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vergebenEU-weitLieferleistungen

Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße)

Stadt Krefeld · Krefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-51-511-Kaul/Rossa-0004veröffentlicht 20.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 471 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 22 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
5,41 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.09.2025 – 31.08.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Krefeld47798, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2028
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Liefervertrag über die Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße) vom 01.09.2025 bis 31.08.2028 mit Option der Verlängerung um ein Jahr

Gegenstand nach CPV

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bezirk I

Liefervertrag über die Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße) vom 01.09.2025 bis 31.08.2028 mit Option der Verlängerung um ein Jahr Mengenangabe geschätzter Auftragswert: 5.406.075,00 EUR (netto) für o. a. Zeitraum (mit Optionsjahr)

3 Jahre1.081.215 €
2
Bezirk II

Liefervertrag über die Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße) vom 01.09.2025 bis 31.08.2028 mit Option der Verlängerung um ein Jahr Mengenangabe geschätzter Auftragswert: 5.406.075,00 EUR (netto) für o. a. Zeitraum (mit Optionsjahr)

3 Jahre1.201.350 €
3
Bezirk III

Liefervertrag über die Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße) vom 01.09.2025 bis 31.08.2028 mit Option der Verlängerung um ein Jahr Mengenangabe geschätzter Auftragswert: 5.406.075,00 EUR (netto) für o. a. Zeitraum (mit Optionsjahr)

3 Jahre1.201.350 €
4
Bezirk IV

Liefervertrag über die Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße) vom 01.09.2025 bis 31.08.2028 mit Option der Verlängerung um ein Jahr Mengenangabe geschätzter Auftragswert: 5.406.075,00 EUR (netto) für o. a. Zeitraum (mit Optionsjahr)

3 Jahre961.080 €
5
Bezirk V

Liefervertrag über die Beköstigung für alle städtischen Krefelder Kindertageseinrichtungen (außer Haus der Bildung und Kita Hubertusstraße) vom 01.09.2025 bis 31.08.2028 mit Option der Verlängerung um ein Jahr Mengenangabe geschätzter Auftragswert: 5.406.075,00 EUR (netto) für o. a. Zeitraum (mit Optionsjahr)

3 Jahre961.080 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
100 % Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr nach Ablauf des Auftragszeitraums. Die Verlängerung würde den Zeitraum 01.09.2028 - 31.08.2029 umfassen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern dieser nicht sechs Monate vor Vertragsende (31.08.2028) durch einen Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.08.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der … ganz lesenGemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist: Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs.2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DJN0 Der Höchstwert für den kompletten Zeitraum (4 Jahre) beträgt 5.406.075 EUR (netto). Der Dienstleistungsvertrag verliert bei Erreichen des genannten Höchstwertes seine Gültigkeit, das heißt nach Erreichen des Höchstwertes können auf Grundlage des Dienstleistungsvert … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPTYD3DJN0 Der Höchstwert für den kompletten Zeitraum (4 Jahre) beträgt 5.406.075 EUR (netto). Der Dienstleistungsvertrag verliert bei Erreichen des genannten Höchstwertes seine Gültigkeit, das heißt nach Erreichen des Höchstwertes können auf Grundlage des Dienstleistungsvertrages keine wirksamen Einzelaufträge mehr erteilt werden. ----------------------------------------------------------------- Zusätzliche Informationen bezüglich Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und Eignungsleihe: Sofern in Anspruch genommen, sind mit dem Angebot einzureichen: - Bei Bietergemeinschaften (Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen ist zu beachten): Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe aller Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter - Formular 531; - Beim Einsatz von Unterauftragnehmern: Informationen zu Unteraufträgen - Formular 533a (Angabe der übernommenen Auftragsteile / des Leistungsbereiches; soweit bereits möglich und damit zumutbar können die Unterauftragnehmer benannt werden); - Im Falle der Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Erklärung Eignungsleihe - Formular 534a (Erklärung des Bieters, dass ihm die für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien erforderlichen Kapazitäten durch die Eignungsleiher zur Verfügung gestellt werden, Erklärung des Bieters, dass beim Eignungsleiher keine Ausschlussgründe vorliegen, Angabe der Kapazitäten und der Eignungsleiher); - Im Falle der Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung - Formular 534b (Erklärung des Bieters, dass ihm die für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien erforderlichen Kapazitäten durch die Eignungsleiher zur Verfügung gestellt werden, Erklärung des Bieters, dass beim Eignungsleiher keine Ausschlussgründe vorliegen, Angabe der Kapazitäten und der Eignungsleiher sowie Haftungserklärung des Eignungsleihers mit Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Bieter gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften); - Im Falle der Eignungsleihe (im Hinblick auf sowohl die wirtschaftliche und finanzielle als auch die technische und berufliche Leistungsfähigkeit): Vorlage der entsprechenden Eignungsnachweise für den Eignungsleiher (Im Hinblick auf die Eignungskriterien für deren Erfüllung der Bieter die Kapazitäten des Eignungsleihers in Anspruch nimmt); Sofern in Anspruch genommen, kann die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt verlangen: - Beim Einsatz von Unterauftragnehmern: Nachweis Unterauftragnehmer - Formular 533b (Erklärung des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel der aufgeführten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und dass die Unterauftragnehmer ihm gegenüber erklärt haben, dass keine Ausschlussgründe vorliegen); Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe kann die Vergabestelle anlassbezogen die Vorlage der Nachweise der anderen Unternehmen gegenüber dem Bieter zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens verlangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1apetito, Rheine2
2apetito, Rheine2
3apetito, Rheine2
4apetito, Rheine2
5apetito, Rheine2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (46 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.07.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 18.07.2025 auf 24.07.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92d648dd-ce92-4028-8cb5-019635db25f5.