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Beauftragung von Planungsleistungen

Gemeinde Großenkneten · Großenkneten, Niedersachsen

Aktenzeichen 016-2024veröffentlicht 30.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 856 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Oldenburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
700 Tsd. €
Laufzeit
40 Monate01.09.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbi-medien.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über bi-medien.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 26 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, die Objektplanungen Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Freianlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ auszuschreiben. Die Fläche befindet sich in zentraler Lage im Ortsteil Ahlhorn. Westlich verläuft die Landesstraße (L870) „Oldenburger Straße“. Nördlich befindet sich die Straße „Westerholtkamp“. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 12,44 ha.

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ befindet sich derzeit im Verfahren. Eine erneute Auslegung des Planentwurfs erfolgt parallel zu dieser Ausschreibung und ist auf der Homepage der Gemeinde Großenkneten unter folgendem Link einsehbar: https://www.grossenkneten.de/regional/bauleitplanung/ahlhorn-westerholtkamp-900000007-22300.html?plantyp=b&titel=Ahlhorn+-+Westerholtkamp.

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes kommt es zu größeren Überschneidungen bei den einzelnen Planungsleistungen. Hier wird eine enge Abstimmung unter den Fachplanern gefordert und erwartet. Die nach dem Bebauungsplan festgesetzten örtlichen Bauvorschriften sind bei der Planung zu berücksichtigen.

Verfahrensablauf: Bis etwa Mitte Dezember 2024 sind die einzelnen Entwürfe zum aktiven Immissionsschutz, Linksabbiegespur, Varianten der inneren Erschließung, Varianten der Freianlagen, Schmutzwasserentsorgung sowie die möglichen Entwässerungsvarianten der Niederschlagswasser der Gemeindeverwaltung vorzustellen. Anschließend (Ende Januar 2025) erfolgt eine Vorstellung im Fachausschuss. Für sämtliche Entwürfe sind die geschätzten Kosten zu ermitteln.

Die Vorstellung der Planungen bzw. Darstellungen soll mindestens durch Präsentation auf Laptop und Beamer erfolgen. Die genannten Geräte werden während der Vorstellung zur Verfügung gestellt. Sofern weitere Präsentationsmedien/-hilfen eingesetzt werden sollen, hat der Auftragnehmer diese eigenverantwortlich zu beschaffen und deren Funktion sicherzustellen.

Beschreibung des Loses

Ingenieurbauwerke: Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Vereinzelt befinden sich Gehölze bzw. Baumbestand im Erschließungsgebiet. Für den Erschließungsbereich liegt ein Bodengutachten aus 2016 vor. Dieses Gutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen an. Im Fachgutachten wurden die Boden- und Gewässerverhältnisse sowie die Versickerungsfähigkeit untersucht. Es gibt keinen Vorfluter in der Nähe. Die Oberflächenentwässerung muss zwingend innerhalb des Erschließungsgebietes erfolgen. Der nach dem Bebauungsplan mögliche gesamte Bedarf ist nach Arbeitsblatt DWA-A 138-1 zu ermitteln. Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in bestimmten Grünflächen offene Entwässerungs- und Rückhaltesysteme möglich (vgl. textliche Festsetzungen Punkt 6.2 bis 6.4). Für die Oberflächenentwässerung im Planbereich sollen mindestens zwei Entwurfsvarianten mit Kostengrundlage vorgestellt werden. Nach Bestimmung der Varianten oder auch Variantenmix wird seitens des späteren Auftragnehmers erwartet, die endgültige Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung erneut der Verwaltung und anschließend im Fachausschuss vorzustellen. Für die Ableitung des im geplanten Baugebiet anfallenden Schmutzwassers besteht im nordöstlichen Bereich eine Anschlussmöglichkeit DN 200 mm in einer Tiefe von ca. 3,70 m unter dem Urgelände zur Verfügung. Ein Auszug aus dem Schmutzwasserkanal mit Höhenangaben ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ob für die Schmutzwasserentsorgung der Bau eines Pumpwerkes erforderlich ist oder eine reine Freigefälleleitung ausreichend ist, ist im Rahmen der Planung zu prüfen. Parallel zur L870 ist aktiver Immissionsschutz durch den Bau eine Lärmschutzanlage erforderlich (vgl. Punkt 8.2. der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes). Für den Bau der erforderlichen Lärmschutzanlage sollen mindestens 2 Varianten mit Kostengrundlagen vorgestellt werden.

Verkehrsanlagen: Für die verkehrliche Erschließung des Gebiets ist im Bereich der L870 „Oldenburger Straße“ eine Linksabbiegespur vorgesehen. Es wurden bereits Vorgespräche mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, geführt. Der Bau der Linksabbiegespur ist Bestandteil der verkehrlichen Erschließung. Die Planung der Linksabbiegespur ist mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen. Im Rahmen der besonderen Leistungen ist seitens des später beauftragten Planungsbüros der Ablösebetrag zu ermitteln. Des Weiteren sind Kosten des Sicherheitsaudits eines externen Sachverständigen Bestandteil der besonderen Leistungen. Der öffentliche Platz ist mit der angrenzenden Freianlage harmonisch zu gestalten. In der Fläche für Sport- und Spielanlage mit der Zweckbestimmung „Spiel-, Sport- und Veranstaltungsfläche“ sind ebenfalls Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die innere Erschließung des Baugebiets soll in einem Zuge erfolgen. Die Bildung von Abschnitten ist nicht vorgesehen. Im Zuge der Ersterschließung sind für den zukünftigen Endausbaus mindestens zwei Planungsvarianten mit Kostengrundlage zu erarbeiten. Nach Festlegung der einzelnen Variante oder auch eines Variantenmixes wird seitens des Bieters erwartet, dass die endgültige Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung erneut der Verwaltung und anschließend im Fachausschuss vorgestellt wird.

