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Beratungstätigkeit in Fortführung der Berliner Beratungsstelle für Fachkräfte mit ausländischem Pflegeabschluss sowie die Betreuung der Informationsseite Berliner Beratungsstelle für Fachkräfte mit ausländischem Pflegeabschluss - BBeFaP-

Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025_019_SenWGP IIveröffentlicht 04.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 460 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
439 Tsd. €
Laufzeit
21 Monate01.10.2025 – 30.06.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10969, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 11:11 Uhr
    an Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über meinauftrag.rib.de
    vor 15 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:15 Uhr
    Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Zentraler Vergabeservice
    vor 15 Monaten
  5. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 13 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Beratungstätigkeit in Fortführung der Berliner Beratungsstelle für Fachkräfte mit ausländischem Pflegeabschluss sowie die Betreuung der Informationsseite -Berliner Beratungsstelle für Fachkräfte mit ausländischem Pflegeabschluss BBeFaP-

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Die Qualität des Angebots wird anhand der einzureichenden Konzepte mit 70% gewichtet: 1. Maximal können beim Zuschlagskriterium Qualität 700 Punkte erzielt werden, insgesamt 70% = 700 Punkte 1.1 Konzeptionelle Darstellung der Herangehensweise zur Umsetzung der Anforderungen an die Beratungsstelle und die Netzwerkarbeit 40% = 400 Punkte 1.2 Konzeptionelle Darstellung der inhaltlichen Betreuung (auch fach- und zielgruppenspezifisch) und Weiterentwicklung der Website sowie der Erstellung von Publikationen 30% = 300 Pkt. 1. Zuschlagskriterium Qualität Die Bewertung der Angebote zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand von Konzepten der Bieter zu den einzelnen nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Je Unterkriterium zu dem Zuschlagskriterium Qualität (Ziffer 1.1 und 1.2) ist ein Einzelkonzept zu erstellen und einzureichen. Die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte haben für die einzelnen Qualitätskriterien zwingend die Vorgaben hinsichtlich des Seitenumfangs, der zu den einzelnen Unterkriterien angegeben wird, einzuhalten. Ausgenommen von der Begrenzung des Seitenumfangs sind Anlagen zu den Konzepten. Der für die einzelnen Unterkriterien angegebene maximale Umfang der jeweiligen Konzepte bemisst sich nach DIN A 4, Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5 Zeilen sowie Seitenränder (oben, links, rechts: jeweils 2,5 cm; unten: 2 cm). Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter ausschließlich auf Grundlage des geforderten Konzeptumfangs (Konzept zu 1.1 maximal 8 Seiten und Konzept zu 1.2 maximal 6 Seiten). Die Bewertung der Konzepte erfolgt als Prozentsatz bezogen auf die erreichbare Maximalpunktzahl je Unterkriterium in folgenden Bewertungsstufen: 100 % = Sehr gute Darstellungen ohne Mängel, klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise, keine Fragen / Aspekte bleiben offen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts. 75 % = Gute Darstellungen mit wenigen kleineren Mängeln, überwiegend klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise; nur wenige offene Fragen / Aspekte, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes. 50 % = Zufriedenstellende Darstellungen mit vielen kleineren Mängeln, brauchbar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise; mehrere offene Fragen / Aspekte, zufriedenstellende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes. 25 % = Unterdurchschnittliche Darstellungen mit größeren Mängeln, nur wenig strukturierte Vorgehensweise; viele offene Fragen / Aspekte, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes. 0 % = Fehlende oder ungenügende Darstellungen mit schwerwiegenden Mängeln, unstrukturierte Vorgehensweise, viele offene Fragen / Aspekte, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts. Erfüllen die Aussagen in einem Konzept oder einem Konzeptunterpunkt die Anforderungen unterschiedlicher Bewertungsstufen, wird unter Beibehaltung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers eine durchschnittliche Bewertung vorgenommen. „Werden Anforderungen in Konzepten oder Konzeptunterpunkten mit unterschiedlichen Bewertungen erfüllt, wird eine durchschnittliche Gesamtbewertung vorgenommen.“ Maximal können beim Zuschlagskriterium Qualität 700 Punkte erzielt werden. Der Auftraggeber erwartet in den Konzepten Aussagen zu folgenden Fragestellungen / Aspekten. Die Aspekte werden einzeln bewertet und führen in Summe zu einer maximalen Punktzahl von 700. In Aspekte 1.1 können maximal 400 Punkte erreicht werden. Im Aspekt 1.2 können maximal 300 Punkte erreicht werden. 1.1. Konzeptionelle Darstellung der Herangehensweise zur Umsetzung der Beratungsstelle Erwartet wird eine konzeptionelle Darstellung von maximal acht Seiten unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung. 1. Wie würden Sie das in der Leistungsbeschreibung geforderte Beratungsangebot umsetzen und welche Beratungsschwerpunkte sehen Sie? 2. Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise hinsichtlich der Multiplikatorenrolle der Beratungsstelle (insbesonder …
Preis
Der Preis zu 30% = 300 Pkt. gewichtet. 300 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme in Euro / Brutto. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Gesamtsumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Preisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 600 – (300 ∙ [X/N]) P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter/in N = niedrigster Preis X = zu wertender Preis Der Wertungspreis (Gesamtkosten in Euro / einschließlich Umsatzsteuer / Wertungspreis) wird errechnet aus der Gesamtsumme Netto, dem für den Bieter / die Bieterin gültigen und anzugebenden Umsatzsteuersatz. Der Wertungspreis wird über die Vergabeplattform automatisch in das Angebotsdeckblatt (Datei: Wirt-213_Angebotsschreiben_ohneLose) übernommen.

