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Beratungsleistungen für die Programmbegleitung im Fördergebiet „Vorstadt Nord“ in Wurzen im Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)“

Stadt Wurzen · Wurzen, Sachsen

Aktenzeichen 02/2026veröffentlicht 14.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 3 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
335 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.02.2027 – 31.01.2031
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wurzen04808, Landkreis Leipzig, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • siehe Ausschreibungstext80 %
  • siehe Ausschreibungstext20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Tagen
  2. Heute
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    in 3 Tagen
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2031
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die Stadt Wurzen ist eine Große Kreisstadt im Nordosten des Landkreises Leipzig und liegt rund 30 Kilometer östlich des Oberzentrums Leipzig am östlichen Hochufer der Mulde. Mit ihrer mehr als 1.000-jährigen Geschichte, ihrer gewachsenen Wirtschaftsstruktur und ihrer Funktion als regionaler Versorgungs-, Wohn- und Wirtschaftsstandort übernimmt sie eine wichtige Rolle im ländlich geprägten Raum des Landkreises Leipzig. Neben der Kernstadt gehören zahlreiche Ortsteile zum Stadtgebiet, die im Zuge mehrerer Eingemeindungen Bestandteil der Stadt Wurzen geworden sind.

Die wirtschaftliche Entwicklung Wurzens wird durch einen vielfältigen Branchenmix aus mittelständischen Unternehmen, produzierendem Gewerbe, Dienstleistungen und Handel geprägt. Aufgrund ihrer Lage im erweiterten Wirtschaftsraum Leipzig verfügt die Stadt über günstige Voraussetzungen für eine nachhaltige wirtschaftliche und demografische Entwicklung. Zugleich steht Wurzen vor der Aufgabe, ihre Funktion als regionaler Ankerpunkt weiter zu stärken und die Attraktivität als Wohn-, Arbeits-, Kultur- und Versorgungsstandort langfristig zu sichern.

Mit diesem Entwicklungsanspruch sind erhebliche städtebauliche und infrastrukturelle Herausforderungen verbunden. Insbesondere der demografische Wandel, veränderte Wohn- und Nutzungsansprüche, strukturelle Gebäudeleerstände sowie der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf im Gebäudebestand und in der öffentlichen Infrastruktur erfordern eine kontinuierliche Anpassung und Erneuerung der gewachsenen Stadtquartiere. Dabei kommt der Sicherung einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur, der Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie der nachhaltigen Nutzung vorhandener baulicher Strukturen besondere Bedeutung zu.

Nachdem die Stadt Wurzen in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche städtebauliche Aufwertungsmaßnahmen insbesondere in der Altstadt und der Ostvorstadt umgesetzt beziehungsweise auf den Weg gebracht hat, soll nunmehr die Vorstadt Nord als weiterer räumlicher Schwerpunkt der integrierten Stadtentwicklung gezielt gestärkt werden. Das Quartier weist aufgrund seiner baulichen und funktionalen Strukturen sowie bestehender städtebaulicher Defizite einen erheblichen Erneuerungs- und Anpassungsbedarf auf. Dieser betrifft insbesondere den Zustand des Gebäudebestandes, vorhandene Leerstände, die Qualität des Wohnumfeldes sowie die funktionale und gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raums.

Gleichzeitig verfügt die Vorstadt Nord über Entwicklungspotenziale, die durch eine abgestimmte und langfristig angelegte städtebauliche Erneuerung aktiviert werden sollen. Im Mittelpunkt stehen die Stabilisierung und Aufwertung des Quartiers als attraktiver Wohn- und Lebensraum, die Verbesserung der sozialen und technischen Infrastruktur, die Stärkung der quartiersbezogenen Funktionen sowie die nachhaltige Anpassung des Gebäudebestandes an veränderte demografische, energetische und klimatische Anforderungen.

Vor diesem Hintergrund verfolgt die Stadt Wurzen mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Vorstadt Nord“ im Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ (WEP) das Ziel, bestehende städtebauliche Missstände schrittweise zu beseitigen und die langfristige Funktionsfähigkeit sowie die Lebensqualität des Quartiers zu sichern. Grundlage bildet das gebietsbezogene Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo) „Vorstadt Nord“, das vom Stadtrat als Förderkonzept zur Beantragung von Städtebaufördermitteln beschlossen wurde. Die Stadt Wurzen wurde im Programmjahr 2026 mit der Gesamtmaßnahme neu in das WEP aufgenommen.

Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfordert eine kontinuierliche fachliche, administrative und förderrechtliche Begleitung. Zur Unterstützung der Stadtverwaltung beabsichtigt die Stadt Wurzen daher, die Leistungen der Programmbegleitung für das Fördergebiet „Vorstadt Nord“ an einen qualifizierten externen Dienstleister zu vergeben.

Die Programmbegleitung umfasst insbesondere die strategische und operative Steuerung der Gesamtmaßnahme, die Vorbereitung und Koordinierung der Einzelmaßnahmen, die Fortschreibung der Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsplanung, das Fördermittelmanagement einschließlich der Mittelbewirtschaftung und Abrechnung sowie die Abstimmung mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) und den weiteren beteiligten Akteuren. Hinzu kommen die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, das städtebauliche Monitoring sowie das laufende Berichtswesen.

Ziel der Beauftragung ist es, eine zielgerichtete, wirtschaftliche und förderrechtskonforme Durchführung der Gesamtmaßnahme sicherzustellen, die verfügbaren Fördermittel effizient einzusetzen und die im Städtebaulichen Entwicklungskonzept definierten Entwicklungsziele für die Vorstadt Nord nachhaltig zu verwirklichen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
siehe AusschreibungstextGewichtung (dezimal, genau) 0,8- Vorstellung des Projektteams/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten -> Gewichtung: 0,2 - Vorstellung zur Projektorganisation/interne Kommunikation -> Gewichtung: 0,1 - Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes, beabsichtigte Herangehensweise an die Aufgaben, Herangehensweise an die Kommunikation mit der Öffentlichkeit -> Gewichtung: 0,2 - Darstellung der Vorgehensweise bei der Abrechnung von Fördermitteln / beabsichtigte Unterstützung des Auftraggebers bei der Abrechnung von Fördermitteln; Fördermittelakquise -> Gewichtung: 0,1 - Umfassende Darstellung eines Referenzobjektes mit vergleichbarer Aufgabe durch die vorgestellten und für die ausgeschriebene Aufgabe maßgeblichen Projektbeteiligten; Darstellung der Aufgaben und deren Umsetzung; Kommunikation mit dem Auftraggeber; Kommunikation mit der Öffentlichkeit -> Gewichtung: 0,1 - Technische Büroausstattung/IT-gestütztes Abrechnungssystem unter Berücksichtigung der Vorgaben des Fördermittelgebers -> Gewichtung: 0,1
Preis
siehe AusschreibungstextGewichtung (dezimal, genau) 0,2Vergütung/Stundenlöhne; Sach- und Nebenkosten -> Gewichtung: 0,2

Eignung13 von 13 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der vergangenen drei Jahre (2023, 2024, 2025)
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
durchschnittlicher Umsatz für einschlägige Leistungen in den vergangenen drei Jahren (2023, 2024, 2025)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen drei Jahre (2023, 2024, 2025
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Berufserfahrung des Projektleiters
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Berufserfahrung des Projektstellvertreters
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Berufserfahrung Kommunalberatung
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Berufserfahrung Stadtplanung
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Berufserfahrung Architektur/Ingenieurwesen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anzahl der Referenzen für vergleichbare Leistungen in der Städtebauförderung in den vergangenen drei Jahren (2023, 2024, 2025)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anzahl der Referenzen für öffentliche Auftraggeber und mit Fördermitteln in den vergangenen drei Jahren (2023, 2024, 2025)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller V … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Die Auftragserteilung erfolgt über den vorgenannten Zeitraum hinaus optional um jeweils ein Jahr und ist begrenzt durch das voraussichtliche Maßnahmenende 31.12.2037 (siehe Zuwendungsbescheid).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekan … ganz lesenVerstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 750 (Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
347.000 €Zuschlagswert im Median
228.040 € – 401.756 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a1308f-dd48-42a7-9784-ddb3d65a6a58.