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Beladung für 6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug -HLF- 20 sowie 2 HLF 10

Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 177_2024veröffentlicht 17.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 648 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,4 Mio. €
Laufzeit
4 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadt Göttingen
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 21 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 #Hiroshimaplatz 14 #37083 Göttingen
    vor 21 Monaten
  5. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Stadt Göttingen unterhält im Fachbereich Feuerwehr einen Fuhrpark mit ca. 100 Fahrzeugen. Dieser setzen sich aus PKW, leichte NFZ und NFZ – z.T. als Sonderfahrzeug – zusammen. Untergebracht sind die Fahrzeuge an folgenden Standorten: 1.) 13 Ortsfeuerwehren , 2.) 3 Wachen der Berufsfeuerwehr (Wache 1, 2 und 3). Unterhalten und gewartet werden die Fahrzeuge z.T. durch die hauseigene Kfz-Werkstatt, welche auf der Feuer- und Rettungswache 1 in der Breslauer Straße untergebracht ist. Die Beladung ist für bereits in der Fertigung befindliche HLF10 und HLF20 - als Ersatz- oder Neubeschaffung gemäß Feuerwehrbedarfsplan - vorgesehen.

Gegenstand der Beschaffung ist die Beladung, aufgeteilt in zwei Lose, für die Beladung von insgesamt 6 HLF 20, in Anlehnung an die DIN 14530-27 sowie für 2 HLF 10, in Anlehnung an die DIN 14530-26 sowie dem örtlichen Bedarf an Einsatzmitteln. Die Beschaffung erfolgt in beiden Losen für die Produktbereichen: - 1.) Schutzkleidung und Schutzgerät, -2.) Löschgerät, 3.) Schläuche, Armaturen und Zubehör, 4.) Rettungsgerät, 5.) Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, 6.) Beleuchtungs- Signal- und Fernmeldegerät, 7.) Arbeitsgerät, 8.) Handwerkzeug & Messgeräte, 9.) Sonstiges. In den jeweiligen LVs ist nicht immer die Produktneutralität gewahrt. Die objektiven und sachlichen Gründe für die erforderliche Produktspezifitäten der einzelnen Produktbereiche sind in der Leistungsbeschreibung sowie in der Auftragsbekanntmachung in der Beschreibungen der Lose 1 und 2 genannt. # Die Beladung muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstand sowie der aktuellen Normung und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen - bei Übergabe an den Aufbauhersteller/der Stadt Göttingen mängelfrei sein. # Die Lieferfristen bestimmen sich wie folgt: - Los 1 (HLF 20): Die Lieferung erfolgt bis zum 01.07.2025 an den Aufbauhersteller, der Fa. Ziegler GmbH. # - Los 2 (HLF 10): Die Lieferung erfolgt bis zum 31.01.2026 an den Aufbauhersteller, der Fa. Rosenbauer in Karlsruhe.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Beladung für 6 HLF 20

Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für 6 Löschgruppenfahrzeug HLF 20. Im LV ist nicht immer die Produktneutralität gewahrt. Nachfolgend sind die objektiven und sachlichen Gründe für die Produktspezifitäten der einzelnen Produktbereiche des LV dargestellt. # 1 Schutzkleidung und Schutzgerät: • Es handelt es sich um PSA der Kat. III. Diese ist per se einweisungspflichtig (DGUV-Vorschrift 1). Identische Artikel haben sich bereits in der Praxis bewährt und sind im Wesentlichen auf den meisten mit noch langer Laufzeit bestehenden Fahrzeugen vorhanden. Es darf bei der Nutzung – gerade unter zeitkritischem Aspekt – zum Schutz von Leib und Leben beim Nutzenden zu keiner Verwechselung kommen. • Es handelt sich um eine mengenmäßige Erweiterung bewährter, bereits vorhandener und eingesetzter Artikel für die Neufahrzeuge. Die Zielsetzung ist hierbei ein Tausch der Ausrüstung – auch über den Altbestand – gegen bekannte Artikel bezüglich Einweisung und Funktionalität. Beispiel: Ein Reservefahrzeug wird eingesetzt und die Beladung kann untereinander getauscht werden, da sie identisch ist. • Die Ersatzbevorratung wird minimiert. Durch Vorgabe der Packmaße ist gewährleistet, dass beim Fahrzeugtausch das erforderliche Volumen/der erforderliche Platz zur Lagerung bereitsteht. # 2 Löschgerät: • Prüfgeräte sowie die Ersatzteilbevorratung sind vorhanden. Ein Wechsel würde mit einer Doppelung einhergehen. Gleichzeitig wird so ausgeschlossen, dass es, insbesondere in kritischen Situationen, zu Benutzer- und/oder Bedienfehlern kommt. • Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung geschult. # 3 Schläuche, Armaturen und Zubehör: • Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. • Bei den Schläuchen ist das Easy-Fix-System als Einbindesystem für die Werkstatt mit entsprechenden Teilen vorhanden. So entfällt bei der Reparatur das aufwändige Einbinden, welches nicht mehr erfolgt/zielführend ist – wodurch insbesondere die Einsatzbereitschaft schnell hergestellt ist und die Wirtschaftlichkeit steigert. # 4 Rettungsgerät: • Hierbei handelt es sich um Gerätschaften, die ausschließlich zur Personenrettung zum Einsatz kommen. • Mengenmäßige Erweiterung der bestehenden Systeme, welche ebenfalls über die Fahrzeuge tauschbar und identisch in der Anwendung sein müssen. • Das Personal ist sicher in der Anwendung und nur hierdurch ist weiterhin unter allen Bedingungen ein schneller Einsatz und eine gezielte Rettung bedrohter Personen möglich und die Sicherheit sowie Unversehrtheit der Einsatzkräfte geben. # 5 Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät: • Erweiterung des Bestandsartikels, welcher zum Fist-Responder-Einsatz auf dem Gros der Fahrzeuge zum Einsatz kommt. • Nur so ist gewährleistet, dass jeder Handgriff bei Verwendung des Rucksackes und der Entnahme des Equipments sitzt und in lebensbedrohlichen Situationen Hilfe schnellst- und bestmöglich geleistet werden kann. # 6 Beleuchtungs- Signal- und Fernmeldegerät: • Nur durch gleiche Artikel ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind, was beim Fahrzeugtausch (Reserve- gegen Bestandsfahrzeug) erforderlich ist, um ein sicheres Verlasten zu gewährleisten. # 7 Arbeitsgerät: • Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. • Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch – im Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge – gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert werden. # 8 Handwerkzeug & Messgeräte: • Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch – im Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge – gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert werden. • Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung der Messgeräte geschult. • Prüfgeräte sind ebenfalls vorhanden. # 9 Sonstiges: • Hierbei handelt es sich um eine mengenmäßige Erweiterung und Aufstockung der bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel, damit gewährleistet ist, dass die restliche Atemluft und Einsatzzeit korrekt ermittelt und eingetragen wird und es durch Anwendungs- und/oder Bedienfehler nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte kommt. # Grundsätzlich gilt für alle genannten Bereiche: • Es handelt sich um mengenmäßige Erweiterungen und Aufstockungen der sich bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel. • Für den Anwender ist die Bedienung/Anwendung bekannt. Diese muss weiterhin einheitlich sein, um einen schnellen und gezielten Einsatz zu gewährleisten. Dies muss auch in zeitkritischen Einsätzen und bei schlechten Umgebungsbedingungen, wie Dunkelheit, gewährleistet bleiben, damit Bedienungs- und Benutzerfehler ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist einsatzplanerisch und konzeptionell ein gemeinsames Abarbeiten der Einsatzlagen über die am nächsten befindlichen zwei HLF vorgesehen. Dies betrifft z.B. die Vorhaltung von Reserve-Akkus oder technische Gerätschaften, wodurch Synergien zum Tragen kommen. Somit muss die Beladung z.T. auch über den vorhandenen Bestand sortenrein sein.

