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Frist abgelaufenEU-weitMöbelLieferleistungen

Belieferung der Schulen „Niederkassel-Ort“ und „Niederkassel-Rheidt“ in der Stadt Niederkassel mit Schulmöbeln

Stadt Niederkassel · Niederkassel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LOT-0001 E52773418veröffentlicht 09.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 151 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Nordrhein-Westfalen (30 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Preis80 %
  • Bemusterung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 5 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Online
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Niederkassel beabsichtigt die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Ausstattung für die Schulen „Niederkassel-Ort“ und „Niederkassel-Rheidt“ anzuschaffen.

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1-Schülerstühle- und Tische

Schülerstühle- und Tische

–0 €
2
Los 2-Tische und Regalsysteme

Tische und Regalsysteme

–0 €
3
Los 3-Regalsysteme und Werkraum

Regalsysteme und Werkraum

–0 €
6
Los 4-Garderoben, Loungemöbel, Textilien

Garderoben, Loungemöbel, Textilien

–0 €
7
Los 5-Stausysteme

Stausysteme

–0 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis80 %
Bemusterung20 %
Preis
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis für die Mindestabnahmemenge in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
Qualität
BemusterungFür die Bewertung der Bemusterung sind nach Aufforderung für die Positio-nen des Leistungsverzeichnisses die mit der Anmerkung Bemustern gekennzeichnet sind Mustermöbel in Räumlichkeiten in der Stadt Nieder-kassel anzuliefern: Die Musterstücke müssen bis zum durch den AG vorgegebenen Stichtag ange-liefert werden. Eine Bewertung erfolgt nur bei fristgerechter Anlieferung.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mindestens drei Referenzen über mit dem jeweiligen Leistungsgenstand vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren. Die vorgenannte Dauer bestimmt sich aus dem Abgabeschluss für die Angebote einerseits und der letzten erfolgten Rechnungsstellung im Auftrag anderer-seits. Eine Referenz gilt da … ganz lesenMindestens drei Referenzen über mit dem jeweiligen Leistungsgenstand vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren. Die vorgenannte Dauer bestimmt sich aus dem Abgabeschluss für die Angebote einerseits und der letzten erfolgten Rechnungsstellung im Auftrag anderer-seits. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie die Er-bringung von Lieferleistungen von Möblierung mit einem Gesamtvolumen von mindestens 25.000 € (netto) umfasst. Hiervon muss - mindestens eine Referenz die Ausstattung von Bildungseinrichtungen umfassen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bieter. Der Bieter muss mindestens über 20 Mitarbeiter verfügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden und mindestens 1.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Die Versicherungssummen müssen mindestens 3-fach maximiert sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
09.06.2026, 11:00 Uhr. Online
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenhei … ganz lesenSollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter er-kennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELViS darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher … ganz lesen1) Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter er-kennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELViS darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 02.06.2026 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. 2) Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den beigefügten Vertragsbedingungen widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den Vertragsbedingungen zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 3) Die Leistungsbeschreibung enthält Beispielprodukte. Diese dienen ausschließlich der besseren Orientierung und als Nachweis, dass die ausgeschriebenen Leistungsmerkmale am Markt verfügbar sind. Sie sind nicht zwingend anzubieten. Für die genannten Produkte sind bereits Produktdatenblätter vorliegend, diese müssen dann nicht eingereicht werden. In diesem Fall genügt der Hinweis „Liegt vor“ im Leistungsverzeichnis. 4) Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus anderem Grund endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 zu den Bedingungen des jeweiligen Angebotes anzutragen.

Lose 3, 6, 7

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis für die Mindestabnahmemenge in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mindestens drei Referenzen über mit dem jeweiligen Leistungsgenstand vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren. Die vorgenannte Dauer bestimmt sich aus dem Abgabeschluss für die Angebote einerseits und der letzten erfolgten Rechnungsstellung im Auftrag anderer-seits. Eine Referenz gilt da … ganz lesenMindestens drei Referenzen über mit dem jeweiligen Leistungsgenstand vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren. Die vorgenannte Dauer bestimmt sich aus dem Abgabeschluss für die Angebote einerseits und der letzten erfolgten Rechnungsstellung im Auftrag anderer-seits. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie die Er-bringung von Lieferleistungen von Möblierung mit einem Gesamtvolumen von mindestens 25.000 € (netto) umfasst. Hiervon muss - mindestens eine Referenz die Ausstattung von Bildungseinrichtungen umfassen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bieter. Der Bieter muss mindestens über 20 Mitarbeiter verfügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden und mindestens 1.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Die Versicherungssummen müssen mindestens 3-fach maximiert sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
09.06.2026, 11:00 Uhr. Online
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenhei … ganz lesenSollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter er-kennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELViS darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher … ganz lesen1) Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter er-kennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform subreport ELViS darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 02.06.2026 bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. 2) Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den beigefügten Vertragsbedingungen widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den Vertragsbedingungen zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 3) Die Leistungsbeschreibung enthält Beispielprodukte. Diese dienen ausschließlich der besseren Orientierung und als Nachweis, dass die ausgeschriebenen Leistungsmerkmale am Markt verfügbar sind. Sie sind nicht zwingend anzubieten. Für die genannten Produkte sind bereits Produktdatenblätter vorliegend, diese müssen dann nicht eingereicht werden. In diesem Fall genügt der Hinweis „Liegt vor“ im Leistungsverzeichnis. 4) Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus anderem Grund endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 zu den Bedingungen des jeweiligen Angebotes anzutragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 391 (Möbel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

416vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (443 Lose mit Angabe)
238.143 €Zuschlagswert im Median
63.888 € – 489.027 €mittlere Hälfte, 70 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Nordrhein-Westfalen (30 offen)

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1a97d3e8-10c6-4dbd-a62a-5848517f85d0.