Bedarfsanalyse zur Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Landes Saarland · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2025-08-22veröffentlicht 22.08.2025erstmals 22.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 13.10.2025 – 31.03.2026
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.
- Rahmenvereinbarung On-Prem-Software zur Speicherung und gemeinsamen Nutzung von Dateien in der Cloud für das IT-DLZ SaarlandIT-Dienstleistungszentrum des Saarlandes · SaarbrückenFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Saarland (1 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate13.10.2025 – 31.03.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66111, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Niedrigster Preis40 %
- Teamkonzept30 %
- Umsetzungskonzept30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 15 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 15 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 14 Monatenan Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 14 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 14 Monaten
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 31.03.2026
- Bindefrist endetvor 13 Monaten1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein EVB-IT Dienstvertrag über Dienstleistungen in Form der Durchführung einer systematischen Bedarfsanalyse im öffentlichen Gesundheitsdienst (im Weiteren auch "ÖGD") in den sechs Gesundheitsämtern des Saarlandes (Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis Neunkirchen, Landkreis Saarlouis, Saarpfalz-Kreis, Landkreis St. Wendel sowie Regionalverband Saarbrücken). Die ausgeschriebenen Leistungen werden gefördert aus dem Förderpaket des Bundes zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Grundlage ist der zweite Förderaufruf des Bundesministeriums für Gesundheit zur "Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland". Auf dieser Basis wurde als koordinierte Ländermaßnahme das Projekt "Digitalisierung des saarländischen ÖGD 4.0" initiiert. Ziel dieses Projektes ist die zielgerichtete Weiterentwicklung der digitalen Strukturen des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Saarland. Das Förderpaket finanziert sich auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2021/241 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) aus Mitteln der Europäischen Union. Die im Rahmen dieser Ausschreibung zu erbringende Bedarfsanalyse bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Projektes. Sie umfasst die systematische und umfassende Erhebung der fachlichen und organisatorischen Bedarfe der beteiligten Gesundheitsämter sowie die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen für die digitale Transformation des ÖGD. Ziel der Bedarfsanalyse ist die Schaffung einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für weitere Digitalisierungsmaßnahmen, insbesondere mit Blick auf Effizienzsteigerung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen und nachhaltige Stärkung des saarländischen ÖGD. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das Gesamtbudget für die Erbringung der Dienstleistungen beläuft sich auf einen Brutto-Pauschalfestpreis in Höhe von 385.000 EUR. Dieser verbindliche Betrag deckt sämtliche vereinbarten Leistungen einschließlich aller Nebenkosten und Auslagen ab. Der EVB-IT-Dienstvertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und ist - vor dem dargestellten fördermittelrechtlichen Hintergrund und einer fördermittelrechtlichen Durchführungsfrist - als Fixgeschäft ausgestaltet. Die Bedarfsanalyse muss deshalb am 16.03.2026 in final abgestimmter Fassung fertiggestellt sein (verbindliche Vertragsfrist); die digitale Vorstellung der Bedarfsanalyse hat spätestens bis zum 31.03.2026 zu erfolgen (verbindliche Vertragsfrist). Eine Verlängerung oder Fortsetzung des Vertrags über diesen Zeitpunkt hinaus ist ausgeschlossen.
Gegenstand nach CPV
- 79000000Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und SicherheitHauptgegenstand
- 79410000Unternehmens- und Managementberatung
- 79411000Allgemeine Managementberatung
- 79400000Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
- 72220000Systemberatung und technische Beratung
- 72221000Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Niedrigster Preis1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. 2. Es ist ein einheitlicher Preis pro Personentag (1 PT, netto und brutto) sowie die Anzahl der Personentage unter Ansatz des zur Verfügung stehenden Brutto-Pauschalfestpreises von 385.000 EUR (= verbindlicher Pauschalfestpreis) anzugeben, der sämtliche Leistungen nach dem ausgeschriebenen EVB-IT Dienstvertrag unabhängig von etwaigen Skill-Leveln oder Qualifikationsstufen abdeckt und für alle Vor-Ort-Leistungen in den Gesundheitsämtern und für alle Remote-Tätigkeiten gleichermaßen gilt. 3. Von den von diesem Brutto-Pauschalfestpreis umfassten Personentagen sind insgesamt 75 Personentage nach näherer Maßgabe des Auftraggebers erforderlichenfalls in den Gesundheitsämtern des Saarlandes (Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis Neunkirchen, Landkreis Saarlouis, Saarpfalz-Kreis, Landkreis St. Wendel sowie Regionalverband Saarbrücken) zu erbringen. 4. Der Tagessatz ist auf Basis einer täglichen Netto-Arbeitszeit (montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage) von acht Stunden zu kalkulieren. Sollte mehr oder weniger als acht Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten vollen Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet; im Übrigen er-folgt eine minutengenaue Abrechnung. 5. Der angegebene Tagessatz schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten und Aufwendungen sowie Auslagenersatz ein, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen des Auftragnehmers. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. 6. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 7. Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Vordruck 08 angegebene Brutto-Tagessatz für einen Personentag maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Bruttopreis pro Personentag erhält die Höchstpunktzahl von 40 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 40 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Bruttopreis pro Personentag dividiert durch den Bruttopreis pro Personentag des jeweils betrachteten Bieters.
