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Baufeldfreimachung - Rückbau T-Bereich - Konversion Ellwangen

Entwicklungsgesellschaft Ellwangen GmbH · Ellwangen (Jagst), Baden-Württemberg

Aktenzeichen 01/2026veröffentlicht 07.01.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 271 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abbrucharbeiten in Baden-Württemberg (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Monate06.04.2026 – 29.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 9 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2026
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Teil 2 Baufeldfreimachung (mineralischer Rückbau und Bodensanierung)

Beschreibung des Loses

Die Arbeiten der Baufeldfreimachung des T-Bereichs erstrecken sich vom 06.04.2026 bis 29. 12.2026. Die Kernleistung besteht im selektiven Gebäuderückbau von insgesamt 13 Gebäudekomplexen mit einer Gesamtbrutto-Rauminhalt (BRI) von etwa 108.300 m³. Darunter befinden sich Großflächenhallen wie Gebäude 79 mit 28.360 m³ BRI sowie Gebäude 70 mit 14.000 m³ BRI. Weitere zu rückbauende Strukturen sind Gebäude 68 bis 78 sowie 80 mit einer kombinierten BRI von etwa 80.000 m³. Vier Gebäude (68, 69, 73, 74) unterliegen emissionsarmem Rückbau. Hinzu kommen Rampen (Gebäude 114, 115, 119, 121, 122) und Lagerflächen im östlichen Bereich mit insgesamt 1.814 m² sowie das Wachhaus an der Schrankenanlage Südtor und Zapfsäulen. Die Oberflächenrückbauleistungen umfassen 16.000 m² Betongroßflächenplatten (davon 7.000 m² emissionsarm), 2.725 m² Asphaltschichten verschiedener Dicken bis 25 cm, 18.433 m² Pflasterbelag sowie 12.000 m³ mineralische Trag- und Deckschichten. Besondere Gefahrstoffe wie asbest- und teerhaltige Fugenmassen in einer Gesamtlänge von 5.500 m müssen entfernt werden. Für den Rückbau unterirdischer Anlagen sind 651 m Kanäle (DN 300-600 mm), circa 150 Schächte (Regen-, Mischwasser-, Trinkwasser- und Stromschächte), 6 Erdtanks (5-50 m³) sowie 2 Abscheideranlagen auszubauen und zu entsorgen. Ein PAK-haltiger Fernwärmetunnel Hungerberg mit einer Länge von 170 m wird ebenso wie die KMF-haltigen Fernwärmeleitungen mit 937 m Länge rückgebaut. Aus dem baustelleninternen Betonbruch sollen insgesamt 87.000 t durch eine RAP-Stra Prüfstelle güteüberwachter Recycling-Beton (RC-Material) in den Körnungen 0/32 und 0/45 mm mit einer mobilen Brecheranlage hergestellt werden. Davon werden 42.000 t auf eine externe Lagerfläche in Ellwangen transportiert und 45.000 t auf interne Bereitstellungsflächen des Baufeldes gebracht. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine vom AN zu stellende RAP-Stra-zertifizierte Prüfstelle mit umfassender Güteüberwachung einschließlich Sieblinienprüfungen, Frost-Tau-Wechsel-Tests und LA-Wert-Bestimmungen. Für Erdarbeiten und Aushub kontaminierter Bereiche sind rund 7.500 m³ Aushub in den Hot-Spot-Bereichen sowie der Kontaminationsverdachtsfläche "Alten Straße" vorgesehen, davon etwa 940 m³ kontaminierter Boden. Die Rückverfüllung mit baustelleninternem Material umfasst insgesamt 13.940 m³. Die Gefahrstoffsanierungen beinhaltet Mineralwolle (KMF-haltig), asbesthaltige Fugenmaterialien und Flachdichtungen, 3.270 m² teerhaltige Wandanstriche an erdberührten Wänden sowie zinkhaltige Schutzanstriche in Stahl- und Betonschächten. Sämtliche gefährlichen und nicht-gefährlichen Abfälle werden nach abfalltechnischer Einstufung (RC1-3, DK0-II, BM-F0-F3) fachgerecht entsorgt. Die Baustelleneinrichtung umfasst das Umsetzen von Schutzzäune von 490 m Länge mit 3 Torverschlüssen, eine 5-50-Tonnen-Baustellenwaage, Reifenwaschanlage mit Wasseraufbereitung, temporäre Baustraßen (1.728 m² Tragschicht, 3.620 m² Lagerfläche) und die mobile Brecheranlage. Besonderheiten sind baubegleitende ökologische Maßnahmen wie Amphibienschutzzäune und Zauneidechsenburgen. Alle Gefahrstoffarbeiten unterliegen TRGS-Anforderungen mit obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Behördenmitteilungen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt.

