Bereitstellung einer Schulverwaltungssoftware als SaaS
Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat 9315 · Mainz, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 515/25veröffentlicht 05.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.
- Vergabe von Dienstleistungen für Abfragen in einem bestehenden Business-Intelligence-System, Web-Anwendungen, Prognosen, Modellierungen und Iframe-Anwendungen inkl. Beratung und Wartung für den ÖPNVMinisterium des Innern, Integration und Verkehr Rheinland-Pfalz · MainzFrist 12.11.2026
- Beschaffung einer BPMN-Modellierumgebung mit Prozessportalintegration zur Digitalisierung von Formularen und ProzessenZweites Deutsches Fernsehen · MainzFrist 01.12.2026
- Externe Dienstleistung FrontendentwicklungBerufsgenossenschaft Holz und Metall · MainzFrist 02.12.2026
- Technische SEO-Leistungen für die Digitalprodukte des ZDFZweites Deutsches Fernsehen · MainzFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Mainz55116, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Qualität30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Monatenan Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat 9315
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 8 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 8 Monaten
- Bindefrist endetvor 6 Monaten67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz beabsichtigt, die Bereitstellung, den Betrieb und die Pflege einer Schulmanagementsoftware als Cloud-Dienst (SaaS) einschließlich der hierfür erforderlichen System-, Betriebs- und Supportleistungen sowie der Schulungen, zu beschaffen. Die Lösung umfasst insbesondere die Funktionsbereiche Stundenplanung, Vertretungsplanung, digitales Klassenbuch, Kurswahl (Oberstufe) sowie Funktionen zur Veröffentlichung und Anbindung bzw. Schnittstellen gemäß Leistungsbeschreibung, insbesondere C.0_Kriterienkatalog.
Beschreibung des Loses
Der Auftragnehmer stellt die Lösung dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit zur Nutzung über eine Cloud-Infrastruktur bereit und erbringt insbesondere: 1. Bereitstellung bzw. Betrieb der Cloud-Leistung einschließlich Monitoring sowie Fehlerbehebung im laufenden Betrieb 2. Einführungs- und Konfigurationsleistungen gemäß Abruf (z.B. Pilotierung, Einrichtung, Mandantenanlage nach Maßgabe des Preisblattes) 3. Fachliche Anforderungen Leistungen gemäß C.0_Kriterienkatalog, insbesondere Module bzw. Funktionsbereiche wie Stunden- und Vertretungsplanung, digitales Klassenbuch, Fach- bzw. Kurswahlen, Kurs- bzw. Bänderplanung, Veröffentlichungsfunktionen sowie Anbindungen und Schnittstellen 4. Nicht-funktionale Anforderungen gemäß C.0_Kriterienkatalog, insbesondere Datenschutz nach DSGVO, IT-Sicherheit, Betriebsort, Supportorganisation und Verfügbarkeit
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis gem. Vergabeunterlagen B.2 Zuschlagskriterien
- Qualität
- Qualität gem. 17 BE Kriterien nach Anlage C.0 Kriterienkatalog
Eignung14 von 14 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
1.1. Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner n … ganz lesenkürzer
1.1. Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nä … ganz lesenkürzer
1.2 Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaf … ganz lesenkürzer
1.3 Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber 1.3.1 Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. 1.3.2 Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. 1.3.3 Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Auch muss der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. muss der Eignungsleihgeber angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.- Allgemeiner Jahresumsatz
2.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch se … ganz lesenkürzer
2.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich dieser Ausschreibung für öffentliche Auftraggeber in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
2.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelasse … ganz lesenkürzer
2.2 Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 3.300.000 EUR, Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR, Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, mindestens 1.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich- finanzieller Hinsicht.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
3.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen … ganz lesenkürzer
3.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, für mindestens 500 Schulen eine Schulmanagementsoftware bereitgestellt haben, gleichgültig, ob as a Service oder on premise, deren Funktionsumfang zumindest auch (1) wesentliche Teile der Stundenplanung umfasst, und zwar bezüglich der Stammdatenverwaltung von Lehrkräften und Klassen, der Unterrichtsplanung und der Erstellung des Stundenplans, sowie (2) wesentliche Teile des digitalen Klassenbuchs, und zwar bezüglich des Abwesenheitsmanagements. Wie viele Aufträge bzw. Verträge der Bereitstellung zugrunde gelegen haben sowie die Dauer der Bereitstellung sind unerheblich; es kommt auf die Schulzahl und den Umfang der Bereitstellung an. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Dies erfordert zwingend, die Liste mit den Namen der mindestens 500 Schulen vorzulegen, für welche die Software im Referenzzeitraum bereitgestellt wurde, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen). Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Versorgungssicherheit
