Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenBeratungIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Bekanntmachung über den Abschluss eines Vertrages über die technische Übernahme, Betrieb und Onlineentwicklung des vertrieblichen Internetauftritts der AOK Bayern

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern

Aktenzeichen 24-130veröffentlicht 12.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 781 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,8 Mio. €
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München81379, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Konzept 1: Darstellung eines verbindlichen Terminplans für die Transition.10 %
  • Konzept 2: Darstellung eines Konzeptes zur Qualitätssicherung der Funktionalität und Performance bestehenden Systeme.20 %
  • Konzept 3: Darstellung eines Notfall-Konzeptes für unerwartete (Krisen-)Situationen.15 %
  • Konzept 4: Darstellung eines Konzepts für Neu- bzw. Weiterentwicklungen15 %
  • Preisblatt40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Technische Übernahme, Betrieb und Onlineentwicklung des vertrieblichen Internetauftritts der AOK Bayern

Beschreibung des Loses

Die AOK Bayern ist eine von elf Krankenkassen in der AOK-Gemeinschaft. Mit 34 Direktionen, rund 200 Geschäftsstellen und über 4,6 Mio. Versicherte ist sie hierbei eine der größten im Verbund. Der Markt der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist fragmentiert, mit einigen großen Krankenkassen neben der AOK Bayern, sowie mit kleineren, vor allem regional agierenden Betriebs- und Innungskrankenkassen. Auch wenn die Leistungen zu ca. 96 Prozent in der GKV gesetzlich geregelt sind, gibt es doch Unterschiede im Leistungsangebot. Die AOK Bayern sucht einen Dienstleister für den technischen Betrieb, Neu-, Weiterentwicklung und Support der https://einfachgesund.de/ inkl. deren Systeme und Services. Die Leistungsbeschreibung regelt im Detail die Leistungspflichten des Auftragnehmers zur Übernahme der beschriebenen Produkte sowie zu deren technischen Betrieb und zu deren kontinuierlichen Weiterentwicklung, Erweiterung und Support. Der Auftragnehmer fungiert als administrativer technischer Betreiber der einfachgesund.de sowie als Vermittler und Qualitätssicherer zwischen verschiedenen Agenturen und der AOK Bayern. Diese Leistungen werden heute bereits durch einen externen Dienstleister erbracht. Folgende Leistungen sind insbesondere vom AN zu erbringen: - Transition Übernahme der Produkte und Zentralen-Dienste - Betriebsleistungen Sicherstellung und Support des technischen Basisdienstes (siehe C. I. 6.) und der zentralen Dienste - Programmierleistungen Projektmanagement und Programmierung von marktgängigen CMS-Systemen und den zugehörigen Frameworks, Neu- und Weiterentwicklung von Diensten Das Inkrafttreten des Vertrags und die operative Umsetzung sind ab 01.11.2024 erforderlich. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr (bis 31.10.2025). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.11.2024 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr auf höchstens insgesamt vier Jahre, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres von der Auftraggeberin gekündigt wird. Der Vertrag wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben (EU-weites offenes Verfahren).

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Konzept 1: Darstellung eines verbindlichen Terminplans für die Transition.Gewichtung (Punkte, genau) 10Darstellung eines verbindlichen Terminplans für die Transition.
Qualität
Konzept 2: Darstellung eines Konzeptes zur Qualitätssicherung der Funktionalität und Performance bestehenden Systeme.Gewichtung (Punkte, genau) 20Darstellung eines Konzeptes zur Qualitätssicherung der Funktionalität und Performance bestehenden Systeme.
Qualität
Konzept 3: Darstellung eines Notfall-Konzeptes für unerwartete (Krisen-)Situationen.Gewichtung (Punkte, genau) 15Darstellung eines Notfall-Konzeptes für unerwartete (Krisen-)Situationen.
Qualität
Konzept 4: Darstellung eines Konzepts für Neu- bzw. WeiterentwicklungenGewichtung (Punkte, genau) 15Darstellung eines Konzepts für Neu- bzw. Weiterentwicklungen.
Preis
PreisblattGewichtung (Punkte, genau) 40Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält die Höchstpunktzahl. Für die nachfolgenden Bieter wird jeweils von der Höchstpunktzahl prozentual der Wert abgezogen, um den ihr An-gebot über dem des günstigsten Preises liegt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Das Inkrafttreten des Vertrags und die operative Umsetzung sind ab 01.11.2024 erforderlich. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr (bis 31.10.2025). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.11.2024 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Der … ganz lesenbis zu 3-mal: Das Inkrafttreten des Vertrags und die operative Umsetzung sind ab 01.11.2024 erforderlich. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr (bis 31.10.2025). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.11.2024 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr auf höchstens insgesamt vier Jahre, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres von der Auftraggeberin gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist der 10.09.2024. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erkl … ganz lesenDer letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist der 10.09.2024. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Drittunternehmerverzeich-nis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) mitteilen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5H52 Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 10.09.2024 Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5H52 Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 10.09.2024 Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften. Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, so muss er diesen Umstand, den vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der an den Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Eigenerklärung Unterauftragnehmer" mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum und Firmenstempel versehene "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorlegt. Verbindliche Verpflichtungserklärungen können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle), eingereicht werden. Die "Eigenerklärung Unterauftragnehmer" muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung(en) sind in Textform elektronisch einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
mindbox GmbH, Dresden2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Alle 208 offenen Ausschreibungen von AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
806.722 €Zuschlagswert im Median
312.605 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 41 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 077c7aa6-831c-4c6f-a802-eba14e02c2fe.