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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvertrag zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen für Zuwendungen nach LHO

Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2026_010_SenWGP Zveröffentlicht 30.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 180 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 44 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10969, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag zur Durchführung von Verwendungsnachweisprüfungen für Zuwendungen nach §44 LHO

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Mehrere Hauptangebote eines Bieters werden voneinander unabhängig anhand der festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Die Qualität des Angebots wird anhand der einzureichenden Konzepte mit 30 % gewertet: 1.1 Zusammenstellung des Prüfungsteams mit 10 % (10 Punkte) 1.2 Durchführung der Prüfungsleistungen mit 10 % (10 Punkte) 1.3 Erstellung der Prüfberichte und Kommunikation mit dem Auftraggeber mit 10 % (10 Punkte) Die Bewertung der Angebote zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand von Konzepten der Bieter zu den einzelnen nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Je Unterkriterium zu dem Zuschlagskriterium Qualität (Ziffer 1.1 bis 1.3) ist ein Abschnitt im Gesamtkonzept zu erstellen und einzureichen. Der für die einzelnen Unterkriterien angegebene maximale Umfang der jeweiligen Abschnitte bemisst sich nach DIN A 4, Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5 Zeilen sowie Seitenränder (oben, links, rechts: jeweils 2,5 cm; unten: 2 cm). Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter ausschließlich auf Grundlage des geforderten Konzeptumfangs (insgesamt maximal 8 Seiten). Darüber hinaus eingereichte Seiten werden nicht bewertet. Die Bewertung der Konzepte erfolgt als Bepunktung je Unterkriterium (UK) in folgenden Bewertungsstufen: 0 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nicht den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 0 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 1 Punkt: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 1 Punkt bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen aufweist, das Konzept in Bezug auf das Unterkriterium also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt. 2 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums mit Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 2 Punkten bewertet wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme eine zumindest ausreichende Umsetzung verspricht. 3 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums im Wesentlichen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 3 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht. 4 Punkte: Das Konzept des Bieters entspricht hinsichtlich dieses Unterkriteriums vollumfänglich den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 4 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. 5 Punkte: Das Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Unterkriteriums der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept wird in Bezug auf das Unterkriterium mit 5 Punkten bewertet, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bzw. Erwartungen vollumfäng …
Preis
Preis (max. 70 Punkte) Preiskalkulation: Die Leistung wird als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Dabei liegt der Fokus in der Abarbeitung der Prüffälle, die als Pakete durch die Auftraggeberin zugewiesen werden. Aus diesem Grund soll pro Kategorie ein Einheitspreis pro Prüfung angeboten werden, der alle erforderlichen Arbeitsschritte enthält und diese im Rahmen einer Mischkalkulation berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfungen anfallenden Reisekosten sind grundsätzlich mit den Einheitspreisen je Kategorie abgegolten und daher in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Abrechnung von Reisekosten ist nicht vorgesehen. • 70 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (N) (Brutto). Formel: P=70*N/X P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter/in N = niedrigster Preis X = zu wertender Preis Der Wertungspreis (Gesamtkosten in Euro / einschließlich Umsatzsteuer / Wertungspreis) wird errechnet aus der Gesamtsumme Netto im Preisblatt, dem für den Bieter / die Bieterin gültigen und anzugebenden Umsatzsteuersatz. Der Wertungspreis wird über die Vergabeplattform automatisch in das Angebotsdeckblatt (Datei: Wirt-213_Angebotsschreiben_ohneLose) übernommen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Dieser Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für den Zeitraum von 2 Jahren geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweilig einschlägigen Laufzeit durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. I … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Gemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen: Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt (Wirt-214), Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Teil A (Wirt-2141), Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung … ganz lesenGemäß dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen: Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt (Wirt-214), Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Teil A (Wirt-2141), Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Wirt-2143), Besondere Vertragsbedingungen zu den Kontrollen u. Sanktionen Teil B (Wirt-2144), Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Rußland (Wirt-124-1) Nach Zuschlagserteilung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Diese regelt die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Leistungserbringung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
gsub Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 753 (Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 814491e3-ab0e-4712-b88e-e4b746642dd0.