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vergebenEU-weitIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

BayKIT HW-Rahmenvertrag Cluster1

Auftraggeber nicht angegeben · München, Bayern

Aktenzeichen BayKIT_Cluster_1veröffentlicht 10.04.2024erstmals 10.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 886 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 10.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
54 Monate18.06.2024 – 29.12.2028
Lose
5
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80686, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
    vor 29 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 29 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Die Submission erfolgt elektronisch.
    vor 29 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2028
    vor 29 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: Los 1. Notebooks, Los 2: iOS Tablets, Los 3: Android Tablets, Los 4: Windows Tablets, Los 5: Beamer. Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind und ihren Sitz in Bayern haben. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder. Es können Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.

Lose5 Lose

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Los 1 - Notebooks

Die Bieter sind beim Los 1 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 1 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 1 beträgt 50 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 1 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 1 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.

54 Monate–
3
Los 2 - iOS Tablets

Die Bieter sind bei Los 2 in Leistungsklasse 1 für die unter 2.1.1 und 2.1.2 aufgeführten Produkte an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 2 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu zwei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 2 beträgt 60 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 2 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 2 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Wenn der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, wird beim anderen Rahmenvertragspartner abgerufen.

54 Monate–
4
Los 3 - Android Tablets

Die Bieter sind beim Los 3 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 3 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 3 beträgt 0,8 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 3 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 3 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.

54 Monate–
5
Los 4 - Windows Tablets

Die Bieter sind beim Los 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Peripherie/Zubehör) gebunden. Beim Los 4 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird ein Hersteller daher bei diesem Los von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 4 beträgt 4 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 4 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 4 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.

54 Monate–
6
Los 5 - Beamer

Die Bieter sind in Los 5 für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden. Das heißt alle dort aufgeführten Produkte und Optionen sind vom selben Hersteller zertifiziert und über dessen Vertriebsweg zu beschaffen. Beim Los 5 ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Wird bei diesem Los für die Leistungsklassen 1, 2, 3 und 4 ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird bei diesem Los nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers bezuschlagt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden bei diesem Los ausgeschlossen. Ein Ausschluss erfolgt jedoch dann nicht, wenn der Ausschluss dazu führen würde, dass bei diesem Los weniger als drei Bieter den Zuschlag erhalten würden. Dies wird im Ausschreibungsleitfaden mit Beispielen erläutert. Das maximale Abrufvolumen (Höchstmenge) beim Los 5 beträgt 30 Mio. Euro netto. Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle Rahmenvereinbarungen, die für das Los 5 abgeschlossen werden. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen beim Los 5 erfolgt primär nach dem günstigen Preis. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Wenn es bei einem Los mehrere Rahmenvertragspartner mit demselben Hersteller geben sollte, der die besonderen Anforderungen des Bezugsberechtigten erfüllt, erfolgt die Auswahl unter den betreffenden Rahmenvertragspartnern nach dem günstigsten Preis. Sofern der Rahmenvertragspartner mit dem günstigsten Preis nicht liefern kann, erfolgt der Abruf bei dem Rahmenvertragspartner mit dem zweitgünstigsten Preis.

54 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied sowie von jedem Nachunternehmer in Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eig … ganz lesenDie nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied sowie von jedem Nachunternehmer in Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) Scientology-Schutzerklärung Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT: Verpflichtungserkärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister. Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
Kriterium
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personensc … ganz lesenDie nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 250.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Kriterium
Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen (Liefer- und Dienstleistungen); der Umsatz (netto) muss in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt mindestens folgende Werte erreichen: Los 1: mi … ganz lesenEigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen (Liefer- und Dienstleistungen); der Umsatz (netto) muss in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt mindestens folgende Werte erreichen: Los 1: mind. 4 Mio. Euro im Tätigkeitsbereich "Notebooks" Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den geforderten Mindestumsatz nachweist. Gleiches gilt für Bieter mit Nachunternehmern, sofern es sich um Nachunternehmer mit einer entsprechenden Eignungsleihe handelt und für diesen der Umsatz im Angebot angegeben wird.
Kriterium
Eigenerklärungen zu Referenzen: Für dieses Los müssen im Angebot mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung) benannt werden, bei denen der Auftragsgegenstand (gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen, nicht Auftragsvolumen) im Kern mit dem Auftragsgegenstand des jeweiligen Loses vergleich … ganz lesenEigenerklärungen zu Referenzen: Für dieses Los müssen im Angebot mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung) benannt werden, bei denen der Auftragsgegenstand (gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen, nicht Auftragsvolumen) im Kern mit dem Auftragsgegenstand des jeweiligen Loses vergleichbar ist. Es muss sich nicht um Rahmenvereinbarungen handeln. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen im Zeitraum 01.01.2021 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote tatsächlich Liefer- und Dienstleistungen erbracht wurden. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner des Referenzgebers namentlich zu benennen und eine Telefonnummer für Rückfragen der Vergabestelle anzugeben.
Kriterium
Eigenerklärung zu Fachkräften: Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss mindestens über 10 kaufmännische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und mindestens 10 technische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügen.
Kriterium
Zertifizierungen: Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die nachfolgenden Zertifizierungen verfügen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt über alle nachfolgenden Zertifizierungen verfügt. D.h., dass ni … ganz lesenZertifizierungen: Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die nachfolgenden Zertifizierungen verfügen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt über alle nachfolgenden Zertifizierungen verfügt. D.h., dass nicht jedes Bietergemeinschaftsmitglied über Zertifizierungen verfügen muss. Die Zertifikate sind mit dem Angebot einzureichen. 1. Umweltmanagementsystem ISO 14001 Zertifizierung oder EMAS-Registrierung oder gleichwertig 2. Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig 3. Informationssicherheitsmanagementsystem ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertigEigenerklärung zu Fachkräften 4 Partnerstatus Partnerstatus des Herstellers der angebotenen Produkte entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.06.2024
Vertragsende
29.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenverei … ganz lesenDie BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenvereinbarung und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben sind, oder diese ergänzen oder erweitern, ohne jedoch den Gesamtcharakter der Leistungen zu ändern, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen sind.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 WEEKS
Angebotsöffnung
03.06.2024, 12:00 Uhr. Die Submission erfolgt elektronisch.. Die Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Ausschreibungsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter üb … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DB4HFL4

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
Art
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Hansastraße 12-16, 80686 München
Kontakt
ausschreibung@baykit.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

317vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (265 Lose mit Angabe)
210.000 €Zuschlagswert im Median
69.395 € – 481.360 €mittlere Hälfte, 77 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens7 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.06.2024 auf 07.06.2024 verschoben
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.05.2024 auf 03.06.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.05.2024 auf 24.05.2024 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 13.05.2024
  6. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 03.06.2024
  7. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 24.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 607f58d0-7bd5-4295-8b39-3b706492d5e9.