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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Baumkontrollen für die Landeshauptstadt Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-453-174-25veröffentlicht 15.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 418 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die Baumkontrolle zur Beurteilung der Verkehrssicherheit öffentlicher Bäume im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Es handelt sich um den Baumbestand im öffentlichen Straßenland, auf Liegenschaften in Verwaltung des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen und auf dem Jüdischen Friedhof in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde sowie um alle Bäume des Bereichs Friedhof.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Potsdam Süd-Ost

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets. Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen). Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist: - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase) Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren. Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere oder nur auch nur auf ein ausgewählte Lose geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Die Schätzmengen pro Jahr ergeben sich aus den Mengenangaben in den Leistungsverzeichnissen pro Los 1-5, Los Friedhof. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) taxiert auf: Los 1: 504.334,80 EUR netto Los 2: 517.695,60 EUR netto Los 3: 486.878,40 EUR netto Los 4: 453.961,92 EUR netto Los 5: 453.365,28 EUR netto Los Friedhof: 303.996 EUR netto

1 Jahr–
2
Los 2: Potsdam Süd-West

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets. Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen). Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist: - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase) Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren. Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere oder nur auch nur auf ein ausgewählte Lose geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Die Schätzmengen pro Jahr ergeben sich aus den Mengenangaben in den Leistungsverzeichnissen pro Los 1-5, Los Friedhof. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) taxiert auf: Los 1: 504.334,80 EUR netto Los 2: 517.695,60 EUR netto Los 3: 486.878,40 EUR netto Los 4: 453.961,92 EUR netto Los 5: 453.365,28 EUR netto Los Friedhof: 303.996 EUR netto

1 Jahr–
3
Los 3: Potsdam West

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets. Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen). Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist: - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase) Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren. Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere oder nur auch nur auf ein ausgewählte Lose geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Die Schätzmengen pro Jahr ergeben sich aus den Mengenangaben in den Leistungsverzeichnissen pro Los 1-5, Los Friedhof. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) taxiert auf: Los 1: 504.334,80 EUR netto Los 2: 517.695,60 EUR netto Los 3: 486.878,40 EUR netto Los 4: 453.961,92 EUR netto Los 5: 453.365,28 EUR netto Los Friedhof: 303.996 EUR netto

1 Jahr–
4
Los 4: Potsdam Innenstadt

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets. Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen). Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist: - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase) Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren. Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere oder nur auch nur auf ein ausgewählte Lose geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Die Schätzmengen pro Jahr ergeben sich aus den Mengenangaben in den Leistungsverzeichnissen pro Los 1-5, Los Friedhof. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) taxiert auf: Los 1: 504.334,80 EUR netto Los 2: 517.695,60 EUR netto Los 3: 486.878,40 EUR netto Los 4: 453.961,92 EUR netto Los 5: 453.365,28 EUR netto Los Friedhof: 303.996 EUR netto

1 Jahr–
5
Los 5: Potsdam Nord

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets. Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen). Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist: - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase) Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren. Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere oder nur auch nur auf ein ausgewählte Lose geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Die Schätzmengen pro Jahr ergeben sich aus den Mengenangaben in den Leistungsverzeichnissen pro Los 1-5, Los Friedhof. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) taxiert auf: Los 1: 504.334,80 EUR netto Los 2: 517.695,60 EUR netto Los 3: 486.878,40 EUR netto Los 4: 453.961,92 EUR netto Los 5: 453.365,28 EUR netto Los Friedhof: 303.996 EUR netto

