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vergebenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfällen) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim

Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR · Ludwigslust, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 001/2024veröffentlicht 10.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 790 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 2 Lose · bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR (ALP AöR) schreibt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Abfälle) aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim neu aus. Der zu vergebene Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung der im Entsorgungsgebiet Landkreis Ludwigslust-Parchim anfallenden und dem Auftraggeber überlassenen PPK-Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2025. Die Prognosemenge beträgt 6.000 Mg/a.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Verwertung von PPK-Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim.

Für das Los 1 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 2.580 Mg/a (ca. 215 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19370 Parchim, Paarscher Weg 64 übergeben. Die PPK-Abfälle werden lose bereitgestellt und auf das Fahrzeug des Auftragnehmers verladen.

2 Jahre–
2
Verwertung von PPK-Abfällen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim

Für das Los 2 wird eine durchschnittliche Menge von ca. 3.420 Mg/a (ca. 285 Mg pro Monat) an der Übernahmestelle in 19288 Ludwigslust, Am Schlachthof 2 übergeben. Die PPK-Abfälle werden jeweils verpresst, zu Ballen in handelsüblicher Größe und Gewicht (ca. 550 bis 650 kg), auf das Fahrzeug des Auftragnehmers verladen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
wirtschaftlichste AngeboteRangfolge 1Der Zuschlag für die Beteiligung an der Rahmenvereinbarung wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV i.V.m. § 3 Abs. 6 TVgG M-V auf die 5 wirtschaftlichsten Angebote je Los erteilt. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote kommt es auf den Angebotspreis als alleiniges Wertungskriterium an.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Es besteht die Option, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern. Sofern der Auftraggeber von der Option Gebrauch machen wird, zeigt er die Verlängerung den Unternehmen der Rahmenvereinbarung bis spätestens 30.06 … ganz lesenDie Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2026. Es besteht die Option, den Vertrag einmal um 12 Monate zu verlängern. Sofern der Auftraggeber von der Option Gebrauch machen wird, zeigt er die Verlängerung den Unternehmen der Rahmenvereinbarung bis spätestens 30.06.2026 schriftlich an. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Auftragnehmer nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134,135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YP15MYL

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR
Anschrift
Lindenstraße 30, 19288 Ludwigslust
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
1,52 Mio. €Zuschlagswert im Median
731.896 € – 3,64 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69ba137d-fcda-4454-bd75-38a953140a20.