- Qualität
- Teamkonzept1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Teamkonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Teamkonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 09 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. 3. Die Angaben im Vordruck 09 werden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet. Teamkonzept 30 % (= 30 Punkte) a.) Erfahrung des eingesetzten Teamleiters 10 % (= 10 Punkte) b.) Erfahrung der weiteren Teammitglieder 10 % (= 10 Punkte) c.) Verfügbarkeit aller Teammitglieder 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: a.) Erfahrung des eingesetzten Teamleiters: Der Teamleiter (exakt 1 Person) verfügt - über die Erfüllung der bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über umfassende Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Vertragsgegenstandes sowie in der Anleitung von Teammitgliedern. Diese Erfahrungen sind im Teamkonzept durch einen aussagekräftigen Lebenslauf zu dokumentieren, der auch persönliche Referenzen enthält. Für jedes Referenzprojekt sind im Teamkonzept nach Möglichkeit Zeitraum, Projekt- bzw. Beratungsgegenstand, die persönliche Rolle des Teamleiters, die übernommenen Aufgaben sowie der Umfang seiner Beteiligung darzustellen. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen. Sämtliche dieser Angaben müssen auf dem Vordruck 09 erfolgen; gesondert beigefügte Lebensläufe oder persönliche Referenzen werden nicht berücksichtigt. b.) Erfahrung der weiteren Teammitglieder: Die weiteren Teammitglieder (exakt 4 Personen) verfügen - über die Erfüllung der bekanntgemachten Mindestanforderungen hinaus - über einschlägige Erfahrungen in der Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich des Vertragsgegenstandes. Diese Erfahrungen sind für jedes Teammitglied im Teamkonzept durch einen Lebenslauf dar-zustellen, der persönliche Referenzen enthält. Für jedes Referenzprojekt sind im Teamkonzept nach Möglichkeit Zeitraum, Projekt- bzw. Beratungsgegenstand, die persönliche Rolle, die übernommenen Aufgaben sowie der Umfang der Beteiligung des jeweiligen Teammitglieds anzugeben. Dies kann, soweit erforderlich, anonymisiert erfolgen. Sämtliche dieser Angaben müssen auf dem Vordruck 09 erfolgen; gesondert beigefügte Lebensläufe oder persönliche Referenzen werden nicht berücksichtigt. c.) Verfügbarkeit aller Teammitglieder: Das Konzept legt dar, inwieweit die Verfügbarkeit aller Teammitglieder für die Durchführung der vertragsgemäßen Leistungen im gebotenen zeitlichen Umfang sichergestellt ist. In diesem Kontext kommt es dem Auftraggeber insbesondere auch auf eine Darstellung der kontinuierlichen Einsatzbereitschaft der Teammitglieder und der Vertretungsorganisation an. 4. Jedes genannte Unterkriterium wird gesondert bewertet. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode: 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben trag …
- Qualität
- Umsetzungskonzept1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 3: Umsetzungskonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 10: Umsetzungskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. 3. Die Angaben im Vordruck 10 werden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet. Umsetzungskonzept 30 % (= 30 Punkte) a.) Projektplan 10 % (= 10 Punkte) b.) Vorgehensweise 10 % (= 10 Punkte) c.) Kommunikation mit dem Auftraggeber 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: a.) Projektplan: Der im Konzept dargelegte Projektplan stellt in klarer und strukturierter Form den vollständigen zeitlichen Ablauf der Arbeitspakete mit den maßgeblichen Meilensteinen in einem konsistenten Zeit- und Maßnahmenplan der Beratungs- und Unterstützungsleistungen unter Aufschlüsselung der für die jeweiligen Meilensteine vorgesehenen Personentage dar. Sämtliche dieser Angaben müssen auf dem Vordruck 10 erfolgen; gesondert beigefügte Projektpläne werden nicht berücksichtigt. b.) Vorgehensweise: Die im Konzept darzulegende Vorgehensweise stellt in einer schlüssigen Prozessbeschreibung die Methodik zur systematischen Analyse der Bedarfe in den Gesundheitsämtern für die digitale Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitsdienstes dar, fachlich-konzeptionell ausgerichtet auf die Herbeiführung bestmöglicher Ergebnisse im Sinne eines Best-Practice-Ansatzes. c.) Kommunikation mit dem Auftraggeber: Das Konzept legt dar, durch welche Maßnahmen eine strukturierte Kommunikation mit dem Auftraggeber jederzeit sichergestellt wird, dokumentiert durch eine schlüssige Beschreibung der Kommunikationswege und eine eindeutige Festlegung von Abstimmungsroutinen. Dies umfasst Maßnahmen zur kontinuierlichen Einbindung des Auftraggebers in den Projektfortschritt. 4. Jedes genannte Unterkriterium wird gesondert bewertet. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode: 10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 5. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden 10 Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel …
