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Baubegleitende Überwachungsleistungen zur Maßnahme "Ertüchtigung GWRA Pößnitz" - 3 Lose; Los 1 - Projektbegleitung; Los 2 - SiGeKo; Los 3 - Abfalltechnische Baubegleitung

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg

Aktenzeichen Vergabe-Nr.: 2410300110veröffentlicht 17.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 799 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
35 Monate15.01.2025 – 31.12.2027
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für die Sanierung der Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) Pößnitz werden Ingenieurleistungen für Los 1 - Projektbegleitung, Los 2 - Gesundheits- und Sicherheitskoordinator (SiGeKO) sowie Los 3 - Abfalltechnische Baubegleitung benötigt. Die veranschlagte Bauzeit beträgt ca. 36 Monate. Die Baumaßnahme umfasst unter anderem folgende Leistungen und Gewerke:

/ Betonabbrucharbeiten / Rückbau von Leitungstrassen / Kampfmittelberäumung / Erdbauarbeiten / Kanalbauarbeiten / Druckleitungsarbeiten / Betonsanierungsarbeiten / Elektrische Anlagen / Straßenbauarbeiten

* * * LOS 1 - Projektbegleitung Es sind die Grundleistungen für Ausführung und Projektabschluss nach §2 AHO Heft 9 2014 (Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) zu erbringen. * * *

* * * LOS 2 - SiGeKo Im Rahmen der Baumaßnahme sind unter Berücksichtigung der Anlagen 1 bis 4 und nach der Baustellenverordnung (BaustellV) sowie den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) folgende Leistungen zu erbringen. / Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (Arb-SchG) in der Planungs- und Ausführungsphase, / Bestellung eines geeigneten SiGe-Koordinators nach RAB 30 für die Planungs- und Ausführungsphase / Erstellung eines SiGe-Plans nach RAB 31 in der Planungsphase (dieser ist in der Ausführungsphase entsprechend zu aktualisieren) / Erstellung einer SiGe-Unterlage nach RAB 32 für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten / Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde - spätestens 2 Wochen vor Baubeginn. * * *

* * * LOS 3- Abfalltechnische Baubegleitung Folgende Leistungen sind als Grundleistungen zu erbringen: / Teilnahme an der Baustelleneröffnung / Teilnahme an der Einweisung durch den SiGeKo / Teilnahme an Bauberatungen nur nach Anforderung durch die LMBV im Zeitraum relevanter Entkernungs-, Abbruch- und Tiefbaumaßnahmen / Unterstützung des Abbruchunternehmens bzw. des AN der VOB-Leistungen bei der Selektierung von kontaminierten Abbruch- und Aushubmassen bereits beim Abbruch und der Verladung (Vorsortierung) sowie der Aufbereitung / Mitwirkung bei der Festlegung besonderer Arbeitsschutztechnischer Maßnahmen in Abstimmung mit dem SiGeKo beim Umgang mit und beim Antreffen kontaminierter Bereiche / Mitwirkung bei der endgültigen Festlegung der Verwertungs-/Entsorgungswege in Abstimmung mit dem Abfallbeauftragten der LMBV anhand der Ergebnisse der Deklarationsanalysen nur nach Anforderung durch die LMBV / Mitwirkung bei der Prüfung und Bewertung der Berechtigung von Nachträgen hin-sichtlich der Abfallentsorgung nur nach Anforderung durch die LMBV / Einarbeitung in vorhandene Planung. * * *

Die Aufzählungen sind als nicht abschließend zu betrachten.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Baubegleitende Überwachungsleistungen zur Maßnahme "Ertüchtigung GWRA Pößnitz" - Los 1 Projektbegleitung

LOS 1 - Projektbegleitung Es sind die Grundleistungen für Ausführung und Projektabschluss nach §2 AHO Heft 9 2014 (Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) zu erbringen. Die Aufzählungen sind als nicht abschließend zu betrachten.

35 Monate–
2
Baubegleitende Überwachungsleistungen zur Maßnahme "Ertüchtigung GWRA Pößnitz" - Los 2 SiGeKo

LOS 2 - SiGeKo Im Rahmen der Baumaßnahme sind unter Berücksichtigung der Anlagen 1 bis 4 und nach der Baustellenverordnung (BaustellV) sowie den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) folgende Leistungen zu erbringen. / Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (Arb-SchG) in der Planungs- und Ausführungsphase, / Bestellung eines geeigneten SiGe-Koordinators nach RAB 30 für die Planungs- und Ausführungsphase / Erstellung eines SiGe-Plans nach RAB 31 in der Planungsphase (dieser ist in der Ausführungsphase entsprechend zu aktualisieren) / Erstellung einer SiGe-Unterlage nach RAB 32 für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten / Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde - spätestens 2 Wochen vor Baubeginn. Die Aufzählungen sind als nicht abschließend zu betrachten.

