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Beförderung im Schülerspezialverkehr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ab dem Schuljahr 2026 - 2027

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · Pirna, Sachsen

Aktenzeichen 2026-10veröffentlicht 26.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 186 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
35 Monate17.08.2026 – 20.07.2029
Lose
118Angebot auf bis zu 118, Zuschlag höchstens 118 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 20.07.2029
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen. Die Beförderungen erfolgen vorwiegend im Territorium des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Beförderung der Schüler erfolgt i. d. R. nur an den für den Freistaat Sachsen festgelegten Schultagen. Die unter Umständen notwendigen Begleitpersonen sowie die Kindersitze sind vom Beförderungsunternehmen zu stellen. Die angebotenen Fahrzeuge müssen den geltenden Sicherheitsbestimmungen des Anforderungskataloges für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern eingesetzt werden, und die Bestimmungen der BOKraft erfüllen.

Gegenstand nach CPV

Lose118 Lose · Angebot auf bis zu 118 · Zuschlag höchstens 118 je Bieter

Alle 118 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Pirna mit OT Copitz mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
2
Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Pirna mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
3
Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Pirna mit OT Sonnenstein mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
4
Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Pirna mit OT Sonnenstein mit Begleitperson und Rollstuhl fest

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
5
Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Rosenthal-Bielatal mit OT Rosenthal und Struppen sowie Pirna mit OT Cunnersdorf mit Begleitperson und Rollstuhl fest

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
6
Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Heidenau mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
7
Schulstandort Pirna aus Grundrichtung Reinhardtsdorf-Schöna mit OT Reinhardtsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
8
Schulstandort Neustadt Sa mit OT Polenz aus Grundrichtung Sebnitz mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
9
Schulstandort Neustadt Sa mit OT Polenz aus Grundrichtung Sebnitz mit OT Hertigswalde sowie Schönbach mit Begleitperson und Rollstuhl umsetzbar

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
10
Schulstandort Neustadt Sa mit OT Polenz aus Grundrichtung Bad Schandau mit OT Krippen und Postelwitz mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
11
Schulstandort Neustadt Sa mit OT Polenz aus Grundrichtung Neustadt Sa mit OT Polenz mit Begleitperson mit Rollstuhl klappbar

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
12
Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit OT Wünschendorf und Elbersdorf und Wilschdorf sowie Stürza

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
13
Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit OT Dürrröhrsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
14
Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Bad Schandau und Sebnitz sowie Reinhardtsdorf-Schöna mit OT Schöna

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
15
Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Stolpen mit OT Lauterbach und Rennersdorf Neudörfel und Helmsdorf sowie Langenwolmsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
16
Schulstandort Hohnstein OT Ehrenberg aus Grundrichtung Neustadt Sa mit OT Rückersdorf und Rugiswalde

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
17
Schulstandort Heidenau aus Grundrichtung Rosenthal-Bielathal mit OT Bielatal und Bad Gottleuba Berggießhübel mit OT Hellendorf und Berggießhübel sowie Pirna mit OT Rottwerndorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
18
Schulstandort Heidenau aus Grundrichtung Lohmen und Pirna mit OT Copitz und Müglitztal mit OT Schmorsdorf und Dohna mit OT Borthen sowie Heidenau

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
19
Schulstandorte Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Bad Gottleuba Berggießhübel mit OT Oelsen und Breitenau und Berggießhübel und Langenhennersdorf sowie Pirna mit OT Neundorf mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
20
Schulstandorte Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Glashütte mit OT Luchau und Bärenhecke sowie Heidenau mit OT Kleinsedlitz mit Begleitperson und Rollstuhl umsetzbar

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
21
Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Bahretal mit OT Göppersdorf und Ottendorf und Dohma sowie Pirna mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
22
Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Stadt Wehlen und Lohmen und Pirna mit OT Mockethal und Jessen sowie Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit OT Wünschendorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
23
Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Pirna mit OT Posta und Copitz mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
24
Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Rosenthal und Bielatal und Raum sowie Dohma mit OT Cotta B sowie Pirna mit OT Rottwerndorf mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
25
Schulstandorte Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Dohna und Pirna

