Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte in den Bereichen der KV Westfalen-Lippe und der KV Nordrhein mit Kontrastmitteln (Fachlose A und E)
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 20890veröffentlicht 22.06.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 15 Monate
- 01.10.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate01.10.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 4 Monatenan AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 38 Tagen69 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 37 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen über wirkstoffübergreifende und indikationsbezogene Kontrastmittel zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten. Die Leistung ist in zwei Gebietslose und zwei Fachlose aufgeteilt. Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Teil-/Gebietslos geschlossen.
Gegenstand nach CPV
- 33600000ArzneimittelHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebietslos 1 Fachlos A Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit folgenden Kontrastmitteln: Mindestanforderungen: Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: oral Anwendungsgebiete: - Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): - Amidotrizoesäure (V08AA01) oder -Ioxitalaminsäure (V08AA05) oder -weitere möglich Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen möglich Konzentrationen: alle Konzentrationen möglich Packungsgröße: 100 ml | 15 Monate | – |
| 2 | Gebietslos 1 Fachlos E Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit folgenden Kontrastmitteln: Mindestanforderungen: Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: intrathekal Anwendungsgebiete: - zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie und - CT-Myelographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iohexol (V08AB02) oder Iopamidol (V08AB04) oder Iopromid (V08AB05) oder Iomeprol (V08AB10) oder Iobitridol (V08AB11) oder Ioversol (V08AB07) Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform Konzentrationen: 200 mg/ml oder 240 mg/ml oder 250 mg/ml oder 300 mg/ml Packungsgröße: 10 ml | 15 Monate | – |
| 3 | Gebietslos 2 Fachlos A Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Nordrhein mit folgenden Kontrastmitteln: Mindestanforderungen: Bezeichnung: Ionische iodhaltige hochosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: oral Anwendungsgebiete: - Röntgendiagnostik des Magen-Darm-Traktes insbesondere, wenn die Anwendung von Bariumsulfat unerwünscht oder kontraindiziert ist und - zur Untersuchung bzw. Abgrenzung des Gastrointestinaltraktes bei der Computer-Tomographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): - Amidotrizoesäure (V08AA01) oder -Ioxitalaminsäure (V08AA05) oder -weitere möglich Darreichungsform: alle zugelassenen Darreichungsformen möglich Konzentrationen: alle Konzentrationen möglich Packungsgröße: 100 ml | 15 Monate | – |
| 4 | Gebietslos 2 Fachlos E Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsärzten im Bereich der KV Nordrhein mit folgenden Kontrastmitteln: Mindestanforderungen: Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel Anwendung: intrathekal Anwendungsgebiete: - zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie und - CT-Myelographie Wirkstoffe/ -kombinationen (ATC): Iohexol (V08AB02) oder Iopamidol (V08AB04) oder Iopromid (V08AB05) oder Iomeprol (V08AB10) oder Iobitridol (V08AB11) oder Ioversol (V08AB07) Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform Konzentrationen: 200 mg/ml oder 240 mg/ml oder 250 mg/ml oder 300 mg/ml Packungsgröße: 10 ml | 15 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personen- u … ganz lesenkürzer
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personen- und Vermögensschäden in angemessener Höhe abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Hinweise: (a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. (b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Erklärung zur Produktions- und Lieferkapazität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Um sicherzustellen, dass der künftige Auftragnehmer den Vertrag über die gesamte Laufzeit in angemessener Qualität erfüllen kann - insbesondere durch kontinuierliche Lieferfähigkeit -, benötigen die Auftraggebe … ganz lesenkürzer
Erklärung zur Produktions- und Lieferkapazität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Um sicherzustellen, dass der künftige Auftragnehmer den Vertrag über die gesamte Laufzeit in angemessener Qualität erfüllen kann - insbesondere durch kontinuierliche Lieferfähigkeit -, benötigen die Auftraggeberinnen Angaben zur beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Hierzu gibt der Bieter an, ob eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist. Falls nicht, gibt der Bieter an, ob die benötigte Menge durch Eigenproduktion oder bestehende Lagerbestände bereitgestellt wird. Der Unterauftragnehmer kann zur Beschleunigung des Verfahrens bereits mit Angebotsabgabe benannt werden, ebenfalls können bereits mit der Angebotsabgabe die im Fall der Unterauftragsvergabe zwingend benötigte Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers sowie die von diesem handschriftlich unterzeichnete "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB" vorgelegt werden. Die Benennung des Unterauftraggebers sowie die Vorlage der Verpflichtungserklärung sowie der "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB" muss spätestens auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin innerhalb einer Frist von 4 Wochen vorgelegt werden.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit der Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis gibt der Bieter an, ob eine Groß-, Herstellungs-, Einfuhr- oder Apothekenbetriebserlaubnis vorliegt. Als Nachweis ist zudem ein Scan der jeweil … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit der Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis gibt der Bieter an, ob eine Groß-, Herstellungs-, Einfuhr- oder Apothekenbetriebserlaubnis vorliegt. Als Nachweis ist zudem ein Scan der jeweiligen Erlaubnis vorzulegen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung sowie der Nachweis für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter reicht einen Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis in Form eines Scans/Kopie ein. -Großhandelserlaubnis oder -Herstellungserlaubnis oder -Einfuhrerlaub … ganz lesenkürzer
Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter reicht einen Nachweis zur Eigenerklärung zur arzneimittelrechtlichen Erlaubnis in Form eines Scans/Kopie ein. -Großhandelserlaubnis oder -Herstellungserlaubnis oder -Einfuhrerlaubnis oder -Apothekenbetriebserlaubnis (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich ist folgende Unterlage für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verpflichtungserklärung des benannten Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
I. Verlängerungsoption (Überprüfungsklausel, § 8 des Vertrages): Für den Fall, dass wegen eines Nachprüfungsverfahrens die Vergabe des Anschlussauftrags nicht spätestens am 01.12.2027 erfolgen kann, verlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum Ablauf des auf den bestands- oder rechtskräftigen Abschl … ganz lesenkürzer
I. Verlängerungsoption (Überprüfungsklausel, § 8 des Vertrages): Für den Fall, dass wegen eines Nachprüfungsverfahrens die Vergabe des Anschlussauftrags nicht spätestens am 01.12.2027 erfolgen kann, verlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum Ablauf des auf den bestands- oder rechtskräftigen Abschluss des Nachprüfungsverfahrens folgenden Monats, wenn die Auftraggeberin bis zum 01.12.2027 eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer abgibt, längstens aber bis zum 31.05.2028 oder bei Erreichen der Höchstmenge gem. § 7 Abs. 5. II. Nachfolgeklausel (Überprüfungsklausel, § 9 des Vertrags): Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 69 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: keine besonderen Bedingungen erforderlich.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesenkürzer
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTWDVJUYM# (1) Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Die Höchstmenge beträgt jeweils 250% der im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 abgegebenen Menge. Die Höchstmengen ergeben sich je Gebiets- und Fachlos aus der Anlage 10b. (2) Eignungsnachweise: (a) Im Fa … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTWDVJUYM# (1) Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Die Höchstmenge beträgt jeweils 250% der im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 abgegebenen Menge. Die Höchstmengen ergeben sich je Gebiets- und Fachlos aus der Anlage 10b. (2) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (3) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 58079, 58079 Hagen
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nw.aok.de
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b9b21db3-29e4-42d5-993a-50f7f7f9f8b9.