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Beratzhausen – Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gem. Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0

Markt Beratzhausen · Beratzhausen, Bayern

Aktenzeichen AV2277B1-EUveröffentlicht 14.07.2025Dienstleistungen

Teilnahmefristseit 445 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Höhe der Pacht65 %
  • Servicekonzept20 %
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme10 %
  • Vertriebskonzept5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im sog. Betreibermodell nach Ziff. 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege einer Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“).

Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages. c) Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Punkte beinhalten und diese konkret und nachvollziehbar erläutern: i) vollständig befüllte und gezeichnete Vorlage „Anlage B1 Angebotsblatt“, ii) Ausweisung der Höhe der Zahlung für die Nutzung des passiven Netzes (Pachtpreistabelle Anlage B1 Anhang 1) sowie die Angabe indikativer Pachtpreise für die Verlängerungslaufzeit (Anlage B1 Anhang 2). Die beigefügten Musterdatenblätter sind zwingend befüllt abzugeben, iii) ggf. vom Bieter vorgeschlagene Änderungen an dem auftraggeberseitig vorgegebenen Netzbetriebs- und Pachtvertrag, wie in der Anlage A3 Leistungsbeschreibung beschrieben, iv) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit Netzfähigkeit), v) Kalkulation von Erlösen und Kosten, vi) die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, vii) Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten, viii) Angaben zu Endnutzerprodukten, welche mindestens die im Wertungskriterium „Produktpreise für Endnutzer“ geforderten Bandbreiten für private bzw. geschäftliche Endnutzer gem. „Anlage A3 Leistungsbeschreibung“ erfüllen, durch vollständigen Eintrag im Angebotsblatt und nachgewiesen durch Vorlage von Produktinformationsblättern und weiteren Unterlagen wie Produktvertrag, Tarifblätter, SLA, AGB, ix) Angaben zum spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, x) technisches Konzept über den Aufbau und Betrieb des Gigabit-Netzes gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, xi) Angaben zu Servicezeiten als Wertungskriterium „Servicezeiten“ gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, durch Eintrag im „Anlage B1 Angebotsblatt“.

Angebote, welche die oben genannten Anforderungen nicht enthalten, können ausgeschlossen werden und im weiteren Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Netzbetrieb (Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0) eines im Eigentum dem Markt Beratzhausen stehenden passiven Gigabit-Netzes. Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet.

Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Marktes Beratzhausen Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich für die Definition des Erschließungsgebietes ist hierbei die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung.

Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren nicht zu rechnen ist. Des Weiteren ging im Rahmen des Markterkundungsverfahrens kein Widerspruch eines Netzbetreibers eines bereits geförderten NGA-Netzes bzgl. eines Überbaus nach der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 vor Ablauf des Zweckbindungszeitraums ein. Das Vorhaben soll mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Betreibermodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 („Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden.

Der Zuschlagsempfänger muss sich zur Breitbandversorgung für die in der Leistungsbeschreibung definierte Laufzeit des Pacht- und Betriebsvertrages verpflichten. Gleichzeitig muss sich der Zuschlagsempfänger zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Auf entsprechende Regelungen des Zuwendungsbescheides i.V. § 155 Abs. 4 TKG wird verwiesen. Das passive Gigabit-Netz des Marktes Beratzhausen ist ein FTTB-Netz.

Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Pacht- und Betriebsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

Sämtliche weitere Unterlagendieses Auswahlverfahrens können barrierefrei über die Vergabeplattform aumass unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av2277b1-eu abgerufen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Höhe der PachtGewichtung (Punkte, genau) 65Siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Qualität
ServicekonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20Siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Qualität
Zeitpunkt der InbetriebnahmeGewichtung (Punkte, genau) 10Siehe Unterlagen zur Bekanntmachung
Qualität
VertriebskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 5Siehe Unterlagen zur Bekanntmachung