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
26
Schulstandorte Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 7 Kinder

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
27
Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 4 Kinder

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
28
Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 6 Kinder

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
29
Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 4 Kindre

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
30
Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Freital mit Begleitperson für 3 Kinder

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
31
Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Wilsdruff mit OT Kaufbach und Birkenhain aus Rabenau mit OT Obernaundorf mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
32
Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Tharandt mit OT Pohrsdorf und Dorfhain sowie Klingenberg mit OT Ruppendorf mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
33
Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Altenberg mit OT Fürstenau und Lauenstein und Bärenstein sowie Bad Gottleuba Berggießhübel mit OT Hennersbach sowie Liebstadt mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
34
Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Bannewitz und Kreischa mit OT Sobrigau sowie Heidenau mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
35
Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Hermsdorf Erzgebirge und Dippoldiswalde mit OT Oberhäslich und Dohna mit OT Gorknitz sowie Müglitztal mit OT Falkenhain mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
36
Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Sebnitz mit OT Saupsdorf und Schönbach mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
37
Schulstandort Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Dresden

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
38
Schulstandorte Pirna Sonnenstein und Dohna aus Grundrichtung Neustadt Sachsen sowie Hohnstein mit OT Cunnersdorf mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
39
Schulstandort Oberottendorf nach Neustadt mit OT Rückersdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
40
Wohnort Bad Schandau mit OT Ostrau und Bad Schandau sowie Nationalparkbahnhof oder Elbkai

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
41
Schulstandort Stadt Wehlen aus Grundrichtung Pirna mit OT Posta

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
42
Schulstandort Liebstadt aus Grundrichtung Bahretal mit OT Niederseidewitz und Nentmannsdorf sowie Schulstandort Bad Gottleuba zwischen Wohnort und Haltestelle ÖPNV Nentmannsdorf und Gasthaus oder Gersdorf sowie Wendeplatz

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
43
Wohnort Kurort Gohrisch mit OT Papstdorf zur Haltestelle ÖPNV Papstdorf und Gasthof Hoffnung

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
44
Wohnort und Haltestelle ÖPNV Bad Schandau und Nationalparkbahnhof aus Grundrichtung Bad Schandau mit OT Waltersdorf sowie Schulstandort Sebnitz aus Grundrichtung Bad Schandau mit OT Prossen

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
45
Schulstandort Neustadt Sachsen aus Grundrichtung Neustadt Sachsen mit OT Langburkersdorf sowie Neustadt Sachsen Bahnhof sowie Langenwolmsdorf Bahnhof nach Stolpen mit OT Lauterbach

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
46
Schulstandort Sebnitz aus Grundrichtung Dürrröhrsdorf Dittersbach mit OT Wilschdorf sowie Neustadt Sachsen mit OT Oberottendorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
47
Schulstandorte Sebnitz und Polenz aus Grundrichtung Bad Schandau mit OT Ostrau sowie Hohnstein mit OT Kohlmühle und Ulbersdorf mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
48
Schulstandort Dohna aus Grundrichtung Liebstadt sowie Bahretal mit OT Borna und Niederseidewitz sowie Heidenau

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
49
Schulstandorte Dohna und Heidenau Großsedlitz aus Grundrichtung Dresden sowie Bannewitz mit OT Gaustritz und Heidenau sowie Dohna mit OT Meusegast sowie Rollatormitnahme

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
50
Schulstandorte Pirna und Pirna Sonnenstein aus Grundrichtung Kurort Gohrisch mit OT Papstdorf sowie Königstein mit OT Pfaffendorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
51
Schulstandort Neustadt Sachsen aus Grundrichtung Schmölln Putzkau mit OT Tröbigau

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
52
Schulstandort Dohna aus Grundrichtung Dippoldiswalde mit OT Hennersdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
53
Schulstandorte Reinholdshain sowie Obercarsdorf aus Grundrichtung Freital mit OT Birgkigt und Döhlen sowie Raschelberg

