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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenBeratungIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Abschluss eines Vertrages über die technische Übernahme, Betrieb und Onlineentwicklung des vertrieblichen Internetauftritts der AOK Bayern

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern

Aktenzeichen 24-096veröffentlicht 16.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 781 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,8 Mio. €
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München81379, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Technische Übernahme, Betrieb und Onlineentwicklung des vertrieblichen Internetauftritts der AOK Bayern

Beschreibung des Loses

Die AOK Bayern ist eine von elf Krankenkassen in der AOK-Gemeinschaft. Mit 34 Direktionen, rund 200 Geschäftsstellen und über 4,6 Mio. Versicherte ist sie hierbei eine der größten im Verbund. Der Markt der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist fragmentiert, mit einigen großen Krankenkassen neben der AOK Bayern, sowie mit kleineren, vor allem regional agierenden Betriebs- und Innungskrankenkassen. Auch wenn die Leistungen zu ca. 96 Prozent in der GKV gesetzlich geregelt sind, gibt es doch Unterschiede im Leistungsangebot. Die AOK Bayern sucht einen Dienstleister für den technischen Betrieb, Neu-, Weiterentwicklung und Support der https://einfachgesund.de/ inkl. deren Systeme und Services. Die Leistungsbeschreibung regelt im Detail die Leistungspflichten des Auftragnehmers zur Übernahme der beschriebenen Produkte sowie zu deren technischen Betrieb und zu deren kontinuierlichen Weiterentwicklung, Erweiterung und Support. Der Auftragnehmer fungiert als administrativer technischer Betreiber der einfachgesund.de sowie als Vermittler und Qualitätssicherer zwischen verschiedenen Agenturen und der AOK Bayern. Diese Leistungen werden heute bereits durch einen externen Dienstleister erbracht. Folgende Leistungen sind insbesondere vom AN zu erbringen: - Transition Übernahme der Produkte und Zentralen-Dienste - Betriebsleistungen Sicherstellung und Support des technischen Basisdienstes (siehe C. I. 6.) und der zentralen Dienste - Programmierleistungen Projektmanagement und Programmierung von marktgängigen CMS-Systemen und den zugehörigen Frameworks, Neu- und Weiterentwicklung von Diensten Das Inkrafttreten des Vertrags und die operative Umsetzung sind ab 01.11.2024 erforderlich. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr (bis 31.10.2025). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.11.2024 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr auf höchstens insgesamt vier Jahre, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres von der Auftraggeberin gekündigt wird. Der Vertrag wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben (EU-weites offenes Verfahren).

