Beladung für 6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug -HLF- 20 sowie 2 HLF 10
Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen
Aktenzeichen 177_2024veröffentlicht 17.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,4 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Monate
- Lose
- 2
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.
- Ersatzbeschaffung einer Drehleiter für die Feuerwehr HahnenkleeZentrale Vergabestelle - Stadt Goslar · GoslarFrist 15.12.2026
- Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L1Hansestadt Lüneburg · LüneburgFrist 08.12.2026
- Anschaffung LöschfahrzeugStadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle · MelleFrist 01.12.2026
- Beschaffung eines Einsatzleitwagen 2 (ELW 2)Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle · Winsen/LuheFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,4 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Göttingen37083, Landkreis Göttingen, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 22 Monatenan Stadt Göttingen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 21 MonatenStadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 #Hiroshimaplatz 14 #37083 Göttingen
- Bindefrist endetvor 19 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Göttingen unterhält im Fachbereich Feuerwehr einen Fuhrpark mit ca. 100 Fahrzeugen. Dieser setzen sich aus PKW, leichte NFZ und NFZ – z.T. als Sonderfahrzeug – zusammen. Untergebracht sind die Fahrzeuge an folgenden Standorten: 1.) 13 Ortsfeuerwehren , 2.) 3 Wachen der Berufsfeuerwehr (Wache 1, 2 und 3). Unterhalten und gewartet werden die Fahrzeuge z.T. durch die hauseigene Kfz-Werkstatt, welche auf der Feuer- und Rettungswache 1 in der Breslauer Straße untergebracht ist. Die Beladung ist für bereits in der Fertigung befindliche HLF10 und HLF20 - als Ersatz- oder Neubeschaffung gemäß Feuerwehrbedarfsplan - vorgesehen.
Gegenstand der Beschaffung ist die Beladung, aufgeteilt in zwei Lose, für die Beladung von insgesamt 6 HLF 20, in Anlehnung an die DIN 14530-27 sowie für 2 HLF 10, in Anlehnung an die DIN 14530-26 sowie dem örtlichen Bedarf an Einsatzmitteln. Die Beschaffung erfolgt in beiden Losen für die Produktbereichen: - 1.) Schutzkleidung und Schutzgerät, -2.) Löschgerät, 3.) Schläuche, Armaturen und Zubehör, 4.) Rettungsgerät, 5.) Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät, 6.) Beleuchtungs- Signal- und Fernmeldegerät, 7.) Arbeitsgerät, 8.) Handwerkzeug & Messgeräte, 9.) Sonstiges. In den jeweiligen LVs ist nicht immer die Produktneutralität gewahrt. Die objektiven und sachlichen Gründe für die erforderliche Produktspezifitäten der einzelnen Produktbereiche sind in der Leistungsbeschreibung sowie in der Auftragsbekanntmachung in der Beschreibungen der Lose 1 und 2 genannt. # Die Beladung muss zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstand sowie der aktuellen Normung und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen - bei Übergabe an den Aufbauhersteller/der Stadt Göttingen mängelfrei sein. # Die Lieferfristen bestimmen sich wie folgt: - Los 1 (HLF 20): Die Lieferung erfolgt bis zum 01.07.2025 an den Aufbauhersteller, der Fa. Ziegler GmbH. # - Los 2 (HLF 10): Die Lieferung erfolgt bis zum 31.01.2026 an den Aufbauhersteller, der Fa. Rosenbauer in Karlsruhe.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Beladung für 6 HLF 20 Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für 6 Löschgruppenfahrzeug HLF 20. Im LV ist nicht immer die Produktneutralität gewahrt. Nachfolgend sind die objektiven und sachlichen Gründe für die Produktspezifitäten der einzelnen Produktbereiche des LV dargestellt. # 1 Schutzkleidung und Schutzgerät: • Es handelt es sich um PSA der Kat. III. Diese ist per se einweisungspflichtig (DGUV-Vorschrift 1). Identische Artikel haben sich bereits in der Praxis bewährt und sind im Wesentlichen auf den meisten mit noch langer Laufzeit bestehenden Fahrzeugen vorhanden. Es darf bei der Nutzung – gerade unter zeitkritischem Aspekt – zum Schutz von Leib und Leben beim Nutzenden zu keiner Verwechselung kommen. • Es handelt sich um eine mengenmäßige Erweiterung bewährter, bereits vorhandener und eingesetzter Artikel für die Neufahrzeuge. Die Zielsetzung ist hierbei ein Tausch der Ausrüstung – auch über den Altbestand – gegen bekannte Artikel bezüglich Einweisung und