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Bebauungsplan: Baulandentwicklung "Schaibleshalde" in Tübingen-Hagelloch

Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle · Tübingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 023-24-190veröffentlicht 09.05.2024erstmals 09.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 879 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Tübingen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (90 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (154 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
    vor 30 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplanung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

LB2_Los2_Verhandlungsverfahren_Bewertungsmatrix100 %
Kosten
LB2_Los2_Verhandlungsverfahren_Bewertungsmatrix

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Die Darstellung muss für jedes der drei Jahre erfolgen. Der durchschnittliche Gesamtnettoumsatz muss mindestens betragen: 200.000,00 EUR Nachweis einer für die Dauer … ganz lesenEigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtnettoumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Die Darstellung muss für jedes der drei Jahre erfolgen. Der durchschnittliche Gesamtnettoumsatz muss mindestens betragen: 200.000,00 EUR Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v.: - mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden - mind. 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden Eigenerklärung mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter) (Jahr 2024). Diese muss mindestens drei betragen.
Kriterium
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Stadtplaners gefordert, § 75 Abs. 1 VgV.
Kriterium
Vorlage von Referenzen, welche das Leistungsbild Bebauungsplan (städtisches Wohngebiet / -quartier) gem. HOAI umfassen. Es müssen drei Referenzen vorgelegt werden. Die einzureichenden Referenzprojekte müssen jeweils eine Flächengröße von mind. 2 ha aufweisen. Die mind. zwei der drei einzureichende … ganz lesenVorlage von Referenzen, welche das Leistungsbild Bebauungsplan (städtisches Wohngebiet / -quartier) gem. HOAI umfassen. Es müssen drei Referenzen vorgelegt werden. Die einzureichenden Referenzprojekte müssen jeweils eine Flächengröße von mind. 2 ha aufweisen. Die mind. zwei der drei einzureichenden Referenzprojekte müssen Planungen in hängigem Gelände betreffen. Bei den einzureichenden Referenzprojekten muss es sich um qualifizierte Bebauungspläne nach § 30 Abs. 1 BauGB. Diese müssen in einem zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB durchgeführt worden sein. Zudem müssen diese Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO Baden-Württemberg (oder vergleichbar) umfassen. Es finden eingereichte Referenzprojekte im Rahmen der Bewertung Berücksichtigung, sofern die Erbringung wesentlicher Leistungsbestandteile (gem. Merkblatt 51 AKBW) der betreffenden Planungen im Zeitraum zwischen dem 01.06.2016 und dem 11.06.2024 (Teilnahmefrist) erfolgten.
Kriterium
LB2_Los2_Teilnahmewettbewerb_Bewertungsmatrix
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
203 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 des § 19 HOAI i.V.m. An-lage 3 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet Schaib-leshalden im Teilort Hagelloch der Universitätsstadt Tübingen: Die Leistungsphasen 2 und 3 sind vollständig zu erbringen. Leis-tungsp … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 des § 19 HOAI i.V.m. An-lage 3 zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet Schaib-leshalden im Teilort Hagelloch der Universitätsstadt Tübingen: Die Leistungsphasen 2 und 3 sind vollständig zu erbringen. Leis-tungsphase 1 wird aufgrund von Leistungen die im Leistungsbild Städtebaulicher Entwurf von anderen Büros erbracht werden von 60 % auf 55 % gekürzt. Folgende Grundleistung entfällt, da sie im Rahmen der Erstellung des städtebaulichen Entwurfes anfällt bzw. von anderen externen Büros übernommen wird: - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Pla-nung Außerdem werden folgende besondere Leistungen beauftragt: - Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung: o Beratende Mitwirkung bei der Erstellung des städtebauli-chen Entwurfes o Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbe-hörden - Durchführung der formellen Beteiligungsverfahren o Frühzeitige Beteiligung nach Aufstellungsbeschluss: - Vorbereitung der Bekanntmachung in Zeitung und Internet - Durchführung frühzeitiges Beteiligungsverfahren für Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Schriftver-kehr, Unterlagen, Aushang und Vorbereitung Inter-net) - Durchführung frühzeitiges Beteiligungsverfahren für Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Ämter und Nachbargemeinden (Schriftverkehr, Internet, Unterlagen) - sofern erforderlich: Abstimmung mit Trägern öffent-licher Belange, Verwaltung der Universitätsstadt Tü-bingen, Nachbargemeinden und privaten Akteuren zum Umgang mit entsprechenden Stellungnahmen - Abschluss frühzeitiges Beteiligungsverfahren (Ein-gangsbestätigungen, Übersicht und Dokumentation) - Erstellung Abwägungstabelle und Abwägungsvor-schlage der frühzeitigen Beteiligung o Auslegung - Vorbereitung Bekanntmachung - Mitteilung über Umgang mit Stellungnahmen an Bürger und Behörden - Durchführung Beteiligungsverfahren für die Öffent-lichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Schriftverkehr, Un-terlagen, Aushang und Vorbereitung Internet) - Durchführung Beteiligungsverfahren für Träger öf-fentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, Beteili-gung der Ämter und Nachbargemeinden (Schriftver-kehr, Unterlagen, Internet) - sofern erforderlich: Abstimmung mit Trägern öffent-licher Belange, Verwaltung der Universitätsstadt Tü-bingen, Nachbargemeinden und privaten Akteuren zum Umgang mit entsprechenden Stellungnahmen - Abschluss Beteiligungsverfahren (Eingangsbestäti-gungen, Übersicht und Dokumentation) - Erstellung Abwägungstabelle und Abwägungsvor-schlage der Beteiligung nach Offenlage für Sat-zungsbeschluss o Satzungsbeschluss - Vorbereitung Bekanntmachung - Mitteilung Abwägungsergebnis an Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange - Verfahrensbegleitende Leistungen: o Bearbeiten der Anforderungen aus dem Umweltbericht inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie weiterer naturschutzfachlicher und artenschutzrechtlicher Untersu-chungen o Gutachtenkoordination (inhaltliche Prüfung, Einarbeitung) o Fachplanungskoordination (Mitwirkung, Einarbeitung) o Erarbeitung von Gestaltungsrichtlinien, Gestaltung von Übergängen, Oberflächenmaterialien, Vorgartenzonen, örtlichen Bauvorschriften o Erstellung von Drucksachen für politische Gremien und Arbeitsgruppensitzungen inkl. Sachvorträge bzgl. Be-schlüsse Offenlage sowie Satzungsbeschluss. Annahme: Insgesamt sechs Sitzungen in Ortschaftsrat, Lenkungs-kreis Außenentwicklung und Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung o redaktionelle Anpassungen des Entwurfes nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen o Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch o Zuarbeit zu Flächennutzungsplan o Berücksichtigung beitragsrelevanter Folgewirkungen der Festsetzungen im Bebauungsplan; Führen erforderlicher Abstimmungen hierzu; Aufbereitung einer Entscheidungs-grundlage für Auftraggeber hierzu - Führen einer Verfahrensakte und Sicherung der Vollstän …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXW1YYDY13EU74HN Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Postfach 2540, 72015 Tübingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 11.06.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 11.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83207fe7-c025-4bdb-942f-039654c54635.