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. 2. Für die Mitgliedstaaten … ganz lesenkürzer
1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. 2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. 3. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. 4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.- Allgemeiner Jahresumsatz
1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz jedes Bieters muss in jedem der drei … ganz lesenkürzer
1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz jedes Bieters muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 750.000 Euro betragen haben. 3. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vor-liegt. 4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.08.2022 bis zum 21.08.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber … ganz lesenkürzer
1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.08.2022 bis zum 21.08.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. 2. Mindestanforderungen: Mindestens 2 geeignete Referenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): a.) Erstellung einer Bedarfsanalyse zu möglichen Digitalisierungsmaßnahmen b.) für eine Behörde i. S. d. § 1 Abs. 4 VwVfG oder für eine nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates, in dem die Einrichtung ihren Sitz hat, mit einer Behörde i. S. d. § 1 Abs. 4 VwVfG vergleichbare Einrichtung c.) mit einem Bearbeitungsumfang von mindestens 30 geleisteten Personentagen (1 Personentag = 8 Zeitstunden) d.) im Zeitraum vom 22.08.2022 bis zum 21.08.2025 3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. 4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Der Auftraggeber prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
1. Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich ist. 2. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. 3. Mindest … ganz lesenkürzer
1. Bieter müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) ersichtlich ist. 2. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. 3. Mindestanforderung: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl muss in dem Jahr 2022 mindestens 5 Vollzeitäquivalente und in den Jahren 2023 und 2024 jeweils pro Jahr mindestens 15 Vollzeitäquivalente betragen haben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.10.2025
- Vertragsende
- 31.03.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- 22.09.2025, 12:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Vertragsunterlagen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Bestandteile des EVB-IT Dienstvertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage Nr. 1: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen des Auftraggebers c) Anlage Nr. 2: Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage Nr. 3: Leistungsbeschreibung e) Anlage Nr. 4: Teamkonzept … ganz lesenkürzer
1. Bestandteile des EVB-IT Dienstvertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage Nr. 1: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen des Auftraggebers c) Anlage Nr. 2: Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage Nr. 3: Leistungsbeschreibung e) Anlage Nr. 4: Teamkonzept (=Vordruck 09) f) Anlage Nr. 5: Umsetzungskonzept (=Vordruck 10) g) Anlage Nr. 6: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) - sofern relevant h) Anlage Nr. 7: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut Nr. 7 genannt) i) Anlage Nr. 8: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke 05 und 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut Nr. 8 genannt) j) Anlage Nr. 9: Verantwortlicher Ansprechpartner (=Vordruck 06) k) die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2 l) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung 2. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den in dem Vertrag referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu dem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in dem EVB-IT Dienstvertrag nichts anderes vereinbart ist.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2258QP# 1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unter-nehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschrieb … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2258QP# 1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unter-nehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Der Auftraggeber kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber dem Auftraggeber. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die gelten-den umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt er die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Aus-schlussgründe kann er verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von je-dem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nac …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Landes Saarland
- Anschrift
- Mainzer Straße 34, 66111 Saarbrücken
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 22.09.2025
- BekanntmachungFrist 22.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f8b4610c-a573-4be3-9005-69b16163275d.