3.2 Incident-Management-Verfahren - § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV Der Bieter verfügt über ein Incident-Management-Verfahren zur Behandlung von Störungen im Produktivbetrieb, welches an ITIL v4 oder gleichwertig ausgerichtet ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anfo … ganz lesenkürzer
3.2 Incident-Management-Verfahren - § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV Der Bieter verfügt über ein Incident-Management-Verfahren zur Behandlung von Störungen im Produktivbetrieb, welches an ITIL v4 oder gleichwertig ausgerichtet ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Belegunterlagen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen). Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
3.3 ISO/IEC 27001 Zertifizierung - § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV, § 49 VgV analog Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss bzw. müssen eine gültige ISO/IEC 27001:2022-Zertifizierung oder gleichwertig nachweisen. Achtung: Der Rechenze … ganz lesenkürzer
3.3 ISO/IEC 27001 Zertifizierung - § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV, § 49 VgV analog Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss bzw. müssen eine gültige ISO/IEC 27001:2022-Zertifizierung oder gleichwertig nachweisen. Achtung: Der Rechenzentrumsbetreiber ist kein Unterauftragnehmer. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, eine Abschrift der ISO/IEC 27001-Zertifizierung verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
4. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich od … ganz lesenkürzer
4. Sonstige auftragsbezogene Eigenerklärungen (v. a. zu Auftragsausführungsbedingungen) 4.1 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
4.2 "Russland-Erklärung" Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffe … ganz lesenkürzer
4.2 "Russland-Erklärung" Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
4.3 Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. § 50c Abs. 2 S. 1 EStG Falls der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beschränkt steuerpflichtig gem. §§ 49, 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ist und eine Freistellungsbescheinigung nach den gesetzlichen Bestimmungen erlangen kann, muss der Bieter bzw. die Biete … ganz lesenkürzer
4.3 Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. § 50c Abs. 2 S. 1 EStG Falls der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beschränkt steuerpflichtig gem. §§ 49, 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ist und eine Freistellungsbescheinigung nach den gesetzlichen Bestimmungen erlangen kann, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine gültige Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern nach §§ 50a, 50c EStG nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung bei Angebotsabgabe und - allerdings erst auf gesonderte Anforderung - durch Vorlage der Freistellungsbescheinigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. für die Bietergemeinschaft. Die Freistellungsbescheinigung ist erst auf gesonderte Anforderung einzureichen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
4.4 Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des LTTG RLP Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen die Beachtung von § 4 Abs. 2 LTTG RLP zusagen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebo … ganz lesenkürzer
4.4 Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des LTTG RLP Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen die Beachtung von § 4 Abs. 2 LTTG RLP zusagen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Laufzeit beginnt am Tag nach dem Zuschlag und beträgt fix zwei Jahre mit der einseitigen Option des Auftraggebers, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr zu verlängern, begrenzt auf die Gesamtdauer von maximal vier Jahren.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 67 Tage
- Angebotsöffnung
- 09.03.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendun … ganz lesenkürzer
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MM4HM#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat 9315
- Anschrift
- Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
- Kontakt
- vergabeverfahren@
abante.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MTO Psychologische Forschung und Beratung GmbH3 Zuschläge
- Nexus AG3 Zuschläge
- Axians Infoma GmbH2 Zuschläge
- ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH2 Zuschläge
- LS telcom AG2 Zuschläge
- T-Systems International GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Wartungsverlängerung im Bereich Trend Micro Apex OneMedizinischer Dienst Rheinland-PfalzFrist 24.11.2026
- Wartungsverlängerung im Bereich Fortra SECURE Email Gateway (SEG)Medizinischer Dienst Rheinland-PfalzFrist 24.11.2026
- Citrix-LizenzenGemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbHFrist 24.11.2026
- Technische SEO-Leistungen für die Digitalprodukte des ZDFZweites Deutsches FernsehenFrist 10.11.2026
- Virtuelle Tourist-Information - KI-basierte Gästeberatung, Los 2 - Digitale Service-Plattform (CMS & Ausspielsystem)Felsenland Südeifel Tourismus GmbHFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f465bf87-c666-47b0-b4f2-bfc9803eda96.