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
54
Schulstandorte Reinholdshain sowie Obercars aus Grundrichtung Rabenau mit OT Spechtritz und Oelsa

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
55
Schulstandorte Reinhardtsgrimma sowie Reinholdshain zwischen Wohnort und Schule Bannewitz mit OT Hänichen und Possendorf und Kreischa mit OT Lungkwitz mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
56
Schulstandorte Reinholdshain und Obercarsdorf aus Grundrichtung Bannewitz mit OT Golberorde und Welschhufe und Possendorf sowie Kreischa mit OT Kleincarsdorf und Quohren

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
57
Schulstandorte Reinhardtsgrimma und Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Glashütte mit OT Hermsdorf W und Hausdorf und Hirschbach sowie Dippoldiswalde mit OT Reinberg

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
58
Schulstandorte Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Glashütte mit OT Börnchen und Johnsbach

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
59
Schulstandorte Glashütte und Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Glashütte mit OT Luchau und Schlottwitz sowie Reinhardtsgrimma

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
60
Schulstandort Reihardtsgrimma aus Grundrichtung Glashütte mit OT Luchau und Schlottwitz sowie Hausdorf mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
61
Schulstandort Reinhardtsgrimma aus Grundrichtung Glashütte OT Luchau mit Rollstuhl nicht umsetzbar

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
62
Schulstandort Obercarsdorf aus Grundrichtung Dippoldiswalde mit OT Reichstädt

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
63
Schulstandort Reinhardtsgrimma aus Grundrichtung Dippoldiswalde mit OT Sadisdorf und Reichstädt sowie Oberhäslich mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
64
Schulstandorte Reinhardtsgrimma und Reinholdshain aus Grundrichtung Altenberg mit OT Rehefeld Zaunhaus und Zinnwald und Zinnwald Georgenfeld und Schellerau sowie Waldidylle mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
65
Schulstandorte Reinhardtsgrimma und Reinholdshain aus Grundrichtung Altenberg mit OT Bärenfels und Dippoldiswalde OT Obercarsdorf mit Begleitperson und Rollstuhl klappbar

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
66
Schulstandort Reinhardtsgrimma aus Grundrichtung Altenberg mit OT Liebenau und Waldidylle sowie Dippoldiswalde mit OT Schmiedeberg und Ulberndorf mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
67
Schulstandorte Reinholdshain und Obercarsdorf aus Grundrichtung Altenberg mit OT Fürstenau und Fürstenwalde sowie Glashütte mit OT Schlottwitz

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
68
Schulstandorte Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Altenberg mit OT Geising und Bärenfels mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
69
Schulstandorte Altenberg und Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Altenberg OT Bärenstein und Liebenau

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
70
Schulstandorte Reinhardtsgrimma

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
71
Schulstandort Reinholdshain aus Grundrichtung Frauenstein mit OT Nassau und Hartmannsdorf Reichenau sowie Klingenberg mit OT Friedersdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
72
Schulstandort Reinholdshain aus Grundrichtung Klingenberg mit OT Colmnitz und Pretzschendorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
73
Schulstandort Obercarsdorf aus Grundrichtung Klingenberg mit Ortsteil Colmnitz

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
74
Schulstandorte Obercarsdorf sowie Schmiedeberg aus Grundrichtung Klingenberg mit OT Höckendorf und Ruppendorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
75
Schulstandorte Reinholdshain sowie Dippoldiswalde aus Grundrichtung Bobritzsch OT Hilbersdorf und Dorfhain und Klingenberg OT Borlas sowie Dippoldiswalde mit OT Seifersdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
76
Schulstandorte Reinhardtsgrimma und Reinholdshain aus Grundrichtung Klingenberg mit OT Höckendorf sowie Dippoldiswalde mit OT Reichstädt mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
77
Schulstandort Reinhardtsgrimma aus Grundrichtung Rabenau mit OT Karsdorf und Oelsa mit Begleitperson und Rollstuhl nicht umsetzbar

