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vergebenEU-weitDienstleistungen

Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet

Bayrischer Rundfunk (BR) · München, Bayern

Aktenzeichen 1veröffentlicht 24.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1010 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.05.2024 – 30.04.2026
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80335, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 33 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2026
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet in zwei Losen

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV- Inhalten im Internet

Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet

2 Jahre–
3
Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet
2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtangebotsendsumme100 %
Preis
GesamtangebotsendsummeDie Lose 1 und Los 2 sind inhaltlich und wertmäßig völlig identisch. Insofern ist seitens des Bieters bei der Angebotsabgabe auf die Angabe des konkreten Loses (Los 1 oder Los 2) zu verzichten. Der Zuschlag erfolgt unter allen Angeboten, die sämtliche Leistungsanforderungen vollständig erfüllen und einen Preis unterhalb von 1,20 EUR/TB zzgl. USt. anbieten, auf die Angebote mit der niedrigsten Gesamtangebotsendsumme inkl. USt. Als Gesamtpreis für Los 1 und Los 2 wird jeweils die Gesamtangebotsendsumme inkl. USt. für die im Angebotsformular bepreisten Leistungen für die Vertragslaufzeit zu Grunde gelegt. Hierfür wird der Gesamtpreis für das verbindliche Ausspielvolumen bis 1.100.000 TB, der Gesamtpreis für die Ausspielmenge von 1.100.001 - 1.320.000 TB gewertet.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Der Bieter muss durch Unterschrift auf der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" erklären, dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten … ganz lesenDer Bieter muss durch Unterschrift auf der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" erklären, dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen ihn als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, dass er als Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, dass er als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass er als Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, dass er als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirkt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er als Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann, dass er als Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass er als Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass er als Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, dass er als Unternehmen nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten, dass er als Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass für ihn als Unternehmen die Voraussetzungen von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern sein Unternehmen in ein vergleichbares Register eingetragen ist, dass gegen ihn als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt, dass er als Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Kriterium
Der Bieter muss durch Unterschrift auf der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" erklären, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird: Personenschäden 2.000.000,00 EUR Sachschäden 1.000.000,00 … ganz lesenDer Bieter muss durch Unterschrift auf der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" erklären, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird: Personenschäden 2.000.000,00 EUR Sachschäden 1.000.000,00 EUR allgemeine Vermögensschäden 100.000,00 EUR Weiter ist zu erklären, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Kriterium
In der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens pro Geschäftsjahr sowie der Umsatz aus Leistungen anzugeben, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts … ganz lesenIn der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens pro Geschäftsjahr sowie der Umsatz aus Leistungen anzugeben, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. Folgender Mindestumsatz muss vorliegen: Im für dieses Verfahren relevanten Geschäftsumfeld 2 Mio. Euro pro Jahr exkl. USt. Bieter, deren Mindestumsatz unter dem vorgenannten Betrag liegt, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium
Dem Angebot ist eine Referenzliste gemäß "Anlage 05 Referenzen" beizufügen. Diese beinhalteten Referenzen über erbrachte Leistungen aus dem Medien-, Gaming- oder Nachrichtenumfeld oder vergleichbar für die Verbreitung von AV-Inhalten sowie dem erforderlichen Betrieb in den letzten höchstens drei Jah … ganz lesenDem Angebot ist eine Referenzliste gemäß "Anlage 05 Referenzen" beizufügen. Diese beinhalteten Referenzen über erbrachte Leistungen aus dem Medien-, Gaming- oder Nachrichtenumfeld oder vergleichbar für die Verbreitung von AV-Inhalten sowie dem erforderlichen Betrieb in den letzten höchstens drei Jahren. Dies umfasst mindestens eine Referenz für das Live-Streaming und eine weitere Referenz für das On-Demand-Streaming. An die Vergleichbarkeit werden folgende Mindest-Kriterien gestellt: Als vergleichbare Leistung gilt der Betrieb einer CDN-Ausspielplattform als CDN Plattformbetreiber oder als CDN-Dienstleister. Der Umsatz für eine CDN-Ausspielplattform muss in den letzten drei Geschäftsjahren pro Jahr bei mindestens EUR 2,0 Mio. Euro exkl. USt. gelegen haben. Darüber hinaus müssen die Referenzen folgende Angaben enthalten: - Name und Anschrift des Auftraggebers - Nach Möglichkeit Auftragswert/Umsatz in Euro - Kurzbeschreibung des Referenzauftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/ Nachunternehmereinsatz) - Nach Möglichkeit Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer - Ausführung/Leistungszeit (genaue Angaben von Monats- und Jahreszahl) - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes inkl. Angaben zu maximaler und durchschnittlicher Ausspielbandbreite, sowie des ungefähren Ausspielvolumens pro Monat - Inhalt und Umfang der Betriebsleistungen inklusive der Supportleistungen - Verfügbarkeitsanforderungen Detaillierte Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in einer selbst zu erstellenden Anlage zu machen. Die Anlage ist mit "Beiblatt - Referenzen" zu bezeichnen, durchzunummerieren und mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzen zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachtunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Kriterium
Es sind die Umweltmanagement-Maßnahmen für die gesamte Prozesskette zu beschreiben, die das Unternehmen während der Auftragsausführung einsetzt und die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Hierzu gehören z.B. Angaben, inwieweit bei der Auftragsabwicklung umweltschonende Sachmittel zum Einsatz komme … ganz lesenEs sind die Umweltmanagement-Maßnahmen für die gesamte Prozesskette zu beschreiben, die das Unternehmen während der Auftragsausführung einsetzt und die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Hierzu gehören z.B. Angaben, inwieweit bei der Auftragsabwicklung umweltschonende Sachmittel zum Einsatz kommen, durch welche Maßnahmen die Energieeffizienz beim Streaming und in den Rechenzentren kontinuierlich verbessert wird, wie die Ziele geprüft werden und wo der Zielerreichungsgrad publiziert wird. Sollte eine Zertifizierung gemäß ISO 14001, ISO 50001 oder gleichwertig vorliegen, so ist das entsprechende Zertifikat als Nachweis einzureichen. Die Beschreibung dieser Maßnahmen sind in einer selbst zu erstellten Anlage beizufügen und zwingend einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2024
Vertragsende
30.04.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 MONTHS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der WDR wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Teststellung zur Überprüfung der Funktionen durchzuführen. Ziel der Teststellungen ist, die vom WDR in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Leistungsanforderungen zu verifizieren. Gilt der Test als nicht bestanden, wird das Angebot des … ganz lesenLeistung: Der WDR wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Teststellung zur Überprüfung der Funktionen durchzuführen. Ziel der Teststellungen ist, die vom WDR in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Leistungsanforderungen zu verifizieren. Gilt der Test als nicht bestanden, wird das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die alle Anforderungen nach den Vergabeunterlagen erfüllen. Darüber hinaus kommen nur Angebote in die Wertung, die einen Preis von 1,20 EUR/TB zzgl USt. unterschreiten. Dabei ist es den Bietern nur gestattet ein Angebot einzureichen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf de … ganz lesenDer WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGHRD8

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bayrischer Rundfunk (BR)
Anschrift
Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Kontakt
vergabe_dpt@wdr.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 922 (Dienstleistungen in Verbindung mit Rundfunk- und Fernsehprogrammen) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2ae32e2b-313d-45b4-aebb-e280581006f1.