Eignung7 von 7 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen, um den Auftrag in angemesse … ganz lesenDer Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Bewerber haben im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, i.S.d. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 6 VgV die nachfolgend spezifizierten Anforderungen zu erfüllen durch nachstehende Eigen-/Erklärungen, für welche die vom Auftraggeber gestellte Vorlage (Anlage T1 Anhang 1) zu verwenden ist: a) Erklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, einhält; b) Erklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat; c) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Arbeitnehmermissbrauchs und Leistungsmissbrauchs i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird sowie seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt und im Auftragsfall erfüllen wird; d) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält und sein Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,00 € belegt worden ist; e) Erklärung, dass der Bewerber der Bundesnetzagentur die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG gemeldet hat bzw. dies im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich nachholt und dem Auftraggeber nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Meldung des Bewerbers gem. § 5 TKG in der aktuellen, von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Liste erbrachter Meldungen zu prüfen, soweit diese nicht durch Vorlage eines Nachweises im Teilnahmeantrag des Bewerbers unmittelbar belegt wird; f) Eigenerklärung, dass die in § 42 VGV i.V.m. §§ 123, 124GWB genannten Ausschlussgründe bei dem Bewerber nicht vorliegen. g) Erklärung, dass der Bewerber keinen Bezug zu Russland aufweist i.S.d. Verordnung(EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; Auf die Regelungen und Vorgaben in „Anlage A3 Leistungsbeschreibung“ wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Die Eignung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV, § 46 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 6 VgV zu belegen durch nachfolgende Nachweise, für welche die … ganz lesenDer Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Die Eignung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV, § 46 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 6 VgV zu belegen durch nachfolgende Nachweise, für welche die vom Auftraggeber gestellten Vorlage (Anlage T1 Anhang 2) zwingend zu verwenden ist: a) Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf die Regelungen und Vorgaben in „Anlage A3 Leistungsbeschreibung“ wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Die Eignung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV, § 46 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 6 VgV zu belegen durch nachfolgende Nachweise, für welche die … ganz lesenDer Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Die Eignung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV, § 46 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 6 VgV zu belegen durch nachfolgende Nachweise, für welche die vom Auftraggeber gestellten Vorlagen (Anlage T1 Anhang 2) zwingend zu verwenden ist: b) Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über den Betrieb eines Gigabit-Netzes, die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind. Eine Referenz zum Betrieb eines Gigabit-Netzes wird vom Auftraggeber nach Art, Menge und Umfang i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV insbesondere dann als vergleichbar angesehen, wenn sie den Betrieb eines Netzes zur Versorgung eines jeden angebundenen oder anbindbaren Endnutzers mit zuverlässigen Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch je Endnutzer (1) für eine Mindestanzahl von 500 Gebäuden umfasst oder (2) das beschaltete Gigabit-Netz ein vergleichbares Ausbauvolumen von mindestens 5.000.000 Euro netto übersteigt. Hierbei dürfen nur unwesentliche Leistungsteile der Referenz von Nachunternehmen erbracht worden sein. Referenzen müssen im Abfragezeitraum der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Als abgeschlossen werden Referenzen angesehen, wenn mindestens • ein Netz zur Versorgung der Endnutzer des Referenzprojektes mit zuverlässigen Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch innerhalb des Abfragezeitraums von 5 Jahren ordnungsgemäß betrieben wird, welches 80 % der oben definierten Mindestanzahl an Gebäudeanschlüssen (bzw. Grundstücksanschlüssen, soweit kein Hausanschlussvertrag beauftragt wurde) erreicht oder • 80 % des Netzes gemessen am Ausbauvolumen errichtet und zur Versorgung der Endnutzer des Referenzprojektes mit zuverlässigen Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch innerhalb des Abfragezeitraums von 5 Jahren bereits ordnungsgemäß in Betrieb genommen wurde. Die Anzahl an Referenzen, welche Bewerber für den Betrieb eines Gigabit-Netzes benennen dürfen, wird nicht beschränkt. Auf die Regelungen und Vorgaben in „Anlage A3 Leistungsbeschreibung“ wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Darüber hinaus sind dem Teilnahmeantrag Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch bewerbereigene Unterlagen beizufügen durch a) Darstellung eines Unternehmensprofils … ganz lesenDer Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Darüber hinaus sind dem Teilnahmeantrag Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch bewerbereigene Unterlagen beizufügen durch a) Darstellung eines Unternehmensprofils oder sonstiger eigener aussagekräftiger Angaben über den Bewerber durch bewerbereigene Unterlagen. Auf die Regelungen und Vorgaben in „Anlage A3 Leistungsbeschreibung“ wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Bewerber haben die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist i.S.d. