Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen
Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-0001-400-2veröffentlicht 26.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 31.07.2026 – 30.07.2027
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- SchülerspezialverkehrKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil CKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- HPK Fahrdienst Heinrich-Piepmeyer-Haus MünsterVerein zur Förderung körper- und mehrfachbehinderter Kinder Münster e.V. · MünsterFrist 30.11.2026
- HPK Fahrdienst St. Antonius Haus gGmbHSt. Antonius-Haus gGmbH · HertenFrist 27.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 5 Lose · in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr31.07.2026 – 30.07.2027
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50679, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (141 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (398 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 30.07.2027
- Heute
Beschreibung
Beförderung von Schüler*innen mit Schulbussen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs für 3 Grundschulen für das Schuljahr 2026/2027
Gegenstand nach CPV
- 60140000BedarfspersonenbeförderungHauptgegenstand
Lose5 Lose
Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Beförderung von Schüler*innen Schule Balsaminenweg Kurs 1 Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 61 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/. | 1 Jahr | – |
| 2 | Beförderung von Schüler*innen Schule Balsaminenweg Kurs 2 Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 82 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/. | 1 Jahr | – |
| 3 | Beförderung von Schüler*innen Schule Lebensbaumweg Kurs 1 Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/. | 1 Jahr | – |
| 4 | Beförderung von Schüler*innen Schule Lebensbaumweg Kurs 2 zzgl. Einweiser Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem Standardlinienbus zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Schultägliche Gestellung eines*einer Einweisers*Einweiserin. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 60 Schüler*innen. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/. | 1 Jahr | – |
| 5 | Beförderung von Schüler*innen Schule Leuchter Str. Kurs 1 Schultägliche Beförderung von Schüler*innen mit einem 50 Sitzer (49 Plätze plus Fahrer*in) zur/von der Schule zu/von Sammelhaltestellen. Ersatzbusse und Ersatzfahrer*innen sind vorzuhalten. Für Einzelheiten wird auf die näheren Angaben in den Verdingungsunterlagen verwiesen. Details können der Anlage 4 entnommen werden. Aus dieser Anlage ergibt sich unter anderem die derzeit aktuell zu befördernde Zahl von circa 74 Schüler*innen. Es erfolgen mehrere Hin-und Rückfahrten. Bedingung der Leistungsausführung sind besondere Anforderungen an die Qualifikation der Fahrer*innen: Die Fahrer*innen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem erstmaligen Einsatz als Fahrer*in ist weiterhin vorzulegen: •aktuelles einwandfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a und 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) •aktueller Nachweis über die Teilnahme an einem geeigneten Erste-Hilfe-Kurs •aktueller Nachweis über die Belehrung nach § 34 Absatz 5a Infektionsschutzgesetz •aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister. •Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, müssen einen Nachweis gemäß § 20 Absatz 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (Anlage 14) vor Beginn der Tätigkeit vorlegen. Weitere Details dazu enthalten das Leistungsverzeichnis und der Vertrag. Eingesetzte Fahrzeuge: Kraftomnibusse dürfen nicht älter als 14 Jahre sein und eine Laufleistung von 650.000 km nicht überschritten haben. Für die Bestimmung des Alters ist der Tag der Erstzulassung ausschlaggebend. Die eingesetzten Kraftomnibusse müssen sämtlichen Anforderungen des Anforderungskatalogs des Anforderungskatalogs des Bundesverkehrsministers erfüllen und den Vorgaben der Stadt Köln bezüglich der Umweltzone (grüne Feinstaubplakette) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Das beiliegende Formblatt ist zu verwenden Für die Angaben zum Fuhrpark ist das den Verdingungsunterlagen beiliegende Formblatt zu verwenden. Informationen zu den Stadtbezirken sind zu finden unter: http:// www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/stadtbezirke/. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Nach Auswertung der formalen Mindestanforderung und Eignung erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot (der niedrigste Preis).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 31.07.2026
- Vertragsende
- 30.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- .
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
- Hinweis
- Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Im Bereich "Information über die öffentliche Öffnung, Datum der Angebotsöffnung (BT-132)" muss aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union ein Datum eingetragen werden. Es dient ausschließlich als Information über den Angebotsöffnungstermin.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
- Website
- stadt-koeln.de
- Kontakt
- submissionsdienst-vergabe@
stadt-koeln.de
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- Zuschlag an Taxi-Ruf Köln eG, 4 Angebote
- Zuschlag an Taxi-Ruf Köln eG, 3 Angebote
- Zuschlag an Taxi-Ruf Köln eG, 3 Angebote
- Zuschlag an Taxi-Ruf Köln eG, 3 Angebote
- Zuschlag an Taxi-Ruf Köln eG, 3 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 10.06.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Engler Transfer GmbH16 Zuschläge
- Rheingold-Reisen-Wuppertal14 Zuschläge
- sei mobil Verkehrsgesellschaft mbH13 Zuschläge
- Auto-Bachem GmbH9 Zuschläge
- Küre Reisen Inh. Fatih Demir e.K.9 Zuschläge
- ABE Transfer GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.12.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 16.12.2025 auf 19.01.2026 verschoben
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 09.02.2026 auf 13.02.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 13.02.2026 auf 27.02.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 19.01.2026 auf 09.02.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2d32f637-ca43-4dcf-9d8c-1773398615b6.