1 Jahr–
6
Los Friedhof

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) mit einer Ausdehnung von ca. 187 km² Fläche besitzt einen großen und vielseitigen Baumbestand, der hauptsächlich aus Laubgehölzen besteht. Neben der Innenstadt und den umliegenden Stadtteilen sind auch die öffentlichen Bäume der Stadtteile Eiche, Grube, Golm, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Sacrow-Krampnitz, Fahrland, Neu-Fahrland und Groß Glienicke Bestandteil des Gebiets. Bäume an den Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile sind hier nicht gegenständlich. Administrativ unterteilt sich das Baummanagement in der LHP in 5 Einsatzgebiete sowie zusätzlich dem Los Friedhof. Der öffentliche Baumbestand der LHP besteht aus Straßenbäumen und aus Bäumen außerhalb des Straßenkörpers (öffentliche Flächen). Es ist derzeit von etwa 45.200 Straßen- und 57.200 Flächenbäumen sowie 5.000 Friedhofsbäumen auszugehen, deren Altersstruktur folgendermaßen gegliedert ist: - 35 % über 70 Jahre (Alterungsphase) - 35 % 20-70- Jahre (Reifephase) - 30 % 0-20 Jahre (Jugendphase) Auch den Bestand auf dem Jüdischen Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam, in Verwaltung der unteren Denkmalschutzbehörde mit 65 Bäumen gilt es zu kontrollieren. Es wird beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Auftragnehmer pro Los zu schließen. Eine Beschränkung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter ein Angebot einreichen kann, gibt es nicht. Es darf auf alle, mehrere oder nur auch nur auf ein ausgewählte Lose geboten werden. Die Lose gliedern sich wie folgt auf: Los 1: Potsdam Süd-Ost Los 2: Potsdam Süd-West Los 3: Potsdam West Los 4: Potsdam Innenstadt Los 5: Potsdam Nord Los Friedhof. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Mindestmengen ist nicht gegeben. Die Schätzmengen pro Jahr ergeben sich aus den Mengenangaben in den Leistungsverzeichnissen pro Los 1-5, Los Friedhof. Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen. Der Höchstwert/Rahmenobergrenze wird für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung (maximal 4 Jahre) taxiert auf: Los 1: 504.334,80 EUR netto Los 2: 517.695,60 EUR netto Los 3: 486.878,40 EUR netto Los 4: 453.961,92 EUR netto Los 5: 453.365,28 EUR netto Los Friedhof: 303.996 EUR netto

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag erfolgt entsprechend § 58 Abs. 1 VgV. Demnach wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste verbindliche Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt: - Preis zu 100 % Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Der Gesamtpreis aus dem 1. Vertragsjahr gilt auch für die das 2.-4. avisierte Vertragsjahr gem. der Vorpositionen 1.1 bis 1.9 des Leistungsverzeichnisses. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Preise werden als Festpreise vereinbart. Preissteigerungen über die Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen. Der Wertungspreis bezieht sich auf den summierten Gesamtpreis für das 1.- 4. avisierte Vertragsjahr (maximale Vertragslaufzeit) zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes (Brutto-Angebotspreis über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren). Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, werden für die Preiswertung Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer gewertet, sofern diese vom Bieter geltend zu machen ist. Für Leistungen von ausländischen Bietern, für die der Auftraggeber direkt an das Finanzamt die vorgenannten Steuern abführen muss (sog. Reverse-Charge-Verfahren), wird bei der Angebotswertung die abzuführende Steuer dem angebotenen Netto-Preis hinzugerechnet.