Freianlagen: Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ sieht Grünflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen vor. Diese sind bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen. Im Bereich der Flächen für Sport- und Spielanlagen soll neben der o.g. Parkmöglichkeiten eine Nutzung als Veranstaltungsfläche ermöglicht werden. Die Größe der Veranstaltungsfläche ist noch nicht bestimmt. Bislang ist eine freie Grünfläche oder eine Grünfläche mit wasserdurchlässiger Befestigung mit Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie Elektroanschlüssen denkbar. Somit ist eine spätere individuelle Nutzung möglich. Des Weiteren ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Boulevard“ festgesetzt. Die Gestaltung von Entwässerungs- und Rückhaltesystemen, Spiel- und Sportanlagen sollen mit unterschiedlichen Varianten und Ebenen vorgestellt werden. Je nach dem Entwässerungskonzept können Wasserläufe in den Flächen integriert werden. Als besondere Leistung wird eine Kostenschätzung für die jährliche Unterhaltung (Wartung / Pflege) der Freianlagen gefordert. Bevor die Ersterschließung erfolgt, sollen mindestens zwei Entwurfsvarianten mit Kostengrundlage vorgestellt werden. Nach Festsetzung der einzelnen Varianten oder auch eines Variantenmixes wird seitens des Bieters erwartet, dass die endgültige Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung erneut der Verwaltung und anschließend im Fachausschuss vorgestellt wird.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Dies gilt für die projektverantwortliche Person (Projektleiter). Sofern eine namentliche Nennung noch nicht möglich ist, s … ganz lesenZum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Dies gilt für die projektverantwortliche Person (Projektleiter). Sofern eine namentliche Nennung noch nicht möglich ist, sind die Qualifikationen und Kenntnisse der Kräfte aufzuführen. Die projektverantwortliche Person muss mindestens ein (Fach)-Hochschulstudium der jeweiligen Fachrichtung (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen oder Freianlagen) erfolgreich abgeschlossen haben oder über einen vergleichbaren Abschluss verfügen. Weiterhin ist eine mindestens 10-jährige Berufserfahrung nachzuweisen.
Kriterium
Der Bieter hat mindestens 3 aktuell beschäftigte Personen zu benennen, welche einen Nachweis über ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen/Leistungen Ingenieurbauwerke, Verkehrsan.lagen oder Freianlagen verfügen. Der aktuelle Stand der zu benennen Beschäftigten sind gesondert als Eigenerklärung dem Angebot beizufügen.
Kriterium
Der Bieter hat seine Büroorganisation unter Angabe der Anzahl der Arbeitskräfte mit der jeweiligen beruflichen Qualifikation und/oder Einsatzbereich darzulegen. Bei der Beschreibung soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen. Qualifikation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgese … ganz lesenDer Bieter hat seine Büroorganisation unter Angabe der Anzahl der Arbeitskräfte mit der jeweiligen beruflichen Qualifikation und/oder Einsatzbereich darzulegen. Bei der Beschreibung soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen. Qualifikation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams, insbesondere mit Angaben zu: • Benennung des vorgesehene(n) Projektleiter/in und Stellvertreter/In • Berufliche Qualifikation der Mitglieder des Projektteams Bei Bietergemeinschaften ist die geplante Zusammenarbeit unter Angabe der oben genannten Gesichtspunkte darzulegen. Die Darstellung der Büroorganisation muss gültig und inhaltlich aktuell sein. Soweit konkrete Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf das Ende der Angebotsfrist.
Kriterium
Mit den Vergabeunterlagen sind zur Prüfung folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen: Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung): - Mindestens 1,5 Mio EUR für Personenschäden - Mindestens 1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden Die Er … ganz lesenMit den Vergabeunterlagen sind zur Prüfung folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen: Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung): - Mindestens 1,5 Mio EUR für Personenschäden - Mindestens 1,0 Mio EUR für Sach- und Vermögensschäden Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache Höhe der jeweils oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o.g. Höhe zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss bei der Angebotsabgabe beigelegt werden. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
04.07.2024, 11:00 Uhr. unter Ausschluss der Bieter gem. VgV
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüb … ganz lesenGemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehme … ganz lesenDer Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Bieterfragen werden bis zum 27.06.2024 ausschließlich über die gemäß den Vergabeunterlagen angegebene Kommunikation entgegengenommen. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen ist wie folgt beabsichtigt: Hinsichtlich des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Freianlagen Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufe B. Die Beauftragung der Stufe B erfolgt gesondert schriftlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba4c63f0-cdcf-4925-9d18-859e742363f0.