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
78
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Freital OT Zauckerode mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
79
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Freital mit OT Saalhausen und Zauckerode und Potschappel und Deuben mit Begleitperson mit Rollstuhl umsetzbar

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
80
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Dresden mit OT Löbtau sowie Freital mit OT Potschappel und Birkigt mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
81
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Bannewitz sowie Freital mit OT Niederhäslich und Deuben mit Begleitperson und Rollstuhl fest

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
82
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Rabenau sowie Freital mit OT Hainsberg und Deuben mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
83
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Freital mit OT Niederhäslich und Schweinsdorf und Deuben mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
84
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Wilsdruff mit OT Mohorn und Grumbach mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
85
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Kurort Hartha sowie Tharandt mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
86
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Weinböhla

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
87
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Pirna und Heidenau mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
88
Schulstandorte Freital Hainsberg sowie Freital Potschappel aus Grundrichtung Freital OT Zauckerode

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
89
Schulstandorte Freital und Freital Zauckerorde aus Grundrichtung Freital mit OT Pesterwitz und Potschappel sowie Zauckerode

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
90
Schulstandorte Freital und Freital Zauckerode aus Grundrichtung Dippoldiswalde mit OT Paulsdorf und Reinberg und Rabenau mit OT Karsdorf und Waldfrieden sowie Freital OT Somsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
91
Schulstandorte Freital und Freital Zauckerode aus Grundrichtung Tharandt mit OT Großopitz und Kurort Hartha und Dorfhain

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
92
Schulstandorte Freital und Freital Zauckerode aus Grundrichtung Wilsdruff mit OT Grund und Grumbach und Braunsdorf sowie Freital OT Weißig

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
93
Schulstandort Freital aus Grundrichtung Klipphausen OT Rothschönberg und Tanneberg sowie Wilsdruff mit OT Kesselsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
94
Schulstandort Freital Zauckerode aus Grundrichtung Kreischa mit OT Gombsen und Kautszsch sowie Bannewitz OT Wilmsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
95
Haltestelle Abzw Spechtritz Rabenau aus Grundrichtung Rabenau OT Spechtritz für 6 Kinder

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
96
Haltestelle Abzw Spechtritz Rabenau aus Grundrichtung Rabenau OT Spechtritz für 3 Kinderd

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
97
Schulstandort Kreischa aus Grundrichtung Kreischa mit OT Sobrigau und Bärenklause und Brösgen sowie Haltestelle Am Mühlgraben und Kreischa von Kreischa OT Bärenklause

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
98
Schulstandort Kreischa aus Grundrichtung Kreischa OT Babisnau

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
99
Schulstandort Dippoldiswalde aus Grundrichtung Bannewitz mit OT Possendorf und Rabenau sowie Dippoldiswalde OT Oberhäslich

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
100
Schulstandort Dippoldiswalde aus Grundrichtung Glashütte und Dippoldiswalde OT Schmiedeberg

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
101
Schulstandort Mohorn aus Grundrichtung Wilsdruff OT Helbigsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
102
Schulstandort Oelsa aus Grundrichtung Rabenau mit OT Obernaundorf und Spechtritz

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
103
Schulstandorte Rabenau aus Grundrichtung Rabenau OT Spechtritz

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
104
Volksbank beim Bahnhof Dippoldiswalde zum Wohnort Dippoldiswalde OT Reichstädt

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
105
Schulstandort Dippoldiswalde aus Grundrichtung Dippoldiswalde OT Ammelsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
106
Busbahnhof Dippoldiswalde vom Wohnort Dippoldiswalde OT Paulsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
107
Schulstandort Schmiedeberg aus Grundrichtung Altenberg und Glashütte mit OT Dittersdorf und Johnsbach

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
108
Schulstandorte Altenberg und Geising aus Grundrichtung Altenberg OT Neurehefeld

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
109
Schulstandorte Altenberg aus Grundrichtung Altenberg OT Geising und Hirschsprung und Bahnhof Altenberg aus Grundrichtung Altenberg OT Hirschsprung

