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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung

BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

Auftraggeber nicht angegeben · München, Bayern

Aktenzeichen BayKIT_Cluster_1veröffentlicht 20.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 881 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (92 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 5 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
54 Monate18.06.2024 – 29.12.2028
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80686, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis90 %
  • Qualität10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2028
    vor 29 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: Los 1. Notebooks, Los 2: iOS Tablets, Los 3: Android Tablets, Los 4: Windows Tablets, Los 5: Beamer. Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind und ihren Sitz in Bayern haben. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder. Es können Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Notebooks

Die Bieter sind beim Los 1 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 1 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 1 beträgt 50 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 1 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 1 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.

54 Monate–
2
Los 2 - iOS Tablets

Die Bieter sind bei Los 2 in Leistungsklasse 1 für die unter 2.1.1 und 2.1.2 aufgeführten Produkte an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 2 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 2 beträgt 60 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 2 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 2 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Wenn der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, wird beim anderen Rahmenvertragspartner abgerufen.

54 Monate–
3
Los 3 - Android Tablets

Die Bieter sind beim Los 3 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 3 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 3 beträgt 0,8 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 3 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 3 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.

54 Monate–
4
Los 4 - Windows Tablets

Die Bieter sind beim Los 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 4 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 4 beträgt 4 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 4 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 4 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.

54 Monate–
5
Los 5 - Beamer

Die Bieter sind in Los 5 für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden. Das heißt alle dort aufgeführten Produkte und Optionen sind vom selben Hersteller zertifiziert und über dessen Vertriebsweg zu beschaffen. Beim Los 5 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird bei diesem Los für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 5 beträgt 30 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 5 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 5 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.

54 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis90 %
Qualität10 %
Preis
Bei den Losen 2-4: Preis zu 100% Bei den Losen 1 und 5: Preis zu 90%
Qualität
nur bei den Losen 1 und 5: Qualität (B-Kriterien)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.06.2024
Vertragsende
29.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenverei … ganz lesenDie BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenvereinbarung und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben sind, oder diese ergänzen oder erweitern, ohne jedoch den Gesamtcharakter der Leistungen zu ändern, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen sind.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter üb … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DB45HXF

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1think about IT GmbH, Bochum; ThinkRED West GmbH, Bochum; CANCOM GmbH, Jettingen-Scheppach; Computacenter AG & Co. oHG, Frankfurt am Main4
2ThinkRED West GmbH, Bochum; think about IT GmbH, Bochum; Computacenter AG & Co. oHG, Frankfurt am Main4
3REDNET GmbH, Mainz; CANCOM GmbH, Jettingen-Scheppach; think about IT GmbH, Bochum; ThinkRED West GmbH, Bochum3
4think about IT GmbH, Bochum; ThinkRED West GmbH, Bochum1
5Duraplan GmbH & ASS GmbH GbR, München; VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG - Vertrieb IT-Lösungen, Tauberbischofsheim; think about IT GmbH, Bochum; ThinkRED West GmbH, Bochum5

Auftraggeber

Name
Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
Art
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Hansastraße 12-16, 80686 München
Kontakt
ausschreibung@baykit.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

317vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (265 Lose mit Angabe)
210.000 €Zuschlagswert im Median
69.395 € – 481.360 €mittlere Hälfte, 77 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (92 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.06.2024 auf 07.06.2024 verschoben
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.05.2024 auf 03.06.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.05.2024 auf 24.05.2024 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 13.05.2024
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 03.06.2024
  7. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 24.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d64fb939-f63c-4d5b-be54-93822e7f0643.