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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

BAV Neumünster Bioabfallverwertung

Bio-Abfall-Verwertungsgesellschaft mbH · Neumünster, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 1240/2026veröffentlicht 29.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 8 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029, bis zu 8 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Neumünster24539, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 39 Tagen
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 9 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 9 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 21 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    in 55 Tagen

Beschreibung

Verwertung von ca. 20.800 t/a Bioabfällen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von ca. 20.800 t/a Bioabfällen aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Rangfolge 1Der Bieter hat im Preisblatt die Einheitspreise für die Verwertung der Bioabfälle anzugeben; einschließlich eventueller Kosten für Transport und Entsorgung zurückgewiesener Bioabfälle. Sofern der AG keinen eigenen Umschlag organisieren muss, wird im Preisblatt eine Bewertungsbonus berücksichtigt.
Beschreibung
Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit dem niedrigsten Bewertungsergebnis unter Berücksichtigung von Boni und Mali.

Eignung9 von 9 angegeben

Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
Eintragung in das Handelsregister
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen. BB2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen. WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz: Es sind die Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahre 2023-2025 anzugeben.
Spezifischer Jahresumsatz
Vorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen.Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Ei … ganz lesenVorzulegen für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen.Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 des Angebotsformulars einreichen. WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen: Sämtliche Umsätze, die mit der Entsorgung von Bioabfall erzielt wurden. Es sind die Umsätze der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der Jahre 2023-2025 anzugeben.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser f … ganz lesenFür jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen. Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 des Angebotsformulars einreichen. BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter (auch Unterauftragnehmer, welche die Verwertung übernehmen sollen): Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter zu erbringende Tätigkeit für mindestens eine der folgenden Abfallschlüsselnummern: 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle) und/oder 20 01 08 (biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle) und/oder 20 02 01 (biologisch abbaubare Abfälle). Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen. BL 3 Referenzen: Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (Entsorgung von Bioabfällen) anzugebe … ganz lesenFür jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen. BL 3 Referenzen: Der Bieter/Unterauftragnehmer hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (Entsorgung von Bioabfällen) anzugeben. Dabei sind der Auftragsgeber einshcließlich Kontaktdaten des Ansprechpartners, die Tätigkeit, der Zeitraum und der Umfang der Tätigkeit anzugeben.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
LU 1 Angaben zur Übergabestelle: Hier sind für die genannte Anlage Angaben zur genehmigten Kapazität, den Jahresdurchsätzen sowie fest kontrahierten Mengen im Vertragszeitraum zu machen, sofern die vertragsgegenständlichen Abfälle nicht direkt zu der/den Entsorgungsanlage(n) gemäß LU 2 gebracht werden.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
LU 2 Angaben zur Entsorgungsanlage: Hier sind sowohl die Entsorgungsanlage(n) als auch etwaige vorgeschaltete Behandlungsanlage(n) einzutragen. Dabei sind Angaben zur genehmigten Kapazität, den Jahresdurchsätzen sowie fest kontrahierten Mengen im Vertragszeitraum zu machen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 8-mal: Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Quartal, längstens jedoch bis zum 31.12.2031, sofern nicht der AG mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Der AN kann frühstens zum 31.12.2030 kündigen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
29.10.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Der AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotspreis gemäß Preisblatt zzgl. der gesetzlichen M … ganz lesenverlangt: Der AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen; die Gesamtauftragssumme berechnet sich als Angebotspreis gemäß Preisblatt zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer multipliziert mit der Mindestvertragslaufzeit. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Die Bankbürgschaft ist einen Monat nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ger … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMVPN# Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergeme … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMVPN# Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaft, Eigungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Die Urkalkulation ist dem AG am Tag der Vertragsunterzeichnung, spätestens aber 4 Wochen nach Zuschlagserteilung, verschlossen vorzulegen. Es wir auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bio-Abfall-Verwertungsgesellschaft mbH
Anschrift
Padenstedter Weg 1, 24539 Neumünster
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a07348b2-4946-4294-85c5-b7e6b9c66298.