4 Monate–
2
Beladung für 2 HLF 10

Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für 2 Löschgruppenfahrzeug HLF 10. Im LV ist nicht immer die Produktneutralität gewahrt. Nachfolgend sind die objektiven und sachlichen Gründe für die Produktspezifitäten der einzelnen Produktbereiche des LV dargestellt. # 1 Schutzkleidung und Schutzgerät: • Es handelt es sich um PSA der Kat. III. Diese ist per se einweisungspflichtig (DGUV-Vorschrift 1). Identische Artikel haben sich bereits in der Praxis bewährt und sind im Wesentlichen auf den meisten mit noch langer Laufzeit bestehenden Fahrzeugen vorhanden. Es darf bei der Nutzung – gerade unter zeitkritischem Aspekt – zum Schutz von Leib und Leben beim Nutzenden zu keiner Verwechselung kommen. • Es handelt sich um eine mengenmäßige Erweiterung bewährter, bereits vorhandener und eingesetzter Artikel für die Neufahrzeuge. Die Zielsetzung ist hierbei ein Tausch der Ausrüstung – auch über den Altbestand – gegen bekannte Artikel bezüglich Einweisung und Funktionalität. Beispiel: Ein Reservefahrzeug wird eingesetzt und die Beladung kann untereinander getauscht werden, da sie identisch ist. • Die Ersatzbevorratung wird minimiert. Durch Vorgabe der Packmaße ist gewährleistet, dass beim Fahrzeugtausch das erforderliche Volumen/der erforderliche Platz zur Lagerung bereitsteht. # 2 Löschgerät: • Prüfgeräte sowie die Ersatzteilbevorratung sind vorhanden. Ein Wechsel würde mit einer Doppelung einhergehen. Gleichzeitig wird so ausgeschlossen, dass es, insbesondere in kritischen Situationen, zu Benutzer- und/oder Bedienfehlern kommt. • Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung geschult. # 3 Schläuche, Armaturen und Zubehör: • Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. • Bei den Schläuchen ist das Easy-Fix-System als Einbindesystem für die Werkstatt mit entsprechenden Teilen vorhanden. So entfällt bei der Reparatur das aufwändige Einbinden, welches nicht mehr erfolgt/zielführend ist – wodurch insbesondere die Einsatzbereitschaft schnell hergestellt ist und die Wirtschaftlichkeit steigert. # 4 Rettungsgerät: • Hierbei handelt es sich um Gerätschaften, die ausschließlich zur Personenrettung zum Einsatz kommen. • Mengenmäßige Erweiterung der bestehenden Systeme, welche ebenfalls über die Fahrzeuge tauschbar und identisch in der Anwendung sein müssen. • Das Personal ist sicher in der Anwendung und nur hierdurch ist weiterhin unter allen Bedingungen ein schneller Einsatz und eine gezielte Rettung bedrohter Personen möglich und die Sicherheit sowie Unversehrtheit der Einsatzkräfte geben. # 5 Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät: • Erweiterung des Bestandsartikels, welcher zum Fist-Responder-Einsatz auf dem Gros der Fahrzeuge zum Einsatz kommt. • Nur so ist gewährleistet, dass jeder Handgriff bei Verwendung des Rucksackes und der Entnahme des Equipments sitzt und in lebensbedrohlichen Situationen Hilfe schnellst- und bestmöglich geleistet werden kann. # 6 Beleuchtungs- Signal- und Fernmeldegerät: • Nur durch gleiche Artikel ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind, was beim Fahrzeugtausch (Reserve- gegen Bestandsfahrzeug) erforderlich ist, um ein sicheres Verlasten zu gewährleisten. # 7 Arbeitsgerät: • Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. • Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch – im Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge – gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert werden. # 8 Handwerkzeug & Messgeräte: • Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch – im Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge – gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert werden. • Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung der Messgeräte geschult. • Prüfgeräte sind ebenfalls vorhanden. # 9 Sonstiges: • Hierbei handelt es sich um eine mengenmäßige Erweiterung und Aufstockung der bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel, damit gewährleistet ist, dass die restliche Atemluft und Einsatzzeit korrekt ermittelt und eingetragen wird und es durch Anwendungs- und/oder Bedienfehler nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte kommt. # Grundsätzlich gilt für alle genannten Bereiche: • Es handelt sich um mengenmäßige Erweiterungen und Aufstockungen der sich bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel. • Für den Anwender ist die Bedienung/Anwendung bekannt. Diese muss weiterhin einheitlich sein, um einen schnellen und gezielten Einsatz zu gewährleisten. Dies muss auch in zeitkritischen Einsätzen und bei schlechten Umgebungsbedingungen, wie Dunkelheit, gewährleistet bleiben, damit Bedienungs- und Benutzerfehler ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist einsatzplanerisch und konzeptionell ein gemeinsames Abarbeiten der Einsatzlagen über die am nächsten befindlichen zwei HLF vorgesehen. Dies betrifft z.B. die Vorhaltung von Reserve-Akkus oder technische Gerätschaften, wodurch Synergien zum Tragen kommen. Somit muss die Beladung z.T. auch über den vorhandenen Bestand sortenrein sein.

12 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Zuschlagskriterium ist die niedrigste wertbaren Angebotsendsumme.

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leist … ganz lesenMit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das …
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
Eintragung in das Handelsregister
Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes;
Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Produktdatenblätter bei Abweichung vom "Leitprodukt"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
28.01.2025, 10:00 Uhr. Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 #Hiroshimaplatz 14 #37083 Göttingen. Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auft … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. 5.1.12 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der … ganz lesen1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. 5.1.12 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient avasign, den Sie im Downloadbereich von iTWOTender unter https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden_tender.html laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/ava_arbeitsschritte-avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 21.01.2025, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff.5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zu …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
Kontakt
vergabestelle@goettingen.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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2Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
286.049 €Zuschlagswert im Median
55.150 € – 504.920 €mittlere Hälfte, 170 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6dbd397-08de-4579-b2cb-3a5070d11b3e.