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen ange … ganz lesenDie Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 7) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zur Eignung für jedes Mitglied einge-reicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zur Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. Das Dokument ist unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen abrufbar.
Kriterium
Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin … ganz lesenDa die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30.000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden. Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Kriterium
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: 5.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und Sachschäden, 500.000 EUR pauschal für Vermögensschäden, … ganz lesenDie Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (angemessen für den Versicherungsfall sind: 5.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und Sachschäden, 500.000 EUR pauschal für Vermögensschäden, wobei auch Verletzungen datenschutzrechtlicher Anforderungen in dieser Höhe abgedeckt werden müssen), nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende, in Kopie vorzulegen. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen. Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Kriterium
Bescheinigung einer Krankenkasse oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate bei Angebotsfristablauf). Bei Bietergemeinschaften is … ganz lesenBescheinigung einer Krankenkasse oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate bei Angebotsfristablauf). Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen. Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Kriterium
Bescheinigung einer Krankenkasse oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate bei Angebotsfristablauf). Bei Bietergemeinschaften is … ganz lesenBescheinigung einer Krankenkasse oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate bei Angebotsfristablauf). Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen. Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Kriterium
Nachweis über ausreichende Erfahrung mit der auftragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren (wobei der Auftrag nicht abgeschlossen sein, jedoch seit mindestens zwölf Monaten ausgeführt werden muss) unter Angabe des Au … ganz lesenNachweis über ausreichende Erfahrung mit der auftragsgegenständlichen Leistung durch Nennung von mindestens zwei vergleichbaren Referenzaufträgen aus den vergangenen 3 Jahren (wobei der Auftrag nicht abgeschlossen sein, jedoch seit mindestens zwölf Monaten ausgeführt werden muss) unter Angabe des Auftragsgebers des Referenzauftrags einschließlich eines Ansprechpartners des Auftraggebers nebst Telefonnummer für Rückfragen, des Auftragsinhalts, des Auftragsvolumens in EURO (netto) des Leistungszeitraums. Die Referenzaufträge müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sein. Als vergleichbare Referenzaufträge gelten Aufträge, die jeweils mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Aufträge bei gesetzlichen oder privaten (Kranken-)Versicherungen, bei Banken, bei Krankenhäusern oder im öffentlichen Dienst - Aufträge mit einem Auftragswert von mindestens 200.000 Euro pro Jahr - Aufträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten - Aufträge die entsprechend der ausgeschriebenen Leistung mindestens den technischen Betrieb, technische Neu- bzw. Weiterentwicklungen und den technischen Support von Webseiten und Onlineanwendungen beinhalten. Die Bieter haben dafür das Referenzblatt (Anlage 5) vollständig ausgefüllt und mit dem Namen des Erklärenden versehen einzureichen. Das Dokument ist unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen abrufbar.
Kriterium
Nachweis über berufliche Qualifikation, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen. Es sind die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen zu benennen, die nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen. Eine Ä … ganz lesenNachweis über berufliche Qualifikation, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen. Es sind die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen zu benennen, die nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen. Eine Änderung an den im Vergabeverfahren getroffenen Aussagen und Festlegungen zu den vorgesehenen Personen durch den Bieter kommt nur aus wichtigem Grund in Betracht. Fällt eine Person im laufenden Vergabeverfahren weg, so ist die Auftraggeberin umgehend darüber zu informieren. Es ist eine geeignete Person mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung nachzubenennen. Für folgende Positionen sind dabei namentlich die jeweiligen festen Ansprechpartner zu benennen. aa) Kernteam Für jede der folgenden Positionen muss mindestens eine Person, sowie eine Stellvertretung mit den gleichen Erfahrungen, benannt werden. Erforderliche Erfahrungen für Personen im Kernteam sind insbesondere: - Projektleitung(en) / Hauptansprechperson(en): Mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Leitung oder Betreuung von Projekten im Umfeld gesetzlicher oder privater Versicherungen, Banken oder im öffentlichen Dienst. - Experte(n) Datenschutz / Recht: Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Betreuung von Projekten oder technischer Entwicklungen hinsichtlich datenschutz-rechtlicher Fragen in der Versicherungsbranche oder im öffentlichen Dienst. - Experte(n) Programmierung / IT: Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Betreuung von Projekten oder technischen Entwicklungen mit den Schwerpunkten Programmierung und IT-Infrastruktur. - Experte(n) Nutzererlebnis / Design: Mindestens drei Jahre Erfahrung in der Betreuung von Projekten oder technischen Entwicklungen hinsichtlich des Nutzerverhaltens und der Gestaltung von Inhalten. Es kann eine Person mehrfach für eine Position benannt werden. Bei Aufteilung der Qualifikationen/Erfahrungen auf mehreren Personen, müssen die entsprechenden Personen jedoch Teil des Kernteams sein. Die Bieter haben dafür das Formular zu Erfahrungen und Qualifikationen (Anlage 5b) vollständig ausgefüllt einzureichen. bb) Betriebsteam Nachweis über berufliche Qualifikationen, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen (Betriebsteam) - Für die Betriebsführung setzt der Auftragnehmer Mitarbeitende ein, die ITIL V3 oder ITIL V4 geschult sind oder eine vergleichbare Fortbildung/Ausbildung besitzen. - Für die Programmierung setzt der Auftragnehmer Mitarbeitende ein, die mindestens über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen und in den erforderlichen Technologien, vgl. Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Technische Dokumentation, geschult sind. Die Bieter haben dafür das Formular zu Erfahrungen und Qualifikationen (Anlage 5b) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Dokumente sind unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen abrufbar.
Kriterium
Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen, da alle zu verfassenden Unterlagen fehlerfrei in deutscher Sprache bereitzustellen sind. Für die nachfolgenden Rollen und Ebenen werden entsprechende Sprachkenntnisse gefordert: - Personen aus dem … ganz lesenNachweis über erforderliche Sprachkenntnisse der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Personen, da alle zu verfassenden Unterlagen fehlerfrei in deutscher Sprache bereitzustellen sind. Für die nachfolgenden Rollen und Ebenen werden entsprechende Sprachkenntnisse gefordert: - Personen aus dem Kernteam (vgl. 4b): C2 - Mitarbeitende im Betrieb (vgl. 4c): C1 - Mitarbeitende in der Programmierung (vgl. 4c): B1 Ausreichend ist in jedem Fall der Nachweis einer abgeschlossenen deutschsprachigen Schul- oder Hochschulausbildung von mindestens drei Jahren. Die Bieter haben die Erfüllung des erforderlichen Sprachniveaus durch Prüfungszertifikate oder Nachweise von Schul- oder Hochschulabschlüssen mit dem Angebot nachzuweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Das Inkrafttreten des Vertrags und die operative Umsetzung sind ab 01.11.2024 erforderlich. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr (bis 31.10.2025). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.11.2024 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Der … ganz lesenbis zu 3-mal: Das Inkrafttreten des Vertrags und die operative Umsetzung sind ab 01.11.2024 erforderlich. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr (bis 31.10.2025). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.11.2024 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr auf höchstens insgesamt vier Jahre, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres von der Auftraggeberin gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
17.09.2024, 09:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind abschließend im EVB-IT Systemvertrag nebst allen Anlagen, den Informationssicherheitsleitlinien und -richtlinien sowie den Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit nebst allen Anhängen und der Leistungsbeschreibung wiedergegeben. Die Dokumente sind unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen abrufbar.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist der 10.09.2024. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erkl … ganz lesenDer letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist der 10.09.2024. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Drittunternehmerverzeich-nis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) mitteilen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YH73X Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 10.09.2024 Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y6YH73X Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 10.09.2024 Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften. Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben, so muss er diesen Umstand, den vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der an den Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Eigenerklärung Unterauftragnehmer" mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum und Firmenstempel versehene "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorlegt. Verbindliche Verpflichtungserklärungen können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle), eingereicht werden. Die "Eigenerklärung Unterauftragnehmer" muss jedoch bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Die Verpflichtungserklärung(en) sind in Textform elektronisch einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
806.722 €Zuschlagswert im Median
312.605 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 41 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.09.2024

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