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Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik bei Neubauvorhaben an allen Standorten der TH Köln

Technische Hochschule Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 101690veröffentlicht 20.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 960 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (122 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,02 Mio. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln50968, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Fachliche Anforderung an den AN5 %
  • Qualität der Integration audiovisueller Kommunikationstechnik12,5 %
  • Arbeitsweise zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung7,5 %
  • Arbeitsweise hinsichtlich der Integration der Projektbeteiligten2,5 %
  • Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit5 %
  • Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und Bauausführung7,5 %
  • Präsentation10 %
  • Angebotspreis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beratungs- und Fachplanungsleistungen im Bereich der audiovisuellen Kommunikationstechnik bei Neubauvorhaben an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)

Bedingungen

Zuschlag8 von 8 angegeben

Fachliche Anforderung an den AN5 %
Qualität der Integration audiovisueller Kommunikationstechnik12,5 %
Arbeitsweise zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung7,5 %
Arbeitsweise hinsichtlich der Integration der Projektbeteiligten2,5 %
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit5 %
Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und Bauausführung7,5 %
Präsentation10 %
Angebotspreis50 %
Qualität
Fachliche Anforderung an den ANErfahrungen in der - Planung, Entwicklung, Konzeptionierung und Einrichtung audiovisueller Kommunikationstechnik - Schnittstellendokumenten, projektorientierten Lastenheften - Beratung und Beurteilung von Beleuchtung, Raumakustik - Beschallung, Programmierung, Entwicklung von Bedienkonzepten, Teamarbeit mit Grafikdesignern im Zusammenhang mit Layouts, Baubetrieb und Statik, Vergaberecht
Qualität
Qualität der Integration audiovisueller KommunikationstechnikAnwendung von Erfahrungswerten im öffentlich-rechtlichen Umfeld Umsetzungskonzept - Koordination der Projektbeteiligten - Umsetzung Entwicklung von Touchpanel Layouts - Umsetzung Erstellung von Lastenheften - Technologieberatung
Qualität
Arbeitsweise zur Umsetzung der ausgeschriebenen LeistungArbeitsweise Vorgehensweise unter Berücksichtigung der geforderten Einzelleistungen (Entwurf Terminverlaufsplan) Risikomanagement Qualitätsmanagement
Qualität
Arbeitsweise hinsichtlich der Integration der ProjektbeteiligtenBeschreibung notwendige Leistungen Gewährleistung Integration und Informationsabgleich mit Projektbeteiligten Umgang mit Änderungsanforderungen, Projektverlaufsänderungen und Projektunterbrechungen Vorgehen bei Übernahme aktuell laufender Projekte Maßnahmen bei neuen Vertragsnehmern
Qualität
Kommunikation, Kooperation und VerfügbarkeitEinbindung von Projektbeteiligten Kommunikation mit Projektbeteiligten Kommunikation innerhalb des Projektteams Gewährleistung von Qualität und Transfer von Informationen und Dokumenten Sicherstellung von Präsenz vor Ort Vertretungsregelung Auslastung/Kapazitätsplanung der Bearbeitenden im Projekt
Qualität
Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und BauausführungGewährleistung von Kostensicherheit Gewährleistung von Terminsicherheit Umgang mit Anpassung und Änderungen von Kosten und Terminen Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Bauausführung Interaktion zwischen Fachplaner, Systemintegrator und DL Service und Support
Qualität
PräsentationPräsenz-Präsentation des abgegebenen Angebotes durch den vorgesehenen Projektmanager. Hierbei soll insbesondere zu den Kriterien 1-5 Stellung genommen werden.
Preis
Angebotspreis