35 Monate–
3
Baubegleitende Überwachungsleistungen zur Maßnahme "Ertüchtigung GWRA Pößnitz" - Los 3 Abfalltechnische Baubegleitung

LOS 3- Abfalltechnische Baubegleitung Folgende Leistungen sind als Grundleistungen zu erbringen: / Teilnahme an der Baustelleneröffnung / Teilnahme an der Einweisung durch den SiGeKo / Teilnahme an Bauberatungen nur nach Anforderung durch die LMBV im Zeitraum relevanter Entkernungs-, Abbruch- und Tiefbaumaßnahmen / Unterstützung des Abbruchunternehmens bzw. des AN der VOB-Leistungen bei der Selektierung von kontaminierten Abbruch- und Aushubmassen bereits beim Abbruch und der Verladung (Vorsortierung) sowie der Aufbereitung / Mitwirkung bei der Festlegung besonderer Arbeitsschutztechnischer Maßnahmen in Abstimmung mit dem SiGeKo beim Umgang mit und beim Antreffen kontaminierter Bereiche / Mitwirkung bei der endgültigen Festlegung der Verwertungs-/Entsorgungswege in Abstimmung mit dem Abfallbeauftragten der LMBV anhand der Ergebnisse der Deklarationsanalysen nur nach Anforderung durch die LMBV / Mitwirkung bei der Prüfung und Bewertung der Berechtigung von Nachträgen hinsichtlich der Abfallentsorgung nur nach Anforderung durch die LMBV / Einarbeitung in vorhandene Planung. Die Aufzählungen sind als nicht abschließend zu betrachten.

35 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Niedrigster Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB Folgenden Leistungen werden als Optionen vereinbart: Pos. 20: Opt. - Los 1 - Projektabschluss nach AHO / Pos. 30: Opt. - Los 1 - Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten / Pos. 40: Opt. - Los 1 - Organisatorisches und baufachliche Unterstützen b … ganz lesenOptionen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB Folgenden Leistungen werden als Optionen vereinbart: Pos. 20: Opt. - Los 1 - Projektabschluss nach AHO / Pos. 30: Opt. - Los 1 - Prüfen der Projektdokumentation der fachlich Beteiligten / Pos. 40: Opt. - Los 1 - Organisatorisches und baufachliche Unterstützen bei Gerichtsverfahren / Pos. 50: Opt. - Los 1 - Veranlassen, koordinieren und steuern der Beseitigung nach der Abnahme auftretender Mängel / Pos. 60: Opt. - Los 1 - Prüfen der Rechnungen der ausführenden Unternehmen / Pos. 70: Opt. - Los 1 - Erstellen des Verwendungsnachweises / Pos. 80: Opt. - Los 1 - Erstellen einer detaillierten Inbetriebnahmeplanung unter Integration aller Projektbeteiligten einschließlich Nutzer / Pos. 90: Opt. - Los 1 - Koordinieren der versicherungsrelevanten Schadensabwicklung / Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 09/2027. Die Beauftragung der Option erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: - Unterzeichnung des 7. ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis 2032. - Vertragsgemäße Leistungserbringung gemäß Anforderungen der Aufgabenstellung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Option beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Strasse 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrun … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen zu übergeben: * Formblatt 633 - Angebotsschreiben * Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) * Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) * Formblatt 124 LB - Eigenerklärun … ganz lesenMit dem Angebot sind auch folgende Anlagen zu übergeben: * Formblatt 633 - Angebotsschreiben * Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) * Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) * Formblatt 124 LB - Eigenerklärung zur Eignung * Honorarermittlungsblätter ( Berechnungshonorar gemäß AHO - Anlage 5, Zeithonorar - Anlage 6) * Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen * Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) * Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: * Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen * Grundlagen der Preisermittlung (auf Verlangen des AG) * bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer * Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Krankenkassen (Zahl der gemeldeten Beschäft.) Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Niedrigster Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Strasse 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrun … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot sind auch folgende Anlagen zu übergeben: * Formblatt 633 - Angebotsschreiben * Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) * Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) * Formblatt 124 LB - Eigenerklärun … ganz lesenMit dem Angebot sind auch folgende Anlagen zu übergeben: * Formblatt 633 - Angebotsschreiben * Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) * Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) * Formblatt 124 LB - Eigenerklärung zur Eignung * Honorarermittlungsblätter (Zeithonorar - Anlage 7) * Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen * Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) * Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: * Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen * Grundlagen der Preisermittlung (auf Verlangen des AG) * bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer * Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Krankenkassen (Zahl der gemeldeten Beschäft.) Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben2
2ICL Ingenieur Consult GmbH, Dresden4
3kein Zuschlag angegeben1

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (301 Lose mit Angabe)
256.239 €Zuschlagswert im Median
107.719 € – 616.780 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb20a119-c650-4e8d-964a-4a4cd3ff1c4f.