Bereitstellung und Konfiguration eines Learning Management Systems (LMS) mit optionalen Lerninhalten
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen EK25-06veröffentlicht 05.04.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität50 %
- Qualität20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die VHH möchte ein Learning Management System (LMS) einführen, um die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden durch digitale Inhalte (E-Learnings) zu ergänzen und effizienter zu gestalten. Durch die Ergänzung der bisher genutzten Präsenzschulungen um E-Learnings sollen die Möglichkeiten der Wissensvermittlung erweitert werden. Spezielles VHH-Wissen (Fahrdienst, Werkstätten, Verwaltung usw.) soll als E-Learning aufbereitet und über das LMS den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden. Die Automatisierung der Prozesse soll zudem Kosten sparen und eine transparente, rechtskonforme Nachverfolgbarkeit für Pflicht-Schulungen ermöglichen.
Beschreibung des Loses
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt 170 Linien mit über 2.500 Mitarbeitenden und 800 Omnibussen an 13 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Hauptziel des LMS ist die nachhaltige Weiterbildung unserer Mitarbeitenden durch die Verfügungstellung digitaler Schulungen. Um eine direkte Anwendung des Systems zu ermöglichen wäre es von Vorteil, wenn zumindest eine Grundausstattung von Schulungsinhalten, wie Compliance, EDV-Trainings (Microsoft Office 365) und Arbeitssicherheits-Trainings, zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll die Verwaltung und Dokumentation von Schulungsprozessen erleichtert werden. Des Weiteren sollen Buchungen und Verwaltungen externer Schulungen, sowie die Erstellung und Verwaltungen eigener Schulungsinhalte, möglich sein. Schließlich sollen auch Freigabeprozesse und Berichtsstrukturen implementiert werden.
Gegenstand nach CPV
- 48931000SchulungssoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Die Wertungspunkte für das Kriterium Preis in EUR, netto (gemäß Anlage A.18) werden aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Der niedrigste Angebotspreis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 30 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 50Ausweislich des Teil B, Anlage B.2 (Lastenheft), sind die einzelnen Anforderungen mit einem Gewichtungsfaktor versehen. Der Bieter ergänzt die Positionen mit der Angabe, inwieweit er diese erfüllt. Hieraus ergibt sich eine maximal mögliche Punktzahl von 198 Punkten. Das Angebot mit der höchsten Lastenheftkonformität (Punktzahl) erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 50 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,5-fachen der höchsten Lastenheftkonformität. Alle Angebote mit darunter liegender Lastenheftkonformität erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegende Konformität erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Ausweislich des Teil B (Anlage B.4) muss der Bieter ein Konzept vorlegen. Die Wertungspunkte für das Kriterium Konzept werden aus der Qualität der einzelnen Aspekte in der Anlage „Konzept“ (Anlage B.4) und der damit erreichten Punktzahl ermittelt. Ein Konzept erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 20 Punkten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung18 von 18 angegeben
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG , für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 SchwarzArbG und für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach EU-Verordnung 2022/576 nicht vorliegen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Als Nachweis der Eignung zur Berufsausübung wird ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (oder alternativer Nachweis) gefordert, der zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate ist. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie und ihre Unterauftragnehmer den in Deutschland unmittelbar für die Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten den Mindestlohn zahlen, wie im Hamburgischen Vergabegesetzt festgestellt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie und ihre Unterauftragnehmer den in Deutschland unmittelbar für die Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten den Mindestlohn zahlen, wie im Vergabegesetzt Schleswig-Holstein festgestellt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über den Gesamt-Unternehmensumsatz, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bezogen auf die ausgeschriebene Leistung wird eine Eigenerklärung über den leistungsbezogenen Unternehmensumsatz, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über die Personalstruktur unter Angabe der Gesamtanzahl der Mitarbeitenden sowie einer Aufschlüsselung nach Tätigkeitsgruppen/Qualifizierungsstufen gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Als Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird eine Darstellung der Unternehmens mit Vorstellung der Konzernverbundenheit und Tätigkeitsspektrum gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
Aufstellung von mindestens einer (1) Referenzen über in den letzten drei (3) Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrags) abgeschlossene Bereitstellung, Implementierung und Wartung eines Learning Management Systems mit Lerninhalten, mit einer … ganz lesenkürzer
