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Beprobungs- und Analyseleistungen für Altschotter, BRM und Bodenmaterial

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 24FEI75944veröffentlicht 15.07.2024erstmals 15.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 814 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
7
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
    vor 27 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Rahmenvertrag umfasst folgende Dienstleistungen: 1. Probennahme vor Ort / aus Haufwerken Altschotter / Boden / Bauschutt / Asphalt 2. Chemische Analyse Altschotter / Boden / Bauschutt / Asphalt 3. Gutachten chemische Analyse Altschotter / Boden/ Bauschutt / Asphalt 4. SiPo-Leistungen

Gegenstand nach CPV

Lose7 Lose

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
RB Mitte
2 Jahre–
2
RB Nord
2 Jahre–
3
RB Ost
2 Jahre–
4
RB Südost
2 Jahre–
5
RB Süd
2 Jahre–
6
RB Südwest
2 Jahre–
7
RB West
2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder Angaben im Einzelnen: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - Ve … ganz lesenVollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung oder Angaben im Einzelnen: - Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - Versicherung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der Anwendung finden den öffentlichrechtlichen Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EUVerordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen USamerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, - Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, - Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat - Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist, - Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: o Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. o dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. - Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, - Erklärung, dass: o das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach §122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und o das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens o versucht hat, die Entscheidungsfin …
Kriterium
Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder Angaben im Einzelnen: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistu … ganz lesenAusgefüllte Lieferantenselbstauskunft oder Angaben im Einzelnen: - Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Kriterium
Der Bieter benennt mind. 1 Referenz für durchgeführte Probenahmen, Analysen und die Erstellung umwelttechnischer Berichte mit Angabe der Art, des Umfangs und der zeitlichen Verteilung aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht früher als 31.12.2023) (vollständiger Firmenname und Anschrift des … ganz lesenDer Bieter benennt mind. 1 Referenz für durchgeführte Probenahmen, Analysen und die Erstellung umwelttechnischer Berichte mit Angabe der Art, des Umfangs und der zeitlichen Verteilung aus den letzten drei Jahren (Leistungsende nicht früher als 31.12.2023) (vollständiger Firmenname und Anschrift des Referenzgebers). Akkreditierungen / Nachweise Probenahme und Analytik: o Im Fall, dass der Bieter über ein eigenes Analytiklabor verfügt: Gültiges Akkreditierungszertifikat für Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025. Für Nachunternehmer: Gültiges Akkreditierungszertifikat Analytik einer nach DIN EN ISO/IEC 17025 zugelassenen, technischen Überwachungsorganisation. o Für die Probenahme: Gültiges Akkreditierungszertifikat nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder DIN ENISO/IEC 17020 oder Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 18 Satz 2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Wenn ein Zertifikat nicht vorliegt, kann dies nach Vertragsschluss vorgelegt werden. Die Vergabe von Festmengen ist in diesem Fall nicht möglich. Eine Beauftragung mittels Einzelauftrag ist in diesem Fall erst nacherfolgter Akkreditierung möglich. Hinweis: Die fachgerechte Probenahme nach LAGA PN 98 bzw. DIN ISO 19698 bzw. DB-Ril. 880.4010 (Altschotter-Richtlinie“) bilden die Grundlage für die Untersuchung von Abfällen. Die Probenahmeplanung ist gemäß den Vorgaben der LAGA PN 98 von einem Fachkundigen vorzunehmen. Der Probenehmer muss mindestens die Sachkunde nachweisen können. Wird die Probenahme von einem Sachkundigen durchgeführt, so muss ein Fachkundiger die ordnungsgemäße Probenahme bestätigen. Die Probennahme (Altschotter-Richtlinie“) ist gem. Ril 880.4010 von einer nach DIN EN ISO/IEC 17025(„Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“) oder DIN EN ISO/IEC 17020 („Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen“) akkreditierten oder nach Regelungen der Länder gemäß § 18 Satz 2des Bundes- Bodenschutzgesetzes notifizierten Untersuchungsstelle durchzuführen.Die chemischen Untersuchungen von Proben sind gem. Ril 880.4010 durch sachkundige Labore durchzuführen, welche durch Akkreditierungen nach DIN ENISO 17025 ihre fachliche Kompetenz nachzuweisen haben und über ausreichende Kenntnis der rechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Abfällen verfügen. Der Bieter bestätigt, dass ihm für die Erfüllung der Leistungen, die angeboten werden, qualifizierte, fachkundige Personale (Hochschulabschluss, mind. Bachelor oder vergleichbar in den Fachrichtungen Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Chemie oder vergleichbar oder fachspezifische Ausbildung, z.B. als Baugrundtechniker, Geotechniker, Umwelttechniker oder vergleichbar) mit ausreichender Berufserfahrung in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Dabei geforderte Mindestdauer der Berufserfahrung beträgt 1 Jahr. Die geforderte Qualifikation des vorgesehenen Personals ist nach Angebotsabgabe auf Verlangen des AG ohne weitere Angaben von Gründen sofort vorzulegen und detailliert nachzuweisen u.a. durch: oNachweise über die qualifizierte Ausbildung und/oder über die Berufserfahrung mit Angabe der Einsatzdauer und der genauen Angabe, der jeweiligen Tätigkeit und namentlicher Zuordnung der bearbeiteten Projekte durch Bestätigung von referenzgebenden Auftrag- bzw. Arbeitgebern o Nachweise über Teilnahme an einem Probenahmelehrgang nach LAGA PN 98 nebst erforderlicher Wiederholung des Lehrgangs (im Abstand von 5 Jahren) Für Nachunternehmer: - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s); aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der Bieter berechtigt ist, das Unternehmen für diese Ausschreibung zu benennen und dass im Fall der Zuschlagerteilung die benannten Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden (Kapazitäten werden im Steckbrief des AG von diesem benannt). Eigenerklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) (s.III.1.1 und VI.3 der Bekanntmachung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspa …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängerungsoption 2 mal 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bieterportal.noncd.db.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Bewerbungsbedingungen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 716 (Technische Tests, Analysen und Beratung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

26vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (63 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Hessen (115 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 15.08.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 15.08.2024
  4. BekanntmachungFrist 15.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b042b62-7616-42e4-a3b1-130b29b78c8c.