Beratung im Rechtsgebiet Vergaberecht und Kooperationen
Münchner Wohnen GmbH · München, Bayern
Aktenzeichen 2025_1436_RV_Vergaberecht_und_Kooperationen_prvveröffentlicht 29.12.2025erstmals 29.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (147 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualitätskriterium60 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 10 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 10 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung soll folgende Leistungen im Rechtsgebiet Vergaberecht, Kooperationen, abdecken: a) Beratung bei der Strukturierung der verschiedenen Kooperationsprojekte b) Beratung hinsichtlich neuer vergaberechtlicher Strategien und neuer Vergabekonzepte c) Beratung / Betreuung / Durchführung von Kooperationsprojekten d) rechtliche Beratung im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungskonzepten für Kooperationsprojekte e) Beratung im kommunalen Haushaltsrecht und Kommunalrecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten f) Beratung hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten g) Beratung im Beihilferecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten h) Beratung bei der Anpassung von Vergabekonzepten an geänderte Rechtslagen i) Beratung im Immobilienrecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten j) allgemeine Unterstützung der Vergabestelle bei schwierigen vergaberechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Abwicklung von Kooperationen k) Erstellung eines kostenlosen Quartalsberichts zur Lage der Rechtsstreitigkeiten und außergerichtlichen Tätigkeiten unter Angabe von Kurzzusammenfassung des Sachverhalts, Parteien, Streitwert und Kostenstand
Gegenstand nach CPV
- 79111000RechtsberatungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualitätskriteriumsiehe Zuschlagsmatrix
- Preis
- siehe Zuschlagsmatrix
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Forderung gemäß Bewerberbogen (BWB) 4.1 und Anlagen: - Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (wenn nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates eintragungspflichtig) - Zugelassen werden Rechtsanwalt, Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 2 EuRAG oder Dienstlei … ganz lesenkürzer
Forderung gemäß Bewerberbogen (BWB) 4.1 und Anlagen: - Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (wenn nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates eintragungspflichtig) - Zugelassen werden Rechtsanwalt, Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 2 EuRAG oder Dienstleistender europäischer Rechtsanwalt i.S.v. § 25 Abs. 1 EuRAG mit jeweils zehnjähriger einschlägiger Berufserfahrung (Vertreter mindestens acht Jahre) oder eine vergleichbare Berufserfahrung. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen, § 75 Abs. 3 VgV. (Ausschlusskriterium)- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Forderung gemäß Bewerberbogen (BWB) 4.2 und Anlagen und: Berufshaftpflichtversicherung: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber verpflichtet sich, im Auftragsfall eine Berufshaftpflicht mit folgenden Konditionen abzuschließen und dem Auftraggeber nachzuweisen: Der Auftragnehmer hat … ganz lesenkürzer
Forderung gemäß Bewerberbogen (BWB) 4.2 und Anlagen und: Berufshaftpflichtversicherung: Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber verpflichtet sich, im Auftragsfall eine Berufshaftpflicht mit folgenden Konditionen abzuschließen und dem Auftraggeber nachzuweisen: Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer der Rahmenvereinbarung aufrechtzuerhalten, die für jeden einzelnen Schadensfall eine Mindestversicherungssumme in Höhe der in § 59o Abs. 1-3 BRAO angegebenen Mindestvorgaben für die Auftragnehmerin nicht unterschreitet, im vorliegenden Fall 2.500.000,- €. (Ausschlusskriterium)- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Forderung gemäß Bewerberbogen (BWB) 4.3 und Anlagen und: - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen 3 x 25 Punkte und 1 x 15 Punkte Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen vorzulegen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Eine Vergleichbarke … ganz lesenkürzer
Forderung gemäß Bewerberbogen (BWB) 4.3 und Anlagen und: - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen 3 x 25 Punkte und 1 x 15 Punkte Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen vorzulegen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn es sich bei der Referenz um einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers, der mit Neu- und / oder Sanierungsprojekten befasst ist, handelt. Sollte eine Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung nicht vergleichbar sein, wird diese nicht gewertet. Bei Angabe der Referenzen hat der Bieter je Referenz folgende Punkte auszuführen: 1. Nennung der Eigenschaft der Auftraggebers des Referenzprojekts (öffentlich oder privat) 2. Problemstellung 3. Lösungsweg 4. Ergebnis Referenzen sind in den unten genannten Bereichen vorzulegen. Es sind jeweils für den sachbearbeitenden Rechtsanwalt und seinen Vertreter für jeden der genannten Bereiche bis zu drei Referenzen vorzulegen. I. vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung von baulichen öffentlichprivaten Kooperationen (ÖPP) Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 2,5, d.h. maximal erreichbar 25 Punkte II. vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung von öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit innerhalb einer oder zwischen mehreren Kommunen/Gebietskörperschaften Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 2,5, d.h. maximal erreichbar 25 Punkte III. vergaberechtliche Beratung/Betreuung/Durchführung bzgl. interkommunaler Zusammenarbeit (z.B. Gemeinden etc.) Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 2,5, d.h. maximal erreichbar 25 Punkte IV. Vernetzte Bearbeitung von vergaberechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, immobilienrechtlichen und kommunal-haushaltsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Kooperationen. Die Punkteverteilung erfolgt je Sachbearbeiter bzw. genanntem Vertreter wie nachstehend: Keine Referenz vorgelegt: 0 Punkte, eine Referenz vorgelegt: 1,5 Punkte, zwei Referenzen vorgelegt: 3 Punkte, drei und mehr Referenzen vorgelegt: 5 Punkte - Wertungsfaktor 1,5, d.h. maximal erreichbar 15 Punkte Insgesamt sind max. 90 Punkte zu erreichen (siehe Anlagen "2025-12-18_1436_RV_Bewerberbogen" und "2025-12-18_1436_RV_Eignungsmatrix") Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrecht … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.500.000 €
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup# Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmäc … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:startup# Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmewettbewerbe_tender.html Im Rahmen des finalen Angebotes ist der unterzeichnete Vertrag von Seiten des Bieters abzugeben. Bieterfragen sollen möglichst 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Bei Bedarf ist ein Verhandlungsgepräch/Präsentationsgespräch vorgesehen. Sollten die Bieter im Anschluss des Verhandlungsgesprächs/Präsentationsgespräches zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert werden, behält sich der Auftraggeber vor, das finale Angebot ausschließlich auf den Preis zu beschränken. In die finale Bewertung würden dann die bereits in der Erstangebotsphase abgeschlossene Bewertung der Leistungskonzepte und die finale Preisbewertung einfließen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gustav-Heinemann- Ring 111, 81739 München
- Website
- muenchner-wohnen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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- Heuking Kühn Lüer Wojtek PartG mbB München2 Zuschläge
- KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 11.02.2026
- 1. BerichtigungFrist von 28.01.2026 auf 11.02.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 28.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84e7693c-a054-4dbd-bc29-b1239dad5003.