Funktionalität. Beispiel: Ein Reservefahrzeug wird eingesetzt und die Beladung kann untereinander getauscht werden, da sie identisch ist. • Die Ersatzbevorratung wird minimiert. Durch Vorgabe der Packmaße ist gewährleistet, dass beim Fahrzeugtausch das erforderliche Volumen/der erforderliche Platz zur Lagerung bereitsteht. # 2 Löschgerät: • Prüfgeräte sowie die Ersatzteilbevorratung sind vorhanden. Ein Wechsel würde mit einer Doppelung einhergehen. Gleichzeitig wird so ausgeschlossen, dass es, insbesondere in kritischen Situationen, zu Benutzer- und/oder Bedienfehlern kommt. • Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung geschult. # 3 Schläuche, Armaturen und Zubehör: • Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. • Bei den Schläuchen ist das Easy-Fix-System als Einbindesystem für die Werkstatt mit entsprechenden Teilen vorhanden. So entfällt bei der Reparatur das aufwändige Einbinden, welches nicht mehr erfolgt/zielführend ist – wodurch insbesondere die Einsatzbereitschaft schnell hergestellt ist und die Wirtschaftlichkeit steigert. # 4 Rettungsgerät: • Hierbei handelt es sich um Gerätschaften, die ausschließlich zur Personenrettung zum Einsatz kommen. • Mengenmäßige Erweiterung der bestehenden Systeme, welche ebenfalls über die Fahrzeuge tauschbar und identisch in der Anwendung sein müssen. • Das Personal ist sicher in der Anwendung und nur hierdurch ist weiterhin unter allen Bedingungen ein schneller Einsatz und eine gezielte Rettung bedrohter Personen möglich und die Sicherheit sowie Unversehrtheit der Einsatzkräfte geben. # 5 Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät: • Erweiterung des Bestandsartikels, welcher zum Fist-Responder-Einsatz auf dem Gros der Fahrzeuge zum Einsatz kommt. • Nur so ist gewährleistet, dass jeder Handgriff bei Verwendung des Rucksackes und der Entnahme des Equipments sitzt und in lebensbedrohlichen Situationen Hilfe schnellst- und bestmöglich geleistet werden kann. # 6 Beleuchtungs- Signal- und Fernmeldegerät: • Nur durch gleiche Artikel ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind, was beim Fahrzeugtausch (Reserve- gegen Bestandsfahrzeug) erforderlich ist, um ein sicheres Verlasten zu gewährleisten. # 7 Arbeitsgerät: • Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. • Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch – im Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge – gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert werden. # 8 Handwerkzeug & Messgeräte: • Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch – im Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge – gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert werden. • Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung der Messgeräte geschult. • Prüfgeräte sind ebenfalls vorhanden. # 9 Sonstiges: • Hierbei handelt es sich um eine mengenmäßige Erweiterung und Aufstockung der bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel, damit gewährleistet ist, dass die restliche Atemluft und Einsatzzeit korrekt ermittelt und eingetragen wird und es durch Anwendungs- und/oder Bedienfehler nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte kommt. # Grundsätzlich gilt für alle genannten Bereiche: • Es handelt sich um mengenmäßige Erweiterungen und Aufstockungen der sich bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel. • Für den Anwender ist die Bedienung/Anwendung bekannt. Diese muss weiterhin einheitlich sein, um einen schnellen und gezielten Einsatz zu gewährleisten. Dies muss auch in zeitkritischen Einsätzen und bei schlechten Umgebungsbedingungen, wie Dunkelheit, gewährleistet bleiben, damit Bedienungs- und Benutzerfehler ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist einsatzplanerisch und konzeptionell ein gemeinsames Abarbeiten der Einsatzlagen über die am nächsten befindlichen zwei HLF vorgesehen. Dies betrifft z.B. die Vorhaltung von Reserve-Akkus oder technische Gerätschaften, wodurch Synergien zum Tragen kommen. Somit muss die Beladung z.T. auch über den vorhandenen Bestand sortenrein sein. | 4 Monate | – |