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 VgV zu belegen durch nachfolgend … ganz lesenDer Teilnahmeantrag hat zwingend durch die Verwendung der Vorlage „Anlage T1 Teilnahmeantrag“ zu erfolgen. Bewerber haben die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist i.S.d. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 4 Nr. 2 und Nr. 3 VgV zu belegen durch nachfolgende Eigen-/Erklärungen, für welche die vom Auftraggeber gestellten Vorlage („Anlage T1 Anhang 3“) zu verwenden ist: a) Erklärung, dass der Bewerber eine Betriebs- und Haftpflichtversicherung bei einem in der europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme von 2.000.000 € für Personenschäden und 5.000.000 € für Sachschäden abgeschlossen hat oder im Fall der Auftragserteilung abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragserteilung von allen für die Auftragsvergabe in Betracht kommenden Bietern innerhalb einer gesondert zu setzenden, angemessenen Frist Nachweise zur abgeschlossenen Haftpflichtversicherung und deren Beitragszahlung zu verlangen, z.B. durch Kopie der Versicherungspolice mit Zahlungsbeleg bzw. einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens, welche jeweils nicht älter als 12 Monate sein dürfen; b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. c) Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, um die geforderten Erklärung gemäß obiger lit. b) vorzulegen, hat er alternativ für die Anzahl der fehlenden Geschäftsjahre eine zukünftige Unternehmensplanung über den entsprechenden Zeitraum vorzulegen. Auf die Regelungen und Vorgaben in „Anlage A3 Leistungsbeschreibung“ wird ausdrücklich verwiesen, insbesondere zu weiteren inhaltlichen Anforderungen wie z.B. im Falle der Teilnahme zugelassener Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder der Eignungsleihe i.S.d. § 47 VgV). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzufordern. Auf Verlangen des Auftraggebers sind Jahresabschlüsse oder Bilanzen des Bewerbers jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag kann von den Vertragsparteien einvernehmlich durch Vertragsnachtrag um 14 Jahre verlängert werden. Der Bieter gibt für die mögliche Verlängerungslaufzeit in Anlage B1 Anhang 2 eine indikative Pacht an. Diese indikative Pacht fließt nicht in die Wertung ein. Diese indikative Pacht wird Gr … ganz lesenDer Vertrag kann von den Vertragsparteien einvernehmlich durch Vertragsnachtrag um 14 Jahre verlängert werden. Der Bieter gibt für die mögliche Verlängerungslaufzeit in Anlage B1 Anhang 2 eine indikative Pacht an. Diese indikative Pacht fließt nicht in die Wertung ein. Diese indikative Pacht wird Grundlage einer Vertragsverhandlung über die mögliche Verlängerungslaufzeit. Im Rahmen der Vertragsverhandlung über die mögliche Verlängerungslaufzeit hat der Bieter darzulegen, wie sich der Pachtpreis für die Verlängerungslaufzeit, ausgehend von der angebotenen indikativen Pacht, errechnet. Änderungen der indikativ angebotenen Pacht müssen vom Bieter belegt werden.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung4 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Wirksamkeit des Netzbetriebs- und Pachtvertrages sowie die Ausführung des Auftrages stehen unter den aufschiebenden Bedingungen, dass a) Das bzw. die durch den Auftraggeber durchzuführende(n) Auswahlverfahren zu den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung des passiven Gigabit-Netze … ganz lesenLeistung: Die Wirksamkeit des Netzbetriebs- und Pachtvertrages sowie die Ausführung des Auftrages stehen unter den aufschiebenden Bedingungen, dass a) Das bzw. die durch den Auftraggeber durchzuführende(n) Auswahlverfahren zu den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung des passiven Gigabit-Netzes abgeschlossen und die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen durch Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und dem/den Unternehmen beauftragt werden sowie b) der entsprechende Zuwendungsbescheid in endgültiger Höhe durch die Bewilligungsbehörde des Bundes, sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde des Freistaates Bayern mit dem beantragten Inhalt erlassen werden. Maßgeblich für den Eintritt der Bedingungen ist der Zeitpunkt der zuletzt eintretenden Bedingung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern -, Marktstraße 33, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bislang erklärte sich die für die Überprüfung öffentlicher Aufträge zuständige Vergabekammer bei Konzessionsvergaben zum Netzbetrieb von NGA-Netzen für nicht zuständig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass dies weiter der Fall ist und daher ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer nicht st … ganz lesenBislang erklärte sich die für die Überprüfung öffentlicher Aufträge zuständige Vergabekammer bei Konzessionsvergaben zum Netzbetrieb von NGA-Netzen für nicht zuständig. Der Auftraggeber geht davon aus, dass dies weiter der Fall ist und daher ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer nicht statthaft und auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe nicht einschlägig sind. Die Frage der Zuständigkeit der Vergabekammer obliegt jedoch allein der Prüfung der Vergabekammer selbst und kann daher vom Auftraggeber nicht verbindlich eingeschätzt werden. Soweit sich die Vergabekammer für zuständig erklärt, wird hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

166vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (83 Lose mit Angabe)
952.635 €Zuschlagswert im Median
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94ee68e3-e060-458b-83d4-086588373f28.