Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR · Ludwigslust, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2024 RA LuPveröffentlicht 08.01.2024erstmals 08.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 121 Monate
- 01.06.2025 – 30.06.2035
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
- Rahmenvereinbarung über die Entsorgung/Verwertung von gewaschenem Sieb- und Rechengut aus der Rechenanlage bzw. der Sandwaschanlage der Kläranlage Schwerin- Süd - 2027 - 2028 für die SAESchweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · SchwerinFrist 07.12.2026
- Klärschlammverwertung 2027–2029Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom · ÜckeritzFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 121 Monate01.06.2025 – 30.06.2035
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ludwigslust19288, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 34 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 34 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 33 Monatenan Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 32 Monaten
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 30.06.2035
- Heute
Beschreibung
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim Anstalt öffentlichen Rechts (ALP AöR) schreibt die Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus.
Beschreibung des Loses
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen: (a) Übernahme des gegenständlichen Restabfalls, (b) ggf. Transport des Restabfalls zu der/den Behandlungsanlage(n) (falls der Übernahmestandort nicht der Standort der Behandlungsanlage ist) und (c) die Behandlung der gegenständlichen Abfälle inkl. Verwertung/Beseitigung aller Behandlungsreste/ Outputfraktionen. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Behandlungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Behandlung des Restabfalls aus dem Altkreis Parchim ist ab dem 01.06.2025 leistungsgegenständlich. Ab dem 01.07.2030 ist zusätzlich die Behandlung des Restabfalls aus dem Altkreis Ludwigslust leistungsgegenständlich. Die Prognosemenge für beide Teilgebiete (Altkreise) beträgt ca. 23.000 Mg/a, die Prognosemenge nur für das Gebiet des Altkreises Parchim ca. 9.900 Mg/a.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- EntscheidungsbarwertDer Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichste wertbare Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das (wertbare) Angebot mit dem niedrigsten Entscheidungsbarwert. Dieser Entscheidungsbarwert bestimmt sich - anhand der angebotenen Entgelte unter Berücksichtigung der Prognosemengen pro Jahr, - unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklauseln, - unter Berücksichtigung des Transportkostenmalus für die Entfernung des/der Übernahmestellen-Standorte(s), - unter Berücksichtigung eines Bonus für eine verbindlich zugesagte Energieffizienz der Behandlungsanlage(n), sowie - unter Berücksichtigung eines Lohn-Bonus für die verbindlich zugesagte Vergütung der operativ tätigen Mitarbeiter der auftragsgegenständlichen Behandlungsanlagen. Weitergehende Informationen sind dem mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Leitfaden zu entnehmen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf an … ganz lesenkürzer
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Hinsichtlich dem Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung ist auch eine "Know-How"-Leihe zulässig. Es ist nicht erforderlich, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, diese Leistungen erbringt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen, - Eigenerklärung(en) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Art. 5k Russland-Sanktionen), - Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung, - aktueller Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär).- Kriterium
Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Verwerten von Bio- und Grünabfall) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - gegliedert in Gesamtumsatz u … ganz lesenkürzer
Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Verwerten von Bio- und Grünabfall) vergleichbar sind, in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - gegliedert in Gesamtumsatz und Bereich der vergleichbaren Leistungen (Umsatz im Bereich der vergleichbaren Leistungen aufgeteilt in Eigenleistungen und Fremdleistungen). Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2020, 2021 und 2022 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.- Kriterium
Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Vorliegen von Referenz(en) über die Behandlung von 10.000 Mg Restabfall in derselben Behandlungsanlage in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folge … ganz lesenkürzer
Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Vorliegen von Referenz(en) über die Behandlung von 10.000 Mg Restabfall in derselben Behandlungsanlage in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: Benennung der Referenz(en) mindestens mit Angabe des Leistungsinhalts, des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Entsorgungsgebiets, der jährlich behandelten Menge und des Auftragswertes- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 30.06.2035
- Verlängerung
Die Leistungen sind im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 30.06.2035 (10 Jahre und ein Monat feste Laufzeit) zu erbringen (feste Grundvertragslaufzeit). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 31.12.2038 (weitere 3 Jahre und 6 Monate - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum … ganz lesenkürzer
Die Leistungen sind im Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 30.06.2035 (10 Jahre und ein Monat feste Laufzeit) zu erbringen (feste Grundvertragslaufzeit). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich bis zum 31.12.2038 (weitere 3 Jahre und 6 Monate - 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2033 durch den Auftraggeber gekündigt wurde. Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.12.2041 (weitere 3 Jahre - 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht bis zum 30.06.2037 durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 96 DAYS
- Angebotsöffnung
- 07.03.2024, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: (1) Bürgschaft: Vom Auftragnehmer wird eine Bürgschaft gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (2) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb: Es wird eine Efb-Zertifizierung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert. (3) Haftpflichtversicherung: Es wird das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung gemäß Vorgaben in den Vergabeunterlagen gefordert.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJHHEJ
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
- Anschrift
- Lindenstraße 30, 19288 Ludwigslust
- Kontakt
- ausschreibung_lup@
econum.de
Bei uns erfasst
- Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfällen) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim10.01.2025 · 7 Angebote
- Einsammlung, Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim11.11.2024
- Sortierung und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim18.06.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALBA Nord GmbH6 Zuschläge
- GER Umweltschutz GmbH5 Zuschläge
- Veolia Umweltservice Nord GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH3 Zuschläge
- Nehlsen MV GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 26.02.2024 auf 07.03.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 26.02.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 26.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist 26.11.2026
- Verwertung Rechengut 2027-2029Gemeinde MoormerlandFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 09.11.2026
- Klärschlammverwertung 2027-2030Wasserverband Stendal-OsterburgFrist 17.11.2026
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde OberschleißheimFrist 30.11.2026
- Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029Landkreis CuxhavenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bb9348a6-4948-4e79-9309-79f128efdddf.