| 2 | Beladung für 2 HLF 10 Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für 2 Löschgruppenfahrzeug HLF 10. Im LV ist nicht immer die Produktneutralität gewahrt. Nachfolgend sind die objektiven und sachlichen Gründe für die Produktspezifitäten der einzelnen Produktbereiche des LV dargestellt. # 1 Schutzkleidung und Schutzgerät: • Es handelt es sich um PSA der Kat. III. Diese ist per se einweisungspflichtig (DGUV-Vorschrift 1). Identische Artikel haben sich bereits in der Praxis bewährt und sind im Wesentlichen auf den meisten mit noch langer Laufzeit bestehenden Fahrzeugen vorhanden. Es darf bei der Nutzung – gerade unter zeitkritischem Aspekt – zum Schutz von Leib und Leben beim Nutzenden zu keiner Verwechselung kommen. • Es handelt sich um eine mengenmäßige Erweiterung bewährter, bereits vorhandener und eingesetzter Artikel für die Neufahrzeuge. Die Zielsetzung ist hierbei ein Tausch der Ausrüstung – auch über den Altbestand – gegen bekannte Artikel bezüglich Einweisung und Funktionalität. Beispiel: Ein Reservefahrzeug wird eingesetzt und die Beladung kann untereinander getauscht werden, da sie identisch ist. • Die Ersatzbevorratung wird minimiert. Durch Vorgabe der Packmaße ist gewährleistet, dass beim Fahrzeugtausch das erforderliche Volumen/der erforderliche Platz zur Lagerung bereitsteht. # 2 Löschgerät: • Prüfgeräte sowie die Ersatzteilbevorratung sind vorhanden. Ein Wechsel würde mit einer Doppelung einhergehen. Gleichzeitig wird so ausgeschlossen, dass es, insbesondere in kritischen Situationen, zu Benutzer- und/oder Bedienfehlern kommt. • Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung geschult. # 3 Schläuche, Armaturen und Zubehör: • Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. • Bei den Schläuchen ist das Easy-Fix-System als Einbindesystem für die Werkstatt mit entsprechenden Teilen vorhanden. So entfällt bei der Reparatur das aufwändige Einbinden, welches nicht mehr erfolgt/zielführend ist – wodurch insbesondere die Einsatzbereitschaft schnell hergestellt ist und die Wirtschaftlichkeit steigert. # 4 Rettungsgerät: • Hierbei handelt es sich um Gerätschaften, die ausschließlich zur Personenrettung zum Einsatz kommen. • Mengenmäßige Erweiterung der bestehenden Systeme, welche ebenfalls über die Fahrzeuge tauschbar und identisch in der Anwendung sein müssen. • Das Personal ist sicher in der Anwendung und nur hierdurch ist weiterhin unter allen Bedingungen ein schneller Einsatz und eine gezielte Rettung bedrohter Personen möglich und die Sicherheit sowie Unversehrtheit der Einsatzkräfte geben. # 5 Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät: • Erweiterung des Bestandsartikels, welcher zum Fist-Responder-Einsatz auf dem Gros der Fahrzeuge zum Einsatz kommt. • Nur so ist gewährleistet, dass jeder Handgriff bei Verwendung des Rucksackes und der Entnahme des Equipments sitzt und in lebensbedrohlichen Situationen Hilfe schnellst- und bestmöglich geleistet werden kann. # 6 Beleuchtungs- Signal- und Fernmeldegerät: • Nur durch gleiche Artikel ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind, was beim Fahrzeugtausch (Reserve- gegen Bestandsfahrzeug) erforderlich ist, um ein sicheres Verlasten zu gewährleisten. # 7 Arbeitsgerät: • Die Ersatzteilbevorratung kann hierdurch minimiert werden und es ist ein Tausch über die gesamte Fahrzeugflotte möglich, da die Halterungen und Aufnahmen identisch sind. • Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch – im Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge – gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert werden. # 8 Handwerkzeug & Messgeräte: • Milwaukee/Weber: Das Gros der Fahrzeuge ist bereits mit der 18Volt Milwaukee-Technik ausgestattet. Somit ist ein Akkutausch – im Wesentlichen über alle anderen Fahrzeuge – gewährleistet. Die Sortenreinheit ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten sowie in Bezug auf Nachhaltigkeit bei der Verwendung von Lithium-Akkus weiterhin anzustreben. Die Reservevorhaltung auf dem einzelnen Fahrzeug kann dadurch minimiert werden. • Das Personal der Werkstätten ist auf die Instandsetzung der Messgeräte geschult. • Prüfgeräte sind ebenfalls vorhanden. # 9 Sonstiges: • Hierbei handelt es sich um eine mengenmäßige Erweiterung und Aufstockung der bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel, damit gewährleistet ist, dass die restliche Atemluft und Einsatzzeit korrekt ermittelt und eingetragen wird und es durch Anwendungs- und/oder Bedienfehler nicht zu einer Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte kommt. # Grundsätzlich gilt für alle genannten Bereiche: • Es handelt sich um mengenmäßige