Eignung7 von 7 angegeben

Spezifischer Jahresumsatz
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Nimmt d … ganz lesen- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen). Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eintragung in das Handelsregister
- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens, - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragu … ganz lesen- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens, - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angabe zu Arbeitskräften: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, … ganz lesen- Angabe zu Arbeitskräften: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt wurden. Es sind hierbei mindestens drei Referenzen zu benennen, bei denen mindestens Rückbau, Bodensanierung, Aufbereitung RC erfolgt ist, mit jeweils einem Vol … ganz lesen- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt wurden. Es sind hierbei mindestens drei Referenzen zu benennen, bei denen mindestens Rückbau, Bodensanierung, Aufbereitung RC erfolgt ist, mit jeweils einem Volumen von mind. 3 Mio. EUR Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. WICHTIG: Die oben gestellten Referenzanforderungen müssen sich aus den hinterlegten Referenzen im PQ-Verzeichnis ergeben. Ansonsten sind mit dem Angebot gesonderte Referenzbescheinigungen einzureichen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Zulassung (mindestens 1 auf der Baustelle tätige Person) nach TRGS 500, 519, 521. 524 und Anhang I Nr. 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung zur Durchführung von Arbeiten zum Abbruch und/oder der Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten einschließlich Spritzasbest - Entsorgungsfachbetrieb gemäß … ganz lesen- Zulassung (mindestens 1 auf der Baustelle tätige Person) nach TRGS 500, 519, 521. 524 und Anhang I Nr. 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung zur Durchführung von Arbeiten zum Abbruch und/oder der Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten einschließlich Spritzasbest - Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52, 53 und 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz - Zulassung SiGeKo - Zulassung zur Ausführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach und fest gebundenen Asbestprodukten gemäß TRGS 519 - Sachkundenachweis des Bauleiters/Vorarbeiters nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4 - Fachkundenachweis des vorgesehenen Bauleiters/Vorarbeiters für Abbrucharbeiten an alter Mineralwolle nach TRGS 521 - Sachkundenachweis des vorgesehenen Bauleiters/Vorarbeiters gemäß TRGS 524: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und DGUV-R 101-004 kontaminierte Bereiche - Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (Asbest/KMF, Atemschutzgeräte) für die vorgesehene Baustellenbesetzung - Einsatzplan (geplanter Personal-, Maschinen- und Materialeinsatz anhand Rahmenterminplan für alle Arbeiten - gültiges RAL-Gütezeichen, RAL-GZ 509 oder gleichwertig, Vorlage der aktuellen Urkunde. Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
06.04.2026
Vertragsende
29.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
elektronisch. Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. … ganz lesenLeistung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Ausführungsbedingungen gemäß Leistungsverzeichnis sind zu beachten.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gege … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYM5CT# WICHTIGER HINWEIS!!! Die Präqualifikation dient lediglich der Erleichterung des Nachweises zur Eignung. Sofern die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise nicht im Rahmen der Präqualifikation bereits hinterlegt sind, sind diese vorliegend gesondert mit dem … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYM5CT# WICHTIGER HINWEIS!!! Die Präqualifikation dient lediglich der Erleichterung des Nachweises zur Eignung. Sofern die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise nicht im Rahmen der Präqualifikation bereits hinterlegt sind, sind diese vorliegend gesondert mit dem Angebot einzureichen! Dies gilt auch für die projektspezifischen Referenzanforderungen. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachangebote einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

594vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (516 Lose mit Angabe)
373.062 €Zuschlagswert im Median
145.222 € – 1,05 Mio. €mittlere Hälfte, 362 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe100687-dd55-48b4-ad27-10e825fed6e6.