Eignung5 von 5 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
siehe 2.2 Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sollen die Umsatzangaben belegen, dass der/die Bieter/in über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrages … ganz lesensiehe 2.2 Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sollen die Umsatzangaben belegen, dass der/die Bieter/in über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrages verfügen. Der Gesamtumsatz des Auftragsnehmers muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens EUR 100.000,00 netto pro Jahr betragen haben (vgl. Formularverzeichnis_Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
siehe 2.2 Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten B … ganz lesensiehe 2.2 Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Bei Abschluss des Vertrages ist der Versicherungsschutz gegenüber der Auftraggeberin bzw. Auftraggeber nachzuweisen. (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
siehe 3.1 Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei unterschiedliche und geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf nicht vor 2022 liegen (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der Bekannt … ganz lesensiehe 3.1 Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei unterschiedliche und geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf nicht vor 2022 liegen (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der Bekanntmachung). Die zu benennenden Referenzen müssen mit mindestens zwei der nachstehend genannten Projekt- bzw. Konzeptarten vergleichbar sein: 1. Projekte oder Konzepte aus dem Feld der Öffentlichkeitsarbeit mit Social Media zur Markteinführung, 2. Projekte oder Konzepte hinsichtlich der Beratung im Bereich der Anerkennung von internationalen Fachkräften, 3. Projekte oder Konzepte hinsichtlich der Erstellung, inhaltlichen Betreuung, Anpassung und Pflege einer Webseite. Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls kann die Referenz nicht gewertet werden.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mindestanforderungen für das eingesetzte Personal Zur Erfüllung der unter 1. bis 4. beschriebenen Aufgaben in der Leistungsbeschreibung muss das Personaltableau des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin Kenntnisse im Bereich der Akquise, Anerkennung und Integration internationaler Pflegekräfte, in … ganz lesenMindestanforderungen für das eingesetzte Personal Zur Erfüllung der unter 1. bis 4. beschriebenen Aufgaben in der Leistungsbeschreibung muss das Personaltableau des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin Kenntnisse im Bereich der Akquise, Anerkennung und Integration internationaler Pflegekräfte, in der Pflegelandschaft, der beruflichen Gesetzgebung der Pflegeberufe und der Öffentlichkeitsarbeit abbilden. Die eingesetzte Projektleitung muss persönlich und fachlich für die von ihr ausgeübte Tätigkeit geeignet sein. Bei der eingesetzten Person dürfen insbesondere keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit persönlich ungeeignet ist. Die Projektleitung muss mindestens einen Masterabschluss und mindestens zwei Jahre Leitungs-und Projekterfahrung nachweisen. Mindestens einer der weiteren Projektmitarbeitenden soll ebenfalls einen Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) nachweisen. Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. Mindestanforderungen für das mehrsprachige Informationsangebot Mindestanforderungen: Nachweis eines sicheren Umgangs mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; entfällt bei Deutsch als Muttersprache) ☐ Muttersprache Deutsch oder ☐ mind. C1 Nachweis eines sicheren Umgangs mit der englischen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; entfällt bei Englisch als Muttersprache; ein ausländischer Studienabschluss oder Nachweis ist zulässig) ☐ Muttersprache Englisch oder ☐ mind. C1 oder Nachweis eines sicheren Umgangs mit der spanischen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 – Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; entfällt bei Spanisch als Muttersprache) ☐ Muttersprache Spanisch oder ☐ mind. C1 Die Nachweise sind mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich zweimal jeweils um 3 Monate.Die Frist zur Ausübung der ersten Optionsmöglichkeit endet mit Ablauf des 30. April 2027. Die Auftraggeberin hat die Ausübung dieser Option der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Übt die Auftraggeberin die Option in … ganz lesenDer Vertrag verlängert sich zweimal jeweils um 3 Monate.Die Frist zur Ausübung der ersten Optionsmöglichkeit endet mit Ablauf des 30. April 2027. Die Auftraggeberin hat die Ausübung dieser Option der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Übt die Auftraggeberin die Option innerhalb dieser Frist aus, wird das Vertragsverhältnis und damit der Ausführungszeitraum bis zum 30. September 2027 verlängert. Die Frist zur Ausübung der zweiten Optionsmöglichkeit endet mit Ablauf des 30. August 2027. Die Auftraggeberin hat die Ausübung dieser Option der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Übt die Auftraggeberin die Option innerhalb dieser Frist aus, wird das Vertragsverhältnis und damit der Ausführungszeitraum bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Nach Ausübung der jeweiligen Option gelten die vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, wie sie für das Vertragsverhältnis in der Zeit vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. Juni 2027 vereinbart wurden. Nach Ablauf der Optionen endet der Vertrag und es Bedarf keiner weiteren Kündigung.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
04.08.2025, 10:15 Uhr. Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Zentraler Vergabeservice
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen: BVB Mindeststundenentgelt (Wirt-214), Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A), Wirt-2141, BVB Verhinderung von Benachteiligungen Wirt-2143; BVB über Umweltschutzanfo … ganz lesenGemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen: BVB Mindeststundenentgelt (Wirt-214), Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A), Wirt-2141, BVB Verhinderung von Benachteiligungen Wirt-2143; BVB über Umweltschutzanforderungen Teil A Wirt-2145; Wirt-2144 (BVB Kontrollen u. Sanktionen Teil B), Zusätzliche Vertragsbedingungen – ZVB/ Besondere Vertragsbedingungen - BVB - Wirt-215, Besondere Vertragsbedingungen Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen (Wirt-2142) Nach Zuschlagserteilung wird – sofern erforderlich – zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Diese regelt die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Leistungserbringung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4258b309-d8ac-4245-9d2a-47c4c3b39e94.