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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Beratung für Risikomethoden, -controlling und -management - Los 1: „Risikomethodik, ICAAP und Risiko-Reporting“ und „Operationelle Risiken und Reputationsrisiken"

KfW Bankengruppe · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen KfW-2023-0063veröffentlicht 07.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1052 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 43 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre15.06.2024 – 14.06.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60325, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • 40 % Qualität (Fallstudie ESG im ICAAP, Fallstudie Zukunftsgerechtes Reporting, Fallstudie Automatisierung bei der Entwicklung von Risikomodellen, Fallstudie Nachhaltige Etablierung einer NFR Klammerfunktion) , 10 % Nachhaltigkeit50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.06.2030
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die KfW befindet sich in einem umfangreichen und anhaltenden Modernisierungsprozess im Rahmen der strategischen Ausrichtung nach KfWplus. Nach außen soll eine stärkere Fokussierung des Förderangebots auf gesellschaftlich relevante Entwicklungen und Nachhaltigkeitskriterien sowie eine stärkere Orientierung an den Erwartungen und Bedürfnissen der Kunden erreicht werden. Nach innen setzt die KfW die Weiterentwicklung ihrer Prozesse und Organisation fort. Hierzu zählen die Optimierung von Geschäftsprozessen unter Nutzung der Chancen weitergehender Digitalisierung, die Erneuerung und Vereinheitlichung der IT-Systeme, die Anwendung der verschärften Regulierungsvorschriften für Banken (u.a. CRR, MaRisk, EBA-Leitlinien) sowie die auf die besondere Rolle der KfW bezogene Anwendung des Kreditwesengesetzes (KWG). Zudem wurde der Bereich Risikocontrolling einer Reorganisation unterzogen, die langfristig auf diese Ziele einzahlen soll. Das Risikocontrolling der KfW strukturiert sich nunmehr in die zentralen Disziplinen Konzernrisiko, Kredit- und Beteiligungsrisiko sowie Markt- und Liquiditätsrisiko, die von den interdisziplinären Verantwortlichkeiten Daten, Systeme und Projekte sowie Modellrisikomanagement unterstützt werden.

Im Rahmen dieser Modernisierungsprozesse werden auch die Methoden, Prozesse und IT des Risikocontrollings überarbeitet und kontinuierlich verbessert mit dem Ziel, aktuelle und künftige regulatorische Anforderungen adäquat zu erfüllen und die interne Risikosteuerung im KfW Konzern dauerhaft angemessen auszugestalten. Die KfW benötigt hierbei fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Lösungen in den Bereichen Ratingsysteme und Risikomethodik sowie übergreifender Risikokennzahlen, Risikotragfähigkeitsrechnung, Stresstesting und Risikoreporting und auch im Themengebiet Quantitative Analyse im Handelsumfeld sowie der fachlichen Prozesse im Umfeld Markt- und Liquiditätsrisikosteuerung. Für die KfW bzw. deren Töchter relevante aufsichtsrechtliche Anforderungen sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie deren effektive und aufwandssensitive Umsetzung. Die fachliche Unterstützung erstreckt sich auch auf die Umsetzung der Methoden in Risikomess-, Steuerungs- und Reportingsystemen.

Die allgemeinen wie auch spezifischen Aufgabenstellungen unterteilen sich in die vier Kategorien fachliche, methodische, prozessuale und technische Lösungen, die in den für die KfW relevanten Themenschwerpunkte „Risikomethodik“, „Quantitative Analyse im Handelsumfeld“, „Marktpreis- und Liquiditätsrisiko“ sowie „Operationelle Risiken und Reputationsrisiken“ zu erarbeiten sind. Dementsprechend ergeben sich je nach spezifischem Auftrag unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte und Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen. Diese werden zur Ermöglichung einer gebündelten Ausschreibung in zwei disjunkte Lose aufgeteilt. Das Los 1 umfasst die Themenfelder „Risikomethodik, ICAAP und Risiko-Reporting“ sowie „Operationelle Risiken und Reputationsrisiken“.

Der Auftragnehmer hat insbesondere Projekt-, Weiterentwicklungs- und Unterstützungsleistungen in den nachstehend beschriebenen fachlichen und technischen Umfeldern zu erbringen. Die Aufgabenstellungen können sowohl in der konzeptionellen Beratung als auch in der Unterstützung bei regelmäßigen Aktivitäten liegen. Die einzelvertraglichen Leistungen können Tätigkeiten mit kleineren Aufgabenpaketen wie auch projekthafte Tätigkeiten in unterschiedlich großen Teams umfassen.

Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung im Los 1 auf 34.690 Tage während der Laufzeit des Vertrages.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
40 % Qualität (Fallstudie ESG im ICAAP, Fallstudie Zukunftsgerechtes Reporting, Fallstudie Automatisierung bei der Entwicklung von Risikomodellen, Fallstudie Nachhaltige Etablierung einer NFR Klammerfunktion) , 10 % Nachhaltigkeit50 %
Qualität
40 % Qualität (Fallstudie ESG im ICAAP, Fallstudie Zukunftsgerechtes Reporting, Fallstudie Automatisierung bei der Entwicklung von Risikomodellen, Fallstudie Nachhaltige Etablierung einer NFR Klammerfunktion) , 10 % Nachhaltigkeit

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
15.06.2024
Vertragsende
14.06.2030
Dauer
6 Jahre
Verlängerung
Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung: Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des u … ganz lesenZiffer 8.2 der Rahmenvereinbarung: Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bund, Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main; KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin; d-fine GmbH, Frankfurt am Main; Fintegral Deutschland AG, Frankfurt am Main; EY GmbH & Co. KG, Stuttgart9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (127 Lose mit Angabe)
649.087 €Zuschlagswert im Median
395.083 € – 1,65 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c7d1121-3437-487d-b1d6-3ad65a15751f.