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Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung flexibel - AsA flex

Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat · Schleswig, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2024-014-6570veröffentlicht 21.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 856 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.09.2024 – 31.08.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbi-medien.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über bi-medien.de
    vor 28 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2027
    vor 26 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der vorliegenden ausgeschriebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III soll diesem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Bei der Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex) handelt es sich um eine kontinuierliche, individuelle Unterstützung förderberechtigter junger Menschen in Einzelcoachings und themenbezogenen Gruppenmaßnahmen. Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung einschließlich Ausbildungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO („Werker-“ bzw. „Fachpraktiker-Ausbildung“) oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der AsA flex bedarfsbezogen gefördert werden. Die inhaltliche Ausrichtung muss sich dabei an den gültigen Ausbildungsordnungen und den Ausbildungsrahmenplänen der Ausbildungsberufe des jeweiligen Teilnehmers orientieren. Die Rechte und Pflichten des Ausbildungsverhältnisses bleiben von der AsA flex unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die AsA flex in allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dazu zählen alle Berufsfelder, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz SeeArbG) sowie dem Pflegeberufegesetz (PflBG) anerkannt sind. Die Assistierte Ausbildung flexibel ist in zwei Phasen unterteilt: 1. Vorphase, 2. Begleitende Phase. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Begleitende Phase der AsA flex. Ziel der Begleitenden Phase der AsA flex ist es, die TN bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Erstausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung zu unterstützen, um deren berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Zielgruppe besteht insbesondere aus förderungsbedürftigen, jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die Ausbildungsreife besitzen und noch keine Erstausbildung absolviert haben. Auch eine erforderliche Zweitausbildung kann durch AsA flex gefördert werden. Die Maßnahme wird mit insgesamt 25 TN-Plätzen in Flensburg, Schleswig und Kappeln durchgeführt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Nachweis
Kriterium
Eigenerklärung
Kriterium
Nachweis
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
31.08.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu schließende Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2024 bis 31.08.2027. In gegenseitigem Einvernehmen kann der Vertrag bis drei Monate vor Ablauf einmalig um drei weitere Jahre verlängert werden. Optionale Verlängerung: 01.09.2027 bis 31.08.2030
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote ist daher nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der Fristen für Beginn und Ende für jede vollendete Woche 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einze … ganz lesenLeistung: Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der Fristen für Beginn und Ende für jede vollendete Woche 0,5 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 % der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablau … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform BI-Medien einreichen. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur in elektronischer Fo … ganz lesenDie Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die eVergabe-Plattform BI-Medien zur Verfügung gestellt. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form über die eVergabe-Plattform BI-Medien einreichen. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass eine kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform BI-Medien für eine Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Eine Abgabe der Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht möglich. Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen bei der Prüfung und Wertung nicht berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Bewerber / Bieter ändert sich der Prozessablauf nicht. Bei Bedarf wird ein Fragen- und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) auf der Seite https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454341851 bei den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.Mit dem Angebot gibt der Bieter (1) eine Eigenerklärung im Zuge der Russlandsanktionen nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sowie (2) eine Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Zahlung von Vergabemindestlohn nach § 4 VGSH unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucken ab. Mit dem Angebot ist außerdem (3) ein detailliertes Konzept vorzulegen, das die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt und in dem der Bieter auf Grundlage der Leistungsbeschreibung darstellt, wie die Elemente seines Konzeptes im Einzelnen ausgestaltet und verknüpft sind, er die Maßnahme erfolgreich durchführen und die Qualität der Durchführung sicherstellen will.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
699.803 € – 1,4 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1eeecff6-a306-47f1-89b0-547b0d6911f5.