Bereitstellung und Betrieb einer Telematikinfrastruktur-Messenger-Lösung
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern
Aktenzeichen 2024-07-22-SYS-DRA_BüvAveröffentlicht 17.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 48 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Integratorleistung im Rahmen der Einführung einer SDDC Lösung auf der Basis von OpenStack im IT-DLZZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 10.12.2026
- Entwicklung der BayernAtlas Freizeit-AppZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 01.12.2026
- Rahmenvertrag Anlageneinbindung MES System - PR1242292-9940Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 30.11.2026
- Softwareentwicklung für das Projekt Landtagsverwaltung; LDBVZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 48-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 48 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Gesamtwertungspreis50 %
- Konzepte50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die AOKs als Auftraggeberinnen stehen mit aktuell mehr als 27 Millionen Versicherten für Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Die Auftraggeberinnen haben zusammen rund 60.000 Mitarbeitende und über 1.000 Geschäftsstellen. Es sind mehr als 26.000 ausgehende Mails bei den AOKs zu bearbeiten. In der Regel betreibt jede AOK - über ihren jeweiligen IT-Dienstleister bzw. deren Vertragspartner - eine individuelle Contact-Center-Lösung. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer standardisierten Telematikinfrastruktur-Messenger-Lösung (kurz: TI-M-Lösung), um den Austausch zwischen Mitarbeitern, Versicherten der Auftraggeberinnen sowie Leistungserbringern über TI-M zu ermöglichen und somit die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die TI-M-Lösung MUSS vom Auftragnehmer als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt werden. Unter einer standardisierten Lösung verstehen die Auftraggeberinnen eine Lösung, welche bereits für die Bedürfnisse und im Auftrag einer Mehrzahl von Kunden (insb. gesetzliche Krankenkassen) entwickelt wurde und nicht speziell vom Auftragnehmer für die Auftraggeberinnen entwickelt wird.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- GesamtwertungspreisGewichtung (Punkte, genau) 50Die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots erfolgt auf Basis der erweiterten Richtwertmethode. Der gewichtete "Wertungspreis" wird anhand von drei verschiedenen Szenarien jeweils als fiktiver Gesamtpreis für alle vertraglichen Leistungen auf der Grundlage der Preisangaben des Bieters berechnet. Zu diesem Zweck wurden jeweils unterschiedliche geschätzte Annahmen zu den Volumina des ausgehenden Datenverkehrs in den Fachdiensten zu Grunde gelegt. Das mittlere Szenario wird als am wahrscheinlichsten angesehen und deshalb im Vergleich zu den anderen beiden Szenarien doppelt gewichtet.
- Qualität
- KonzepteGewichtung (Punkte, genau) 50Es können im Rahmen der qualitativen Bewertung maximal 63 gewichtete Punkte als Leistungspunkte erzielt werden. Es werden die erreichten Einzelpunktzahlen gemäß den in den Vergabeunterlagen dargestellten Bewertungen unter den jeweiligen Unterkriterien jeweils gewichtet und insgesamt addiert, was der erreichten Leistungspunktzahl entspricht.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 48-mal: Die Auftraggeberinnen haben - einzeln oder gemeinsam - das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise, einmal oder zweimal um jeweils 2 (zwei) weitere Jahre, insgesamt also um bis zu 4 (vier) weitere Jahre zu verlängern. Die Auftraggeberinnen können den Vertrag auch nur für einzelne Komponenten der TI-M-Lösung verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5EJW (I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung DTVP verwendet. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unt … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5EJW (I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung DTVP verwendet. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| EY Consulting GmbH, Berlin | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Presselstraße 19, 70191 Stuttgart
- Kontakt
- vergabestelle@
bv.aok.de - Auskünfte
- AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechtsvergabestelle@
bv.aok.de
Bei uns erfasst
Mehr von AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Open house Arzneimittelrabattverträge Rituximab, ATC L01FA01AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · MünchenFrist 03.10.2028
- Open house Arzneimittelrabattverträge Teduglutid, ATC A16AX08AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · MünchenFrist 03.10.2028
- Open house Arzneimittelrabattverträge Chlortalidon, ATC C03BA04AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · MünchenFrist 03.10.2028
- Open house Arzneimittelrabattverträge Apixaban, ATC B01AF02AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · MünchenFrist 03.10.2028
Alle 208 offenen Ausschreibungen von AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG6 Zuschläge
- EY Consulting GmbH5 Zuschläge
- T-Systems International GmbH5 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH4 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Migration der IT-Strukturen der ALP an das IT-DLZFreistaat Bayern Vertreten durch die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP)Frist 23.11.2026
- Softwareconsulting DigiT1DMaster - Weiterentwicklung und WartungHelmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)Frist 03.12.2026
- PARROT - A risk assessment softwareTenneT TSO GmbHFrist 02.12.2026
- Entwicklung der BayernAtlas Freizeit-AppZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernFrist 01.12.2026
- DiBA DL 2027Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 11.11.2026
- Softwareentwicklung für das Projekt Landtagsverwaltung; LDBVZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 80018b72-5e8e-44ce-bc69-b1ec89e45d45.