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Frist abgelaufenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Beratungsleistungen zur Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen beim Landeskrankenhaus (AöR)

Landeskrankenhaus (AöR) · Andernach, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen LOT-0001 LKHB5veröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 199 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Rheinland-Pfalz (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Umsetzungskonzept35 %
  • Personalkonzept35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Landeskrankenhaus plant die Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen. Ausgeschrieben werden die benötigten Beratungsleistungen zur Umsetzung.

Beschreibung des Loses

Das Landeskrankenhaus plant die Umsetzung und Etablierung von betrieblichen Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen. In einem ersten Schritt wird derzeit eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Hierbei werden die vorhandenen betrieblichen Strukturen ermittelt und gutachterlich untersucht. Gegenstand dieser Bestandsaufnahme sind folgende Themen: Thema Ergebnisverbesserung • Definition von Ergebnisverbesserungszielen für das Landeskrankenhaus als großer Krankenhausträger im psychiatrisch-psychotherapeutischen und neurologischen Bereich • Analyse der finanziellen und medizinischen Ausgangssituation auf Träger- und Einrichtungsebene verbunden mit einer Analyse der Finanzierungs- und Entgeltstruktur. • Identifikation von Optimierungspotenzialen entlang der Deckungsbeitragsstufen durch interne Analysen und Benchmarking mit Unternehmen in vergleichbaren Segmenten Thema Organisationsanalyse • Strukturierte Bestandsaufnahme und Analyse der bestehenden Organisations- und Steuerungsstruktur • Benchmarking der IST-Organisationstruktur mit vergleichbaren Trägerorganisationen im Gesundheits- und Sozialwesen • Risikoaudit im Bereich Finanzen • Analyse und Bewertung externer Trends und Entwicklungen zu Organisationsstrukturen im Gesundheits- und Sozialwesen • Entwicklung erster Hypothesen für eine zukunftsfähige Soll-Struktur (Zielkonzept) Thema Berichtswesen • Ertüchtigung der Quartalsberichterstattung • Ertüchtigung der Wirtschaftsplanung • Implementierung einer validen Methodik zur Erstellung der Wirtschaftspläne und Forecasts. • Implementierung weiterer zweckdienlicher Elemente (insbesondere Mittelfristige Finanzplanung Die im Rahmen der Bestandsaufnahme entwickelten Arbeitsergebnisse sollen im nächsten Schritt umgesetzt und implementiert werden. Die diesbezüglichen Beratungsleistungen sind Gegenstand dieser Vergabe. Leistungsgegenstand ist somit im Wesentlichen: • die Umsetzung und Umsetzungsbegleitung von Organisationsmaßnahmen (Organisationsstruktur, Aufbau- und Ablauforganisation) im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Landeskrankenhauses (AöR), der Verwaltung sowie in Querschnittsbereichen (Personal, Finanzbuchhaltung, Controlling). • die Umsetzung und Umsetzungsbegleitung zur Realisierung von Effizienzpotenzialen auch aus Vergütungsverhandlungen und durch Effizienzsteigerungen sowie deren Auswirkungen auf Wirtschafts- und Finanzplanung auch für die Zukunft. • das Aufzeigen und Begleitung rechtlich notwendiger Änderungen der Rechtsgrundlagen und Governancedokumente aufgrund der Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“.

jeweils unter Beachtung der Ergebnisse der bereits durchgeführten Bestandsaufnahme. Das übergeordnete Gesamtziel des Projektes ist die nachhaltige und gesamtheitliche Optimierung, Zukunftssicherung und Resilienzsteigerung des Betriebs des Landeskrankenhauses (AöR). Die Leistungsbeschreibung soll im Rahmen des Verhandlungsverfahrens noch weiter konkretisiert werden. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen. Der Abruf erfolgt auf der Basis von Personentagen/Tagessätzen. Der erforderliche Aufwand kann nicht abschließend bestimmt werden. Geschätzt wird derzeit ein Aufwand von 1.500 Personentagen. Als Obergrenze werden 2.000 Personentage angenommen. Es besteht kein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Menge. Die tatsächliche Abrufmenge kann über oder unter dem geschätzten Aufwand liegen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 2 Jahre zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr. Der zugrundeliegende Rahmenvertrag wird im Laufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Umsetzungskonzept35 %
Personalkonzept35 %
Preis
Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 30 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene Gesamtpreis.
