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Beratungsvertrag Vertriebs- und Tarifentwicklung für ein bayernweites In/Out-System

Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH · München, Bayern

Aktenzeichen E23133188veröffentlicht 28.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 556 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate02.06.2025 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81379, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 17 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Vergabegegenstand ist ein Beratungsvertrag für die Vertriebs- und Tarifentwicklung eines bayernweiten In/Out-Systems (In/Out BY) inklusive Umsetzungsbegleitung und Ausarbeitung eines detaillierten Regelwerks für den In/Out-Tarif für den ÖPNV sowie perspektivisch On-Demand-Verkehre in Bayern (Abdeckung von verbundinternen und verbundübergreifenden Fahrten). Dazu gehören auch eine Abrechnungssystematik, die technische Beratung zu den Systemkomponenten und Schnittstellen von In/Out BY sowie zur Herstellung des gegenseitigen Vertriebs für In/Out BY. Dabei sind die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) und der BEG bereits definierten Anforderungen zu berücksichtigen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote i … ganz lesenDer Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 800.000,- € ohne USt. gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer … ganz lesenAls Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 800.000,- € ohne USt. gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E23133188 erhältlich ist. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Kriterium
Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Dienstleistungen zu erbringen. Der Bieter muss zum Nachweis über folgende Referenzen verfügen: - mindes … ganz lesenDer Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Dienstleistungen zu erbringen. Der Bieter muss zum Nachweis über folgende Referenzen verfügen: - mindestens zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die die nachstehenden Bereiche a. und b. abdecken und mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die den nachstehenden Bereich c. abdecken, oder - mindestens zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die alle nachstehend genannten Bereiche abdecken, Leistungen sind nur dann vergleichbar, wenn sie innerhalb des deutschen, österreichischen oder schweizerischen SPNV und/oder allgemeinen ÖPNV erbracht wurden. Die Bereiche vergleichbarer Leistungen sind: a. fachliche Begleitung, Entwicklung und Bereitstellung von Inhalten wie z.B. Anforderungsdefinitionen, Lastenhefte, für die technische Umsetzung bei der Einführung von In/Out-Systemen (als Handyticket und/oder Chipkarte) b. Fachliche Beratung beim Aufsetzen und Umsetzen einer entsprechenden Systemarchitektur (Daten- und Schnittstellenmanagement für Systemkomponenten wie z.B. Tarifdatenmodule, Abrechnungsmodule, etc.) und der Systemintegration im Onlinevertrieb c. Begleitung und fachliche Unterstützung bei der Tarifgestaltung eines tarifraumübergreifenden Tarifangebots beispielsweise für mehrere Verbünde, ein ganzes Bundesland oder landesweit von der Konzeption über die Detailausarbeitung bis hin zur Einführung des Tarifs Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens: • der jeweilige Auftraggeber • die jeweilige beispielhafte Beschreibung der erbrachten Leistungen • inklusive der Darstellung der Zielsetzung und Zielerreichung • der jeweils zeitliche Umfang des Auftrags Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich. In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Kriterium
Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen er … ganz lesenGemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen, soweit diese unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises beteiligt sind. Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“ zu entnehmen, die unter der Internetseite https://www.subreport.de/E23133188 erhältlich und dem Angebot ausgefüllt beizufügen ist. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.06.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich durch Nachricht des Auftraggebers in Textform bis 3 Monate vor Vertragsende maximal 5 Monate. Die Verlängerung kann sich auch auf einzelne Teile der zu erbringenden Leistungspflichten beziehen. Der Vertrag läuft also längstens bis zum 31.05.2029.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
29.04.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erk … ganz lesenEs wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (32 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e0603fd-355d-441b-991b-90c111f2c516.