Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfällen) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR · Ludwigslust, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 001/2024veröffentlicht 10.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
- Rahmenvereinbarung über die Entsorgung/Verwertung von gewaschenem Sieb- und Rechengut aus der Rechenanlage bzw. der Sandwaschanlage der Kläranlage Schwerin- Süd - 2027 - 2028 für die SAESchweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin · SchwerinFrist 07.12.2026
- Klärschlammverwertung 2027–2029Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom · ÜckeritzFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Ludwigslust19288, Landkreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfälle) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung der im Entsorgungsgebiet Landkreis Ludwigslust-Parchim anfallenden und dem Auftraggeber überlassenen PPK-Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2025. Die Prognosemenge beträgt 6.000 Mg/a.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Verwertung von PPK-Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim. Für das Los 1 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 2.580 Mg/a (ca. 215 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19370 Parchim, Paarscher Weg 64 übergeben. Die PPK-Abfälle werden lose bereitgestellt und auf das Fahrzeug des Auftragnehmers verladen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Verwertung von PPK-Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim Für das Los 2 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 3.420 Mg/a (ca. 285 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19288 Ludwigslust, Am Schlachthof 2 übergeben. Die PPK-Abfälle werden jeweils verpresst, zu Ballen in handelsüblicher Größe und Gewicht (ca. 550 bis 650 kg), auf das Fahrzeug des Auftragnehmers verladen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- wirtschaftlichste AngeboteRangfolge 1Der Zuschlag für die Beteiligung an der Rahmenvereinbarung wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV i.V.m. § 3 Abs. 6 TVgG M-V auf die 5 wirtschaftlichsten Angebote je Los erteilt. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote kommt es auf den Angebotspreis als alleiniges Wertungskriterium an.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Es besteht die Option, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern. Sofern der Auftraggeber von der Option Gebrauch machen wird, zeigt er die Verlängerung den Unternehmen der Rahmenvereinbarung bis spätestens 30.06 … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Es besteht die Option, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern. Sofern der Auftraggeber von der Option Gebrauch machen wird, zeigt er die Verlängerung den Unternehmen der Rahmenvereinbarung bis spätestens 30.06.2026 schriftlich an. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Auftragnehmer nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YP15MYL
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | ALBA Wertstoffmanagement GmbH, Velten; KG Ludwig Melosch Vertriebs-GmbH & Co., Hürth; Recon T GmbH, Schwedt; Waste Paper Trade, Winschoten; Gollan Recycling GmbH, Rosenhagen | 7 |
| 2 | ALBA Wertstoffmanagement GmbH, Velten; KG Ludwig Melosch Vertriebs-GmbH & Co., Hürth; Recon T GmbH, Schwedt; Waste Paper Trade, Winschoten; REMONDIS Trade and Sales GmbH, Lünen | 7 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
- Anschrift
- Lindenstraße 30, 19288 Ludwigslust
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Einsammlung, Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim11.11.2024
- Sortierung und Verwertung/Beseitigung von Sperrmüll aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim18.06.2024
- Behandlung von Restabfall aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim18.06.2024 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALBA Nord GmbH6 Zuschläge
- GER Umweltschutz GmbH5 Zuschläge
- Veolia Umweltservice Nord GmbH4 Zuschläge
- Gollan Recycling GmbH3 Zuschläge
- Nehlsen MV GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Grünabfällen ( AVV 20 02 01) einschl. Gestellung von Abrollcontainern vom 01.01.2027 bis 30.06.2029, 2 Lose, mit 3 Verlängerungsoptionen von je 6 MonatenStadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenFrist 26.11.2026
- Verwertung Rechengut 2027-2029Gemeinde MoormerlandFrist 26.11.2026
- Übernahme und Verwertung von Kunststoffen im Stadtgebiet GelsenkirchenGELSENDIENSTEFrist 09.11.2026
- Klärschlammverwertung 2027-2030Wasserverband Stendal-OsterburgFrist 17.11.2026
- Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage OberschleißheimGemeinde OberschleißheimFrist 30.11.2026
- Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029Landkreis CuxhavenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69ba137d-fcda-4454-bd75-38a953140a20.