Qualität
UmsetzungskonzeptDas eingereichte Umsetzungskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Die Bieter müssen ein Konzept einreichen, das beschreibt, wie die Ergebnisse der Bestandsaufnahme in die operative Umsetzung überführt werden. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Schwerpunkte: • Maßnahmen zur Organisationsstruktur: Darstellung der Methodik zur Umsetzungsbegleitung von Organisationsmaßnahmen (Aufbau- und Ablauforganisation) im Bereich der Verwaltung sowie in den Querschnittsbereichen (Personal, Finanzbuchhaltung, Controlling). • Realisierung von Effizienzpotenzialen: Vorgehensweise zur Umsetzung von Potenzialen aus Vergütungsverhandlungen und Effizienzsteigerungen sowie die Darstellung der Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Finanzplanung. • Governance & Rechtsgrundlagen: Konzept zur Begleitung rechtlich notwendiger Änderungen der Rechtsgrundlagen und Governancedokumente unter Berücksichtigung der Rechtsform „Anstalt des öffentlichen Rechts“. • Zielerreichung: Schlüssigkeit des Konzepts im Hinblick auf das Gesamtziel: nachhaltige Optimierung, Zukunftssicherung und Resilienzsteigerung des Landeskrankenhauses (AöR). Die vorgenannten Kriterien werden gleich gewichtet. Maximal kann ein Bieter je Unterkriterium 10 Punkte erreichen: 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung des Auftraggebers Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
Qualität
PersonalkonzeptDas eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projektleiter, sowie der Personalorganisation, am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet. Im Personalkonzept ist das vorgesehene Projektteam verbindlich anzugeben. Mindestvoraussetzung ist die Angabe eines Projektleiters, eines Stellvertreters und von zwei weiteren Teammitgliedern. Den Teammitgliedern sind die Rollen Partner, Projektleitung, Senior Berater, Junior Berater zuzuordnen (es muss nicht jede Rolle besetzt sein, solange die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt sind). Bewertet wird die Erfahrung (Gewicht Unterkriterium: 45 %) des eingesetzten Personals (Projektteam + Projektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Referenzen pro Person) mit Erläuterungen anzugeben. Für die Qualifikation des Personals (Gewicht Unterkriterium: 15 %) werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. Bei der Personalorganisation (Gewicht Unterkriterium: 40 %) wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, die reibungslose und möglichst schnittstellenarme Kommunikation mit dem Auftraggeber, sowie die Größe des Projektteams. Dazu sind in dem Personalkonzept entsprechende Angaben zu machen. Maximal kann ein Bieter je Kriterium 10 Punkte erreichen. 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im zu bewertenden Kriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind. Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. … ganz lesenDer Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht gemäß §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen worden sind. Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfäh … ganz lesenDie technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Vordruck Referenzbogen Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind geeignete Unternehmensreferenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen (mindestens 3 Referenzen). Die Referenzen müssen die Beratung von Unternehmen im Gesundheitswesen im vergleichbaren Beratungsgegenstand beinhalten. Es gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen: • Mindestens eine Referenz muss sich auf die Beratung eines Unternehmens mit einer Gewährsträgerschaft bei einem Bundesland oder beim Bund bzw. einer vergleichbaren staatlichen Stelle beziehen. • Mindestens zwei Referenzen müssen die Beratung eines Unternehmens mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und mehreren Klinikstandorten und mehreren Fachbereichen zum Gegenstand haben. • Mindestens zwei Referenzen müssen ein Auftragsvolumen in einem Projekt von mindestens 500.000 € netto aufweisen. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Vordruck Referenzbogen einzureichen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Soweit möglich, sind Referenzschreiben einzureichen. Ergänzende Unterlagen zur Veranschaulichung können zusätzlich eingereicht werden. Durch eine Referenz können mehrere der genannten Mindestanforderungen zugleich erfüllt werden
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bewerber muss zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zudem die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (2023-2025) angeben (Gesamt, Führungskräfte; Festangestellte Berater im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen in FTE). Der Bewerber muss per Eigene … ganz lesenDer Bewerber muss zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zudem die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (2023-2025) angeben (Gesamt, Führungskräfte; Festangestellte Berater im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen in FTE). Der Bewerber muss per Eigenerklärung nachweisen, dass in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich mindestens 5 festangestellte Berater im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen angestellt waren.