Erweiterungen und Aufstockungen der sich bereits im Dienst befindlichen sortenreinen und bewährten Artikel. • Für den Anwender ist die Bedienung/Anwendung bekannt. Diese muss weiterhin einheitlich sein, um einen schnellen und gezielten Einsatz zu gewährleisten. Dies muss auch in zeitkritischen Einsätzen und bei schlechten Umgebungsbedingungen, wie Dunkelheit, gewährleistet bleiben, damit Bedienungs- und Benutzerfehler ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist einsatzplanerisch und konzeptionell ein gemeinsames Abarbeiten der Einsatzlagen über die am nächsten befindlichen zwei HLF vorgesehen. Dies betrifft z.B. die Vorhaltung von Reserve-Akkus oder technische Gerätschaften, wodurch Synergien zum Tragen kommen. Somit muss die Beladung z.T. auch über den vorhandenen Bestand sortenrein sein. | 12 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium ist die niedrigste wertbaren Angebotsendsumme.
Eignung6 von 6 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leist … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021,2022,2023 [vorläufig]), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn und Verlustrechnungen; b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan; c) Unbedenklichkeitsbescheinigung. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 233) 1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das …- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Referenzen der letzten drei Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anzugeben: Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angaben über Geschäftsjahr, Art der Leistung, Leistungsumfang, Auftragssummen, Adressen mit Ansprechpartner und Telefonnummern.
- Eintragung in das Handelsregister
- Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes;
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- Produktdatenblätter bei Abweichung vom "Leitprodukt"
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 28.01.2025, 10:00 Uhr. Stadt Göttingen Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 #Hiroshimaplatz 14 #37083 Göttingen. Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auft … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. 5.1.12 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der … ganz lesenkürzer
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. 5.1.12 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient avasign, den Sie im Downloadbereich von iTWOTender unter https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden_tender.html laden können. Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/ava_arbeitsschritte-avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 21.01.2025, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arribanet.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff.5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss. 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zu …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Göttingen
- Anschrift
- Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
- Website
- goettingen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
goettingen.de
Bei uns erfasst
- Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 1838227.10.2026
- Trockenbauarbeiten25.10.2026
- Estricharbeiten04.10.2026
- Heizungstechnische Anlagen nach DIN 1838017.09.2026
Mehr von Stadt Göttingen
- Gebäudeautomation nach DIN 18386Stadt Göttingen · GöttingenFrist 08.12.2026
- Tischlerarbeiten Fenster, AußentürenStadt Göttingen · GöttingenFrist 26.11.2026
- Entwässerungskanalarbeiten nach DIN 18306Stadt Göttingen · GöttingenFrist 19.11.2026
Alle 3 offenen Ausschreibungen von Stadt Göttingen, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH17 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH12 Zuschläge
- MURER-Feuerschutz GmbH11 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH10 Zuschläge
- Schlingmann GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Auto-Fiegl GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Lieferung von zwei HubarbeitsbühnenZweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverFrist 08.12.2026
- Anschaffung LöschfahrzeugStadtverwaltung Melle - Zentrale VergabestelleFrist 01.12.2026
- Beschaffung Personentransporter "Bus" als 7 / 8 SitzerLandkreis HildesheimFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e6dbd397-08de-4579-b2cb-3a5070d11b3e.