Bereitstellung und Betrieb einer Müllumladestation für die Stadt Memmingen 01.06.2026 - 31.05.2031
Stadt Memmingen · Memmingen, Bayern
Aktenzeichen 03025/54/1veröffentlicht 06.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.06.2026 – 31.05.2031
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde Oberschleißheim · OberschleißheimFrist 30.11.2026
- 62-2026-710-EA Transport, Annahme und Verwertung von Altpapier im Stadtgebiet RegensburgStadt Regensburg · RegensburgFrist 30.11.2026
- Entsorgung datenschutzw SchriftgutBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus · NürnbergFrist 18.11.2026
- Erfassung und Verwertung von Altholz im Landkreis Weilheim-SchongauEVA - Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsges. mbH · IngenriedFrist 30.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.06.2026 – 31.05.2031, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (46 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 10:30 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 5 MonatenLaufzeit bis 31.05.2031
- Heute
Beschreibung
Bereitstellung und Betrieb einer Müllumladestation für die Stadt Memmingen 01.06.2026 - 31.05.2031. Die Leistung wird in einem Los vergeben.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Memmingen beabsichtigt zum 01.06.2026 den Betrieb einer Müllumladestation in der Stadt Memmingen neu zu vergeben. Die Stadt Memmingen ist für die ausgeschriebenen Leistungen sowohl Auftraggeber als auch ausschreibende Stelle.
Der Auftragnehmer hat an der Müllumladestation die im Auftrag der Stadt Memmingen angelieferten Abfälle umzuladen. Insbesondere werden thermisch behandelbare Abfälle (Rest-, Ge-werbe- und Sperrmüll), Biomüll, Gartenabfälle/Grüngut und nicht thermisch zu behandelnde Abfälle (auch asbesthaltige Abfälle und anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält im Weiteren kurz KMF) angeliefert. Die Abfälle, die angenommen werden müssen, sind auch in der gültigen Abfallwirtschaftssatzung genannt.
Die Anlieferungen erfolgen sowohl durch Sammelfahrzeuge der kommunalen Sammlung, durch von der Stadt Memmingen beauftragten Unternehmen, als auch durch gewerbliche und private Selbstanlieferer.
Der Auftragnehmer hat sich im Rahmen der Leistungserbringung zu verpflichten, bis zu einer Gesamtmenge von 13.000 t/a verschiedene Abfälle für die Stadt Memmingen umzuladen. Eine Aufstellung der angelieferten Abfallmengen der Jahre 2022 – 2024 befindet sich in Anlage B der Vergabeunterlagen.
Es muss für den Betrieb der Müllumladestation eine Waage zur Verfügung stehen, die eine Mindestlast kleiner gleich 200 Kilogramm hat. Der Auftragnehmer hat für die jeweils genutzte Waage/-n einen vorschriftsmäßigen Betrieb sicherzustellen (Wartung, Eichung).
Der Auftragnehmer hat die Öffnungszeiten der derzeitigen Müllumladestation zu übernehmen. Die wöchentliche Öffnungszeit beträgt derzeit 47 Stunden, die sich wie folgt aufteilen:
Montag – Donnerstag: 07:00 Uhr – 17:00 Uhr Freitag: 07:00 Uhr – 14:00 Uhr Samstag: in der Regel geschlossen (Ausnahme siehe Leistungsbeschreibung) Sonntag: geschlossen.
Der Standort der Müllumladestation muss sich im Bereich der Stadt Memmingen auf einer Fläche der Gemarkung Memmingen oder der Gemarkung der Stadtteile Amendingen oder Steinheim in einem geplanten oder unbeplanten Gewerbe- oder Industriegebiet befinden.
Im Angebot ist der vom Bieter vorgesehene Standort der Müllumladestation mit Adresse oder Flurnummer verbindlich zu benennen. Mit dem Angebot ist eine Entwurfsplanung der Müllumladestation beizufügen. In diesem Plan sind u. a. die vom Bieter vorgesehenen Waageeinrichtungen, Abladeplätze, Lagerplätze und Standplätze der Container und das geplante Personalkonzept darzustellen. Stichpunktartige Beschreibungen sind ausreichend. Dieser Plan dient im Zuge der Angebotsprüfung dazu zu prüfen, ob an dem angebotenen Standort die Erfüllung der vertraglichen Pflichten in dem geforderten Umfang und der geforderten Qualität grundsätzlich sichergestellt werden kann (siehe hierzu auch 2.5 und 3.2.2 der Leistungsbeschreibung).
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegeb … ganz lesenkürzer
Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen. Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Eignung auf die im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) hinterlegten Unterlagen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, verweisen. Unternehmen stellen dabei eigenverantwortlich sicher, dass die hinterlegten Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen. Sofern im Angebot angegeben wird Nachunternehmer einzusetzen geht der Auftraggeber davon aus, dass von diesen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellt und deshalb bei diesen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Andernfalls wird um Mitteilung der Ausschlussgründe / Eintragungen gebeten. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: • Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände, • Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, • Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Angabe des Jahresumsatzes. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall sowie … ganz lesenkürzer
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall sowie für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr. Diese Deckungssummen wird der Auftragnehmer auch von eventuell eingeschalteten Unterauftragnehmern / Erfüllungsgehilfen verlangen. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen. Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Nachweis von mindestens einer mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenz(en) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrach … ganz lesenkürzer
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Nachweis von mindestens einer mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenz(en) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124 / L 1240. Als vergleichbar gilt eine Referenz über die Betriebsführung einer Müllumschlaganlage mit einer Umschlagmenge von mindestens 10.000 Tonnen Abfall pro Jahr. Die Referenz ist für mindestens zwei Jahre (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) vorzulegen. Es gilt die Summe der Referenzen, insbesondere hinsichtlich der Umschlagmenge als auch der zwei Jahre. Beispiel: Betriebsführung einer Anlage von 2023 - 2024 für 18 Monate mit einer Umschlagmenge von insgesamt 8.000 Tonnen Abfall in diesem Zeitraum sowie einer weiteren Anlage in 2025 für 6 Monate mit einer Umschlagmenge von insgesamt 2.000 Tonnen Abfall in diesem Zeitraum ist ausreichend.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- 31.05.2031
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Vertrag verlängert sich dreimalig um ein Jahr (bis maximal zum 31.05.2034), wenn der Vertrag nicht spätestens 18 Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 11.11.2025, 10:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Gemäß VOL/B (Details siehe Vergabeunterlagen). Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter. Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttrete … ganz lesenkürzer
Leistung: Gemäß VOL/B (Details siehe Vergabeunterlagen). Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter. Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttreten des Vertrages eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 10.000 EUR vorzulegen. Vertragsstrafe in Höhe von 300 EUR je Vorgang, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges, bzw. 200 EUR je Tag. Vertragsstrafen sind insbesondere im Falle der nicht ordnungsgemäßen oder der Nichterfüllung vertraglicher Nebenpflichten zu entrichten (Details zur Vertragsstrafe siehe § 12 Besondere vertragliche Bedingungen). Der Höchstbetrag aller Vertragsstrafen wird mit 5 % der Abrechnungssumme festgelegt.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der … ganz lesenkürzer
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Memmingen
- Anschrift
- Marktplatz 1, 87700 Memmingen
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- vergabe@
memmingen.de
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Wurzer Umwelt GmbH9 Zuschläge
- ALFA Recycling München GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7283a283-0c60-4e2d-a0f2-f3b4e141da22.