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Stellen Sie auf dem Formblatt "Unternehmensangaben" kurz Ihr Unternehmen vor und gehen dabei mindestens auf die dort vorgegebenen Punkte ein (Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartiger, geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, Angabe Handelsregisternummer, Registergericht, die USt-ID Nummer, Bankverbindung bzw. vergleichbare Daten).
Kriterium
Geben Sie auf dem Formblatt "Unternehmensangaben" ihre Daten zu - einer Industriehaftpflichtversicherung an. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen der Auftraggebenden nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus e … ganz lesenGeben Sie auf dem Formblatt "Unternehmensangaben" ihre Daten zu - einer Industriehaftpflichtversicherung an. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen der Auftraggebenden nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. - Umsatzentwicklung - Anzahl der Mitarbeitenden - Angaben zum geplanten Beratungsteam an. Bitte nutzen Sie hierfür die Anlage Unternehmendsdarstellung.
Kriterium
Geben Sie auf dem Formblatt "Referenzliste" mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren inkl. Kontaktdaten an, die in Art und Umfang den zu vergebenen Leistungen entsprechen bzw. höherwertiger sind und im Zeitraum 2020-2024 erfolgreich abgeschlossen wurden. Mindestens zwei Referenzp … ganz lesenGeben Sie auf dem Formblatt "Referenzliste" mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren inkl. Kontaktdaten an, die in Art und Umfang den zu vergebenen Leistungen entsprechen bzw. höherwertiger sind und im Zeitraum 2020-2024 erfolgreich abgeschlossen wurden. Mindestens zwei Referenzprojekte stammen aus dem Bereich Hochschule/Universität/Bildungssätte. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt.
Kriterium
Mit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in de … ganz lesenMit der Abgabe des Angebotes bestätigen Sie die nachfolgend aufgeführten Erklärungen enthalten in der Anlage "Erklärungen im EU-Beschaffungsverfahren": - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formular 521 EU - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionspaket) - Formular 523 EU - Erklärung Eintragung im Berufs- und Handelsregister - Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung - Erklärung Verzicht auf eigene AGB - Erklärung Bonitätsprüfung - Eigenerklärung wirtschaftliche Unabhängigkeit - Neutralitätserklärung - Formular 234 EU -
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag wird zunächst befristet auf 2 Jahre abgeschlossen. Es besteht eine zweimalige Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Angestrebt wird eine Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
10 WEEKS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Im Rahmen der Angebotsauswertung ist die Vorstellung des Unternehmens durch eine Präsentation in der Hochschule vorgesehen. Die Präsentation findet in Form einer Web-Konferenz am 08.04.2024 (im Zeitraum zwischen 09:00 und 13:00 Uhr statt - die konkrete Uhrzeit wird kurzfristig in einer separaten Einladung über das Vergabeportal mitgeteilt). Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Terminplanung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer. Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4). Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss - geltend gemacht worden ist.Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: - Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. - Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang über den Vergabemarktplatz des Landes NRW gebührenfrei zur Verfügung (www.evergabe.nrw.de). Eine Registrierung ist nicht erforderlich um die Unterlagen einzusehen. Sollten sich Dateien als beschädigt oder … ganz lesen1. Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang über den Vergabemarktplatz des Landes NRW gebührenfrei zur Verfügung (www.evergabe.nrw.de). Eine Registrierung ist nicht erforderlich um die Unterlagen einzusehen. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat das bietende Unternehmen die Vergabestelle hierüber umgehend zu informieren. Die dem bietenden Unternehmen nicht zugänglichen Vergabeunterlagen werden dann schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. . 2. WICHTIGER HINWEIS: Die Kommunikation im Vergabeverfahren (z.B. Fragen zu den Unterlagen und die zugehörige Beantwortung) läuft ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Um diesen Kommunikationsweg nutzen zu können, ist die Registrierung des Unternehmens erforderlich. Eine Registrierung bietet zudem den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen, sowie über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren, die von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden. Fragen zu den Unterlagen bzw. zum Verfahren sollten bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Eine Beantwortung erfolgt i.d.R. innerhalb von drei Arbeitstagen. Die übermittelten Antworten werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind im weiteren Verfahren zu beachten. Zur Abgabe eines Angebotes muss das bietende Unternehmen registriert sein. . 3. Aus dem Angebotsschreiben und den abzugebenden, ggfls zu unterzeichnenden Unterlagen/Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich bei der dort genannten bzw. unterzeichnenden Person um vertretungsberechtigte Personen des Bieters handelt. Soweit sich die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ergibt, ist eine Originalvollmacht für die genannte/unterschreibende Person mit dem Angebot vorzulegen. Diese Vollmacht ist von einer Person zu unterzeichnen, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem öffentlichen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen. . 4. Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften der VgV.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDX3T

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b15ad5f-5a02-4b87-b53e-d118be8e4f42.