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Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für Fördermittelempfänger bei Freiraum-Projekten

Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Treuhandstiftung in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen #1veröffentlicht 03.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1069 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.11.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg20095, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Niedrigster Preis30 %
  • Teamkonzept30 %
  • Beratungskonzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 35 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für Fördermittelempfänger (Hochschulen) bei Freiraum-Projekten. Freiraum ist eine jährliche wiederkehrende Förderung, in deren Rahmen ca. 120 bis 170 Projekte gefördert werden. Im Rahmen der "Freiraum" Förderung können Ideen für die Lehre entwickelt und erprobt werden. Es gibt keinen thematischen oder fachlichen Schwerpunkt. Gesucht werden Projekte, die durch ihr Innovationspotenzial überzeugen. "Freiraum" richtet sich an die Gestalter:innen von Lehre an den Hochschulen. Einzelpersonen können Projektideen entwickeln und Anträge einreichen. Eine Anbindung an die Hochschulleitung ist nicht immer gegeben. Um die Projekte und damit das Innovationspotential zu stärken, möchte die Stiftung durch ein gezieltes Beratungs- und Begleitprogramm die Gelingensbedingungen der Projekte schon vor dem Start, aber auch flankierend in der Umsetzung stärken. Dazu benötigt sie einen externen Dienstleister, der die Fördermittelempfänger von der Antragstellung bis zur begleitenden Projektumsetzung der Freiraum-Förderlinie berät und unterstützt (einschließlich Evaluation). Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren. Die termingerechte Ausführung der Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen mit der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich über die vorgesehene Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu vier Jahren auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Wert von 1.200.000 Euro (= jährlich 300.000 Euro). Dieser Betrag stellt zugleich die verbindliche Höchstabnahmegrenze für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung dar. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Niedrigster Preis30 %
Teamkonzept30 %
Beratungskonzept40 %
Preis
Niedrigster PreisFür die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert "Einheitlicher Tagessatz (brutto)". Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die jeweils volle angegebene Punktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: x multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Qualität
TeamkonzeptIn jedem Vordruck 08: Teamkonzept sind die Berater mitzuteilen, die für die Durchführung der Rahmenvereinbarung verbindlich vorgesehen sind. Es müssen in jedem Angebot jeweils 5 Berater - zumindest anonymisiert, aber gleichwohl eindeutig zuordenbar - verbindlich angegeben werden. Bewertungsrelevant ist allein die Erfahrung. Die bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Berater sollen über eine möglichst umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis im Bereich des Gegenstandes der Rahmenvereinbarung verfügen. Wünschenswert ist in diesem Rahmen auch die Angabe einschlägiger persönlicher Referenzen, und zwar mit Zeitraum der Referenzleistung, Projektgegenstand, persönlicher Rolle des Beraters im Rahmen des Projektgegenstandes, und persönlichem Beitrag zum erzielten Ergebnis. Dafür ist der Vordruck 08: Teamkonzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck darf - unter Anrechnung der bestehenden Voreintragungen der Auftraggeberin - ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten des Vordrucks bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet.
Qualität
BeratungskonzeptIn jedem Vordruck 09: Beratungskonzept ist auftragsbezogen, konkret und verbindlich darzulegen, wie der Bieter den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Schwerpunkt-Anforderungen erfüllt: Das Konzept nimmt die Gelingensbedingungen und das Lernen der Freiraum-Projekte organisationssoziologisch in den Blick und initiiert bereits im Rahmen der Antragstellung, beim Aufsetzen der Projekte einen produktiven Projektstart. Es unterstützt die Erreichung der Projektziele durch Weiterbildungen, Coaching und Beratung auch im weiteren Projektverlauf. Voneinander lernen, miteinander auf neue Ideen kommen - das zu ermöglichen, ist ein zentrales Ziel der Stiftungstätigkeit. Die reichhaltige und vielfältige Expertise in den Projekten soll auch über die Grenzen und Reichweiten der Projekte hinaus anregen und wirksam werden. Aus Erfolgen und Fehlern gemeinsam zu lernen, bereichert die jeweils folgenden Schritte. Veranstaltungen zur Vernetzung und mit Impulsen aus den Reihen der Geförderten, aber auch von Expertinnen außerhalb der Beteiligten, sollen diese Möglichkeit bieten. Dafür ist der Vordruck 09: Beratungskonzept zu verwenden. Angaben außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der Vordruck darf - unter Anrechnung der bestehenden Voreintragungen der Auftraggeberin - ausgefüllt jeweils bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße und Zeilenabstand wie vorgegeben oder vergleichbar; Skizzen sind zulässig). Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 10 Seiten des Vordrucks bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaf … ganz lesenSoweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt
Kriterium
Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen de … ganz lesenBieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal und zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Netto-Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen von Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro netto betragen haben.