Anzahl der Führungskräfte
Die Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ist anzugeben. Es ist ein Projektleiter anzugeben mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Wirtschaftsberatung im Gesundheitswesen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Gesamtsätzen des Unternehmens der letzten 3 Jahre sind anzugeben. Es gilt folgender Mindestumsatz: 5 Mio. € / Jahr (im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre)
Spezifischer Jahresumsatz
Spezifische Jahresumsatz im Bereich Wirtschaftsberatung bzw. vergleichbare Beratung im Gesundheitswesen der letzten 3 Jahre. Es gilt folgender Mindestumsatz: Wirtschaftsberatung bzw. vergleichbare Beratung im Gesundheitswesen – 1 Mio. € / Jahr (im letzten Geschäftsjahr oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen … ganz lesenFerner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das der Teilnahmeantrag abgegeben wird. Er hat eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass er über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Vordruck Teilnahmeantrag zu leisten. • Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personen- und Sachschäden: 5 Mio. €; Vermögensschäden: 10 Mio. € Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Zum Nachweis des Vorliegens der vorgenannten Anforderung hat der Bewerber:  In dem Vordruck Teilnahmeantrag zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt.  Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er in dem Vordruck Teilnahmeantrag erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind nachzureichen (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag): • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Auftraggeberin wird höchstens drei geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Ausgewählt werden die (max. drei) Bewerber, die die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag erfüllen und nicht auszuschließen sind. Gehen Teilnahmea … ganz lesenDie Auftraggeberin wird höchstens drei geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Ausgewählt werden die (max. drei) Bewerber, die die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag erfüllen und nicht auszuschließen sind. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Unternehmensreferenzen. Entscheidend ist der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann. Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Die Bewerber haben im jeweiligen Referenzbogen anzugeben, welche Referenzen gewertet werden sollen. Die Bewertung erfolgt durch ein Bewertungsgremium je Referenz auf einer Skala von 1 bis 4 in den beiden Unterkriterien Vergleichbarkeit der Auftraggeberorganisation und Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung. Jede Referenz kann dadurch maximal 8 Punkte erhalten (insgesamt max. 24 Punkte). Vergleichbarkeit Auftraggeberorganisation Dieses Kriterium bewertet den Grad der Übereinstimmung der Referenzorganisation mit den spezifischen Strukturmerkmalen der Auftraggeberin (Branche Gesundheitswesen, Fokus im psychiatrisch-psychotherapeutischen und neurologischen Bereich, öffentliche Trägerschaft, hohe Komplexität durch stark dezentrale Struktur mit diversen Einrichtungen/Einrichtungsarten, vergleichbar hohe Mitarbeiterzahl). • 4 Punkte (sehr hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation entspricht der Auftraggeberin in ihren wesentlichen Strukturmerkmalen in sehr hohem Maße. Es handelt sich um einen großen Träger im Gesundheitswesen (idealerweise mit psychiatrisch-neurologischer Ausrichtung) in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die Organisation weist eine hochgradig vergleichbare Komplexität auf, die durch eine stark dezentrale Ausprägung mit einer Vielzahl unterschiedlicher Standorte und Einrichtungsarten geprägt ist. • 3 Punkte (hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation ist mit der Auftraggeberin weitgehend vergleichbar. Es handelt sich um einen größeren Träger im Gesundheitswesen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Die Organisation weist eine noch stark vergleichbare Komplexität auf, die durch eine dezentrale Ausprägung mit einer Vielzahl unterschiedlicher Standorte und Einrichtungsarten geprägt ist. Im Vergleich zur Höchstpunktzahl sind einzelne Merkmale ggf. von geringerer Vergleichbarkeit (bspw. Mitarbeiterzahl, fehlende psychiatrisch-neurologischer Ausrichtung, Standorte). • 2 Punkte (mittlere Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation ist nur im mittleren Bereich mit der Auftraggeberin vergleichbar. Sie weist zwar eine gewisse Komplexität auf (z.B. mehrere Standorte oder größerer Verbund), unterscheidet sich aber in mehreren einzelnen Merkmalen deutlich (z. B. rein somatischer Schwerpunkt, privatwirtschaftliche Trägerschaft oder deutlich geringere Dezentralität/Mitarbeiterzahl). • 1 Punkte (geringe Vergleichbarkeit): Die Referenzorganisation weist im Hinblick auf die vorgenannten Merkmale allenfalls eine geringe Vergleichbarkeit auf. Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung Dieses Kriterium bewertet, inwieweit die in der Referenz erbrachten Leistungen inhaltlich und im Hinblick auf die Projektkomplexität den geforderten Beratungs- und Implementierungsleistungen entsprechen. • 4 Punkte (sehr hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzaufgabe wurde im Gesundheitswesen erbracht und umfasst die ganzheitliche Umsetzung und Umsetzungsbegleitung von Restrukturierungs- und Optimierungsmaßnahmen. Sie deckt (nahezu) alle wesentlichen Leistungsbereiche ab: Aufbau-/Ablauforganisation, Ertüchtigung von Finanzen/Controlling sowie rechtliche/Governance-Anpassungen, und entspricht in ihrer Komplexität der geplanten Maßnahme. • 3 Punkte (hohe Vergleichbarkeit): Die Referenzaufgabe wurde im Gesundheitswesen er …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag weist eine Grundlaufzeit von 2 Jahren auf. Zzgl. sind zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 G … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für den Fall, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i … ganz lesenFür den Fall, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck „Eignung Dritte“ zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch sinnvoll. Die die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind bereits im Erstangebot zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bewerbergemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften (und später der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bewerbern“ oder „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bewerber- und Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung gemäß Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz abzugeben und die Vorgaben des Gesetzes bei der Auftragsausführung zu beachten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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