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Frist abgelaufenEU-weitBeratung

Beratungsleistungen im Rahmen der Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit dem PKV-Verband für das Universitätsklinikum Heidelberg

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-340veröffentlicht 29.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 9 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualifikation und Erfahrung des im Zuschlagsfalle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 40 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsklinikum Heidelberg
    vor 24 Tagen
  3. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabeportal-bw.de
    vor 10 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg
    vor 10 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Beschreibung

Beratungsleistungen im Rahmen der Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit dem PKV-Verband für das Universitätsklinikum Heidelberg gemäß der beiliegenden Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualifikation und Erfahrung des im Zuschlagsfalle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals50 %
Preis
Das Zuschlagskriterium setzt sich aus zwei Preisbestandteilen zusammen: - einem verbindlichen Pauschalpreis für die Analyse der Standorte und die Vorbereitung der Preisverhandlungen sowie - einem verbindlichen Provisionssatz (netto in %) auf den durch erfolgreich verhandelte höhere Entgelte erzielten Mehrerlös (neue und bestehende Komfortzimmerbetten). Der Pauschalpreis umfasst insbesondere die Analyse der verschiedenen Standorte. Die Provision wird auf den zusätzlichen Erlös erhoben, der aus den neu vereinbarten Entgelten und den tatsächlich abgerechneten Belegungstagen innerhalb des festgelegten Zeitraums resultiert. Mit Vorliegen der neu verhandelten und wirksam vereinbarten Entgelte erfolgt die Vergütung des Auftragnehmers gemäß dem angebotenen Provisionssatz. Bei der Angebotskalkulation ist von einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 65 % auszugehen. Zur Berechnung des Punktwerts im Zuschlagskriterium "Preis" wird ein Verhandlungserfolg von 20,00 EUR pro Zimmer für neu zu verhandelnde Zimmer sowie von 15,00 EUR pro Zimmer für bereits bestehende Zimmer gegenüber den bisherigen Preisen bei einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 65% angenommen und folgende Formeln angewendet: Preis/Angebotspreis pro Jahr = (Provisionssatz × erzielte Mehrerlöse durch höher verhandelte Preise) + Pauschalpreis für die Analyse der Standorte und Verhandlungsvorbereitung Punktwert = ((Preis des Bieters mit dem niedrigsten Preis) / (Preis des jeweiligen Bieters)) × 50 Punkte In Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des im Zuschlagsfalle mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsDer Bieter hat folgende Angaben in freier Form mit seinem Angebot einzureichen: 1. Darstellung des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams 2. Qualifikation der Mitglieder des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams 3. Erfahrung der Mitglieder des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams hinsichtlich mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbarer Projekte, insbesondere im Umfeld von Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten). Eine Referenzliste ist entsprechend beizufügen. Diese Angaben werden insgesamt nach folgendem Schema mit 0 bis 50 Punkten bewertet: 50 Punkte: Darstellung ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. 40 Punkte: Darstellung ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 30 Punkte: Darstellung ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung. 20 Punkte: Darstellung ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen. 10 Punkte: Darstellung ist spärlich erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung gerade noch angemessen. 5 Punkte: Darstellung ist beinahe überhaupt nicht erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung kaum angemessen. 0 Punkte: Darstellung ist nicht erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen. Eine Bewertung mit zwischen den o. g. Bewertungsstufen liegenden Punktwerten ist zulässig. In Zuschlagskriterium "Qualifikation und Erfahrung des im Zuschlagsfalle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind zwei Referenzprojekte nachzuweisen, in welchen der Bieter im Bereich der Entwicklung und Verhandlung von Komfortzimmer- und Wahlleistungskonzepten mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten in deutschen Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten) in den letzten drei Jahren erbracht hat.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind mindestens drei Jahre Erfahrung in der fachlichen Beratung, Konzeption, Weiterentwicklung sowie Vorbereitung, Begleitung und Durchführung von Entgeltverhandlungen für Komfort- und Wahlleistungsangeboten an Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten) nachzuweisen. Darüber hi … ganz lesenEs sind mindestens drei Jahre Erfahrung in der fachlichen Beratung, Konzeption, Weiterentwicklung sowie Vorbereitung, Begleitung und Durchführung von Entgeltverhandlungen für Komfort- und Wahlleistungsangeboten an Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten) nachzuweisen. Darüber hinaus weist der Bieter die Fähigkeit nach, entsprechende Leistungen in einem Krankenhaus der Maximalversorgung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fachbereiche und organisatorischer Rahmenbedingungen zu erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
29.10.2026, 13:00 Uhr. Universitätsklinikum Heidelberg, Berliner Straße 10, 69120 Heidelberg. mind. 1 Vertreter des Auftraggebers, Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarb … ganz lesenLeistung: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YMBS# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (32 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9bab06ea-4377-4f18-8b90-b4b21d3bc4f3.