Kriterium
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.10.2020 bis zum 22.10.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprec … ganz lesenErforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.10.2020 bis zum 22.10.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal und zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens 5 vergleichbare Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft. Insgesamt - also nicht pro Referenz - müssen nachfolgende Referenzleistungen nachgewiesen sein: - Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Bereich Organisationsstruktur, -kultur und -entwicklung - Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Bereich Führung und Projektmanagement - Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Bereich Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen - Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Bereich Evaluation - Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Bereich Innovation
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Januar 2024 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um jeweils ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 (Höchstlaufzeit).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
1 MONTHS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# 1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge nach dem Text dieser Rahmenvereinbarung: a) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Auftraggeberin im Vergabeverfahren b) Anlage 02: Leistungsb … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# 1. Bestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge nach dem Text dieser Rahmenvereinbarung: a) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Auftraggeberin im Vergabeverfahren b) Anlage 02: Leistungsbeschreibung c) Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07) d) Anlage 04: - soweit relevant - Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) e) Anlage 05: - soweit relevant - Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05) f) Anlage 06: - soweit relevant - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a) g) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) h) Anlage 08: Datenschutzhinweise Vergabeverfahren und Geschäftspartner der Stiftung Innovation in der Hochschullehre, i) Anlage 09: Teamkonzept der Auftragnehmerin j) Anlage 10: Beratungskonzept der Auftragnehmerin k) Anlage 11: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) 2. Die VOL/B hat - abweichend von der in Absatz 1 angegebenen Reihen- und Rangfolge - im Konfliktfalle Anwendungsvorrang gegenüber dem Text dieser Rahmenvereinbarung und ihren weiteren Bestandteilen, sofern ihre Einbeziehung in die vorliegende Rahmenvereinbarung anderenfalls als unwirksam anzusehen wäre.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y22HYWR 1. Mit jedem Angebot einzureichende Unterlagen a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen d) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG e) Vordruck 04b Eig … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y22HYWR 1. Mit jedem Angebot einzureichende Unterlagen a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen d) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz f) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 g) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner h) Vordruck 07 Preisblatt i) Vordruck 08 Teamkonzept der Auftragnehmerin j) Vordruck 09 Beratungskonzept der Auftragnehmerin k) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen) l) Handelsregisterauszug 2. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft) b) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied) c) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (für jedes Mitglied) d) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz e) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst - (für jedes Mitglied) f) Handelsregisterauszug (für jedes Mitglied) g) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen / für jedes betroffene Mitglied) 3. Ergänzend mit bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (nur 1x für alle Nachunternehmer) b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung vor Zuschlag) c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung vor Zuschlag) d) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung vor Zuschlag) e) Handelsregisterauszug (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung vor Zuschlag) f) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen (sofern erforderlich / spätestens auf Anforderung vor Zuschlag) 4. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen des Angebotes die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt gemäß Vordruck 04a abzugeben. 5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft im Rahmen des Angebotes die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben. 6. Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, in dem Vordruck 05 angeben und, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen. Die Unterauftragnehmer müssen zudem eine Verpflichtungserklärung gemäß dem Vordruck 05a abgeben. Auf § 36 Abs. 1 S. 2 und § 47 VgV wird verwiesen. 7. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist für jeden Unterauftragnehmer die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt gemäß Vordruck 04a abzugeben. Diese Nachweise können im Rahmen von Anlagen zum Vordruck 05 erfolgen. 8. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen und in jeweils aktueller Fassung. 9. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stiftung Innovation in der Hochschullehre, Treuhandstiftung in Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH
Art
Bildung
Anschrift
Raboisen 30, 20095 Hamburg
Kontakt
info@stiftung-hochschullehre.de
Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, RA Dr. Christian Teuber

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Hamburg (6 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.12.2023 auf 07.12.2023 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 819eb0f5-786b-42e1-ac86-c4ee1ae12f61.