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Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2025/2026

Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-0002-400-2veröffentlicht 23.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 613 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50679, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabeplattform.stadt-koeln.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (140 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (398 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    über vergabeplattform.stadt-koeln.de
    vor 20 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2029
    vor 15 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ab dem Schuljahr 2025/2026 für 4 Vertragsjahre

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schülerspezialverkehr Stadtbezirk Innenstadt

Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten des Stadtbezirks Köln-Innenstadt (Stadtbezirk 1) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Innenstadt. Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

4 Jahre–
2
Schülerspezialverkehr Stadtbezirke Lindenthal und Rodenkirchen

Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten des Stadtbezirks Köln-Rodenkirchen und Lindenthal (Stadtbezirk 2 und 3) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Bezirk Köln-Rodenkirchen und Lindenthal. Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

4 Jahre–
3
Schülerspezialverkehr Stadtbezirk Ehrenfeld

Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten des Stadtbezirks Köln-Ehrenfeld (Stadtbezirk 4) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld. Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

4 Jahre–
4
Schülerspezialverkehr Stadtbezirke Nippes und Chorweiler

Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten des Stadtbezirks Köln-Nippes und Chorweiler (Stadtbezirk 5 und 6) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Nippes und Chorweiler. Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

4 Jahre–
5
Schülerspezialverkehr Stadtbezirk Porz

Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten des Stadtbezirks Köln-Porz (Stadtbezirk 7) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Porz. Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

4 Jahre–
6
Schülerspezialverkehr Stadtbezirke Kalk und Mülheim

Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit Bussen zu / von Schulstandorten des Stadtbezirks Köln-Kalk und Mülheim (Stadtbezirk 8 und 9) sowie der Einsatz von Ersatzschulbusbegleitungen nach Bedarf. Beförderung zu/von Schwimmbädern mit Standort im Stadtbezirk Köln-Kalk und Mülheim. Beförderung zum Sportunterricht und sonstigen Unterrichtsorten: Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 entnommen werden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
siehe Anlage 7

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
-Aktueller (bei Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate!), amtlicher, kompletter Ausdruck aus dem Handelsregister oder aktuelle (bei Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate!) Zweitschrift der Gewerbeanmeldung von der zuständigen Gewerbestelle, aus dem/der auch hervorgehen muss, dass … ganz lesen-Aktueller (bei Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate!), amtlicher, kompletter Ausdruck aus dem Handelsregister oder aktuelle (bei Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate!) Zweitschrift der Gewerbeanmeldung von der zuständigen Gewerbestelle, aus dem/der auch hervorgehen muss, dass das Unternehmen ständig durch mindestens 2 Geschäftsführer oder 2 verantwortliche Betreiber vertreten wird. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. -Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist dem/den Auftragnehmer/n weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 13) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen.
Kriterium
1. aktuelle Bankauskunft - bei Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate 2. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes - bei Ende der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate.
Kriterium
III.1.3.1 Referenzliste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern Referenzliste: Übersicht über die in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen a) der Schülerbeförderung b) der Erstellung von Fahrplänen. In der Referenzliste ist der Rechnungswert und der Leistungszeitraum sowie di … ganz lesenIII.1.3.1 Referenzliste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern Referenzliste: Übersicht über die in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen a) der Schülerbeförderung b) der Erstellung von Fahrplänen. In der Referenzliste ist der Rechnungswert und der Leistungszeitraum sowie die Art des Auftraggebers (öffentlicher/ privater Auftraggeber) anzugeben. In Bezug auf den Auftraggeber ist ein konkreter Ansprechpartner und die Telefonnummer zu benennen. III. 1.3.2 Kurzpräsentation des Unternehmens III. 1.3.3 - Konzept zur Elektromobilität und Umweltverträglichkeit - Schulungs und Einweisungskonzept - Übereinstimmungszertifikat gemäß Punkt 5.9 DIN 75078 je eingesetzten KMP III. 1.3.4 Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 4 Nummer 1 Personenbeförderungsgesetz. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Fahrzeuge ständig den Bestimmungen der StvZO und der BO Kraft einschließlich sämtlicher technischer Ausführungsbestimmungen entsprechen. Die Fahrzeuge sind jährlich dem TÜV vorzuführen (siehe Verdingungsunterlagen). III. 1.3.5 Eigenerklärung des Bieters, dass er bei dem jeweiligen Los über die angegebene Mindestzahl an Fahrzeugen und Personal für 4 Vertragsjahre verfügt. III. 1.3.6 Eigenerklärung des Bieters im Hinblick auf die Gesamtanzahl der zur Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter, aufgegliedert nach Personal im Verwaltungsbereich, Fahrer*innen und davon festangestellte Fahrer*innen. Als Nachweis für die Ziffern 1.3.4, 1.3.5 und 1.3.6. ist Anlage 8 und der Anhang zu Anlage 8 zu nutzen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: III. 1.3.1 In der Referenzliste sind der Rechnungswert, der Leistungszeitraum, die Art des Auftraggebers (öffentlicher/ privater Auftraggeber) anzugeben. In Bezug auf den Auftraggeber sind ein konkreter Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. III 1.3.4 Eingesetzte Fahrzeuge: Busse bis einschließlich 25 Sitzplätze und KMP dürfen nicht älter als 10 Jahre alt sein. Busse ab 26 Sitzplätzen dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kleinbusse und Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Sofern ein Angebot für mehr als ein Los vom selben Bieter vorgelegt wird, können Busse (vor allem für Schwimm-, Sport- und Sonderfahrten) auch losübergreifend eingeplant werden. Diese Fahrten finden in der Regel an Wochentagen beziehungsweise zu Tageszeiten statt, zu denen nicht der gesamte Fuhrpark für die jeweiligen Lose benötigt wird. Es wird daher eine Differenz von bis zu 10 % zur jeweiligen Gesamtzahl der in den einzelnen Losen geforderten Busse akzeptiert. Wird der Zuschlag jedoch nur auf ein Los erteilt, gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Mindestzahlen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. In den jeweiligen Losen sind in Bezug auf die Fahrzeuge Mindestanzahl nachzuweisen: Los 1: 40, Los 2: 43, Los 3: 39, Los 4: 25, Los 5: 78, Los 6: 22. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 6 und 23 entnommen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie der … ganz lesenLeistung: Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens … ganz lesenSiehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen Siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Hinweis
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Im Bereich "Information über die öffentliche Öffnung, Datum der Angebotsöffnung (BT-132)" muss aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union ein Datum eingetragen werden. Er dient ausschließlich als Information über den Angebotsöffnungstermin. Stellungnahme, ob Unternehmen über das TÜV-Zertifikat "Sicherer Kranken- und Behindertentransfer" verfügt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

292vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c9397e15-6555-4153-9851-88cd19ecc915.