Eignung11 von 11 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Der Auftragnehmer betraut ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags. Die ausführenden Arbeitskräfte (eingesetzten Kontrolleure/innen) verfügen über die aktuelle Qualifikation "FLL-zertifizierte Baumkontrolleure/in" oder gleichwertig. Die dementsprechenden Nachweise werde … ganz lesenDer Auftragnehmer betraut ausschließlich qualifiziertes Personal mit der Ausführung des Auftrags. Die ausführenden Arbeitskräfte (eingesetzten Kontrolleure/innen) verfügen über die aktuelle Qualifikation "FLL-zertifizierte Baumkontrolleure/in" oder gleichwertig. Die dementsprechenden Nachweise werden dem Auftraggeber im Rahmen der Auftaktbesprechung sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Verlangen vorgelegt. (Formular Eigenerklärung zur Befähigung der Sachkunde - Qualifikation ist mit Angebotsabgabe vorzulegen)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter muss über die "öffentliche Bestellung als Sachverständiger" (öBSv.), im Sachgebiet: 2. Gartenbau -> 2.4 Garten- Landschafts- und Sportplatzbau -> 2.4.4 Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung, oder gleichwertig verfügen. Ein gültiger Nachweis (Zertifikat, Eintrag) ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Sowohl Geschäftsführer/in als auch die ausführenden Arbeitskräfte (eingesetzten Kontrolleure/innen) verfügen über das Sprachniveau C1 der deutschen Sprache, sofern sie nicht Muttersprachler sind. Die dementsprechenden Nachweise werden dem Auftraggeber im Rahmen der Auftaktbesprechung sowie im Rahmen … ganz lesenSowohl Geschäftsführer/in als auch die ausführenden Arbeitskräfte (eingesetzten Kontrolleure/innen) verfügen über das Sprachniveau C1 der deutschen Sprache, sofern sie nicht Muttersprachler sind. Die dementsprechenden Nachweise werden dem Auftraggeber im Rahmen der Auftaktbesprechung sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung auf Verlangen vorgelegt. (Formular Eigenerklärung zur Befähigung der Sachkunde - Sprachkenntnisse ist mit Angebotsabgabe vorzulegen)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Sonstiges: Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Sonstiges: ggf. Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertrete … ganz lesenSonstiges: ggf. Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Techn. und Berufliche Leistungsfähigkeit, Sonstiges: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben bea … ganz lesenTechn. und Berufliche Leistungsfähigkeit, Sonstiges: ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unter- nehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). ggf. Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschluss gründen von Nachunternehmen/ Eignungsverleiher /Bietergemeinschaft (Formular 4.1 EU) (sofern einschlägig) .
Anteil der Unterauftragsvergabe
Techn. und Berufliche Leistungsfähigkeit, Sonstiges: ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (sofern einschlägig)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen … ganz lesenAngaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens eine (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der Referenz um einen Auftrag 1. mit einem jährlichen Nettoauftrags-w … ganz lesenMindestens eine (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der Referenz um einen Auftrag 1. mit einem jährlichen Nettoauftrags-wert i.H.v.: für Los 1 bis 5 von jeweils mind. 90.000 Euro (netto) pro Jahr, für Los Friedhof von mind. 60.000 Euro (netto) pro Jahr handelt. 2. Die Referenz muss den in dieser Ausschreibung umfassenden Tätigkeitsbereich von Baumkontrollarbei-ten nach VTA bzw. FLL-Baumkontrollrichtlinie an Straßen und auf öffentlichen Grünflächen belegen. 3. Auch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewertet. Maßgeblich ist in diesem Fall, dass diese Referenz mindestens einen (1) abgeschlossenen Jahreszyklus nachweist. Bei der Abgabe von Angeboten eines Bieters auf mehrere oder alle Lose, ist insgesamt mindestens eine (1) Referenz zu benennen. Um-fasst die eingereichte, mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare Referenz für ein Los einen Auftragswert von über 90.000 Euro pro Jahr, kann sie ebenfalls als Referenz für alle anderen Lose verwendet werden. Die Einreichung einer Referenz mit einem Auftragswert von unter 90.000 Euro netto pro Jahr, jedoch über 60.000 Euro netto pro Jahr, ist lediglich für das Los Friedhof anwendbar. Folgende Angaben sind für die Referenzangaben vorzunehmen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum von bis - Beschreibung der Leistung - Auftragswert pro Jahr ca. netto - Name des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Tele-fonnummer) - ggf. Vorgangsnummer sofern vorhanden (Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal: § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung (Vertrag) (1) Der Vertrag beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2026. (2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bz … ganz lesenbis zu 3-mal: § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung (Vertrag) (1) Der Vertrag beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2026. (2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.10.2029. (3) Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag abweichend von Absatz 1 und Absatz 2, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB vor Erreichen der Rahmenobergrenze weitere Einzelabrufe zu beauftragen. (4) Das Recht jedes Vertragspartners, diesen Rahmenvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen. (5) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. (6) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
16.09.2025, 09:01 Uhr. gem. § 55 As. 2 S. 2 VgV Befugte Personen sind mindestens zwei Vertreter des (öffentlichen) Auftraggebers.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) (2) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zu … ganz lesenLeistung: (1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) (2) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) (3) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formblatt 4.12) (4) Vertragsentwürfe Los 1-5, Los Friedhof (5) Informationsblätter Datenverarbeitung Vergaben sowie Datenverarbeitung Verträge. (6) Leistungsverzeichnisse der Lose 1-5 und Los Friedhof sowie die Leistungsbeschreibung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die gen … ganz lesenDie Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMMG (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMMG (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

70vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (195 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39eaf483-be17-487e-896b-06016ddf679a.