Druckmaschinen und Serviceverträge für die Hausdruckerei
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus · München, Bayern
Aktenzeichen 2024BRE000002veröffentlicht 17.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von zwei fabrikneuen Farbdruckmaschinen imagePRESS V1000 sowie einer schwarzweiß-Druckmaschine VP 140 der Firma Canon mit Serviceverträgen sowie Serviceverträge für die Software PRISMAprepare und PRISMAdirect
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der unter 6 angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht ve … ganz lesenkürzer
Der unter 6 angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da die Bekanntmachung unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge - beeinträchtigen würde. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der oben unter 1.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig. Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Hinweis
Der Auftrag kann nur von der Canon Deutschland GmbH (Canon) erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b, Abs. 6 VgV; Hardware- u. Serviceleistungen) sowie zusätzliche Lieferleistungen (Hardware) beschafft werden, die zur teilw. Erneuerung bereits er … ganz lesenkürzer
Der Auftrag kann nur von der Canon Deutschland GmbH (Canon) erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b, Abs. 6 VgV; Hardware- u. Serviceleistungen) sowie zusätzliche Lieferleistungen (Hardware) beschafft werden, die zur teilw. Erneuerung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind u. ein Wechsel d. Unternehmens dazu führen würde, dass eine Leistung mit unterschiedlichen techn. Merkmalen beschafft werden müsste u. dies zu techn. Unvereinbarkeit sowie unverhältnismäßigen techn. Schwierigkeiten bei Gebrauch u. Wartung führen würde (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV). Im Einzelnen: 1. Hardware (HW) 1.1 Die für die Druckmaschinen (DM) verfügb. Stellfläche in der Hausdruckerei ist beschränkt. Für die schwarzweiß-DM steht ein Bereich mit einer Länge von ca. 4,75 m zur Verfügung. Die große Farb-DM kann auf einer Fläche mit einer Länge von 5,50 m gestellt werden, für die kleinere Farb-DM stehen 4,90 m zur Verfügung. Davon sind (je nach Hersteller unterschiedliche) Mindestabstände von den Wänden in Abzug zu bringen (Belüftung, Zugang für Service). I. R. e. umfangreichen europaweiten Markterkundung haben Hersteller, die DM mit den geforderten Leistungsmerkmalen anbieten, die Größen dieser Maschinen mitgeteilt. Daraus hat sich ergeben, dass nur Canon-DM mit der zur Verfügung stehenden Fläche auskommen. 1.2 I. R. dieser Beschaffung wird die HW in der Hausdruckerei teilw. ersetzt. Zwei gr. Canon-schwarzweiß-DM, über die das prozentual höchste Druckvolumen in der Hausdruckerei abgewickelt wird, verbleiben im Bestand. Eine uneingeschränkte Kompatibilität der alten u. der neu zu beschaffenden Geräte untereinander muss gewährleistet sein, damit alle Arbeitsprozesse störungsfrei ablaufen können: Die Produktion in der Hausdruckerei (Workflow) wird in wesentl. Teilen über die Canon-Softwarelösungen PRISMADirect (Webshop) u. PRISMAPrepare (Bearbeitungsprogramm) organisiert. Diese wurden vom Auftraggeber (AG) gekauft u. in den vergangenen Jahren sukzessive u. passgenau an die internen Abläufe d. AG angepasst. Die Software (SW) muss weiterverwendet werden, da andernfalls die aufeinander abgestimmten Arbeitsprozesse in der Hausdruckerei sowie die Nutzung der Hausdruckerei durch das Personal neu definiert werden müssten Dies wäre mit einer erheblichen Mehrbelastung für das Personal bei der Einarbeitung u. der Nutzung verbunden. Entspr. zeitliche Kapazitäten d. Personals stehen hierfür nicht zur Verfügung, sodass die Aufgabenerfüllung unverhältnismäßig beeinträchtigt würde. In den Canon DM sind auf die SW abgestimmte PRISMASync Controller eingebaut, die eine optimale Kommunikation von HW u. SW ermöglichen. Die Markterkundung hat ergeben, dass DM anderer Hersteller diese Controller nicht enthalten. Die HW anderer Hersteller – die nach dem Ergebnis der Markterkundung ohnehin nicht existiert, s.o. –könnte zwar theoretisch an die SW angebunden werden. Ein anderer Hersteller kann aber den aktuell hohen Integrationsgrad sowie die uneingeschränkte Kompatibilität zwischen Komponenten unterschiedlicher Hersteller nicht gewährleisten bzw. garantieren. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Controller, die nicht in der Weise aufeinander abgestimmt sind wie die desselben Herstellers. Auch die Bedienung wäre anders u. eingeschränkt. Insbesondere müsste bei der regelmäßigen Aufspielung neuer Patches damit gerechnet werden, dass es zu Problemen u. ggf. Fehlfunktionen kommt. Es besteht die Gefahr, dass die grds. Inkompatibilität herstellerfremder HW zudem zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen SW- u. HW-Anbieter bzgl. Fehlerursache u. Haftung führen würde. Geprüft wurde höchst hilfsweise auch die Möglichkeit, ob die HW eines anderen Herstellers mit einer neuen, zusätzl. SW gesteuert werden kann. Neben den Kosten für die Anschaffung einer solchen SW u. eines neuen, zusätzlichen Servers wäre der zusätzliche Arbeits- u. Schulungsaufwand für die Einrichtung u. Betreuung zu berücksichtigen, der dadurch noch erhöht wird, dass Mitarbeite …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Canon Deutschland GmbH, Krefeld | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Salvatorstraße 2, 80333 München
- Website
- km.bayern.de
- Kontakt
- vergabestelle@
stmuk.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG6 Zuschläge
- EY Consulting GmbH5 Zuschläge
- T-Systems International GmbH5 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH4 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH4 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 329aac3b-a861-4f17-9144-9ac412fb7eb7.