Bereitstellung und Betrieb einer Jira und Confluence Instanz für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus · München, Bayern
Aktenzeichen 2024BRE000006veröffentlicht 26.04.2024erstmals 26.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 30 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 30 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 30 Monatenan Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 26 Monaten88 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Zur Unterstützung und Verbesserung der Planungs- und Release Managementprozesse im Rahmen des Betriebs und der Weiterentwicklung der BayernCloud Schule (ByCS) sollen für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) die Anwendungen Jira und Confluence der Fa. Atlassian beschafft werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Unterstützung bei der Migration aus Bestandssystemen, die Bereitstellung (Hosting) und der Betrieb einer Jira- und einer Confluence-Instanz. Der Auftrag umfasst auch die laufende Aktualisierung der beiden Produkte während der gesamten Laufzeit sowie die Bereitstellung, Installation und Konfiguration von kostenlosen und kostenpflichtigen Plug-ins. Während der Laufzeit kann der Auftraggeber (AG) auch Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/dcc02c3e-91b8-4c78-82e7-ad4d052dde91/suitabilitycriteria
- Kriterium
siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/dcc02c3e-91b8-4c78-82e7-ad4d052dde91/suitabilitycriteria, zu ISO 27001-Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Zertifizierung Bieter: Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine ISO 27001 Zertifizierung oder ein … ganz lesenkürzer
siehe https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/dcc02c3e-91b8-4c78-82e7-ad4d052dde91/suitabilitycriteria, zu ISO 27001-Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Zertifizierung Bieter: Sofern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine ISO 27001 Zertifizierung oder eine mindestens gleichwertige Zertifizierung vorliegt, hat der Bieter darzustellen, welche Schritte zur Erreichung des entsprechenden Zertifikats unternommen wurden. Aus den Darstellungen muss für den Auftraggeber plausibel hervorgehen, dass eine Zertifizierung spätestens zum Leistungsbeginn erfolgen wird.- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die initiale Laufzeit des Vertrages startet mit dem Zuschlag und beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber dreimal um je 12 Monate verlängert werden. Der Auftraggeber behält sich als optionale Leistung vor, die Authentisierung und die Autorisierung von Nutzern zu einem spä … ganz lesenkürzer
Die initiale Laufzeit des Vertrages startet mit dem Zuschlag und beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber dreimal um je 12 Monate verlängert werden. Der Auftraggeber behält sich als optionale Leistung vor, die Authentisierung und die Autorisierung von Nutzern zu einem späteren Zeitpunkt dem ByCS-IAM (Keycloak) mittels Anbindung per Open ID Connect (OIDC) zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, optional eine Jira Service Management Komponente zur Verfügung zu stellen und zu betreiben. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers optional kostenlose und/oder kostenpflichtige Plug-ins zu installieren, zu betreiben und bei Bedarf zu konfigurieren. Für die Beratung des Auftraggebers ist ein optionales Beratungsbudget in Höhe von maximal 320 Beratertagen vorgesehen. siehe 2.14 Leistungsbeschreibung- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 88 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu … ganz lesenkürzer
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter 5.1.12 genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der unter 8.1 genannten Organisation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Abgabe des Angebots hat unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) in Textform § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu erfolgen. Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur über den Angebotsassistenten der Vergabep … ganz lesenkürzer
Die Abgabe des Angebots hat unter Verwendung elektronischer Mittel über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de) in Textform § 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu erfolgen. Die Vergabestelle übermittelt Nachrichten aus dem Verfahren grundsätzlich nur über den Angebotsassistenten der Vergabeplattform und versendet parallel – rein informatorisch – jeweils eine E-Mail-Nachricht (Info-E-Mail) an die in Ihrem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse. Verwenden Sie für die Kommunikation mit der Vergabestelle die Nachrichtenfunktion im Angebotsassistenten der Vergabeplattform. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen und Unterlagen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und zu beachten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Salvatorstraße 2, 80333 München
- Website
- km.bayern.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stmuk.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG6 Zuschläge
- EY Consulting GmbH5 Zuschläge
- T-Systems International GmbH5 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH4 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.06.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 27.05.2024 auf 03.06.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 27.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c51b1898-e262-4417-9898-3d0f666220e5.