Beratungsleistungen für die Programmbegleitung im Fördergebiet „Lebendige Altstadt“ Wurzen im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen“ (LZP)
Stadt Wurzen · Wurzen, Sachsen
Aktenzeichen 01/2026veröffentlicht 26.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 12,59 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.04.2026 – 31.03.2030
- Hauptleistung
- Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
- CPV 75000000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Leipzig.
- Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten für 8 LiegenschaftenStadtverwaltung Grimma · GrimmaFrist 23.11.2026
- Pacht und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Grimma, graue FleckenStadtverwaltung Grimma · GrimmaFrist 30.11.2026
- ÖlspurbeseitigungLandratsamt Landkreis Leipzig · BornaFrist 30.11.2026
- Revierrahmenvertrag des Forstbezirkes Leipzig für das Revier 09 Naunhof-Harthwald 2027-2030Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Leipzig · LeipzigFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 41 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 12,59 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.04.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wurzen04808, Landkreis Leipzig, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- siehe Ausschreibungstext80 %
- siehe Ausschreibungstext20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2030
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Mit dem Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vom 29.08.2025 wurde die Stadt Wurzen für den Durchführungszeitraum vom 29.08.2025 bis 31.12.2035 in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ (LZP) aufgenommen. Mit dem Aufnahmebescheid wurden im Programmjahr 2025 Finanzhilfen für die städtebauliche Gesamtmaßnahme im oben genannten Fördergebiet für zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 3.416.000,00 EUR bewilligt. Die einzelnen Jahresbeträge im Bewilligungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2031 aus dem Programmjahr 2025 sowie der verbleibende Finanzrahmen in Höhe von 5.124.000,00 EUR ergeben sich aus dem Bewilligungsbescheid vom 29.08.2025.
Aus dem im Jahr 2025 gestellten Antrag zur Programmaufnahme ergibt sich, welche Maßnahmen im Antrags- und in den Folgejahren geplant sind. Der Programmbeauftragte, der im Rahmen der hier vorliegenden Ausschreibung gesucht wird, soll die nachfolgend im Einzelnen beschrieben Leistungen erbringen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- siehe AusschreibungstextGewichtung (dezimal, genau) 0,8- Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes, beabsichtigte Herangehensweise an die Aufgaben --> Gewichtung: 0,1 - Darstellung der Vorgehensweise bei der Abrechnung von Fördermitteln / beabsichtigte Unterstützung des Auftraggebers bei der Abrechnung von Fördermitteln; Fördermittelakquise --> Gewichtung: 0,1 - Umfassende Darstellung eines Referenzobjektes mit vergleichbarer Aufgabe durch die vorgestellten und für die ausgeschriebene Aufgabe maßgeblichen Projektbeteiligten; Darstellung der Aufgaben und deren Umsetzung; Kommunikation mit dem Auftraggeber; Kommunikation mit der Öffentlichkeit --> Gewichtung: 0,2 - Vorstellung zur Projektorganisation/interne Kommunikation --> Gewichtung: 0,1 - Vorstellung des Projektteams/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten --> Gewichtung: 0,2 - Technische Büroausstattung/IT-gestütztes Abrechnungs- /Buchhaltungssystem --> Gewichtung: 0,1
- Preis
- siehe AusschreibungstextGewichtung (dezimal, genau) 0,2Vergütung/Stundenlöhne; Sach- und Nebenkosten --> Gewichtung: 0,2
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Optionen: Vertragslaufzeit bis 31.03.2030 und anschließende Verlängerung jeweils um ein Jahr bzw. bis zum Ende des Durchführungszeitraumes 31.12.2035 Grund der Optionen: Gewährung Fördermittel; voraussichtliches Ende Durchführungszeitraum
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekan … ganz lesenkürzer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#
- Hinweis
- siehe Ausschreibungstext
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Leipzig | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Wurzen
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen
- Website
- wurzen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- HMW Rechtsanwälte Steuerberatersekretariat@
hmw-markkleeberg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 750 (Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019e6567-cf8f-40d5-9936-2013c7f55986.