhe - Station im Umkreis von 300 m • Helmholzstraße 9, 76133 Karlsruhe - Station im Umkreis von 200 m • Marktplatz, 76133 Karlsruhe - Station im Umkreis von 250 m • Weiherhof-Center, 76227 Karlsruhe – Station im Umkreis von 500 m

Auf Grundlage der Auswertungen der Buchungen bei einem Carsharing-Anbieter in den letzten beiden Jahren, hat sich ergeben, dass die Stationen des Carsharing-Anbieters an den oben genannten Orten am häufigsten genutzt wurden. Der Grund dafür ist, dass sich in deren Umkreise wichtige und große Dienststellen befinden.

Daher ist zwingend erforderlich, dass der AN innerhalb der vorgegebenen Umkreise der genannten Adressen ebenfalls Stationen anbietet, um ein schnelles Erreichen der Fahrzeuge für die Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe zu gewährleisten. Der AN muss mindestens in folgenden Städten Standorte oder Partner mit Quernutzungsmöglichkeit vorweisen können:

• Berlin • Düsseldorf • Frankfurt • Hamburg • Mannheim • München • Stuttgart

Es muss eine Verbund- bzw. Quernutzung möglich sein, sodass von Mitarbeitenden des AG auch Carsharing-Fahrzeuge in mindestens den oben genannten Städten genutzt werden können.

Da die Mitarbeitenden des AG auch außerhalb Deutschlands Termine wahrnehmen und Veranstaltungen besuchen müssen, ist es zwingend erforderlich, dass Fahrten mit den Fahrzeugen des AN ins europäische Ausland ohne besondere Genehmigung zulässig sind.

Der AN stellt dem AG eine digitale Online-Buchungssoftware zur Verfügung und pflegt und wartet dieses regelmäßig. Es darf sich um kein ausschließlich „App-basiertes System“ handeln. Zusätzlich kann ein „App-basiertes“ Buchungssystem als Ergänzung zur Verfügung gestellt werden.

Daneben sind auch Buchungen per Telefon über eine deutschsprachige 24-Stunden-Hotline möglich.

Die Hotline kann auch für sonstige Meldungen genutzt werden, z.B. Schadens- und Mängelmeldungen, Nachfragen, Probleme, etc. • der AN stellt ein (nummeriertes und eindeutig identifizierbares) Zugangsmedium für die Organisationseinheiten bzw. Mitarbeitenden zur Erfassung von Buchung und Nutzung zur Verfügung • Die Fahrzeuge des AN müssen ohne weiteren Personeneinsatz zugänglich sein bzw. übernommen werden können. • kein ausschließliches Öffnen des Fahrzeuges per Smartphone • der AN gewährleistet die jeweils aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen und Bestimmungen

Anträge auf Neubeantragungen und Beantragung eines Ersatzes für defekte Zugangsmedien müssen innerhalb von drei Werktagen vom AN bearbeitet werden.

Der AN stellt eine ausreichende Anzahl an Zugangsmedien zur Verfügung. Er gewährleistet auch, dass er die komplette Neuausstattung der Stadtverwaltung mit Zugangsmedien im Zuge einer möglichen Organisationsänderung bewältigen kann. Alle Stellplätze sind zwingend komplett vom AN bereitzustellen. Bei E-Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden gilt, dass die zugehörige Ladeinfrastruktur am Stellplatz durch den AN bereitgestellt wird. Dem AG dürfen hierfür keine separaten Kosten in Rechnung gestellt werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 160 % Preis
Qualität
40 % Qualität : 20 % Anzahl der Standorte im Stadtgebiet Karlsruhe, 10 % Gesamtanzahl der Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet Karlsruhe, 10 % Zugesicherter prozentualer Anteil an E-Fahrzeugen (+ Plug-In-Hybrid) im angebotenen Fuhrpark

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
720.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76133 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeb … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Stadtmobil CarSharing GmbH&Co.KG, Karlsruhe–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a7cf8fb-e2c2-43b3-9fde-cb78bcdd367f.