Aufstellung von mindestens einer (1) Referenzen über in den letzten drei (3) Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrags) abgeschlossene Bereitstellung, Implementierung und Wartung eines Learning Management Systems mit Lerninhalten, mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten und mindestens 500 Nutzern unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftraggebers nebst Benennung von (b) deutschsprachige Ansprechperson mit (c) Telefonnummer und (d) E-Mail-Adresse sowie (e) Kurzbeschreibung der Maßnahme, (f) Umfang der Lizenzen / Anzahl der Nutzer, (g) Nennung der bereitgestellten Lerninhalte (h) Beschreibung wie Mitarbeitende auf das LMS zugreifen können (i) der Angabe des Leistungszeitraums, und (j) der Auftragssumme.- Kriterium
- Im Zuge der Einführung der eForms muss jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft Informationen über die nationale Identifikationsnummer (alternativ kann die USt-Identifikationsnummer oder die Registernummer angegeben werden), die Größe des Wirtschaftsteilnehmers und die Nationalität des Eigentümers bereit stellen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung einzureichen. Es sind folgende unter Abschnitt 5.1.9)“Eignungskriterien“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, die unter die Art „Eignung zur … ganz lesenkürzer
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung einzureichen. Es sind folgende unter Abschnitt 5.1.9)“Eignungskriterien“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, die unter die Art „Eignung zur Berufsausübung“ fallen, jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Weiter sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Unterlagen (a) Pflichtangaben des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß Anlage A.2 "Weitere Angaben zum Bieter" der Vergabeunterlagen, (b) Verschwiegenheitserklärung & Eigenerklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Anlage A.6 "Verschwiegenheitserklärung" der Vergabeunterlagen, (c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Anlage A.8 "Eigenerklärung Ausschlussgründe GWB" der Vergabeunterlagen, (d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Paragrafen § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG gemäß Anlage A.9 "Ausschlussgründe AEntG_SchwarzArbG_MiLoG" der Vergabeunterlagen, (e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Anlage A.10 "Ausschlussgründe Verordnung EU 2022_576" der Vergabeunterlagen, (f) Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns entsprechend des Vergabegesetzes Hamburg gemäß Anlage A.11 "Vergabemindestlohn HmbVgG" der Vergabeunterlagen, (g) Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns entsprechend des Schleswig-Holsteiner Vergabegesetztes gemäß Anlage A.12 "Vergabemindestlohn SH" der Vergabeunterlagen. Die unter die Art „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und unter die Art „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.- Kriterium
(1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO / § 36 VgV) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des z … ganz lesenkürzer
(1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO / § 36 VgV) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A. 5) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.8 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (2.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.4). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.5) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildung und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.8 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
Werden gemäß Anlage A.4 Unterauftragnehmer bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass sie die in Anlage A.4 genannten Auftragsteile im Falle einer Auftragserteilung erbringen werden. Werden gemäß Anlage A.4 Eignungsleiher bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass si … ganz lesenkürzer
Werden gemäß Anlage A.4 Unterauftragnehmer bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass sie die in Anlage A.4 genannten Auftragsteile im Falle einer Auftragserteilung erbringen werden. Werden gemäß Anlage A.4 Eignungsleiher bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass sie die in Anlage A.4 genannten Kapazitäten im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung stellen werden. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat sich der Verschwiegenheit und der Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinan … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Auftraggeber behält sich 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 2 Jahren vor.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter 2.1.4 und 5.1.11 genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhand mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
- Hinweis
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen /E32652527 Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich. … ganz lesenkürzer
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen /E32652527 Registrierung über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unter folgendem Link: https:// www. subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg
- Website
- vhh-mobility.de
- Kontakt
- vergabestelle@
vhh-mobility.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 05.05.2025 auf 16.05.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7dce5c37-ba4c-487b-9d56-aa0b3763baa9.