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
110
Bahnhof Glashütte aus Grundrichtung Liebstadt OT Döbra

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
111
Haltestelle Neuhermsdorf zum Wohnort Rechenberg Bienenmühle OT Holzhau

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
112
Bahnhof Edle Krone Höckendorf zum Wohnort Dippoldiswalde OT Malter

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
113
Schulstandort Tharandt nach Klingenberg OT Obercunnersdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
114
Markt Wilsdruff aus Grundrichtung Dresden OT Zöllmen und Dresden OT Cossebaude

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
115
Schulstandort Wilsdruff aus Grundrichtung Klipphausen mit OT Burkhardswalde und Groitzsch und Schmiedewalde

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
116
Schulstandort Grumbach und Markt Wilsdruff aus Grundrichtung Klipphausen OT Taubenheim und Weistropp mit Begleitperson

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
117
Schulstandorte Grumbach aus Grundrichtung Rabenau und Tharandt mit OT Pohrsdorf

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–
118
Schulstandort Wilsdruff aus Grundrichtung Wilsdruff OT Kleinopitz

Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen.

35 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung2 von 2 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nachfolgende Unterlagen vorzulegen: Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – es sind vorzulegen: - Genehmigungsurkunde gemäß dem Personenbeförderungsgesetz - Nachweis über Erfahrungen bei der Beförderung von … ganz lesenDer Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nachfolgende Unterlagen vorzulegen: Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – es sind vorzulegen: - Genehmigungsurkunde gemäß dem Personenbeförderungsgesetz - Nachweis über Erfahrungen bei der Beförderung von Kindern, insbesondere von behinderten Kindern, oder auch Erfahrungen bei Krankenfahrten o. ä. - Referenzschreiben von Auftraggebern – max. 3 Referenzschreiben von Auftraggebern – - Erklärung zur Bildung von Bietergemeinschaften (falls zutreffend; siehe Anlage 8 der Vergabeunterlagen) Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen, es ist jedoch die Gemeinschaftslizenz vorzulegen. Mit Zuschlagserteilung ist der Vertrag lt. Anlage 4 zu unterschreiben. Übersicht über Unterlagen, die bei Bedarf nachgefordert werden können: - Kalkulation der Preise - Erweitere Führungszeugnisse vom Unternehmer und zum Einsatz kommende Fahrer und Begleitpersonen Übersicht über Unterlagen, die unmittelbar nach Auftragserteilung vorzulegen sind: - Vorlage der gültigen Fahrerlaubnis/se zur Fahrgastbeförderung gem. § 48 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung –FeV) - Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses der Fahrzeugführenden und der evtl. zum Einsatz kommenden Begleitpersonen - Stammblatt (Anlage 1) - Auflistung der geplanten Abholzeiten vom Wohnort des jeweiligen Schülers, die geplante Ankunft an der jeweiligen Schule und die Bekanntgabe der geplanten Fahrtroute pro Los (Tourenplanung) - die unterschriebene Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung (Anlage 9) Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Zuschlagserteilung bzw. auch während der Auftragsrealisierung vom Auftragnehmer ein Führungszeugnis vom von ihm betrauten Fahrern (auch vom Unternehmer selbst, wenn er als Fahrer tätig wird) und der eventuell zum Einsatz kommenden Begleitpersonen zu verlangen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.08.2026
Vertragsende
20.07.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag kann optional um ein weiteres Schuljahr, bis zum 12. Juli 2030, auf der Grundlage des Angebotes, verlängert werden. Diese Verlängerung bedarf einer schriftlichen Festlegung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, die spätestens bis 31. März 2029 abzuschließen ist.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
05.05.2026, 09:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung (Anlage 2) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Mit Versand der Information beginnt eine gesetzliche Wartefrist von 10 Tagen zu laufen, innerhalb derer der bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigte Bieter den Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen muss.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, siehe Vergabeunterlagen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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53vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (123 Lose mit Angabe)
208.135 €Zuschlagswert im Median
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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed82129b-154f-404e-acf1-4e72eb650dbf.